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Übungen im Ausland

"Train as you fight, fight as you train!"

Die immer komplexer werdenden Aufgaben, die österreichische Soldaten im Rahmen der Auslandseinsätze zu erfüllen haben, verlangen neben nationaler und internationaler Ausbildung auch die Teilnahme an internationalen Übungen. Diese stellen im Stufenbau der Ausbildungsmethodik die Anwendungsstufe dar und geben Einzelpersonen für eine Verwendung in einem multinationalen Stab, aber auch Einheiten für einen Einsatz in einem multinationalen Verband, den Feinschliff. Dabei haben Szenario, Aufgaben, Rahmenbedingungen, Infrastruktur und belastende Faktoren so realistisch wie möglich zu sein. Nun ist das alles nichts Neues. Diese Anforderungen an die Einsatzvorbereitung unserer Soldaten sind so alt wie die Armee selbst. Neu sind aber die möglichen Einsatzszenarien, Einsatzräume und die damit verbundenen Rahmenbedingungen an sich.

In dem im April 2006 verfügten "Militärstrategischen Konzept des Österreichischen Bundesheeres", wurden die militärstrategischen Ziele der Republik Österreich sowie das vorrangige Ziel der österreichischen Streitkräfteentwicklung (".... die Gewährleistung der Zusammenarbeitsfähigkeit mit Partnerstreitkräften bei Operationen der internationalen Konfliktprävention und des Krisenmanagements...") dargestellt und der nationale "Level of Ambition" definiert. Daraus wurden künftige Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres und erforderliche Fähigkeiten abgeleitet.

Bedarf

Geforderte Fähigkeiten, die wir uns im Zuge nationaler Ausbildung und Übungsvorhaben nicht aneignen können, ergeben den Bedarf an internationalen Vorhaben teilzunehmen, um sich gemeinsam mit anderen Nationen, unter dem Motto "Train as you fight, fight as you train" für multinationale Operationen vorzubereiten.

Zahlen und Fakten

Seit 1995 nimmt das Österreichische Bundesheer an Übungen im Ausland teil.

Bis 2005 nahmen 3 180 Personen, an 144 Übungen der NATO (für Partner geöffnet), der NATO- Partnerschaft für den Frieden "PfP", Übungen im Geiste der NATO - Partnerschaft für den Frieden, der EU sowie auf bilateraler und multinationaler Basis teil.

Für 2006 ist die Teilnahme an 21 Übungen geplant.

Übungsszenarien

Basierend auf den im "Militärstrategischen Konzept" dargestellten Aufgaben des Österreichischen Bundesheeres ist die Teilnahme an multinationalen Übungen mit den Themen/Szenarien "Wahrung der Lufthoheit", "Friedensunterstützende Einsätze" - im vollen Spektrum der Petersbergaufgaben -, "Humanitäre Einsätze", "Evakuierungen" sowie "Kampf gegen irreguläre Kräfte im Ausland" erforderlich. Neben Truppenübungen (LIVEX - Live Exercise) werden simulationsgestützte Stabsrahmenübungen (CPX/CAX - Command Post Exercise/Computer Assisted Exercise) durchgeführt. Die Übungsplanung erfolgt im multinationalen Rahmen. Der genau definierte Planungszyklus dauert bis zu 24 Monate.

Übungsteilnehmer/Ziel der Teilnahme

Abgeleitet vom "Level of Ambition" und militärpolitischen Erfordernissen, werden Experten aus der Zentralstelle, Stabsoffiziere (vom operativ führenden Kommando bis auf Ebene kleiner Verband), namentlich eingemeldete Stabsoffiziere in bereits formierten Stäben und Kommanden (z. B.: SHIRBRIG, EU OHQ und FHQ...), Lehrpersonal der Akademien und Schulen inklusive ganzer Lehrgänge nach Verfügbarkeit (z. B.: Generalstabslehrgang, Führungslehrgang 2...) Brigadestäbe sowie Kaderpräsenzeinheiten zur Einsatzvorbereitung zu Übungen ins Ausland entsandt. Die Erfahrungswerte dienen als unmittelbare Einsatzvorbereitung für Stäbe und Kaderpräsenzeinheiten und /oder werden in Lehre und Ausbildung umgesetzt.

Rechtliche Grundlagen

Neben allgemein gültigen Rechtsgrundlagen stellt das KSE-BVG (Auslandseinsatzrecht) die wesentliche rechtliche Grundlage zur Teilnahme an Übungen im Ausland dar. Gem. §1 Z.1 können Einheiten und einzelne Personen zur solidarischen Teilnahme an lit. a) Maßnahmen der Friedenssicherung..., lit. b) Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe oder lit. c) Maßnahmen der Such- und Rettungsdienste oder lit. d) Übungen und Ausbildungsmaßnahmen zu den in lit. a bis c genannten Zwecken sowie zur Durchführung von Übungen und Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der militärischen Landesverteidigung in das Ausland entsandt werden.

Gemäß § 2 (3) ist zu Entsendungen nach § 1 Z 1 lit. d der zuständige Bundesminister im Rahmen eines von der Bundesregierung beschlossenen Übungs- und Ausbildungsplanes berufen. Der zuständige Bundesminister hat der Bundesregierung spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres den Entwurf eines Übungs- und Ausbildungsplans jeweils für das folgende Kalenderjahr vorzulegen. Dem Hauptausschuss des Nationalrates ist über den von der Bundesregierung beschlossenen Übungs- und Ausbildungsplan unverzüglich zu berichten. Ferner ist ihm über die im vorangegangenen Kalenderjahr auf Basis des Übungs- und Ausbildungsplans durchgeführten Übungen und Ausbildungsmaßnahmen zu berichten.

Voraussetzungen

Die Teilnahme an Übungen im Ausland ist Teil der Vorbereitung für internationale Einsätze. Daher ist eine Teilnahme grundsätzlich an die Bereitschaft, für einen Auslandseinsatz zur Verfügung zu stehen, gebunden. Gemäß gültigem Dienstrecht ist ebenso wie für den Auslandseinsatz, auch für die Auslandsübung die Freiwilligkeit des Teilnehmers erforderlich. Fachliche Qualifikation, Sprachkenntnisse (vorwiegend Englisch) und die dienstliche Abkömmlichkeit sollten als selbstverständlich angesehen werden.

Planungs-, Beurteilungs-und Entscheidungsprozess

Der gesamte Planungsprozess und damit verbunden die Möglichkeit zur Teilnahme an internationalen Übungen, ergeben sich aus dem Angebot des NATO/MTEP - Military Training and Exercise Program, in Verbindung mit dem PWP - Partnership Working Program der NATO-Partnerschaft für den Frieden, des "EU-Übungsprogrammes, Bi- und Multinationalen Übungsangeboten, bilateralen Kooperationsprogrammen sowie zusätzlichen Aufträgen zur Einleitung oder Intensivierung der Kooperation mit diversen Nationen.

Im anschließenden Beurteilungsprozess werden sämtliche Angebote, Einladungen und Bedürfnisse diverser Dienststellen der Zentralstelle sowie Bedarfsmeldungen der Akademien, Schulen und operativ führenden Kommanden unter Berücksichtigung der definierten Ziele und geforderten Fähigkeiten, der verfügbaren Ressourcen, der Aufträge und vorgegebenen Jahresschwergewichten sowie bekannter Einschränkungen beurteilt, mit Prioritäten versehen und in einer Variantenplanung zusammengefasst.

Im folgenden Lagevortrag zur Entscheidung wird der Generalstabschef (ChGStb) über alle Übungen informiert. Der Entschluss des ChGStb wird als Entwurf des "Übungs- und Ausbildungsplanes" im Wege des Bundesministers für Landesverteidigung der Bundesregierung vorgelegt. Der von der Bundesregierung beschlossene "Übungs- und Ausbildungsplan" stellt die Grundlage für die Entsendung von Personen zu Übungen im Ausland dar.

Autoren: Oberstleutnant Martin Widhalm, MSD, Major Erwin Schulmeister, MSD und Amtsdirektor Oberleutnant Franz Goger

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