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Die Grundausbildung von Zivilbediensteten im BMLV

Einst umfasste die Ausbildung an der Verwaltungsakademie des Bundes alle Ressorts. Doch diese Zentralisierung ist Vergangenheit - heute kümmern sich die Ministerien selbst um die Grundausbildungen ihrer Bediensteten. Beim Ressort Landesverteidigung erfolgen diese an den Bildungseinrichtungen des Bundesheeres, für Maturanten und Akademiker seit 1. Jänner 2006 in Modulform.

Im Beitrag angeführte zivile und militärische Berufsgruppen innerhalb des BMLV

MBO1: Berufsmilitärpersonen mit Generalstabs- oder/und akademischer Ausbildung.

A1: Zivilbedienstete mit akademischer Ausbildung.

MBO2: Berufsmilitärpersonen der Truppe mit Reifeprüfung und Militärakademie.

A2: Zivilbedienstete mit Reifeprüfung.

A3, A4, A5: Zivilbedienstete mit Lehrabschluss, Meisterprüfung oder Werkmeisterprüfung.

Alle Personengruppen müssen sich einer Dienstprüfung unterziehen.

Vor 2003 wurde die Grundausbildung für alle Ressorts an der Verwaltungsakademie des Bundes angeboten und durchgeführt. Diese Ausbildung gliederte sich in einen allgemeinen Teil (Rechtsfächer) und in eine Fachausbildung im jeweiligen Ressort (Ressortausbildung).

Aufgrund der Änderung der Bestimmungen im Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) haben die obersten Dienstbehörden ab 1. Jänner 2003 für ihren Zuständigkeitsbereich die Grundausbildungen selbst zu regeln.

Grund für diese Dezentralisierung war unter anderem das Bestreben, die Ausbildung praxisorientiert zu gestalten und nahe an die konkreten Bedürfnisse der Ministerien heranzuführen.

Im Zuge der Reorganisation (REORG 2002) der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) und der Kommanden der oberen Führung wurden die Zuständigkeiten neu festgelegt. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Zivilbediensteten sind nun Aufgaben der Abteilung Ausbildung A (AusbA) des Führungsgrundgebietes 7 (FGG7) im Planungsstab.

Das FGG7 besitzt derzeit alle Kompetenzen, von der Konzept- bis zur Richtlinienplanung der Ausbildung und der Ausbildungsunterstützung, einschließlich der Vorschriftenerstellung (seit 2005), nicht nur für die militärische Ausbildung, sondern auch für die gesamte zivile Ausbildung.

Diese Zusammenfassung der militärischen und zivilen Ausbildung stellt eine flexible und ökonomische Ausbildung der Soldaten und der Zivilbediensteten sicher. Einerseits durch die gemeinsam genutzten Ausbildungsstätten, andererseits durch eine modulare Ausbildung, die gewährleistet, dass in Zukunft Fächer mit gleichen Ausbildungsinhalten - wie z. B. die Rechtsfächer - ebenenbezogen (MBO1 - A1, MBO2 - A2) ausgebildet werden können.

Nach Einstellung des Kursbetriebes für die Grundausbildung an der Verwaltungsakademie des Bundes im Juni 2003 wurden zur Vermeidung von dienstrechtlichen - und damit verbunden finanziellen - Nachteilen der Bediensteten so genannte Ausbildungslehrgänge durchgeführt, welche als Grundausbildung angerechnet wurden.

Auf Basis der Bestimmungen der §§ 26 - 33 BDG 1979 wurden Ende 2003 für die Grundausbildung der Verwendungsgruppen A2 bis A5 sowie für die Facharbeiter-Aufstiegsausbildung Verordnungen des Bundesministers für Landesverteidigung erlassen. Diese Verordnungen waren Übergangsregelungen. Nach einer entsprechenden Konsolidierungsphase und einer Evaluierung wird die gesamte Grundausbildung der Zivilbediensteten des Ressorts neu durchgeführt.

Hinsichtlich der Verwendungsgruppe A1 wurde keine Übergangsverordnung erlassen, zumal der Bedarf an Ausbildungsplätzen für diese Verwendungsgruppe relativ gering war und mit den angebotenen Ausbildungslehrgängen das Auslangen gefunden wurde.

Die Übergangsverordnungen und die Ausbildungslehrgänge umfassten im Wesentlichen die Unterrichtsfächer und Lehrinhalte der bisherigen Ausbildung an der Verwaltungsakademie des Bundes samt der Ressortausbildung.

Anforderungen an die neue Grundausbildung

Die Umsetzung der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission und der damit einher gehenden verstärkten Orientierung auf internationale Aufgabenerfüllung haben auch Auswirkungen auf die Anforderungen an die Ausbildung der Zivilbediensteten. Im Rahmen der Grundausbildung sind den zivilen Angehörigen des Ressorts daher neben den allgemeinen Grundkenntnissen in den Rechtsfächern und der fachspezifischen Ausbildung auch jene Kompetenzen zu vermitteln, die ein effizientes Zusammenwirken in den vorgesehenen Einrichtungen des Bundesheeres ermöglichen. Dadurch können sie die Einsatzbereitschaft von Truppen und Stäben des Bundesheeres fachdienstlich unterstützen. Die ressortinterne Grundausbildung ist somit trotz der angestrebten Vergleichbarkeit mit anderen Bundesministerien primär auf die Besonderheiten des Ressorts Landesverteidigung auszurichten.

Die Grundausbildung der Zivilbediensteten wurde inhaltlich neu bewertet und als modular aufgebautes System neu gestaltet.

Aufgrund dieser modularen Gestaltung der einzelnen Ausbildungsabschnitte und der Berücksichtigung bereits erworbener Qualifikationen kann auf den individuellen Ausbildungsbedarf Rücksicht genommen werden.

Die Grundausbildung ist Ernennungs- und/oder Definitivstellungserfordernis. Sie soll den Bediensteten befähigen, die gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes wahrzunehmen.

Als Voraussetzung für die Aufnahme der Zivilbediensteten ist meist eine abgeschlossene zivile Berufsausbildung erforderlich. Der Bedarf erstreckt sich quer über Berufe wie Ärzte, Juristen, Psychologen, Geologen, Techniker, Pädagogen, Bürokaufleute, Tischler, Köche, Gärtner usw.

In ihren jeweiligen Funktionen haben Zivilbedienstete einen wesentlichen Anteil an der Herstellung der Rahmenbedingungen, wie sie in der Zentralstelle, in den nachgeordneten Dienststellen und bei der Truppe im Einsatz bzw. im täglichen Dienstbetrieb erforderlich sind. Zivilbedienstete erfüllen ihre Aufgaben mit Verantwortung für komplexe Organisationsabläufe, für Projekte und deren Gestaltung oder als Spezialisten.

Viele zivile Bedienstete sind im höheren Dienst tätig, also als Führungskräfte mit der entsprechenden Verantwortung und Befugnis für oft weit reichende Entscheidungen mit Auswirkungen auf das gesamte Ressort.

Um bestausgebildete Zivilbedienstete für verantwortliches und adäquates Handeln verfügbar zu haben, bedarf es einer qualifizierten, leistungsfördernden und leistungsfordernden Ausbildung.

Die Bediensteten sollen in der Grundausbildung neben der für die Aufgabenerfüllung am Arbeitsplatz notwendigen Fachkompetenzen auch vermehrt methodische, soziale und kommunikative Kompetenzen sowie Kenntnisse über politische, rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen erwerben, welche zur Erfüllung der Aufgaben im Ressort erforderlich sind bzw. als Führungs- oder Fachkraft benötigt werden.

Bundesbedienstete stehen - unabhängig von der Verwendungsgruppe oder des Fachbereiches - in einem besonderen Verhältnis zur Republik Österreich. Dem ist durch die Vermittlung eines bedarfsbezogenen rechtlichen Basiswissens Rechnung zu tragen.

Um die Flexibilität des Personaleinsatzes zu erhalten, ist eine Vergleichbarkeit der Ausbildung zwischen den Ressorts und innerhalb des Ressortbereiches Bundesministerium für Landesverteidigung hinsichtlich der zu vermittelnden Rechtsgrundlagen anzustreben. Das Schwergewicht liegt auf jenen Ausbildungsinhalten, die von allen Bediensteten der jeweiligen Verwendungsgruppe - unabhängig von der Fachrichtung - gleichermaßen benötigt werden.

Die fachspezifische Ausbildung muss den unterschiedlichen Anforderungen Rechnung tragen und unter weitgehender Anrechnung von Vorkenntnissen möglichst ökonomisch gestaltet werden.

Damit werden einerseits die Voraussetzungen für eine effiziente und erfolgreiche Erfüllung der Aufgaben in den jeweiligen Verwendungen im Ressort und andererseits die Voraussetzungen für die Erbringung der dienstrechtlichen Erfordernisse geschaffen.

Modulare Grundausbildung für die Verwendungsgruppen A1 und A2 ab 1. Jänner 2006

Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen wurden mit 1. Jänner 2006 die Verordnungen des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppen A1 und A2 erlassen.

Die modulare Grundausbildung für die Verwendungsgruppen A3 bis A5 sowie für die Facharbeiter-Aufstiegsausbildung beginnt spätestens mit 1. Jänner 2008. Von einer gleichzeitigen Aufnahme der modularen Ausbildung für alle Verwendungsgruppen wurde Abstand genommen. Dies einerseits zur raschen Abdeckung des großen Bedarfes an Ausbildungsplätzen im Bereich der Verwendungsgruppe A3, andererseits um die Erfahrungen bei der modularen Ausbildung A1/A2 in die Bearbeitungen einfließen lassen zu können. Insbesondere wurde der gesamte Ablauf neu gestaltet und entsprechend den neuen gesetzlichen Bestimmungen angeordnet.

Die Anmeldung bzw. Zuweisung zur Grundausbildung erfolgt nunmehr ausnahmslos von den Dienstbehörden direkt an die kursführenden Dienststellen. FGG7/AusbA wirkt lediglich in Ausnahmefällen bei der Einteilung der Lehrgangsteilnehmer mit.

Die gestaffelte Einführung der modularen Grundausbildung soll den Dienstbehörden und kursführenden Dienststellen auch Gelegenheit geben, die geänderten administrativen Abläufe umzusetzen.

Eine Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung regelt die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A1 für - den rechtskundigen Dienst, - den technischen Dienst, - den Baudienst, - den Bibliotheksdienst und - sonstige Verwendungen, sowie die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe A2 für - den Verwaltungsdienst, - den technischen Dienst, - den Baudienst und - sonstige Verwendungen.

Ausbildungsabschnitte (Module) und Ausbildungsinhalte

Als Erstorientierung nach Diensteintritt in das Ressort werden in einer einwöchigen Lehrveranstaltung, dem so genannten Einführungsmodul, standardisierte Abläufe und grundsätzliche Bestimmungen sowie Grundzüge der Organisation des Ressorts vermittelt. Dies erfolgt nicht nur einheitlich für alle Verwendungen, sondern auch verwendungsgruppenübergreifend. Das Einführungsmodul sollte innerhalb von sechs Monaten nach Diensteintritt absolviert werden.

Die Vermittlung der Grund- und Übersichtskenntnisse erfolgt - unabhängig von der jeweiligen Verwendung - im zweiten Teil der Ausbildung, dem Basismodul. In diesem Ausbildungsabschnitt erhalten die Teilnehmer Kenntnisse in verschiedenen Rechtsfächern wie z. B. dem Wehrrecht einschließlich der Erörterung aktueller rechtspolitischer Problemstellungen, dem Verfassungsrecht oder dem Dienst- und Besoldungsrecht. Darüber hinaus sollen auch grundlegende methodische und soziale Fähigkeiten erworben werden.

Im dritten Ausbildungsabschnitt der Grundausbildung, dem Fachmodul, erfolgt die für die jeweilige Verwendung adäquate Ausbildung. Die erforderliche Fachkompetenz wird den A2-Bediensteten im Rahmen einer Lehrveranstaltung vermittelt. Ziel ist die Befähigung, funktionsspezifische Aufgaben als Führungs- und Fachorgane im individuellen Fachbereich wahrzunehmen. A1-Bedienstete verfassen dazu eine Hausarbeit. In dieser soll der Verfasser die in der akademischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Fachgebiet mit Ressortaufgaben verknüpfen.

Die Fachausbildung für den Bibliotheksdienst erfolgt extern. Da während dieser Fachausbildung bereits eine praktische Verwendung vorgesehen ist, entfällt die Job-Rotation.

Für Bedienstete der Verwendungsgruppe A1 dient die praktische Verwendung (Job-Rotation) der Vertiefung und Weiterentwicklung der bereits erworbenen Kompetenzen sowie dem Erwerb zusätzlicher fachlicher Fähigkeiten und Kenntnisse. Die Job-Rotation erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens einem Monat bis höchstens zwei Monaten.

Die Förderung der zur Erfüllung der Aufgaben im Ressort erforderlichen sozialen oder methodischen Kompetenzen bzw. der kommunikativen oder organisatorischen Fertigkeiten und Fähigkeiten erfolgt durch die Absolvierung eines Wahlmoduls innerhalb der Grundausbildung. Entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Bediensteten im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung ist aus verschiedenen drei- oder fünftägigen Seminaren eines zu wählen und erfolgreich zu beenden.

Ausbildungsverantwortlich ist für die Verwendungsgruppe A1 die Landesverteidigungsakademie und für die Verwendungsgruppe A2 die Theresianische Militärakademie.

Die erfolgreiche Absolvierung der einzelnen Ausbildungsabschnitte wird durch - die Teilnahmebestätigung (Einführungsmodul und Wahlmodul), - die positiv beurteilte Hausarbeit (nur A1-rechtskundiger Dienst, A1-sonstige Verwendungen, A1-technischer Dienst) - oder durch die Ablegung einer Dienstprüfung (Basismodul, Fachmodul) nachgewiesen.

Die Grundausbildung ist nach vollständiger Absolvierung aller Module (einschließlich der Job-Rotation) und der positiven Ablegung der Prüfungen aus dem Basismodul und dem Fachmodul abgeschlossen. Das Zeugnis über die abgeschlossene Grundausbildung wird durch die zuständige Dienstbehörde ausgestellt.

___________________________________ __________________________________ Autorin: Oberrätin Ulrike Bertl, Jahrgang 1962; Diensteintritt 1981 beim Militärkommando Niederösterreich. 1994 Beamten-Aufstiegsprüfung, 1995 Überstellung in die Verwendungsgruppe B. Bis Jänner 2004 in der Ergänzungsabteilung im Militärkommando Niederösterreich, zuletzt Referatsleiterin für Befreiungen, Aufschübe und Zivildienstangelegenheiten. 1998 Studienberechtigungsprüfung und drei Semester Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. 2002 bis 2004 Aufstiegskurs und anschließend Ausbildungslehrgang für die Verwendungsgruppe A1-rechtskundiger Dienst. Seit 2004 FGG7/AusbA, Überstellung in die Verwendungsgruppe A1. Derzeit Referatsleiterin für Zivilbedienstetenausbildung der Verwendungsgruppen A1 und A2.

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