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Grundsatzdokumente im Sprachwesen - Was ist neu?

Im September 2012 wurde die erste Aktualisierung des Anforderungskataloges Sprachwesen in Kraft gesetzt. In logischer Abfolge passte man im Februar 2013 die Durchführungsbestimmungen für die Sprachausbildung an. Die Aktualisierung der Grundsatzdokumente im Sprachwesen brachte eine deutliche Ausrichtung auf die Schwergewichtssprachen Deutsch, Englisch und Französisch.

Der Anforderungskatalog Sprachwesen hatte 2008 als umfassender Katalog für die sprachlichen Herausforderungen an die Angehörigen des Österreichischen Bundesheeres neue Maßstäbe gesetzt. Mit der Verfügung der Durchführungsbestimmungen für die Sprachausbildung und der Bestimmungen für Sprachmittlung und Terminologiearbeit im Jahr 2010 schienen vorerst sichere Grundlagen für das Sprachwesen im Österreichischen Bundesheer (ÖBH) geschaffen. Die Notwendigkeit einer Aktualisierung ergab sich einerseits aus den in diesen Grundsatzdokumenten gewährten Übergangsfristen (bis 1. Jänner 2013) und andererseits aus einer restriktiven Handhabung der Budgetmittel, die auf die aus der Haushaltsrechtsreform 2013 und deren Wirkungsorientierung sowie auf den Übergang zur vierjährigen vorausschauenden Budgetplanung zurückzuführen waren. Diesen grundsätzlichen Systemänderungen wird auch mit der Aktualisierung der Grundsatzdokumente im Sprachwesen Rechnung getragen.

Grundsätze im Sprachwesen des ÖBH

Das Sprachwesen hat die sprachlichen Voraussetzungen für die Interoperabilität mit anderen Nationen der Angehörigen des ÖBH zu schaffen. Dies bedeutet, dass alle Angehörigen des ÖBH die Dienstsprache Deutsch (für viele die Muttersprache) beherrschen müssen, da diese als Basis für das Erlernen von Fremdsprachen notwendig ist. Das heißt, dass die Förderung der deutschen Sprache, auch als Maßnahme für die Integration und Minderheitenförderung, ein essenzieller Baustein der Sprachenpolitik des ÖBH ist.

Als weiteren Arbeitssprachen im ÖBH kommt vor allem Englisch und in gewissem Maße auch Französisch eine besondere Bedeutung zu. Generell wurde dem Grundsatz der Europäischen Union, dass die Sprachenvielfalt eine Ressource und ein schützenswerter Teil der europäischen Kultur ist, insofern Rechnung getragen, als dass eine allfällig vorhandene Mehrsprachigkeit bei allen Ressortangehörigen gefördert wird und für die Offiziere der Erwerb einer solchen verpflichtend ist. Dies bedeutet, dass für Offiziere das Erlernen bzw. die Förderung einer weiteren Fremdsprache neben Englisch vorgeschrieben ist. Nach der Sprachausbildung in der zweiten Fremdsprache an der Theresianischen Militärakademie (TherMilAk) muss diese auch erhalten und weiter gefördert werden. Für alle anderen Ressortangehörigen gilt in diesem Zusammenhang, dass einerseits Englisch erhalten und vertieft wird, andererseits bereits vorhandene Fremdsprachenkenntnisse erhalten und gefördert werden.

Sprachförderung in der Dienst- und Arbeitssprache Deutsch

Fundierte Muttersprachenkenntnisse sind Voraussetzung für das Erlernen von Fremdsprachen. Wenn nötig, wird die Dienstsprache Deutsch gefördert. Darum gibt es seit fünf Jahren eine Prüfungs- und Fördersystematik Deutsch (Förderseminare und Deutschförderung in den Vorbereitungslehrgängen des MilFü2). Angehende Kadersoldaten werden daher beim Heerespersonalamt überprüft, ob sie über Deutschkenntnisse auf Pflichtschulniveau in Wort und Schrift verfügen. Die Ergebnisse zeigen, dass ungefähr 50 Prozent der Kaderanwärter eine Förderung in den Bereichen Rechtschreibung, Grammatik und Leseverstehen benötigen, um die Zulassungsprüfung Deutsch für die Grundausbildung zum Unteroffizier zu bestehen. In zweiwöchigen Seminaren wird versucht, die Mängel in Deutsch auszugleichen. Diese Seminare leiten zivile Deutschlehrkräfte, die durch militärische Sprachtrainer unterstützt werden. Am Ende jedes dieser Förderseminare besteht die Möglichkeit, die Zulassungsprüfung Deutsch abzulegen. Wie die Zahlen zeigen, kann man von einer Erfolgsgeschichte sprechen. Es besteht auch die Möglichkeit, Förderseminare ein weiteres Mal zu besuchen bzw. eine Förderung durch Sprachtrainer in der Kaderfortbildung Deutsch zu erhalten, die vor allem Personen mit Migrationshintergrund die Chance gibt, sich auf die Prüfung gründlich vorzubereiten. Durch diese Fördermaßnahmen gelingt es, den Großteil der Unteroffiziersanwärter so vorzubereiten, dass sie die Prüfung bestehen. Seit dem Jahr 2012 gibt es auch Fördermöglichkeiten nach Abschluss der Unteroffiziersgrundausbildung. Zielsetzung ist es, vor allem fachsprachliche Aspekte zu vermitteln bzw. die Anforderungen für Stabsunteroffiziere hinsichtlich der Verwaltungssprache abzudecken. Im Juli 2013 wird auch ein fachsprachliches Seminar für Zivilbedienstete des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) angeboten, um diesen Bedarf abzudecken.

Sprachausbildung in den Arbeitssprachen Englisch und Französisch

Englisch ist und bleibt die wichtigste Fremdsprache. In der Unteroffiziersausbildung wird bereits im Militärischen Führungslehrgang (MilFü) 2 als Mindestniveau ein Erreichtes Sprachliches Leistungsprofil (ESLP) von 1/1/1/0+ vorgegeben. Dieser Nachweis kann entweder im Englischmodul oder bereits vorher bei der dezentralen Sprachausbildung (Sprachkurs 1B) erbracht werden. In der Stabsunteroffiziersausbildung wurden keine Änderungen durchgeführt. Es ist weiterhin ein ESLP von 2/2/2/1+ nachzuweisen, um den MilFü 3 positiv abzuschließen. Die Anerkennung der Sprachprüfung Englisch des Sprachinstitutes des Bundesheeres (SIB) mit dem Niveau ab 2+/2+/2+/2+ bis zu 3/3/3/3 als Ersatz für die Berufsreifeprüfung seit 1. Februar 2010, bietet Unteroffizieren nunmehr die Chance, diese leichter zu bewältigen, und stellt auch eine zivile nationale Anerkennung der Sprachausbildung innerhalb des ÖBH dar.

Auch in der Offiziersausbildung erfolgten in den letzten Jahren sukzessive Änderungen. Seit 2010 werden alle Offiziere am Ende der Ausbildung an der TherMilAk einer Überprüfung anhand des Standardsierten Sprachlichen Leistungsprofiles (SSLP) 2+/2+/2+/2+ unterzogen. Die Eng­lischausbildung an der TherMilAk konzentriert sich auf die fachsprachliche Ausbildung. Mit dem Jahresbeginn 2013 ist als Zulassungskriterium für alle militärischen Offizierslehrgänge ab dem Führungslehrgang 1 (bzw. dem Führungs- und Stabslehrgang Teil 1 - für Stabsdienst) ein SSLP von 3/3/3/2+ in Kraft. Auch wenn seit 2008 eine vierjährige Übergangsfrist galt, traf es einen Teil der Lehrgangsanwärter überraschend, so dass sie von den Lehrgängen zurückgestellt werden mussten. Das SIB bietet daher vermehrt Sprachkurse und Prüfungstermine an, um den gestiegenen Bedarf an Sprachausbildung zu decken.

Mehrsprachigkeit

Der Europäischen Union ist es ein besonderes Anliegen, Mehrsprachigkeit zu fördern. Auch vor diesem Hintergrund wurde die Grundsatzentscheidung getroffen, dass Offiziere über Kenntnisse in zumindest zwei lebenden Fremdsprachen verfügen sollen. In das Curriculum des Bachelor-Studienganges "Militärische Führung" wurde die Ausbildung in einer zweiten lebenden Fremdsprache aufgenommen. Die Ausbildung richtet sich nach den Vorkenntnissen der Studierenden und hat die Verbesserung um eine halbe Leistungsstufe zum Ziel. Derzeit werden in Sprachgruppen mit unterschiedlichen Niveaus Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Kroatisch und Arabisch angeboten. In den romanischen Sprachen konnte die erwünschte Leistungssteigerung erreicht werden, in den anderen Sprachen wird diese aus Gründen der Schwierigkeit der Sprache meistens nicht erreicht, aber ein Grundstein für eine weitere Sprachförderung gelegt. Im Generalstabslehrgang wird neben den erwähnten Sprachen für ausgewählte Personen z. B. auch Chinesisch gelehrt. Ziel ist hiebei, für zukünftige Verwendungen im Ausland eine Basis für eine weitere Sprachförderung zu schaffen bzw. ein sprachliches Rüstzeug für Auslandseinsätze mitzugeben. Mit der stärkeren Ausrichtung auf den Norden Afrikas steigt die Bedeutung von Französisch, Arabisch und Italienisch.

Förderung der Nachbar- und Minderheitensprachen

Die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen und der Artikel 7 des Staatsvertrages verpflichtet Österreich, anerkannte Minderheitensprachen zu fördern. Im ÖBH erfolgt diese Förderung vor allem an der TherMilAk bzw. in der dezentralen Sprachausbildung in den jeweiligen Regionen. Unabhängig davon hat sich erwiesen, dass es im Rahmen der grenzüberschreitenden Kooperation, beispielsweise bei Naturkatastrophen, ein essenzielles Plus darstellt, wenn die eingesetzte Truppe zumindest über einige Personen verfügt, die die Landessprache des Nachbarn können. In Ausbildungskooperationen (z. B. bei der ABC-Abwehr oder im Gebirgskampf) ist es notwendig, dass in der Truppe neben Englisch auch bei Sprachmittlungsgehilfen fachsprachliche Kenntnisse in der Sprache des zu unterstützenden Landes vorhanden sind. Gerade für diese Fälle hat sich in der Vergangenheit die Ausbildung von Sprachmittlungsgehilfen bezahlt gemacht. Oft kann hier auf Personen mit Migrationshintergrund auf deren Muttersprache zurückgegriffen werden, so dass nur mehr ein geringer Ausbildungsbedarf besteht. Mit der neuen Regelung, dass vorhandene Sprachkenntnisse unabhängig von der Personengruppe zu erhalten und zu fördern sind, konnte hier ein richtungsweisender Schritt gesetzt werden, der auch schon Erfolge zeigt.

Verankerung der Sprachtrainer

Mit der Aktualisierung der Grundsatzdokumente zum Sprachwesen werden die Sprachtrainer (SpraTr) und deren Aus-, Fort- und Weiterbildung auf eine formalrechtliche Basis gestellt. SpraTr sind demzufolge Personen ohne (abgeschlossenes) Sprachstudium, die nach einer fachdidaktischen Ausbildung am SIB zu Sprachausbildungszwecken eingesetzt werden können. Sie haben entweder einen muttersprachlichen Hintergrund oder ein ESLP von 3/3/3/2+ in der Zielsprache.

SpraTr werden vor allem als Unterstützungslehrkräfte im Team-Teaching eingesetzt. In Kaderfortbildungen "Sprache" oder bei der Einsatzvorbereitung "Sprache" werden sie vorrangig zur Vermittlung von fachsprachlichen Inhalten verwendet. Der Einsatz bei dezentralen Sprachkursen erfolgt grundsätzlich im Team-Teaching mit der Sprachlehrkraft. Hiebei kommt es darauf an, sprachliche Inhalte mit fachsprachlichen zu verbinden. So kann beispielsweise relativ leicht die Beschreibung einer Kaserne mit Grammatik kombiniert werden, wenn der virtuelle Kasernenrundgang in verschiedenen Zeiten geübt wird.

Die Ausbildung der Sprachtrainer wurde außerdem formalisiert. Zur Ausbildung zum Sprachtrainer in Englisch und Deutsch ist die Absolvierung der Seminare SpraTr 1 und 2 erforderlich. Nach Einsätzen und der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung wird das Verwendungsabzeichen Sprachtrainer am Tag der Sprachen durch das SIB verliehen. SpraTr haben auch an fachdidaktischen Fortbildungen teilzunehmen. Materialien für die Sprachausbildung können direkt von einer Plattform des SIB auf 3. VE heruntergeladen werden.

In den anderen Sprachen ist die Ausbildung und Verwendung der Sprach­trainer individualisiert. Das heißt, die Ernennung zum SpraTr erfolgt nach einer fachdidaktischen Ausbildung und einer praktischen Verwendung.

Auf einen Blick

Die Aktualisierung der Grundsatzdokumente im Sprachwesen brachte eine deutliche Ausrichtung auf die Schwergewichtssprachen Deutsch, Englisch und Französisch.

Mit einem klaren Bekenntnis zur Förderung von Mehrsprachigkeit konnte aber auch der Notwendigkeit zum Erhalt und zur Förderung der Regional- und Nachbarsprachen Rechnung getragen werden. Mit der Richtlinie für die Ausbildung und Verwendung von SpraTr wird eine Lücke geschlossen und ein bereits funktionierendes System abgesichert.

Wesentlich wird es allerdings sein, dass die Offiziere in Eigenverantwortung ihre Mehrsprachigkeit erhalten und erweitern, die Kommandanten die Mehrsprachigkeit als Ressource erkennen und deren Erhalt fördern.

Es ist betriebswirtschaftlich gesehen deutlich effizienter, vorhandene Ressourcen rechtzeitig zu erhalten und zu fördern als nach vielen Jahren mühsam neu aufzubauen.


Autor: Oberst dhmfD Mag. Dr. Wolfgang Zecha, MSc, Jahrgang 1958. 1979 Theresianische Militärakademie Jahrgang "Laudon", 1982 Zugs- und Kompaniekommandant/Panzerstabsbataillon 9, 1985 Kommandant Stabskompanie & S4/FlAS, 1988 bis 1993 nebenberufliches Studium Geschichte und Pädagogik, 1998 Doktorat, von 1994 bis 2001 Hauptlehroffizier Methodik und Didaktik/WpädA/LVAk, Ausbildung zum Trainer Führungsverhalten; seit 2001 Leiter Referat Prüfungswesen im SIB, 2004 MSc in Civic Education.

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