Bundesheer Bundesheer Hoheitszeichen

Bundesheer auf Twitter

Evakuierung mit der "Hercules"

Mit der Einführung des Lufttransportsystems C-130 "Hercules" bei den österreichischen Luftstreitkräften im Jahr 2003 können erstmals in der Geschichte des Bundesheeres österreichische Staatsbürger aus Krisen- und Katastrophengebieten ausgeflogen werden. Angesichts der vielen verschiedenen Krisen und Katastrophen müssen dafür jedoch vorher zahlreiche Eventualitäten beurteilt werden. Bei den Auswirkungen nach einem Elementarereignis wird die Planung zum Teil nach anderen Gesichtspunkten erfolgen müssen als bei politischen Unruhen oder Aufständen.

Wie die Vergangenheit zeigt, kann die Notwendigkeit für einen Evakuierungseinsatz jederzeit und vor allem ohne Vorwarnung entstehen. Beispiele sind etwa die massiven Unruhen an der Elfenbeinküste im November 2004 oder die Tsunami-Katastrophe zum Jahreswechsel 2004/05 im asiatischen Raum. Ist der politische Wille vorhanden, kann die "Hercules" auch außerhalb ihres üblichen Einsatzspektrums eingesetzt werden, um Österreichern überall auf der Welt zu helfen.

Zur Vorbereitung solcher Einsätze müssen die notwendigen Erfordernisse und Planungsgrundlagen definiert werden müssen. Sie umfassen vor allem die Flugplanung und die luftfahrtspezifischen Erfordernisse.

Flugplanung

Die Flugplanung setzt sich aus der Einsatzplanung, der Frachtplanung, der Streckenplanung und der Personalplanung zusammen.

Die wesentlichen Faktoren für die Einsatzplanung sind sowohl die Dauer und der Umfang des Einsatzes als auch die Entfernung und die Beschaffenheit des Einsatzraumes. Bei der Frachtplanung ist auf die Transportleistung und insbesondere auf gefährliche Güter (Gefahrgütertransport) Rücksicht zu nehmen. Die Haupteinflussgrößen auf die Streckenplanung sind die Überfluggenehmigungen, die Windverhältnisse sowie die Art und der Umfang der Fracht bzw. der Passagiere. Bei der Personalplanung sind die Verfügbarkeit und der Schutz des Funktionspersonals sowie die Zusammenstellung eines eventuell notwendigen Notfallteams und eines Evakuierungsteams zu beachten.

Einsatzplanung

Bei einem Evakuierungseinsatz spielt der Zeitfaktor eine große Rolle. Die Planung sollte daher sofort nach Vorliegen der nachrichtendienstlichen Erkenntnisse beginnen, um mit der Umsetzung so rasch wie möglich vor Ort wirksam werden zu können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die vorbereitenden Maßnahmen für die Flugdurchführung einen entsprechenden Zeitvorlauf benötigen.

Zu Beginn einer Planung sollte zuerst einmal der notwendige Umfang des Einsatzes bekannt sein: Insbesondere ist dabei zu klären, ob es sich um einen einmaligen Flug zu einem Zielflugplatz handelt oder ob so viele Personen auszufliegen sind, dass dazu mehrere Shuttleflüge aus dem Einsatzraum in ein sicheres Drittland durchgeführt werden müssen. Sind mehrere Flüge notwendig, resultiert daraus natürlich ein entsprechend höherer Personal- und Materialbedarf.

Eine eingehende Bedrohungsanalyse gibt Aufschluss darüber, ob die Evakuierung von einem bestimmten Zielflugplatz überhaupt durchgeführt werden kann. Ist die militärische Bedrohung zu hoch, muss aus heutiger Sicht noch ein Alternativplan erarbeitet werden. In der Zukunft könnte eine entsprechende Selbstschutzausrüstung für die "Hercules" aber selbst solche Einsätze bei höherer Bedrohung ermöglichen.

Parallel zur Bedrohungsanalyse ist auch die Frage über den Aufenthaltsort der zu evakuierenden Personen sowie deren Gesundheitszustand zu klären. Befinden sich die Personen außerhalb des Flugplatzgeländes, müssen sie herangeführt werden. Dies kann entweder durch befreundete Streitkräfte geschehen oder durch eigene Spezialeinsatzkräfte. Beim Einsatz eigener Kräfte sind vorher deren rechtlicher Status sowie die Rules of Engagement zu klären. Befinden sich unter den zu evakuierenden Personen Verletzte, hat dies unmittelbare Auswirkungen auf die Konfiguration des Luftfahrzeuges und erfordert eventuell auch den Einsatz eines Notfallteams (siehe Kapitel "Personalplanung").

Die realistische Einsatzentfernung für die C-130 "Hercules" beträgt rund 4 000 Kilometer. Wird diese Distanz aufgrund des erklärten politischen Willens ausgedehnt, muss bereits in der Vorbereitungsphase eine zweite Besatzung auf einen Zwischenflugplatz verlegen, um dort die Ablösung der ersten Crew vorzubereiten. Die zweite Crew kann - entsprechend ausgeruht - das Flugzeug nach der Landung sofort übernehmen und der Einsatz geht unverzüglich weiter. Die erste, "verbrauchte" Crew verbleibt entweder zur Regeneration am Zwischenflugplatz oder sie bleibt - z. B. als Wechselcrew bei Shuttleflügen - an Bord.

Alle diese Überlegungen fließen dann in die einzelnen Bereiche der Detailplanung, also in die Fracht-, die Strecken- und die Personalplanung ein.

Frachtplanung

Für eine seriöse Einsatzplanung müssen vorab die benötigte Transportleistung und die Masse der Fracht bekannt sein. Denn nur mit dem Wissen über das Gesamtgewicht und vor allem über die zur Verfügung stehende Kraftstoffmenge kann die Streckenplanung durchgeführt werden.

Weiters ist zu Beginn zu klären, ob es sich bei der Fracht ausschließlich um Passagiere, ausschließlich um Fracht oder um eine Mischform von beiden handelt. Je nach Einsatz ist auch der Transport von gefährlichen Gütern wie Munition oder Sprengmittel zu bedenken. Im Anlassfall können zwar die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Menge ausgesetzt werden (Bestimmungen für Militärluftfahrzeuge), aber es empfiehlt sich trotzdem, die Normen bezüglich der Verpackung und der räumlichen Trennung im Laderaum einzuhalten.

Streckenplanung

Überfluggenehmigungen: Gleichzeitig mit der ersten Einsatzplanung erfolgt durch die Flugplanungs- und Koordinierungszentrale eine erste Beurteilung der geplanten Flugstrecke; dabei können sich durchaus mehrere Varianten ergeben. Anhand dieser Erkenntnisse müssen sofort die für militärische Luftfahrzeuge notwendigen Überfluggenehmigungen (Diplomatic Clearences) für die betroffenen Staaten beantragt werden, da es selbst in Notfällen bis zu 48 Stunden dauern kann, diese Genehmigungen von den einzelnen Botschaften zu erhalten. Bei verschiedenen möglichen Flugstrecken wären im Zweifelsfall alle Überfluggenehmigungen anzufordern, auch wenn dann bei der tatsächlichen Flugdurchführung einige davon nicht benötigt werden.

Windverhältnisse: Die in verschiedenen Höhen mitunter sehr unterschiedlichen Windverhältnisse können die Flugplanung erheblich beeinflussen. Wie aus der untenstehenden Skizze ersichtlich ist, muss der kürzeste Weg nicht unbedingt der schnellste sein. Um am Tag der Durchführung auf die aktuellen Windverhältnisse reagieren zu können, müssen daher mehrere Flugstrecken geplant werden. Würde man nur eine Strecke planen, könnte der Fall eintreten, dass der Flug aufgrund extremer Windverhältnisse zu diesem Zeitpunkt sogar undurchführbar ist.

Einfluss der Passagieranzahl: Auch die Anzahl und Zusammensetzung der Besatzung bzw. die Anzahl der Passagiere haben direkten Einfluss auf die Streckenplanung: An Bord der "Hercules" stehen zehn Anschlüsse für die Sauerstoff-Notfallversorgung zur Verfügung. Befinden sich an Bord mehr als zehn Personen, ist die maximale Reiseflughöhe daher auf 26 000 Fuß (7 925 Meter) begrenzt, um im Fall eines Druckverlustes in der Kabine rasch genug auf eine sichere Höhe sinken zu können. Im internationalen Streckennetz gibt es aber auch Routen, die erst ab einer Mindestflughöhe über 26 000 Fuß beflogen werden dürfen. Bei diesen Routen handelt es sich um geradlinigere, also kürzere Luftstraßen, die sowohl Zeit als auch Kraftstoff sparen helfen.

Personalplanung

Verfügbarkeit: Zu Beginn der Einsatzplanung muss die Verfügbarkeit der Besatzung überprüft werden. Wie bereits erwähnt, kann der Personalbedarf bei großen Entfernungen auf das Doppelte und in Extremfällen sogar auf das Dreifache anwachsen, und dabei ist - wie überall - auch noch eine Reserve einzuplanen. Zeichnet sich ein solcher größerer Einsatz ab (in der Regel treffen in diesen Fällen die ersten Informationen etwa zwei bis drei Tage vor dem Einsatz in der Staffel ein), wäre zu überlegen, das betroffene Personal nach Hause zu schicken, damit es sich noch vor dem Einsatz vorbereiten und erholen kann. Die jederzeitige, rasche Verfügbarkeit wäre durch Rufbereitschaft sicherzustellen.

Zusätzliches Personal: Abhängig von der Art des Einsatzes und des Einsatzraumes kann der Bedarf an zusätzlichem, speziellem Personal gegeben sein. Bei einer Evakuierung wird beispielsweise immer ein Notfallteam benötigt, das in der Regel aus einem Notarzt, einem Psychologen und einigen Notfallsanitätern besteht (die Stärke und die Zusammensetzung des Teams werden den jeweiligen Verhältnissen angepasst).

Ist die Lage der zu evakuierenden Personen unklar, muss ein so genanntes Evakuierungsteam (vorzugsweise Soldaten des Kommandos Spezialeinsatzkräfte) mit in das Einsatzgebiet gebracht werden. Diese Soldaten könnten auch für die Bewachung des Transportflugzeuges auf Zwischenlandeplätzen eingesetzt werden, wenn so ein Zwischenlandeplatz in Ländern mit instabiler politischer Lage oder aber auch hoher Kriminalitätsrate ausgewählt werden muss. Für diese Fälle muss auch der Waffengebrauch geregelt werden.

Auf allen Zwischenlandeplätzen und auf dem Zielflugplatz werden qualifizierte Ansprechpartner benötigt, die alle administrativen Tätigkeiten abwickeln oder zumindest die Kontakte zu den entsprechenden Stellen herstellen. Bei vergangenen Einsätzen haben sich die so genannten Handling Agents der Austrian Airlines sehr bewährt.

Schutz der Besatzung: Dem Schutz der eigenen Besatzungsmitglieder gilt stets größtes Augenmerk. Selbst bei Evakuierungen aus Gebieten nach einer Naturkatastrophe sind Schutzmaßnahmen notwendig. Beispielsweise muss überprüft werden, ob der Impfstatus des Personals für das vorgesehene Einsatzgebiet ausreichend ist. Obwohl alle Besatzungsmitglieder eine umfassende Grundimmunisierung aufweisen, ist die Klärung der konkret für den Einsatzraum erforderlichen Impfungen unumgänglich. Sind diese Immunisierungsmaßnahmen zeitlich nicht mehr durchführbar, werden andere Möglichkeiten der Prophylaxe herangezogen und die Besatzungsmitglieder über entsprechende Verhaltensregeln informiert.

Alle Besatzungsmitglieder an Bord sind weiters mit einer Überlebensausrüstung auszustatten, wobei zu bedenken ist, dass bei einem Einsatz mehrere Klimazonen durchflogen werden können. Diese Überlebensausrüstung wird bei einem Einsatz in einem Gebiet mit militärischer oder paramilitärischer Bedrohung noch durch die persönliche Schutzausrüstung (Splitterschutz und Waffe) ergänzt.

Außerdem hat die Besatzung vor dem Abflug ein umfassendes Sicherheitsbriefing zu erhalten, das folgende Punkte umfasst: - militärische Bedrohungen (Fliegerabwehr, etc.); - zivile Bedrohungen (politische Unruhen, Kriminalität etc.); - Verhaltensregeln im Umgang mit der Zivilbevölkerung.

Versorgung: Ein wichtiger Punkt der Planung umfasst die Versorgung der Besatzungsmitglieder mit ausreichender Verpflegung, insbesondere mit Wasser. Bei Einsätzen in tropischen Gebieten benötigt eine erwachsene Person bis zu sechs Liter Trinkwasser pro Tag. Da in vielen Einsatzgebieten eine lokale Versorgung mit hygienisch unbedenklichem Wasser kaum gegeben ist, müssen entsprechende Mengen für die Besatzung, für zusätzliches Personal (Notfall- und Evakuierungsteams) sowie für die zu evakuierenden Personen mit eingeplant werden. Weiters sollten Verpflegsreserven für mindestens die doppelte Einsatzdauer (für mögliche Folgeaufträge) vorhanden sein.

Außerdem sind bei Einsätzen nach Naturkatastrophen die lebensnotwendigen Medikamente im Einsatzraum oftmals nicht verfügbar, was die Mitnahme einer umfangreichen Notfallapotheke erforderlich macht.

Luftfahrzeugspezifische Erfordernisse

Luftfahrzeuge müssen in der richtigen Konfiguration, mit ausreichenden verfügbaren Flugstunden bis zum nächsten größeren Wartungsereignis und natürlich ohne wesentliche technische Einschränkungen zur Verfügung stehen.

Bereitstellung des Luftfahrzeuges

Die Bereitstellung einer C-130 "Hercules" wird von der fliegertechnischen Kompanie (derzeit) im Fliegerregiment 3 sichergestellt. Sie ist dafür verantwortlich, der Lufttransportstaffel im Anlassfall ein oder mehrere Luftfahrzeuge im flugklaren oder eingeschränkt flugklaren Zustand zur Verfügung zu stellen. Einschränkungen im technischen Zustand müssen dann lage- und auftragsabhängig von den Besatzungen beurteilt werden und fließen wiederum in die Flugplanung sowie in die Flugdurchführung ein. Außerdem ist zu beurteilen, wie viele Flugstunden noch bis zum nächsten Wartungsereignis zur Verfügung stehen und ob mit diesen für den konkreten Auftrag das Auslangen gefunden werden kann.

Konfigurationen des Laderaumes

Die fliegertechnische Kompanie ist außerdem für die Konfiguration des Laderaumes der "Hercules" zuständig. Die mögliche Ausrüstung umfasst - Rollenboden, - Passagiersitze, - Krankentragen oder - keine Ausrüstung (leerer Laderaum).

Die Konfiguration ist immer auftragsabhängig und kann natürlich auch in einer Mischform der genannten Möglichkeiten bestehen.

Ausfallreserve und Austauschluftfahrzeug

Ein wichtiger Punkt für die Auftragserfüllung ist die Planung einer Ausfallreserve. Wird ein Luftfahrzeug eingesetzt, muss gleichzeitig beurteilt werden, ob nicht ein zweites Luftfahrzeug als Ausfallreserve in der gleichen Konfiguration bereitgestellt wird. Dies bedeutet unter Umständen eine außerordentliche Belastung für das technische Personal, da bei Evakuierungseinsätzen nur wenig Zeit für die Vorbereitungen zur Verfügung steht.

Weiters muss beurteilt werden, wie lange der Einsatz dauern wird und insbesondere, ob es sich lediglich um einen Hin- und Rückflug handelt, oder ob im Einsatzraum ein Shuttlebetrieb eingerichtet werden muss. Bei längerer Verweildauer im Einsatzraum ist ein Austausch des Luftfahrzeuges meist unumgänglich.

Selbstschutzausrüstung

Die Selbstschutzausrüstung für Transportflugzeuge umfasst Sensoren (Radarwarnempfänger, Raketenannäherungswarnsystem) sowie Systeme für den Ausstoß von Radartäuschkörpern (Düppel, Chaffs) und von Hitzetäuschkörpern (IR-Fackeln, Flares). Darüber hinaus werden zum Schutz von Besatzung und Passagieren der Cockpitbereich sowie der Kabinenboden mit Kevlarmatten nachgerüstet, womit ein Schutz gegen Splitter und Beschuss bis zum Kaliber 7,62 mm erreicht werden kann.

Bisher aufgetretene Probleme

Im Zuge bisheriger Einsätze sind einige Probleme bereits mehrfach aufgetreten. Diese sollten im Sinne der Einsatzeffizienz, insbesondere aber auch im Sinne der Sicherheit für die Passagiere und die Besatzungen, rasch gelöst werden.

Die bisherigen Einsatzerfahrungen zeigen: - Ein Reisepass, ein österreichischer Militärflugzeugführerschein oder eine Dienstkarte (die ohnehin nicht ins Ausland mitgenommen werden darf) berechtigt nirgends auf der Welt zum Zutritt auf ein Flughafengelände. Um daher auf Zwischenlandeplätzen ohne Probleme und unnötige Zeitverzögerungen wieder zu ihrem Luftfahrzeug zu gelangen, benötigen alle Besatzungsmitglieder so genannte Crewpässe, die international genormt sind und vom Betreiber der Luftlinie (in diesem Fall vom Kommando Luftstreitkräfte) ausgestellt werden.

- Der Hilfseinsatz in Sri Lanka im Jänner 2005 nach der Tsunami-Katastrophe hat außerdem gezeigt, dass das Satellitenkommunikationsnetz "Thuraya" ab einer bestimmten Entfernung von Zentraleuropa nicht mehr ausreichend leistungsfähig ist. Um die Besatzungen an jedem Punkt der Erde mit den notwendigen Informationen versorgen zu können, ist - speziell im Hinblick auf Einsätze in größeren Entfernungen wie Sri Lanka, Pakistan oder Kongo - die Beschaffung eines weltweit funktionsfähigen Satellitenkommunikationssystems mit Internetfähigkeit unabdingbar.

Zusammenfasssung

Einsätze dieser Art können nicht "auf Knopfdruck" gestartet werden, sondern benötigen je nach Art und Umfang eine Vorlaufzeit von mindestens 24 bis 48 Stunden. Luftfahrzeuge müssen in der richtigen Konfiguration, mit ausreichenden verfügbaren Flugstunden bis zum nächsten größeren Wartungsereignis und natürlich ohne wesentliche Einschränkungen zur Verfügung stehen.

Neben der bereits erwähnten Notwendigkeit zur Beschaffung eines Satellitenkommunikationssystems werden weiters moderne Kurzwellenfunkgeräte und eine ausreichende Sanitätsausstattung benötigt. Die Nachrüstung der "Hercules"-Transportflugzeuge mit einer Selbstschutzausrüstung ist in Planung.

Werden die aufgezeigten Mängel in der Ausrüstung und Ausstattung behoben, steht der Republik Österreich mit der C-130 "Hercules" ein zuverlässiges und hochwertiges System für die Evakuierung seiner Staatsbürger zur Verfügung.

___________________________________ __________________________________ Autor: Oberleutnant Mag. (FH) Armin Kriegl, Jahrgang 1974. Einjährig Freiwilligen-Ausbildung 1994 in Leibnitz und Klagenfurt. 1996 Beginn der Ausbildung zum Militärpiloten an der Fliegerschule in Zeltweg; 1997 Versetzung zur 4. Staffel des Fliegerregiments 1 in Langenlebarn und Ausbildung zum Einsatzpiloten auf der PC-6 "Turbo Porter" und 1998 auf der SC-7 "Skyvan"; 2000 Ausbildung auf dem Transportflugzeug CN-235-300 in Spanien. Nach der Offiziersausbildung von 1999 bis 2002 an der Theresianischen Militärakademie Verwendung als stellvertretender Kommandant der 4. Staffel und Ausbildung auf der C-130 "Hercules" in Schweden; seit Jänner 2003 stellvertretender Kommandant der Lufttransportstaffel des Fliegerregiments 3 in Hörsching.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Impressum | Kontakt | Datenschutz | Barrierefreiheit

Hinweisgeberstelle