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Kraftfahrausbildung

Die Ausbildung zum Heereskraftfahrer ist für Soldaten, Wehrpflichtige des Milizstandes, Beamte und Vertragsbedienstete der Heeresverwaltung vorgesehen.
Die Einteilung zu dieser Ausbildung treffen die Truppenkörper bzw. Einheiten auf Grund der dienstlichen Notwendigkeit. Ein Anrecht auf eine Kraftfahrausbildung besteht nicht.
Die Durchführung der Ausbildung zum Heereskraftfahrer erfolgt durch das Kraftfahrfachpersonal an der dafür vorgesehenen Ausbildungsstelle (Fahrschule). Der Ausbildungsumfang richtet sich nach den bereits vorhandenen Kenntnissen, dass heißt nach dem Besitz der zivilen Lenkberechtigung bzw. nach der aufzuweisenden Fahrpraxis.

Inhalte der Ausbildung

Die Basis der Kraftfahrausbildung umfasst folgende Lehrgegenstände:
- Heereskraftfahrdienst
- Fahrkunde / Verhalten im Straßenverkehr
- Gesetzliche Bestimmungen
- Kraftfahrzeugkunde
- Gerätelehre / Pflege und Wartung
- Geschicklichkeitsfahren
- Geländefahren
- Straßenfahren
Ist der angehende Heereskraftfahrer bereits im Besitz einer zivilen Lenkberechtigung der Führerscheinklasse, für die er im Bundesheer vorgesehen ist, beschränkt sich die Ausbildung bzw. die Lenkerprüfung auf die heeresspezifischen Gegenstände.
Die Einführung der computerunterstützten Fahrprüfung in den theoretischen Gegenständen steht beim Bundesheer analog zur zivilen Lenkerprüfung unmittelbar bevor.

Kraftfahrausbildung für Kader des Milizstandes

Obwohl für Soldaten des Milizstandes kein Anrecht auf eine Kraftfahrausbildung besteht, kann bei dienstlicher Notwendigkeit, die durch den Kommandanten des Mob-Truppenkörpers festzustellen ist, eine Einteilung zur Kraftfahrausbildung erfolgen. Dies auch deshalb, da entsprechend den gegenwärtigen Bestimmungen der Kommandant einer Marschkolonne bzw. eines Marschpaketes beim motorisierten Marsch im Besitz einer Heereslenkberechtigung sein muss.
Vorgesehen ist, dass bei Kolonnen mit Fahrzeugen bis 7,5 t die Lenkberechtigung der Klasse B, über 7,5 t die Lenkberechtigung der Unterklasse CM und bei Fahrzeugen der Unterklasse G3 eine Lenkberechtigung der Klasse G3 vorhanden sein muss.

Fahrschulfahrzeuge

Für die Ausbildung zum Heereskraftfahrer der Klasse C steht derzeit der geländegängige LKW STEYR 680 MF zur Verfügung. Dieses auch noch heute in Gebrauch stehende Fahrzeug wurde erstmals in den siebziger Jahren beschafft. Es verfügt über eine Doppelkabine für insgesamt sechs Personen und ist mit einer Fahrschulausstattung ausgerüstet.
Als Nachfolgemodell wurde der geländegängige LKW STEYR 12M18 ab 1987 beschafft. Das Fahrerhaus bietet Platz für Lenker und Fahrlehrer und ist ebenso mit einer Fahrschulausstattung ausgerüstet.
Viele Fahrschulfahrzeuge der Type STEYR 680 MF mussten bereits ausgeschieden werden und es bestand daher großer Bedarf an neuem Gerät.

Neue Fahrzeuge

Noch im Jahre 2002 werden einundfünfzig Stück neuer Ausbildungsfahrzeuge der Type OSN- 12 S 22/ FS für die Fahrausbildung zur Verfügung stehen.
Dieser LKW verfügt über einen Hinterradantrieb, eine Doppelkabine für insgesamt sechs Personen, eine Fahrschulausstattung und entspricht in seiner Konzeption der EU-Richtlinie über die Beschaffenheit eines Ausbildungsfahrzeuges der Klasse C.

Technische Daten:
Motorleistung: 162 kW (220 PS)
Drehmoment: 850 Nm
Gesamtlänge: 8100 mm
Fahrzeuggesamthöhe: 3350 mm
Bodenfreiheit: 158 mm
Wendekreis: 17200 mm
Höchst. zul. Gesamtgewicht: 12000 kg
Gesamtgewicht: ca. 10000 kg
Nutzlast: ca. 5700 kg
Anhängelast: 12000 kg


ADir Ing. Norbert Franiek, HVS/KfW

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