Das Ehrenzeichen des Bundeslandes Salzburg
Das Ehrenzeichen des Landes Salzburg wurde mit Beschluss des Landtages vom 15. Dezember 1965 in vier Stufen geschaffen und mit dem Landesgesetz vom 13. Dezember 1977 um drei Stufen erweitert.
Das Großkreuz des Ehrenzeichens des Landes Salzburg besteht aus Halsdekoration (Durchmesser 55 mm) und Brustkreuz (wird direkt angesteckt; Durchmesser 78 mm).
Das Große Ehrenzeichen des Landes Salzburg entspricht der Halsdekoration des Großkreuzes (ohne Brustkreuz).
Das Goldene und das Silberne Ehrenzeichen des Landes Salzburg sind Brustkreuze (werden ebenfalls direkt angesteckt; Durchmesser 78 mm).
Das Goldene und das Silberne Verdienstzeichen des Landes Salzburg sind Brustdekorationen (Durchmesser 50 mm), die am Dreiecksband getragen werden.
Die Verdienstmedaille des Landes Salzburg ist ebenfalls eine Brustdekoration (Durchmesser 40 mm). Auch sie wird am Dreiecksband getragen.
Grundform und Aussehen
Nach einem Entwurf des Architekten Helmut Gasteiner bildet die Grundform des Salzburger Ehrenzeichens ein zwölfspitziges, je nach Klasse Gold oder Silber umrandetes weiß emailliertes und rot gerändertes Kreuz. Auf der Mitte dieses "Lilienkreuzes mit dreifach gespaltenen Kreuzarmen" liegt das farbig emaillierte und je nach Stufe von einem goldenen oder silbernen Blätterkranz umrahmte Salzburger Landeswappen. Beim Brustkreuz zum Großkreuz fehlt dieser Blätterkranz, statt dessen verläuft dort ein goldener Blätterkranz zwischen den Kreuzarmen.
Die runde, vergoldete Verdienstmedaille zeigt auf der Vorderseite das von Lorbeerzweigen umrahmte Landeswappen. Auf der Rückseite befindet sich über einem liegenden Lorbeerzweig die Inschrift FÜR VERDIENSTE UM DAS LAND SALZBURG.
Das Halsband zum Kleinod des Großkreuzes sowie zum Großen Ehrenzeichen ist 47 mm breit und rot-weiß moiriert (geflammt, verschwimmend). Die 40 mm breiten, dreieckig gefalteten Bänder der Verdienstzeichen und der Verdienstmedaille sind weiß und haben je 10 mm breite, rote Randstreifen.
Verleihung
Das Ehrenzeichen wird für hervorragende Verdienste um das Land und in Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind, verliehen. Es darf nur verliehen werden, wenn eine Würdigung der Verdienste nicht in anderer Form in Betracht kommt, insbesondere durch
- den Ring des Landes Salzburg,
- das Salzburger Sport-Ehrenzeichen,
- die Lebensrettungsmedaille,
- die Medaille für vieljährige und ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens,
- die Medaille für Katastrophenhilfe,
- die Medaille für langjährige, anerkennungsvolle Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg und
- die Medaille des Landes Salzburg für langjährige, anerkennungsvolle Tätigkeit als Gemeindevertreter.
Wer mit einem Ehrenzeichen ausgezeichnet wurde, kann frühestens fünf Jahre danach eine höhere Stufe erhalten (Interkalarfrist).
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