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Österreichs Sicherheitspolitik zwischen Neutralität und Solidarität (II)

Die österreichische Sicherheitspolitik und die strategische Position Österreichs haben sich drastisch verändert: Österreich ist nach 1995 - als Mitglied der Europäischen Union und der NATO-Partnerschaft für den Frieden - in das Zentrum des Kontinentes gerückt. Solidarität und Kooperation sind seither gefragt, Bundesheereinsätze im Ausland die Regel und die künftigen Aufgaben unserer Soldaten breit gefächert.

Solidarität als EU-Mitglied

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wurde 1993 durch den Vertrag über die Europäische Union institutionalisiert. Vor allem der Zusammenbruch Jugoslawiens machte die Handlungsunfähigkeit der Union und die Notwendigkeit der Schaffung von zivilen und militärischen Fähigkeiten zur Bewältigung derartiger Konflikte deutlich. Die unkoordinierte Reaktion der EU-Mitgliedstaaten auf die Kriege in Jugoslawien verdeutlichte ebenso, dass Europa ohne die USA militärisch nicht handlungsfähig ist. Inzwischen sind die Mitgliedstaaten - vor allem durch den Beschluss über die Europäische Sicherheitsstrategie am 12. Dezember 2003 - zur Ansicht gelangt, dass die Union in der Lage sein muss, zu handeln und Konflikte zu verhindern, anstatt lediglich zu reagieren.

In Maastricht haben die EU-Mitgliedstaaten 1991 erstmals das Ziel einer gemeinsamen Außenpolitik in den Vertrag aufgenommen. Mit dem daraus resultierenden Vertrag vom 7. Februar 1992 (in Kraft getreten am 1. November 1993) soll die EU international in der Lage sein, ihren Standpunkt zu bewaffneten Konflikten, zu Menschenrechtsfragen oder anderen Themen im Zusammenhang mit Grundprinzipien und gemeinsamen Werten zum Ausdruck zu bringen.

Durch den am 2. Oktober 1997 unterzeichneten Vertrag von Amsterdam, der am 1. Mai 1999 in Kraft getreten ist, wurden die GASP-Bestimmungen revidiert. Im EU-Vertrag sind die Artikel 11 bis 28 der GASP gewidmet. Am 18. Oktober 1999 wurde Javier Solana zum Hohen Vertreter für die GASP (eine Neuerung im Vertrag von Amsterdam) für fünf Jahre ernannt. Der am 26. Februar 2001 unterzeichnete und am 1. Februar 2003 in Kraft getretene Vertrag von Nizza enthält zusätzliche GASP-Bestimmungen zur Schaffung neuer sicherheitspolitischer Strukturen im Generalsekretariat des Rates. Neue Strukturen (das Politische und Sicherheitspolitische Komitee [PSK], der Militärausschuss und der Militärstab) wurden 2001 geschaffen. Damit erfolgte die Übertragung der militärischen Strukturen von der Westeuropäischen Union (WEU) auf die EU!

Die gemeinsame Verteidigungspolitik könnte zu einer gemeinsamen Verteidigung führen, falls dies der Europäische Rat - das Gremium der Staats- und Regierungschefs - beschließt und sofern alle Mitgliedstaaten einen entsprechenden Beschluss annehmen und ratifizieren.

Der Europäische Rat hat Krisenbewältigungsaufgaben zum zentralen Anliegen im Rahmen der Stärkung der 1998 unter der österreichischen EU-Präsidentschaft und durch den britisch-französischen Gipfel von St. Malo initiierten Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) gemacht. In deren Rahmen wurden auch die Petersberg-Aufgaben im Vertrag von Amsterdam von der WEU übernommen.

Neben dem gegenseitigen Beistand in Anwendung des Artikels 5 des NATO-Vertrages und des Artikels V des WEU-Vertrages können militärische Verbände der EU zu folgenden Aufgaben eingesetzt werden:

- humanitäre Aktionen; - Evakuierungsmaßnahmen und Rettungseinsätze; - friedenserhaltende Maßnahmen; - Einsatz von Kampftruppen für das Krisenmanagement; - Einsatz von Kampftruppen bei der Krisenbewältigung, einschließlich friedensschaffender Maßnahmen.

Mit Artikel III-309 der EU-Verfassung wurden die Petersberg-Aufgaben vertieft: Dazu zählen nun auch die Durchführung gemeinsamer Abrüstungsmaßnahmen, die Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, auch Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten sowie die Bekämpfung des Terrorismus durch Unterstützung von Drittländern auf deren Hoheitsgebiet.

Jede der aufeinander folgenden Tagungen des Europäischen Rates (Helsinki, Feira und Nizza) hatte zum Ziel, die EU mit Fähigkeiten zum autonomen Handeln auszustatten, so dass sie in Fällen, in denen die NATO als Ganzes nicht beteiligt ist, unter Wahrung der Grundsätze der UNO-Charta und unter Anerkennung der Vorrechte des UNO-Sicherheitsrates internationale Krisen bewältigen kann.

Im Dezember 1999 wurde in Helsinki das Gesamtziel im Bereich militärische Fähigkeiten, das so genannte Helsinki-Planziel, definiert. Im Juni 2000 erfolgte in Feira der Beschluss, den Ausbau der zivilen Aspekte der Krisenbewältigung in vier Bereichen (Polizei, Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, Stärkung der Zivilverwaltung und Bevölkerungsschutz) mit Priorität durchzuführen.

Die EU verfolgt eine GASP (gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik), "die auf der Erreichung einer immer stärkeren Konvergenz des Handelns der Mitgliedstaaten beruht". Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ist ein integraler Bestandteil der GASP und soll der Union eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Fähigkeit zu Operationen sichern - mit der Absicht Frieden zu sichern, Konflikte zu verhüten und die internationale Sicherheit nach den Grundsätzen der Vereinten Nationen zu stärken. Zudem können jene Mitgliedstaaten, die miteinander multinationale Streitkräfte bilden, diese auch für die GSVP zur Verfügung stellen. Die GSVP lässt weiterhin "den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt".

Die österreichischen Regierungsparteien ÖVP und FPÖ drängten im Jänner 2000 auf die Einführung des Beistandsartikels in den EU-Vertrag, der am 28. November 2003 beim EU-Gipfel von Neapel fast beschlossen wurde. Österreich hatte jedoch gemeinsam mit Finnland, Irland und Schweden eine Verankerung des vollen militärischen Beistandes mit dem Hinweis auf verfassungsrechtliche Bedenken - im Hinblick auf den besonderen Charakter - verhindert. So gilt weiterhin der Wortlaut des EU-Vertrages in der Fassung von Nizza.

Die Solidaritätsklausel wurde in den EU-Aktionsplan gegen den Terrorismus vom 25. März 2004 aufgenommen und ist seither politisch, jedoch nicht rechtlich verbindlich.

Die Solidaritätsklausel

In der Solidaritätsklausel handeln die Mitgliedstaaten solidarisch, "wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist. Die Union mobilisiert alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, einschließlich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militärischen Mittel, um - terroristische Bedrohungen im Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten abzuwenden; - die demokratischen Institutionen und die Zivilbevölkerung vor etwaigen Terroranschlägen zu schützen; - im Falle eines Terroranschlages einen Mitgliedstaat auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Hoheitsgebietes zu unterstützen; - im Falle einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe einen Mitgliedstaat auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Hoheits gebietes zu unterstützen".

NATO-Partnerschaft für den Frieden

Am 10. Februar 1995 wurde die Aufnahme Österreichs in die NATO-Partnerschaft für den Frieden (Partnership for Peace - PfP) eingeleitet. Gemäß dem österreichischen Einführungsdokument vom Mai 1995 umfasst die Kooperation mit der NATO und den PfP-Teilnehmern insbesondere die Zusammenarbeit bei friedenserhaltenden Einsätzen, bei der humanitären und der Katastrophenhilfe sowie bei Such- und Rettungsaktionen. Als PfP-Teilnehmer steht Österreich seit 1995 in der von der NATO geleiteten multinationalen Friedensoperation in Bosnien und Herzegowina (IFOR/SFOR) im Einsatz. An jener im Kosovo beteiligt sich Österreich seit dem Herbst 1999. Im Hinblick auf die sicherheitspolitische Bedeutung des westlichen Balkans für Österreich sowie angesichts der wachsenden Rolle der EU in diesem Raum, wurde eine Aufstockung des österreichischen Engagements bei SFOR und KFOR im Jahr 2004 umgesetzt. Österreich beteiligte sich 2001 bis 2003 auch mit einem Kontingent an der internationalen Schutztruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force - ISAF); derzeit stellt Österreich nur noch Stabspersonal.

Innerhalb der enhanced PfP (vertiefte Partnerschaft für den Frieden) besteht seit 1997 für alle Partner die Möglichkeit, die Interoperabilität für das gesamte Spektrum friedensunterstützender Maßnahmen - also auch für die Friedenserzwingung durch Kampfeinsätze - herzustellen. Damit wurde das Spektrum der friedensunterstützenden Maßnahmen der PfP an jenes der Petersberg-Missionen angeglichen.

Österreich beteiligt sich an den Arbeiten des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrates (EAPR), des politischen Konsultationsforums der PfP. Aufgrund eines maßgeschneiderten Kooperationsprogrammes hat Österreich einen bilateralen Dialog über sicherheitspolitische Themen mit der NATO eingeleitet und seine Zusammenarbeit mit der NATO im zivilen und im militärischen Bereich intensiviert.

Solidarität und Kooperation am Beispiel des SFOR-Einsatzes

Die Grundlage für den SFOR-Einsatz waren - die am 12. Dezember 1996 vom UNO-Sicherheitsrat beschlossene Resolution 1088, - die Resolution 1031 vom 15. Dezember 1995 über den internationalen Einsatz in Bosnien und Herzegowina, - das Pariser Friedensübereinkommen vom 14. Dezember 1995 und - das Abkommen von Dayton über die Schaffung der Föderation Bosnien und Herzegowina vom 10. November 1995.

Die SFOR (Stabilization Force) wurde von der NATO geführt, dabei erging auch die Einladung an die PfP-Länder, sich an dieser Mission zu beteiligen. Am 6. Dezember 1995 kam aus diesem Grund ein offizielles Ersuchen an Österreich, Kapazitäten für IFOR (Implementation Force) - seit 20. Dezember 1996 SFOR - zur Verfügung zu stellen. Bereits Ende Jänner 1996 erfolgte die Verlegung des Vorkommandos unter dem Namen AUSLOG/IFOR (Austrian Logistics/Implementation Force) in den Einsatzraum. Insgesamt wurden zehn Kontingentsrotationen durchgeführt. Am 10. Dezember 1996 folgte schließlich der Großteil des vorgesehenen Truppenkontingentes - AUSLOG I setzte sich damals aus rund 300 Soldaten zusammen. Grundlage war die Ministerweisung 147/95 vom 15. Dezember 1995. Insgesamt nahmen 36 Länder an der Mission SFOR teil - darunter alle NATO-Staaten außer Island, das keine Streitkräfte besitzt. Dem Ministerratsbeschluss vom 6. Juni 2000 zufolge wurde der SFOR-Einsatz in Bosnien und Herzegowina von Österreich seit März 2001 nicht mehr beschickt, da sich Österreich damals in die neu entstehende EU-Krisenbewältigungstruppe mit rund 2 000 Soldaten eingemeldet hatte.

Der Kommandant der SFOR (Commander SFOR - COMSFOR) unterstand dem Befehlshaber des NATO-Regionalkommandos Süd in Neapel, dieser wieder dem NATO- Oberbefehlshaber Europa (Supreme Allied Commander Europe - SACEUR). Der COMSFOR führte drei multinationale Großverbände, die ihre Hauptquartiere in Tuzla, Banja Luka und Mostar hatten. Die SFOR hatte den Auftrag, die militärische Absicherung des Friedensvertrages von Dayton/Ohio zu gewährleisten, die Volksgruppen von Feindseligkeiten abzuhalten und die Bewegungsfreiheit eigener Kräfte, internationaler Organisationen und Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) zu ermöglichen. Darüber hinaus überwachte die SFOR die Einhaltung der Rüstungskontrollabkommen für Bosnien und Herzegowina und unterstützte das Internationale Kriegsverbrechertribunal in Den Haag bei seiner Arbeit.

Die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina ist derzeit zwar ruhig, ein sich selbst tragender Friede ist jedoch noch immer nicht in Sicht. Für den Fall, dass sich innere Spannungen zwischen den Volksgruppen wieder gewaltsam entladen, muss auch die EU-Krisenbewältigungstruppe in Bosnien und Herzegowina über eine hinreichende Abschreckung und Fähigkeiten zur Selbstverteidigung verfügen. Die Wiederaufnahme von Feindseligkeiten kann in Bosnien und Herzegowina nur verhindert werden, wenn dazu militärische Mittel bereit stehen.

Insgesamt nahmen an der Mission 2 000 Soldaten des Bundesheeres teil. Ab der ersten Jahreshälfte 2001 bis zum Sommer 2004 wurden zur SFOR nur noch Stabsmitglieder entsandt.

Am 28. Juni 2004 traf neuerlich ein österreichisches Kontingent (AUCON 1/SFOR) im Camp Butmir (Sarajewo) ein - bestehend aus einem kompaniestarken Infanteriekontingent (Infanteriekompanie mit ergänzenden Führungs-, Sondereinsatz-, Informationsgewinnungs- und Versorgungselementen mit insgesamt maximal 150 Soldaten).

AUCON 1/SFOR war vorerst bis 31. Dezember 2004 anberaumt. Der Einsatz in Bosnien und Herzegowina stützte sich auf die UNO-Resolution 1551 vom 9. Juli 2004 (Fortsetzung SFOR) und auf einen Beschluss der österreichischen Bundesregierung. Die Bundesheersoldaten waren Teil einer MSU (Multinational Specialized Unit) - gemeinsam mit slowenischen und italienischen Armeeangehörigen. Die Aufgaben der MSU waren:

- Durchführung von Exekutivaufgaben der Polizei (inklusive kriminalistischer Untersuchungen) zur Unterstützung oder in Vertretung der örtlichen Polizei, um die Sicherheit und die öffentliche Ordnung wieder herzustellen und bis zur Übertragung der Verantwortung an die Zivilbehörden der Bevölkerung ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln; - Unterstützung und Überwachung der örtlichen Polizei bei der Wiederaufstellung und Reorganisation gemäß den internationalen demokratischen Polizeistandards; - Unterstützung der Rückkehr von Flüchtlingen.

Gemäß der Resolution 1551 bleibt die Region nach wie vor "eine Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit". Daher haben die Soldaten des Bundesheeres folgende Aufgaben: Patrouillen, Informationsgewinnung, Einsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Monitoring und Unterstützung der öffentlichen Ordnung, Durchsetzung des Rechts, Halten der Verbindung zu Zivilbehörden und internationalen Organisationen.

Während seines Besuches in Sarajewo am 28. Mai 2004 unterstrich der Nordatlantische Rat als oberstes Entscheidungsgremium der NATO seine Bereitschaft, mit Dezember 2004 der EU die SFOR-Mission zu übertragen. Der formelle Beschluss für die Beendigung der SFOR-Operation erfolgte durch die Staats- und Regierungschefs der NATO-Staaten beim Gipfel in Istanbul Ende Juni 2004. Am 2. Dezember 2005 übernahm die EU von der NATO die Mission der SFOR als EUFOR "ALTHEA". Die NATO unterhält jedoch weiterhin ein Hauptquartier in Sarajewo. Dazu leistet die NATO auch für die EU, die die Folgemission unter UNO-Mandat übernommen hat, gemäß den EU-NATO-Dauervereinbarungen vom März 2003 Unterstützung. Bosnien und Herzegowina hätte auf dem NATO-Gipfel von Istanbul in das Programm der Partnerschaft für den Frieden eingebunden werden sollen. Die Bedingung der NATO war, dass bis dahin die gesuchten Kriegsverbrecher verhaftet werden sollten, was bis zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht erfolgte.

Bundesheereinsätze als Beitrag zur Solidarität

Die wesentlichen Grundlagen der heutigen österreichischen Sicherheitspolitik sind vor allem in der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin sowie im Regierungsprogramm festgehalten. Ziel der österreichischen Verteidigungspolitik ist es, den militärischen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor Bedrohungen und zur Wahrung der österreichischen Souveränität zu leisten. Durch militärische Kapazitäten, die dem Gewicht Österreichs in der Staatengemeinschaft entsprechen, soll ein solidarischer Beitrag im Sinne der österreichischen Sicherheitsinteressen für die internationale militärische Krisenvorbeugung bzw. für das Krisenmanagement gewährleistet sein.

Durch die Einsparungen bei den Verteidigungshaushalten in Europa und durch die nicht mehr existierende konventionelle militärische Bedrohung, werden in den EU-Staaten Umstrukturierungsmaßnahmen bei nationalen Streitkräften in Richtung Professionalisierung und Konzentration auf kleine, rasch verfügbare und universell einsetzbare Elemente durchgeführt. Gleichzeitig aber werden so genannte Hauptverteidigungskräfte massiv reduziert. Diese neu gebildeten Streitkräfte benötigt Europa zur Stabilisierung von kleineren regionalen Krisenherden in jenen Gebieten, die im europäischen Umfeld liegen sowie gegebenenfalls auch darüber hinaus - zur Verhinderung weiterer Konflikte und vor allem von Migration. So genannte subkonventionelle Bedrohungsformen, wie der internationale Terrorismus, die Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen und ihre Trägersysteme, aber auch die illegale Weitergabe der Schlüsseltechnologie - oft als Proliferation bezeichnet - sowie die Migration und Schlepperkriminalität haben ebenso zugenommen, wie die internationale Organisierte Kriminalität.

Angesichts dieser Bedrohungen hat auch das Österreichische Bundesheer einen Beitrag im Rahmen der künftigen europäischen Streitkräftekoordination zu leisten. Aus diesem Grund wurde in der ersten Jahreshälfte 2004 die Reformkommission eingesetzt, die sich auch mit der grundsätzlichen Notwendigkeit des Bundesheeres auseinandergesetzt hat. Es ging darum, die Gefährdungs- und Bedrohungslage zu präzisieren und die verteidigungspolitischen und politisch-strategischen Rahmenbedingungen zu erfassen. Daraus ist in weiterer Folge und für die nächste Zukunft die Aufgabenstruktur des Bundesheeres abzuleiten.

1 500 Soldaten werden von Österreich unter folgenden Voraussetzungen bereitgestellt:

- Schaffung gesetzlicher Grundlagen und Einführung eines Anreizsystems; - Einleitung der erforderlichen materiellen Beschaffungen, die insbesondere dem Schutz der entsandten Truppen durch Mannschaftstransportpanzer sowie der Herstellung der entsprechenden Führungsfähigkeit dienen; - Bildung von Kaderpräsenzeinheiten auf der Basis zusätzlich verfügbarer Militärpersonen auf Zeit-Planstellen.

Beim Europäischen Rat von Laeken/Belgien im Dezember 2001 wurde eine erste Einsatzbereitschaft für einige EU-geführte Operationen gemeldet. Diese erste Einsatzbereitschaft umfasste das untere Spektrum der Petersberg-Aufgaben, also vorwiegend Evakuierungsoperationen und humanitäre Aufgaben.

Mit den Erweiterungen der NATO und EU im März bzw. Mai 2004 hat sich auch die geopolitische Lage Österreichs verbessert - von der Randlage in das Zentrum der europäischen Kernzone. Die Streitkräftepotenziale im Umfeld Österreichs werden aufgrund der damit nicht mehr vorhandenen Bedrohung im klassisch-militärischen Bereich weiter reorganisiert - in Richtung eines weiteren Abbaus von territorial gebundenen Verteidigungskräften und des beschleunigten Aufbaus von Krisenreaktionskräften.

In Europa sind auch eine Professionalisierung im Sinne der Anhebung der Berufskaderkomponente und eine Reduzierung des Gesamtumfanges der Streitkräfte erkennbar. Diese Neuausrichtung der europäischen Streitkräfte hat maßgebliche Auswirkungen auf deren operative Leistungsfähigkeit. So ist bereits jetzt die Masse der Staaten im Umfeld Österreichs nicht mehr in der Lage, im operativen Rahmen offensiv wirksam zu werden. Es fehlt dabei auch an personeller, struktureller und logistischer Substanz.

Die bereits starke Überlegenheit der NATO-Kräfte - ohne die Berücksichtigung des Faktors technische Überlegenheit und sonstiger Verstärkungsfaktoren - wird weiter steigen und das derzeitige Kräfteverhältnis zu Gunsten der NATO weiter verändern.

Was die Neutralität betrifft, erklärte "Mr. GASP", Javier Solana, am 17. Jänner 2001, dass die "Neutralität ein Konzept der Vergangenheit" sei. Die Terminologie der Neutralität könnte "zu Missverständnissen in der GASP führen". Im Neutralitätsrecht ist solidarische Neutralität nicht bekannt. In Anspielung auf diesen Terminus muss festgehalten werden, dass sich Österreich innerhalb der NATO-Partnerschaft für den Frieden bis 2002 mit 5 000 Teilnehmern an über 70 Übungen beteiligt hatte und dazu zwischen 1997 und 2002 mehr als 120 000 Soldaten in mehr als 42 000 Transporten Österreich durchquerten. Weiters haben 91 000 Überflüge von ausländischen Militärflugzeugen über Österreich stattgefunden.

Die Grundsatzdebatte über Einsätze außerhalb der EU (Out of area-Einsätze) ist im Zeitalter des internationalen Terrorismus und der wachsenden Bedrohung durch Raketen und Massenvernichtungswaffen überholt. Die NATO-Außen- und Verteidigungsminister haben deshalb am 6. Juni 2002 in Reykjavik beschlossen, dass die NATO künftig in der Lage sein muss, gezielte Terrorattacken und Bedrohungen - die auch außerhalb der NATO- und NATO-PfP-Länder entstehen könnten - abzuwehren. Dies bildet auch die Kriterien zur Streitkräfteplanung der NATO, wie sie im Rahmen der PfP vorgegeben sind und auch erweitert werden. Aus diesem Grund wurden am 23. September 2002 seitens der NATO auch vier neue schnelle Eingreifkommanden geschaffen, die bis zu je 60 000 Soldaten befehligen können. Zudem soll die NATO Response Force - sie wurde am Prager NATO-Gipfel im November 2002 beschlossen - weltweit innerhalb von fünf Tagen mit 21 000 Soldaten einsatzfähig sein - mit Teilen ab Oktober 2004, voll einsatzfähig bis Oktober 2006.

Die EU-Verteidigungsminister haben am 17. Mai 2004 im Rahmen eines Konzeptes die Schaffung von mindestens neun so genannten Kampfgruppen (Battle Groups), die innerhalb von zehn Tagen einsatzfähig sein sollen, in Aussicht gestellt.

Die NATO und die EU arbeiten bei der Streitkräftekoordination und -entwicklung Hand in Hand. Duplizierungen der Streitkräftestrukturen wären schon aus volkswirtschaftlicher Sicht bei den EU- und NATO-Mitgliedstaaten - von 25 EU-Ländern sind 19 Mitglieder der NATO - finanziell nicht zu verkraften und auch militärisch nicht sinnvoll. Es gilt jedoch, mit der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik den europäischen Pfeiler der NATO zu stärken. EU und NATO sind voneinander abhängig. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Ressourcen und Fähigkeiten bestmöglich zusammenzuführen und zu nutzen.

Auswirkungen auf die österreichische Verteidigungspolitik

Die EU-Verfassung wurde am 29. Oktober 2004 von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten beschlossen. In Kraft treten soll der Verfassungsvertrag, nachdem dieser von den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten ratifiziert (in einigen Mitgliedsländern einem Referendum unterzogen) wurde. Gemäß dem Verfassungsvertrag wird aus der EU keine Verteidigungsunion, da sie "den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten" nicht berührt. Die GSVP bleibt weiterhin Angelegenheit der Mitgliedstaaten der Union bzw. deren Regierungen, die Beschlussfassung im Bereich Sicherheit und Verteidigung erfolgt nach wie vor einstimmig. Die militärischen Mittel der EU-Mitgliedstaaten werden nur bereitgestellt, um - terroristische Bedrohungen auf den Territorien der Mitgliedsländer abzuwenden, - im Fall eines Terroranschlages dem betroffenen Staat zu helfen und - demokratische Institutionen und die Zivilbevölkerung vor Terrorattacken zu schützen.

Das gilt auch im Fall von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen. Nur in diesen Fällen ist volle Solidarität anzuwenden.

Die österreichische Politik ist in diesem Zusammenhang aufgerufen, die Bevölkerung umfassend über diese verteidigungspolitischen Tatsachen zu informieren. Selbst wenn im Verfassungsvertrag kein militärischer Beistandsartikel existiert, werden im Ernstfall eines militärischen Angriffes auf ein EU-Mitglied - diese Frage stellt sich derzeit noch nicht - die Staaten der Union gemeinsam militärische Gegenmaßnahmen ergreifen.

Im Ernstfall, so Deutschlands Außenminister Joschka Fischer, stellt sich die Frage der Neutralität nicht. Österreichs Neutralität ist - betrachtet im Lichte der realpolitischen Verhältnisse in einer immer mehr politisch und wirtschaftlich global vernetzt werdenden Welt - obsolet geworden. Konflikte um die künftige Verteilung von Energieressourcen, die Erwärmung der Erdatmosphäre sowie deren Folgen (wie z. B. Migrationsbewegungen) betreffen auch Österreich.

Die Verwirklichung einer effizienten Nachbarschaftspolitik der Union und einer intensiven politischen und wirtschaftlichen - auch militärischen - Zusammenarbeit mit den Staaten des Mittelmeerraumes und des Nahen und Mittleren Ostens ist auch im wesentlichen Interesse Österreichs.

Seit November 2004 hat die ehemalige österreichische Außenministerin Benita Ferrero-Waldner die Aufgabe, die EU-Nachbarschaftspolitik als Kommissarin zu koordinieren. Als Mitglied der EU ist Österreich somit - im Nahostkonflikt und in der Frage um die Stabilisierung des Irak, - in der Eindämmung des Terrorismus und - in der möglichen militärischen Kooperation mit Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens (für Einsätze auch unter Führung der EU) sicherheitspolitisch betroffen und gefordert.

Die EU hat sich mit der Einführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres am 1. November 1993 - Grundlage bildete damals der EU-Vertrag in der Fassung des Vertrages von Maastricht - zu einer Sicherheitsgemeinschaft entwickelt. Für Neutralität und Bündnisfreiheit bleibt dadurch kein Platz, wenn die EU in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik gestärkt werden soll. Die EU ist auch nach der geplanten Einführung der neuen Verfassung 2006 oder 2007 nach wie vor eine Sicherheitsgemeinschaft, die sich eng verteidigungspolitisch koordiniert - mit den Mitgliedstaaten und hier vor allem mit der NATO.

Die Nordatlantische Allianz und darüber hinaus die NATO-Partnerschaft für den Frieden bilden weiterhin die alleinige militärische und sicherheitspolitische Grundlage Europas. Eine Verdoppelung der militärischen Mittel zur NATO erscheint seitens der EU-Mitgliedstaaten aufgrund der sinkenden Militärausgaben und der dadurch zunehmenden Bereitschaft zur Koordinierung europäischer Streitkräftestrukturen nicht sinnvoll und steht auch politisch nicht zur Diskussion. Es geht allein darum, den europäischen NATO-Pfeiler der Verteidigung und damit auch die gemeinsame Sicherheit und Verteidigung der EU zu stärken - und demzufolge auch die Fähigkeit, bei Krisenbewältigungseinsätzen gemeinsam koordiniert vorzugehen.

Die künftigen Aufgaben des Bundesheeres

Der Vorsitzende der Bundesheerreformkommission, Dr. Helmut Zilk, meinte anlässlich der Übergabe des Berichts der Kommission an den Bundesminister für Landesverteidigung am 14. Juni 2004: Beim Bundesheer stehen In- und Auslandsaufgaben "gleichberechtigt und gleichwertig nebeneinander". Im Inland sind dies die Gewährleistung der staatlichen Souveränität und die Assistenzleistungen auf Ersuchen ziviler Behörden, sei es zur Hilfestellung bei Naturkatastrophen bzw. von Menschen verursachten Katastrophen oder auch die Fähigkeit zur Prävention in Bezug auf Terroranschläge.

Im Ausland sind es die solidarische Beteiligung an Maßnahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie die Beteiligung an anderen internationalen Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe sowie Such- und Rettungsdienste. Die Bewältigung dieser Auslandsaufgaben soll aber ohne Präsenzdiener erfolgen. Gewaltige Anstrengungen sind notwendig, um das ambitionierte Ziel, "strukturierte Kräfte in bis zu Brigadestärke auch für Aufgaben im oberen Petersberg-Spektrum (z. B. gewaltsame Trennung von Konfliktparteien), in regelmäßigen Abständen ins Ausland zu entsenden", zu erreichen.

Das Bundesheer wird sich künftig stärker am internationalen Umfeld orientieren müssen - im Rahmen von "Operationen der multinationalen Konfliktprävention und des Krisenmanagements, wobei die internationalen Aufgaben des Bundesheeres durch die Teilnahme an UN- oder OSZE-mandatierten Einsätzen und an den zunehmend anspruchsvoller werdenden Einsätzen des EU-Krisenmanagements definiert werden …", so die einleitende Empfehlung im Bereich Verteidigungspolitik im Bericht der Reformkommission.

In den letzten 40 Jahren waren zirka 50 000 Soldaten aus Österreich bei Auslandseinsätzen dabei. In Bosnien und Herzegowina sind nun an die 280 Soldaten stationiert (EUFOR "ALTHEA"), zirka 500 Soldaten befinden sich derzeit im Kosovo (KFOR), 370 Soldaten am Golan (UNDOF). Friedenseinsätze im Ausland bedeuten, so Verteidigungsminister Günther Platter, Sicherheitseinsätze für Österreich.

Mit den bisher verfügbaren Fähigkeiten des Bundesheeres ist nur ein immer enger werdendes Spektrum an internationalen Aufgaben erfüllt worden. Das Bundesheer soll so rasch wie möglich in die Lage versetzt werden, das gesamte militärische Aufgabenspektrum der ESVP auch nach kurzen Vorwarnzeiten abzudecken. Die enge Kooperation mit europäischen Partnerstaaten soll die Abstimmung mit multinationalen Verbänden ermöglichen, so z. B. im Rahmen des EU-Battle Group-Konzeptes oder innerhalb der NATO-PfP. Für die Wahrnehmung der Aufgaben benötigt das Bundesheer, so die Reformkommission, einen Umfang von 50 000 Personen. Das ist zirka die Hälfte des bisherigen Mobilmachungsrahmens von 110 000 Soldaten und ein Sechstel des ehemaligen geplanten Mobilmachungsrahmens der achtziger Jahre von 300 000 Soldaten. Die Entscheidung über die Milizstruktur ist durch die Politik zu fällen. Die Miliz ist nach den Ausführungen von Verteidigungsminister Platter zu verkleinern und professioneller zu gestalten.

Die Gliederung des Bundesheeres 2010 soll so gestaltet werden, dass spätere Entwicklungen - etwa auch die Aussetzung der Wehrpflicht und die Umstellung auf ein Freiwilligenheer - möglich sind. Das Bundesheer benötigt darüber hinaus Planungssicherheit - über Legislaturperioden hinaus. Die Budgetmittel, die dafür bereitgestellt werden müssen, sollen zumindest bei zirka einem Prozent des Bruttoinlandproduktes liegen.

Verfassungsrechtlich ist die Neutralität noch verankert. Die Möglichkeit der Durchführung von Kampfeinsätzen ist aber ebenfalls verfassungsrechtlich legitimiert. Nach der strengen Auslegung des Haager Abkommens ist dies mit der Beibehaltung der Neutralität unvereinbar. Die Politik in Österreich jedoch lässt eine Vereinbarkeit der Neutralität mit der Durchführung von Kampfeinsätzen im Ausland sowie mit einer im November 2003 geplanten Einführung einer EU-Beistandspflicht zu. So werden Österreichs Soldaten verstärkt in internationale sicherheitspolitische Kooperationen eingebunden. Von Österreich werden künftig effizientere militärische Beiträge erwartet werden. Ein Beitritt Österreichs in die NATO steht derzeit nicht zur Diskussion, Österreich strebt jedoch an, die ESVP zu stärken, "sich zu engagieren, aber in einer engen Kooperation mit der NATO". Das Bundesheer selbst wird ständig dem euro-atlantischen Streitkräftekoordinationsprozess im Sinne einer Stärkung des europäischen Beitrages zur Krisenbewältigung angepasst werden.

___________________________________ ___________________________________ Im Dezember 2000 erfolgte in Nizza der Startschuss für die Errichtung der folgenden ständigen politischen und militärischen Strukturen zur politischen Kontrolle und strategischen Leitung bei Krisen:

Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee

Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) besteht aus nationalen Vertretern auf Ebene hoher Beamter/Botschafter. Es beschäftigt sich mit allen Aspekten der GASP, einschließlich der ESVP. Im Fall einer militärischen Krisenbewältigungsoperation nimmt das PSK unter Aufsicht des Rates die politische Kontrolle und die strategische Leitung der Operation wahr. Das PSK gibt dem Militärausschuss Leitlinien vor.

Der Militärausschuss der EU

Er setzt sich aus den Stabschefs, die von ihren militärischen Delegierten vertreten sind, zusammen. Der Militärausschuss berät das PSK militärisch, gibt gegenüber diesem Empfehlungen ab und legt militärische Leitvorgaben für den Militärstab fest. Der Vorsitzende des Militärstabes nimmt an den Tagungen des Rates teil, wenn Beschlüsse mit verteidigungspolitischen Bezügen zu fassen sind.

Der Militärstab der EU

Der Militärstab innerhalb der Ratsstrukturen stellt für die ESVP den militärischen Sachverstand und die militärische Unterstützung bereit, besonders für die Durchführung der von der EU geführten militärischen Krisenbewältigungsoperationen. Der Militärstab befasst sich mit der Frühwarnung, der Lagebeurteilung und der strategischen Planung im Hinblick auf die Umsetzung der Petersberg-Aufgaben, einschließlich der Bestimmungen der jeweiligen europäischen nationalen und multinationalen Streitkräfte.

___________________________________ ___________________________________ Autor: Mag. Dr. Gunther Hauser, Jahrgang 1968; Wachtmeister der Miliz. 1988 bis 1993 Studium der Politikwissenschaft und des Völkerrechts an der Universität Innsbruck. 1994 bis 1995 Doktorratsstudium der Politikwissenschaft an der Universität Salzburg. 1997 Parlamentarischer Mitarbeiter im Europäischen Parlament. 1998 bis 2000 Organisationsreferent und wissenschaftlicher Mitarbeiter im Österreichischen Institut für Europäische Sicherheitspolitik (ÖIES). Seit 2000 im Bundesministerium für Landesverteidigung und an der Landesverteidigungsakademie. Derzeit Referent für den Bereich "Europäische Sicherheit" im Institut für Strategie und Sicherheitspolitik (ISS). Seit 2000 Informationsoffizier. Mob-Funktion: Fernmeldeunteroffizier beim Kommandobataillon in Salzburg.

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