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Ausrüstungsverlust

Hochwasserkatastrophe 2002 - Unterstützung der geschädigten Milizsoldaten im Bereich der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung.


Ärger kommt selten alleine!

Nicht nur, dass Hab und Gut im Zuge der Hochwasserkatastrophe verloren gingen oder schwer beschädigt wurden, käme es unter Umständen noch zu finanziellen und administrativen Problemen, da Sie gemäß § 33 Wehrgesetz 2001 (WG) für die ordnungsgemäße Verwahrung der Ihnen übergebenen Bekleidung und Ausrüstung (Kampfanzug) verantwortlich sind. Das BMLV hat sich der Sache angenommen, um Ihnen jeglichen zusätzlichen Druck und Ärger zu ersparen.

Betroffene bitte beachten

Sollten Sie zu dem Personenkreis zählen, dem der zur Verwahrung übergebene Kampfanzug gänzlich oder in Teilen abhanden gekommen ist bzw. so beschädigt wurde, dass eine Weiterverwendung nicht möglich ist, dann machen Sie sich vorerst keine große Sorgen, sondern führen bitte folgende Schritte durch:

- Information Ihrer Dienststelle über den Verlust bzw. über die Beschädigung. Dies ist gemäß § 33 WG erforderlich und dient unter anderem auch dem logistischen Bereich, Bedürfnisse für die nächsten Übungen zu erheben und abzudecken.
- Einholung einer Bestätigung bei der Gemeinde, dass Ihr Wohnsitz durch das Hochwasser betroffen war.

Inhalt der Bestätigung
Die Gemeinde .............................. bestätigt, dass die am Wohnsitz des Herrn .............., Anschrift .............. verwahrte militärische Bekleidung und persönliche Ausrüstung im Zuge der Hochwasserkatastrophe 2002 in Verlust geraten bzw. stark beschädigt (Totalschaden) worden ist.

Sollten Sie aus anderen Gründen bereits eine derartige Bestätigung eingeholt haben, z.B. für die Beitragspflichtbefreiung gemäß dem Altlastensanierungsgesetz, dann genügt die Kopie dieser Bestätigung.

- Die Kopie oder die Bestätigung nehmen Sie bitte zur nächsten Übung mit. Die Betriebsversorgungsstellen sind angehalten, Ihnen auf Grund dieser Bestätigung die verlorengegangenen oder beschädigten Gegenstände ohne weitere Schadensbeurteilung zu ergänzen bzw. den Kampfanzug neu ausgegeben.

- Sollten Teile des Kampfanzug beschädigt sein, beurteilen Sie bitte selbst, ob Sie die ausgefassten Gegenstände noch weiter verwenden können. Wenn nicht, dann entsorgen Sie bitte diese Gegenstände in Eigenverantwortung und den Umweltbestimmungen entsprechend. Dies trifft vor allem bei Ölverschmutzungen, Fäkalienverschmutzungen usw. zu. Es kommt hier der Vertrauensgrundsatz zur Geltung. Sie brauchen diese Gegenstände zur Beweisführung nicht aufheben oder in die Kaserne rückführen!

Obst Wolfgang Wendlehner, Wi

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