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Editorial

Skurrile Ideen zum Einsatz des Österreichischen Bundesheeres im Frieden gab es nach der Wende 1989 schon unzählige. Einige von ihnen, wie die "Grünhelme", eine bewaffnete Krötenzählertruppe, waren ja auch ganz amüsant. Die Vorstellung, Kadersoldaten als Hilfs-Justizwachebeamte zu verwenden, ist jedoch in mehrfacher Hinsicht ein höchst bedenkliches Ansinnen.

Während sich die öffentliche Diskussion zu diesem Thema auf die juristische Frage der verfassungsmäßigen Zulässigkeit eines solchen "Assistenzeinsatzes" reduziert, bleiben zwei wesentliche Aspekte unberücksichtigt.

Zum einen sollen Berufssoldaten - keine Präsenzdiener - nur für Arbeiten in den Strafvollzugsanstalten eingesetzt werden, für die es keiner besonderen Ausbildung als Justizwachebeamter bedarf, also als Hilfskräfte. Wie dies in Zusammenhang mit der "Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt" im Sinne des § 2 Absatz 1 Wehrgesetz zu bringen ist, ist schwer nachzuvollziehen. Vielmehr liegt der Verdacht nahe, dass hier Soldaten als billige Lückenbüßer herhalten sollen, denn Hilfspersonal wäre wohl über das Arbeitsmarktservice zur Genüge zu rekrutieren.

Zum anderen stellt sich die Frage, wie es um eine westliche Demokratie bestellt sein muss, die ihre Strafgefangenen durch Soldaten bewachen lässt? Üblicherweise findet man derartiges in Diktaturen. Österreich hat so etwas nicht nötig! Auch deshalb: ein klares Nein!

Dr. Jörg Aschenbrenner, Chefredakteur TRUPPENDIENST

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