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Geschäftseinteilung der Zentralstelle des BMLV

KABINETT DES BUNDESMINISTERS

(KBM)

Stabsabteilung
(StbAbt)
* Adjutanturdienst.
* Dienst um die Person des
Bundesministers.
* Unmittelbare militärische Beratung des Bundesministers.
* Strategische Informationsaufbereitung für den Bundesminister.
* Kabinettsinterne Projektbearbeitung.
* Allgemeine Angelegenheiten der intra- und interministerielle Koordination der Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Büro des Bundesministers
(BürBM)
* Beratung und Unterstützung des Bundesministers bei den ihm obliegenden Entscheidungen in allen das Ressort betreffenden Angelegenheiten der allgemeinen Regierungspolitik.
* Unmittelbare Rechtsberatung des Bundesminister.
* Angelegenheiten der an den Bundesminister direkt herangetragenen sozialen Anbringen.

Abteilung für militärische Öffentlichkeitsarbeit
Dem Leiter der Abteilung MilÖA obliegt auch die Dienst- und Fachaufsicht über die Heeresbild- und Filmstelle.
* Planung und Konzeption der Ressortkommunikation.
* Wehrpolitisches Informationsmanagement.
* Angelegenheiten der Markt- und Meinungsforschung sowie der empirischen Sozialforschung.
* Medienanalyse.
* Corporate Identity und Image.
* Richtlinien für die interne Kommunikation.
* Wehrpolitische externe Öffentlichkeitsarbeit.
* Werbung.
* Ressortbeitrag zur Geistigen Landesverteidigung.
* Krisenkommunikation.
* Repräsentanz des BMLV gegenüber Massenmedien (Mediensprecher).
* Presse- und Medienarbeit.

DIREKTION FÜR SICHERHEITSPOLITIK

(DionSihPol)

Der Leiter der Direktion für Sicherheitspolitik ist beratendes Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates und Leiter des Büros für Sicherheitspolitik.
* Angelegenheiten der Sicherheitspolitik, einschließlich der Beratung des Bundesministers und der Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung in allgemeinen und ressortspezifischen Angelegenheiten der Sicherheitspolitik.
* Mitwirkung des Bundesministeriums für Landesverteidigung an Institutionen der gesamtstaatlichen Sicherheitspolitik (Nationaler Sicherheitsrat) und in sicherheitspolitisch tätigen Institutionen im In- und Ausland.
* Angelegenheiten der sicherheitspolitischen Forschung.
* Angelegenheiten des Büros für Sicherheitspolitik.

SEKTION I Zentralsektion
(ZentrS)

Dem Sektionsleiter obliegt auch die Dienst- und Fachaufsicht über das Heerespersonalamt, und - soweit nicht innerkirchliche Angelegenheiten berührt sind - über das Militärordinariat und die Evangelische Militärsuperintendentur sowie über das Heeresgeschichtliche Museum.

PRÄSIDIUM

(GrpPräs)
Dem Leiter der Gruppe Präsidium obliegt auch die Dienst- und Fachaufsicht über die Heeresbuchhaltung, die Österreichische Militärbibliothek, die Amtswirtschaftsstelle und die Heeresdruckerei.

I/1 Präsidialabteilung
(Präs)
* Allgemeine Präsidialangelegenheiten.
* Angelegenheiten des Bundesministeriengesetzes 1986.
* Geschäftseinteilung und Geschäftsordnung der Zentralstelle.
* Kanzleiordnung der Zentralstelle sowie Kanzleiordnung für die dem BMLV nachgeordneten Kommanden und Dienststellen.
* Verschlusssachenvorschrift und Rundstempel (Siegel).
* Auskunftspflicht nach dem Auskunftspflichtgesetz.
* Bürgerdienst.
* Nationale Auskunftsstelle gemäß Art. 122 und 123 der Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen (BGBl. Nr. 155/1953).
* Dienstbetrieb in der Zentralstelle, einschließlich Sicherheit und Brandschutz in den Amtsgebäuden der Zentralstelle.
* Dienstbetrieb im Heeresgeschichtlichen Museum, in der Heeresbuchhaltung, in der Österreichischen Militärbibliothek, in der Amtswirtschaftsstelle und in der Heeresdruckerei.
* Unterbringung der Organisationseinheiten der Zentralstelle einschließlich der Garagen- und Abstellplätze für Dienst- und Privatfahrzeuge in den Amtsgebäuden.
Soldatenvertreterwahlen.
* Richtlinien im Zusammenhang mit der Ausübung des Wahlrechtes bei Wahlen und Abstimmungen, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften durchgeführt werden.
* Angelegenheiten der Personalvertretung.
* Bibliothekwesen.
* Archivwesen, insbesondere Führung des Zwischenarchivs für Verschlusssachen des BMLV.
* Druckereiwesen.
* Angelegenheiten des Heeresgeschichtlichen Museums , der Österreichischen Militärbibliothek, der Amtswirtschaftsstelle und der Heeresdruckerei.
* Mitgliedschaft des Ressorts bei Vereinen und anderen Institutionen.
* Angelegenheiten der Dienstpässe.
* Koordinierung des Bedienstetenschutzes im Ressortbereich.
* Verlautbarungsblatt.
* Angelegenheiten der Militärseelsorge.
* Verwaltungsreform.
* Aufsicht über die Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen.

I/2 Budgetabteilung
(Budg)
* Budgetangelegenheiten.
* "Haushaltsreferent" gemäß § 5 Abs. 5 BHG zur Besorgung der Aufgaben nach § 5 Abs. 3 (ausgenommen Stellenplanentwurf und Personalcontrolling).
* Finanzplanung, soweit nicht eine andere Organisationseinheit zuständig ist.
* Prüfung des Abverbrauches der Budgetmittel.
* Förderungszuwendungen.
* Rechnungs- und Kassenwesen.
* Abfindung, Geldversorgung und Abrechnung im Einsatzfall.
* Verkehr mit dem Rechnungshof in Angelegenheiten der Bundesrechnungsabschlüsse, mit dem Bundesministerium für Finanzen in allen Budget- und Kreditangelegenheiten und mit der Oesterreichischen Nationalbank in Angelegenheiten des Zahlungsdienstes mit dem Ausland.
* Richtlinien für Jahreskreditverläge, Ausgabengenehmigungen und Repräsentationsausgaben.
* Haushaltsrechtliche Angelegenheiten des Finanzinformationssystems.
* Kosten- und Nutzenuntersuchungen gemäß § 14 des Bundeshaushaltsgesetzes.
* Zusammenfassende Behandlung der Einschau- und Tätigkeitsberichte des Rechnungshofes für den Sektionsbereich.
* Angelegenheiten der Heeresbuchhaltung.

GRUPPE I/B RECHTWESEN UND LEGISLATIVER DIENST

(GrpRechtLeg)
Der Gruppenleiter ist Rechtsberater des Bundesministers und des Chefs des Generalstabes. Ihm obliegt auch die Fachaufsicht über alle Rechtsberater des Ressorts.

I/3 Rechtsabteilung
(Recht)
Allgemeine Rechtsangelegenheiten
* Beratung und Unterstützung des Ressorts in allen Rechtsangelegenheiten insbesondere Erstattung von Rechtsgutachten, soweit nicht eine andere Abteilung der Gruppe zuständig ist.
* Schadenersatzwesen.
* Verkehr mit den Gerichten und der Finanzprokuratur in allen von der Zentralstelle wahrzunehmenden Rechtsangelegenheiten, soweit nicht eine andere Organisationseinheit zuständig ist.
* Vertretung des Ressorts vor den unabhängigen Verwaltungssenaten, dem Verwaltungsgerichtshof, dem Bundesvergabeamt sowie dem Österreichischen, Europäischen und Internationalen Patentamt bzw. der Datenschutzkommission, soweit nicht eine andere Organisationseinheit zuständig ist.
* Vertretung in administrativen Verfahren vor der Europäischen Kommission sowie dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft und dem Europäischen Gericht erster Instanz.
* Angelegenheiten der Einrichtung von Rechtsberatern im Bundesheer.
* Rechtliche Angelegenheiten der Heereslenkberechtigungen.
* Militärluftfahrtrechtliche Angelegenheiten einschließlich der militärischen Flugunfallkommission sowie des Verkehrs mit der Austro Control GmbH, der EUROCONTROL und anderen internationalen Luftfahrtorganisationen.
* Wahrnehmung der Zuständigkeit des Bundesministers für Landesverteidigung für die Vollziehung des Waffengesetzes 1996, des Munitionslagergesetzes, des Sperrgebietsgesetzes 1995 und des Luftfahrtgesetzes, soweit nicht eine andere Organisationseinheit zuständig ist.

I/4 Eigenlegislative
(ELeg)
Wehrrechts- und Legislativangelegenheiten
* Vorbereitung und Ausarbeitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen, von Entschließungen des Bundespräsidenten, von Staatsverträgen und sonstigen internationalen Abkommen, die gemäß Art. 50 B-VG vom Nationalrat genehmigt werden müssen, sowie von Vereinbarungen nach Art. 15a B-VG, soweit alle diese Angelegenheiten zur Gänze oder überwiegend in den Wirkungsbereich des Ressorts fallen.
* Veranlassung der in diesem Zusammenhang oder auf Grund von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes erforderlichen Kundmachungen.
* Veranlassung der Rechtsbereinigung und Wiederverlautbarung für den Ressortbereich.
* Angelegenheiten Rechtssetzungstechnik.
* Beratung und Unterstützung des Ressorts in Angelegenheiten des Verfassungs- und Wehrrechtes, insbesondere Erstattung von Rechtsgutachten.
* Vertretung des Ressorts vor dem Verfassungsgerichtshof.
* Wehrrechtliche Textausgaben.
* Dokumentation des Wehrrechtes einschließlich der Gesetzesmaterialien.

I/5 Fremdlegislative
(FLeg)
Fremdlegislative und Internationales Recht
* Begutachtung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen des Bundes und der Länder, von Staatsverträgen und internationalen Abkommen, von Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern nach Art. 15a B-VG, von Gesetzesbeschlüssen der Landtage im Verfahren nach Art. 97 und 98 B-VG sowie von legislativen Entwürfen aus dem Bereich des Europarechtes.
* Ausarbeitung von Novellierungsanträgen und Mitwirkung bei der Vorbereitung und Ausarbeitung von legislativen Vorhaben anderer Ressorts und der Länder, soweit der Bundesminister für Landesverteidigung berührt ist.
* Beratung und Unterstützung des Ressorts in Angelegenheiten des Völkerrechtes, einschließlich des Rechtes der internationalen Organisationen, insbesondere Erstattung von Rechtsgutachten.
* Rechtsangelegenheiten der bi- und multilateralen militärischen Zusammenarbeit, insbesondere Vorbereitung, Ausarbeitung und Umsetzung von internationalen Abkommen, die nicht gemäß Art. 50 B-VG vom Nationalrat genehmigt werden müssen.
* Rechtsangelegenheiten des Aufenthaltes ausländischer Truppen auf österreichischem Hoheitsgebiet.
* Vertretung der Ressortinteressen im Rahmen der interministeriellen AStV-Koordination zur Vorbereitung der Tagungen des Europäischen Rates, des Rates Allgemeine Angelegenheiten und der sonstigen Räte.
* Wahrnehmung der Informationspflicht gegenüber dem Nationalrat und dem Bundesrat gemäß Art. 23e und 23f B-VG.
* Allgemeine Rechtsdokumentation einschließlich Gesetzesmaterialien, soweit Interessen der Landesverteidigung berührt werden.

I/6 Parlaments-, Ministerrats- und Volksanwaltschaftsdienst
(PMVD)
* Angelegenheiten des Nationalrates, Bundesrates, Ministerrates und Nationalen Sicherheitsrates, einschließlich der Erstattung von Rechtsgutachten und Vertretung der Ressortinteressen nach außen in diesen Angelegenheiten.
* Verbindungsdienst zu den vorgenannten Organen einschließlich Sitzungsvorbereitung und ressortinterne Koordinierung.
* Koordinierung der rechtlichen Angelegenheiten bei Vorlagen an den Ministerrat und an den Hauptausschuss des Nationalrates im Zusammenhang mit Auslandsentsendungen des Bundesheeres.
* Vorbereitung der Beantwortung parlamentarischer Anfragen an den Bundesminister für Landesverteidigung sowie Ausarbeitung von Ressortstellungnahmen zu parlamentarischen Anfragen an die Bundesregierung oder andere Bundesminister, zu Resolutionen oder für den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen.
* Angelegenheiten des Anfragerechts des Europäischen Parlaments.
* Verbindungsdienst zur Volksanwaltschaft, einschließlich der Beantwortung von Prüfungsersuchen der Volksanwaltschaft.
* Ressortbeiträge zum Quartalsbericht des Bundeskanzleramtes.
* Dokumentation in diesen Angelegenheiten.

GRUPPE I/C PERSONAL UND ERGÄNZUNG

(GrpPersErg)

I/7 Personalabteilung A (PersA)
Allgemeine Personal- und Ergänzungsangelegenheiten
* Allgemeine Personal- und Ergänzungsangelegenheiten einschließlich der allgemeinen Personalangelegenheiten der Soldaten des Präsenzstandes sowie der Wehrpflichtigen des Miliz- und Reservestandes.
* Allgemeine Angelegenheiten der militärischen Dienstleistungen von Frauen.
* "Haushaltsreferent" gemäß § 5 Abs. 5 des Bundeshaushaltsgesetzes zur Besorgung der Aufgaben nach § 5 Abs. 3 Z 3 BHG betreffend den Stellenplanentwurf und Z 7 betreffend das Personalcontrolling.
* Stellenplan.
* Angelegenheiten der dienst- und besoldungsrechtlichen Bewertung von Arbeitsplätzen.
* Arbeitsplatzzusammenstellungen.
* Angelegenheiten der automatisierten Bundesbesoldung.
* Standesführung.
* Nebengebühren (ausgenommen die konkreten Angelegenheiten der Belohnungen), Verwendungszulage und -abgeltung.
* Allgemeine Angelegenheiten der Vorschüsse, Geldaushilfen und Leistungsprämien.
* Allgemeine Angelegenheiten des Einsatzzulagengesetzes.
* Angelegenheiten des Auslandseinsatzgesetzes und des Auslandszulagengesetzes sowie der Vollziehung des KSE-BVG soweit nicht eine andere Organisationseinheit zuständig ist.
* Angelegenheiten der Nebentätigkeiten.
* Allgemeine Dienstrechtsangelegenheiten der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Dienstprüfungen.
* Dienstkarten, Wehrdienstausweise, Wehrdienstbücher und Ausweise für das Heeresgefolge.
* Angelegenheiten der Reisegebührenvorschrift 1955.
* Angelegenheiten der Leistungsfeststellungskommission.
* Angelegenheiten des Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes.
* Angelegenheiten des Heeresgebührenrechtes, ausgenommen die Bereiche der Bewaffnung, Bekleidung, Ausrüstung, Verpflegung und Soldatenheime.
* Vorschreibung der Pauschalbeträge an die Versicherungsträger für die bei Gebietskrankenkassen versicherten Heeresangehörigen.
* Angelegenheiten der Krankenversicherung der Angehörigen der Präsenz- oder Ausbildungsdienst leistenden Soldaten.
* Tarifliche Vereinbarungen über die gesundheitliche Betreuung der Präsenz- oder Ausbildungsdienst leistenden Soldaten.

I/8 Personalabteilung B
(PersB)
Konkrete Personal- und Ergänzungsangelegenheiten
* Konkrete Personal- und Ergänzungsangelegenheiten soweit nicht eine andere Organisationseinheit zuständig ist.
* Konkrete Dienstrechtsangelegenheiten der Aus-, Fort- und Weiterbildung, einschließlich der Ausbildungslehrgänge und Dienstprüfungen.
* Konkrete Angelegenheiten der Belohnungen, Vorschüsse, Geldaushilfen und Leistungsprämien.
* Angelegenheiten des Nebengebührenzulagengesetzes.
* Konkrete Angelegenheiten des Einsatzzulagengesetzes.
* Angelegenheiten der Bediensteten im Ruhestand, der ehemaligen Bediensteten und deren Hinterbliebener.
* Angelegenheiten des Ausschreibungsgesetzes 1989.
* Personalangelegenheiten der im Ausland verwendeten Bediensteten und des diesen zugewiesenen Personals (Sur place Kräfte und Local worker) einschließlich deren Wohnversorgung.

I/9 Personalabteilung C
(PersC)
Personalmarketing
* Personalgewinnung einschließlich Personalwerbung, Personalauswahl (ausgenommen Auswahl zu Ausbildungsgängen und -vorhaben), Personalentwicklung, Personalerhaltung und Personalfreisetzung einschließlich der Veranlassung der sozialwissenschaftlichen, empirischen Personalforschung.
* Angelegenheiten der Erfassung, Evidenz und Stellung der Wehrpflichtigen mit Ausnahme der Befreiung von der Stellungspflicht.
* Angelegenheiten des Verfahrens bei den ortsfesten Stellungskommissionen.
* Angelegenheiten der Wehrdienstberatung.
* Angelegenheiten der Einberufung zum Präsenz- sowie zum Ausbildungsdienst.
* Verfügung der Dauer des Grundwehrdienstes.
* Angelegenheiten des Militärberufsförderungsgesetzes und der beruflichen Bildung.
* Berufsberatung für Präsenz- oder Ausbildungsdienst leistende Soldaten.
* Angelegenheiten der Stiftsplätze am Gymnasium der Theresianischen Akademie.
* Urlaubsaustausch mit fremden Streitkräften.
* Richtlinien für die Ausstattung militärischer Ausbildungs- und Erholungsheime im Hinblick auf deren Widmung für Erholungszwecke.
* Allgemeine Angelegenheiten der Einweisung in militärische Ausbildungs- und Erholungsheime sowie in andere Einrichtungen zu Erholungszwecken.
* Beurteilung von Verwendungen im Bundesheer im Hinblick auf die Erlangung von Befähigungen im zivilen Erwerbsleben.
* Soziale und sozialrechtliche Betreuung (einschließlich der Durchführung des Heeresversorgungsgesetzes).
* Dienst-, Natural- und Mietwohnungen mit Ausnahme der bautechnischen Angelegenheiten.
* Anforderungen an den militärischen Wohnbau samt Nebenflächen.
* Lehrlingswesen.
* Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen.
* Vollziehung des Tapferkeitsmedaillen-Zulagengesetzes 1962 und des Kärntnerkreuz-Zulagengesetzes 1970.

I/10 Personalabteilung D
(PersD)
Besondere Personal- und Wehrrechtsverfahren
* Berufungsbehörde in wehr-, dienst- und besoldungsrechtlichen Verfahren im Rahmen der Personalverwaltung.
* Befreiung von der Stellungspflicht.
* Feststellung des Ausschlusses von der Einberufung.
* Befreiung vom Präsenzdienst, einschließlich der Feststellung des Wegfalls der Befreiungsgründe.
* Aufschub des Antrittes des Grundwehrdienstes.
* Vorzeitige Entlassung aus dem Präsenzdienst.
* Angelegenheiten des Zivildienstes in Vollziehung der §§ 5, 6 und 76a des Zivildienstgesetzes 1986.
* Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Militärbefugnisgesetz.
* Verkehr mit den Gerichten und der Finanzprokuratur, Vertretung des Ressorts vor den unabhängigen Verwaltungssenaten und dem Verwaltungsgerichtshof in wehr-, dienst- und besoldungsrechtlichen Verfahren im Rahmen der Personalverwaltung, ausgenommen in Disziplinarverfahren.

SEKTION II Kontrollsektion

(KontrS)

Der Sektionsleiter ist Berater der parlamentarischen Bundesheer- Beschwerdekommission.

Büro der Bundesheer-Beschwerdekommission
(BürBHBK)
* Angelegenheiten der Bundesheer - Beschwerdekommission gemäß den entsprechenden Bestimmungen des Wehrgesetzes.

Gruppe II/A DISZIPLINAR- UND BESCHWERDEWESEN SOWIE BERICHTE

(GrpDiszBWB)

II/1 Disziplinar- und
Beschwerdewesen
(DiszBW)
* Disziplinarwesen einschließlich der Erstattung von Strafanzeigen sowie Ermächtigungen zur Strafverfolgung.
* Angelegenheiten der Disziplinarkommissionen, der Disziplinaroberkommission und der Disziplinaranwälte.
* Prüfung disziplinär- oder strafrechtlich relevanter Vorfälle und vermuteter Missstände, insbesondere im Zusammenhang mit ordentlichen und au-ßerordentlichen Beschwerden sowie mit Prüfungsersuchen der Volksanwaltschaft.
* Angelegenheiten der Untersuchungskommissionen.
* Entbindung von der Amtsverschwiegenheit.
* Gnadenangelegenheiten.
* Beschwerdewesen.
* Behandlung von Prüfungsersuchen der Volksanwaltschaft, zusammenfassende Empfehlungen über deren Erledigung sowie Anordnung und Kontrollen zu setzender Maßnahmen.
* Angelegenheiten des Rechtsschutzbeauftragten und seiner Stellvertreter.

II/2 Berichte und Weißbuch
(BerWB)
* Zusammenfassende Behandlung von komplexen Kontrollagenden, insbesondere die Kontrolle der Aktivitäten im Zusammenhang mit internationalen Organisationen (z.B. VN, OSZE, EU und NATO).
* Regelmäßige Erarbeitung des Berichtes über den Erfüllungsgrad der militärischen Landesverteidigung (Weißbuch).
* Allgemeine Angelegenheiten des kontroll- und revisionsrelevanten Berichtswesens.
* Kontroll- und Revisionsordnung.

Gruppe II/B PROZESS- UND ERGEBISKONTROLLE

(GrpKontr)

II/3 Kontrollabteilung A
(KontrA)
* Evaluation der Aufgabenerfüllung und Zielerreichung der Kampf- und Kampfunterstützungstruppen der Landstreitkräfte, der diesen dienenden Einrichtungen, ihrer Kommanden und Ausbildungsstätten sowie der Akademien einschließlich der Ausarbeitung von Optimierungs- und Rationalisierungsvorschlägen in allen Planungs- und Realisierungsphasen.
* Untersuchungen und Erhebungen sowie Plausibilitätsprüfungen zur Feststellung von Sollabweichungen und deren Ursachen in diesen Bereichen.

II/4 Kontrollabteilung B
(KontrB)
* Evaluation der Aufgabenerfüllung und Zielerreichung der Flieger-, Fliegerabwehr und Luftraumüberwachungstruppen, der diesen dienenden Einrichtungen, ihrer Kommanden und Ausbildungsstätten einschließlich der Ausarbeitung von Optimierungs- und Rationalisierungsvorschlägen in allen Planungs- und Realisierungsphasen.
* Untersuchungen und Erhebungen sowie Plausibilitätsprüfungen zur Feststellung von Sollabweichungen und deren Ursachen in diesen Bereichen.

II/5 Kontrollabteilung C
(KontrC)
* Evaluation der Aufgabenerfüllung und Zielerreichung der Führungs- und Einsatzunterstützungstruppen, der diesen dienenden Einrichtungen der territorialen Organisation, ihrer Kommanden und Ausbildungsstätten, der Ämter und sonstigen Einrichtungen einschließlich der Ausarbeitung von Optimierungs- und Rationalisierungsvorschlägen in allen Planungs- und Realisierungsphasen.
* Untersuchungen und Erhebungen sowie Plausibilitätsprüfungen zur Feststellung von Sollabweichungen und deren Ursachen in diesen Bereichen.
* Kontrolle der militärischen Sicherheit und des Schutzes auf Basis gesetzlicher Verpflichtungen.

Gruppe II/C INNERE REVISION UND GEBARUNGSKONTROLLE

(GrpRev)

II/6 Revisionsabteilung A
(RevA)
* Innere Revision in den Fachbereichen Feldzeug-, Luftzeug- Fernmeldewesen, sowie Elektronik und Radartechnik.
* Überprüfung der Zentralstelle und der nachgeordneten Verwaltungseinrichtungen auf Einhaltung der Gebarungsgrundsätze und der für diese Fachbereiche maßgeblichen Normen und Vorschriften.
* Beratung bei der Planung und Realisierung von Projekten in diesen Fachbereichen.

II/7 Revisionsabteilung B
(RevB)
* Innere Revision in den Fachbereichen Intendanz-, Wirtschafts-, Sanitäts-, Bau- und Liegenschaftswesen, Umweltschutz, Allgemeine Verwaltung, Organisation und Personaleinsatz sowie Kassen- und Rechnungswesen.
* Überprüfung der Zentralstelle und der nachgeordneten Verwaltungseinrichtungen auf Einhaltung der Gebarungsgrundsätze und der für diese Fachbereiche maßgeblichen Normen und Vorschriften.
* Beratung bei der Planung und Realisierung von Projekten in diesen Fachbereichen.
* Behandlung von Einschau- und Tätigkeitsberichten des Rechnungshofes und Verbindungsdienst zum Rechnungshof.

II/8 Revisionsabteilung C
(RevC)
* Innere Revision in den Fachbereichen automationsunterstützte Datenverarbeitung und Informationstechnik sowie der Gestaltung und Anwendung von Controllinginstrumenten.
* Überprüfung der Zentralstelle und der nachgeordneten Verwaltungseinrichtungen auf Einhaltung der Gebarungsgrundsätze und der für diese Fachbereiche maßgeblichen Normen und Vorschriften.
* Beratung bei der Planung und Realisierung von Projekten in diesen Fachbereichen.

GENERALSTAB CHEF DES GENERALSTABES

(GStb)

Der Chef des Generalstabes ist der oberste Berater des Bundesministers für Landesverteidigung in allen militärischen Angelegenheiten und repräsentiert die militärische Führung des Bundesheeres im In- und Ausland.

Der Chef des Generalstabes setzt im Rahmen der Vorgaben des Bundesministers für das Österreichische Bundesheer die Ziele für die Streitkräfteplanung, Streitkräfteentwicklung und Streitkräfteführung, gibt Richtlinien zur Zielerreichung vor, legt die Verteilung der Ressourcen grundsätzlich fest und bestimmt die Prioritäten.
Er koordiniert alle militärischen Erfordernisse zur wirkungsvollen Erfüllung der dem Bundesheer obliegenden Aufgaben, insbesondere hinsichtlich der Herstellung und Erhaltung der erforderlichen Einsatzbereitschaft, der Einsatzvorbereitung und der Einsatzführung. Er unterstützt den Bundesminister für Landesverteidigung in der Ausübung des Verfügungsrechtes und der Befehlsgewalt nach Art. 80 Abs. 2 und 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Der Chef des Generalstabes ist beratendes Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates und Vorsitzender des Arbeitsausschusses "M" im Rahmen der Umfassenden Landesverteidigung und Berater der parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission sowie Repräsentant des Bundesheeres im EU-Militärausschuss, im Koordinierungsausschuss der Euro-Atlantischen Partnerschaft sowie in einschlägigen multinationalen Gremien.

Dem Chef des Generalstabes obliegt die Dienst- und Fachaufsicht über das Heeres-Nachrichtenamt, das Abwehramt, das Kommando Landstreitkräfte, das Kommando Luftstreitkräfte, das Kommando Einsatzunterstützung, das Kommando Internationale Einsätze, die Akademien, die Waffen- und Fachschulen (mit Ausnahme der Fliegerschule), das Heeressportzentrum, die Redaktion Truppendienst, die Militärmission, die Militärberatungen und die Büros der Verteidigungsattachés.

GENERALSTABSDIREKTION

(GStbDion)

Der Leiter der Generalstabsdirektion ist stellvertretender Chef des Generalstabes.

Generalstabsbüro
(GStbBür)
* Unterstützung des Chefs des Generalstabes und des Leiters der Generalstabsdirektion bei der Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben und der damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere Umsetzung der mit der Leitungs-, Koordinierungs- und Richtlinienkompetenz und der Dienst- und Fachaufsicht verbundenen Aufgaben.
* Einheitliche Terminologie.
* Vorschriftenwesen, einschließlich der Dienstvorschriften und Dienstbehelfe.
* Dienst um die Person des Chefs des Generalstabes.

Militärpolitik
(MilPol)
* Militärpolitischer Beitrag zur Beurteilung der Auslandsbeziehungen.
* Militärpolitische Interessensvertretung in internationalen, supranationalen und multilateralen Gremien.
* Militärberatung anderer Ressorts.
* Vorbereitung, Einleitung, Überwachung und Verfolgung von internationalen Vereinbarungen im Wirkungsbereich der Militärpolitik.
* Internationale Abrüstung, Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung, Verifikation und Vertrauensbildung.
* Militärpolitische Angelegenheiten des internationalen Krisenmanagements.

Attachéwesen
(Att)
* Koordinierung der bilateralen militärischen Auslandsbeziehungen.
* Bilaterale Beziehungen zu ausländischen Streitkräften.
* Richtlinien und Dienstanweisungen für das militärdiplomatische Personal einschließlich Vorbereitung des militärdiplomatischen Personals.
* Militärdiplomatischer Verbindungsdienst zu ausländischen Verteidigungsattachés, ausländischen Vertretungen sowie ressortfremden Stellen.
* Jahresprogramm für Auslandsdienstreisen und Besuche in Österreich.
* Planung und Einleitung der Beschaffung sowie Regelung der Nutzung und Ausstattung von Liegenschaften für militärdiplomatisches Personal im Ausland.
* Militärdiplomatischer Kurierdienst.
* Diplomatenpässe
* Militärisches Protokoll und internationale Courtoisie.
* Aufenthalt ausländischer Truppen auf österreichischem Hoheitsgebiet.

PLANUNGSSTAB

(PlStb)

KONZEPTPLANUNG

(KzpPl)
Militärstrategie
(MilStrat)
* Militärstrategie im Rahmen der Streitkräfteplanung.
* Grundsätze und Verfahren für Operation und Taktik.
* Führungsgrundlagen.
* Angelegenheiten der Konzepte.
* Bevorratungsziele.
* Bedrohungsbild und Risikoanalyse.

Militärische Gesamtplanung
(MGP)
* Planungsverfahren.
* Perspektivplanung.
* Nationaler Planungs- und Überprüfungsprozess.
* Bundesheerplan.
* Heeresplanung und Garnisonierung.
* Streitkräfteplanung im Zusammenhang mit EU und NATO.
* Standardisierung (STANAG).
* Koordinierung der Forschung und Angelegenheiten der Wissenschaftskommission und des Forschungsbeirates.
* Raumordnung und Raumplanung.
* Bauinfrastrukturplanung.
* Dislokation.
* Widmung und Nutzung militärischer Liegenschaften.
* Bau- und Liegenschaftsprogramme.
* Quantitative und qualitative Raumbedarfsstruktur.

Betriebswirtschaft und
Finanzmanagement

(BWFin)
* Betriebswirtschaft.
* Finanz- und Investitionsmanagement.
* Ressourcenplanung
* Controlling und Qualitätsmanagement.
* Kalkulatorisches und pagatorisches Rechnungswesen.
* Leistungsverrechnung an Dritte.
* Betriebliches Vorschlagswesen.
* Verwaltungsentwicklung.

STRUKTUR- UND PROGRAMMPLANUNG

(StruktProgPl)

Strukturplanung
(StruktPl)
* Aufgabenstrukturplanung.
* Personalstrukturplanung.
* Anforderung an den Stellenplan und die Arbeitsplatzwertigkeiten, Vorgaben zur Planstellenbewirtschaftung.
* Materialstrukturplanung einschließlich Truppenausstattung und persönliche Ausrüstung (TAPA) sowie Kampfwert- und Lebenslaufverfolgung. (Landstreitkräfte, Luftstreitkräfte sowie Informations- und Kommunikationstechnik)
* Schnittstellendokumente zur Programmplanung für Rüstungsvorhaben.

Programmplanung
(ProgPl)
* Realisierungsprogramm.
* Rüstungsprogrammplanung.
* Betriebsprogrammplanung.
* Internationale Programmkoordination und -kooperation.

Organisation
(Org)
* Truppengliederungen.
* Personalstandsplanung und Personalprogramm.
* Organisationspläne einschließlich Veränderungsdienst.
* Dienstanweisungen.

FÜHRUNGSSTAB

(FüStb)

Führungsgrundgebiet
Personalwesen (FGG 1)
* Einsatzvorbereitung und Einsatzbereitschaft im Bereich Personalwesen.
* Militärstrategische Einsatzplanung und Einsatzführung im Bereich Personalwesen.
* Ressourcenplanung für das Bundesheer bezogen auf den personellen Betriebsaufwand.
* Planung und Steuerung des Budgetvollzuges für den personellen Betriebsaufwand des Bundesheeres.
* Angelegenheiten der Anforderungen an das Personalmarketing, insbesondere an die Personalbeschaffung, -erhaltung, -entwicklung und -forschung.
* Angelegenheiten der Anforderungen an das Dienst- und Besoldungsrecht sowie das Wehrrecht einschließlich des Einsatzrechtes.
* Angelegenheiten der Heerespsychologie und des heerespsychologischen Dienstes.
* Konkrete Personalführung.
* Dienstbetrieb im Bundesheer.
* Besondere Vorfälle.
* Anzugsordnung und Systemisierung der Adjustierung.
* Militärisches Bestattungswesen und Kriegsgräber.
* Richtlinien für die Kfz- Unfallbearbeitung soweit nicht die Zentralsektion zuständig ist.
* Angelegenheiten der Heereslenkberechtigungen, soweit nicht die Zentralsektion zuständig ist.

Führungsgrundgebiet
Nachrichtenwesen und
militärische Sicherheit

(FGG 2)
Der Leiter des Führungsgrundgebietes 2 ist Sicherheitsbeauftragter des Chefs des Generalstabes.
* Militärisches Nachrichtenwesen.
* Militärische Aufklärung.
* Militärstrategisches Lagebild.
* Konkrete Gefährdungs-, Bedrohungs- und Risikoanalysen.
* Militärische Sicherheit in den Bereichen Truppen-, Personen, Objekt- und Geheimschutz.
* Richtlinien und konkrete Weisungen für die Sondereinheiten im Bereich militärische Sicherheit sowie für die Ordnungstruppen.

Führungsgrundgebiet

Einsatzvorbereitung und Einsatzführung

(FGG 3)
Einsatzvorbereitung (EVb)
* Militärstrategische Einsatzvorbereitung.
* Einsatz- und Führungsbereitschaft des Bundesheeres.
* Alarmierung, Bereitstellung, Mobilmachung und Demobilmachung.
* Einberufungssystematik und Wehrpflichtigenkontingentierung.
* Entsendung von Einzelpersonen und Truppen zu Übungen im Ausland.
* Zusammenarbeit mit den Verteidigungsministerien anderer Staaten sowie strategischen Kommanden im Bereich der Vorbereitung und Durchführung von Übungen.
* Richtlinien für Verbandsübungen.

Einsatzführung (EFü)
* Militärstrategische Einsatzplanung und Einsatzführung einschließlich Assistenzen und Katastrophenhilfe.
* Einsatz- und Führungsbereitschaft des Bundesheeres im konkreten Anlassfall.
* Entsendung von Einzelpersonen und Truppen zu Einsätzen im Ausland.
* Zusammenarbeit mit den Verteidigungsministerien anderer Staaten sowie strategischen Kommanden im Bereich der Vorbereitung und Führung internationaler Einsätze.
* Zivilmilitärische Zusammenarbeit im Rahmen des staatlichen Krisenmanagements und der koordinierten Führung der Umfassenden Landesverteidigung sowie im Rahmen von Auslandseinsätzen.
* Hilfeleistung und Beistellung von Heeresgut.
* Militärischer Kulturgüterschutz.

Spezialeinsatzkräfte (SEK)
Der Leiter des Bereiches Spezialeinsatzkräfte ist auch Kommandant des Kommandos Spezialeinsatzkräfte.
* Angelegenheiten der Spezialeinsatzkräfte.

Führungsgrundgebiet

Logistik

(FGG 4)
Logistik im Rahmen der Einsatzvorbereitung, Einsatzplanung und Einsatzführung

Quartiermeister (Qu)
* Militärstrategische Einsatzplanung, Einsatzvorbereitung und Einsatzführung für den Bereich Logistik.
* Logistische Grundsätze und Abläufe.
* Logistische Verfahren.
* Disposition der logistischen Ressourcen des Bundesheeres.
* Host Nation Support.
* Transportmanagement und Koordinierung grenzüberschreitender Transporte.
* Kraftfahrbetrieb.

Logistische Unterstützung (LogU)
* Ressourcenplanung für das Bundesheer bezogen auf den materiellen Betriebsaufwand.
* Planung und Disposition der Mittel für den Betriebsaufwand im Bereich Truppenlogistik.
* Ablauf- und Verfahrensregelung der Materialverwaltung.
* Materialerhaltung, einschließlich Verfahrensregelungen und Beiträge zur Entwicklung der Organisation.
* Intendanzwesen.
* Angelegenheiten des Umweltschutzes und der Ökologie.

Führungsgrundgebiet

Öffentlichkeitsarbeit und geistigpsychologische Unterstützung

(FGG 5)
Der Leiter des Führungsgrundgebietes 5 ist Pressesprecher des Chefs des Generalstabes.
* Medienarbeit für den Chef des Generalstabes.
* Interne Kommunikation im Bundesheer.
* Informationsoffizierswesen.
* Traditionspflege, Überlieferungspflege und Verleihung von Insignien und Feldzeichen.
* Angelegenheiten der militärhistorischen Denkmalkommission.
* Militärisches Veranstaltungswesen.
* Militärmusikwesen.
* Truppenbetreuung, Freizeitgestaltung und Betreuung der Miliz
* Partnerschaften.
* Geistigpsychologische Unterstützung im Bundesheer.

Führungsgrundgebiet

Führungsunterstützung

(FGG 6)
* Führungsunterstützung im Rahmen der Einsatzvorbereitung, Einsatzplanung und Einsatzführung.
* Lagebild im Bereich der Führungsunterstützung.
* Einsatzbereitschaft der Führungsunterstützung sowie Führungsfähigkeit im Bereich IKT.
* Einsatz und Disposition der Führungsmittel und Vorgaben hinsichtlich der Systemverfügbarkeit.
* Disposition der Mittel für den Betriebsaufwand im Bereich Führungsunterstützung.
* Rahmenanforderungen für Führungseinrichtungen des Führungsstabes.
* Richtlinien für die Ablauforganisation im Bereich der Führungsunterstützung.
* Richtlinien für die Übungstätigkeit der Führungsunterstützungstruppen.
* Beeinträchtigung der gegnerischen Führungsfähigkeit.
* Frequenzmanagement.
* Nutzung nichtmilitärischer Übertragungssysteme.
* Meldewesen.
* Verbindungsdienste.
* Richtlinien für den Dolmetsch- und Übersetzungsdienst.
* MilGeowesen.
* Militärwetterdienst.
* Vervielfältigungs- und Kopierwesen.

Führungsgrundgebiet

Ausbildung

(FGG 7)

Ausbildung A (AusbA)
* Ausbildungsplanung.
* Ausbildungsgrundlagen.
* Aus-, Fort- und Weiterbildung soweit nicht Ausbildung B zuständig ist.
* Staats- und wehrpolitische Bildung.
* Wehrpädagogik.
* Gastlehrer.
* Angelegenheiten der Akademien, Waffen- und Fachschulen sowie des Heeressportzentrums.
* Angelegenheiten des Bundesoberrealgymnasiums, des Bundesrealgymnasiums für Berufstätige an der Theresianischen Militärakademie, der Bundesfachschule für Flugtechnik und der Internate.
* Erhalteraufgaben für den Fachhochschulstudiengang "Militärische Führung".
* Leistungssport, CISM und Sportförderung.

Ausbildung B (AusbB)
* Aus-, Fort- und Weiterbildung im IT-, Kraftfahr- und Umweltschutzbereich.
* Sicherstellung der Aus-, Fort- und Weiterbildung an ausländischen und zivilen inländischen Ausbildungsstätten.
* Lehrlingsausbildung.
* Teilnahme von Ausländern an Ausbildungsvorhaben.
* Wechselseitige Anerkennung ziviler und militärischer Ausbildungsgänge.
* Ausbildungsgeräte und Ausbildungsmittel einschließlich Simulatoren.
* Ausbildungseinrichtungen.
* Angelegenheiten der Schieß- und Ausbildungsanlagenkommission.
* Unfallverhütung im Rahmen der militärischen Ausbildung.
* Angelegenheit der Arbeitsgemeinschaft TRUPPENDIENST.

Führungsgrundgebiet

Militärisches Gesundheitswesen

(FGG 8)
Der Leiter des FGG 8 ist auch Heeressanitätschef.
* Militärisches Gesundheitswesen, Schutz der Gesundheit und medizinische Betreuung.
* Angelegenheiten des integrierten Sanitätsdienstes im Rahmen des staatlichen Krisenmanagements.
* Arbeitsmedizin und Ergonomie.
* Medizinische Eignungsfeststellung.
* Angelegenheiten als Rechtsträger der militärischen Krankenanstalten.
* Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene.
* Veterinärmedizin, einschließlich Tierhaltung und -ausbildung.
* Angelegenheiten der Pharmazie und Medizintechnik.

RÜSTUNGSSTAB

(RüstStb)

Der Leiter des Rüstungsstabes (Nationaler Rüstungsdirektor) ist auch Berater des Bundesministers in Angelegenheiten der Rüstungspolitik.

Rüstungspolitik
(RüstPol)
* Rüstungspolitik nach Weisungen des Nationalen Rüstungsdirektors.
* Rüstungswirtschaft, Gegengeschäfte und Technologiekooperation.
* Zusammenfassende Behandlung von Angelegenheiten des Rüstungsstabes.
* Unterstützung des Leiters des Rüstungsstabes in seiner Funktion als Nationaler Rüstungsdirektor und Führung des National Armament Directors Representative.

Rüstungsdirektion

(RüstDion)
Der Leiter der Rüstungsdirektion ist auch Leiter des Amtes für Rüstung und Wehrtechnik.
Waffensysteme und Munition * Angelegenheiten der Bereitstellung von Waffen, Waffensystemen und Munition
* Angelegenheiten der Bereitstellung von Sensortechnik, systemgebundener Simulatoren und Ausbildungsmittel.
* Munitionswesen und Munitionslagerung.
* Angelegenheiten der mit der Bereitstellung der o.a. Ausrüstungs- und Ausstattungsgüter zusammenhängenden Systemverantwortung und des Budgetvollzuges auf Grundlage der Planungsergebnisse.
Fahrzeuge, Gerät und Personalausrüstung * Angelegenheiten der Bereitstellung von Land- und Wasserfahrzeugen.
* Angelegenheiten der Bereitstellung von Pionier- und Baugerät.
* Angelegenheiten der Bereitstellung von Betriebsmitteln, Tankanlagen.
* Angelegenheiten der technischen Infrastruktur (ausgenommen Luftfahrzeuge und Bauinfrastruktur) sowie Energieerzeugung und -speicherung.
* Angelegenheiten der Bereitstellung von Bekleidung und Personenausrüstung, Sanitäts- und Veterinärgütern.
* Angelegenheiten der mit der Bereitstellung der o.a. Ausrüstungs- und Ausstattungsgüter zusammenhängenden Systemverantwortung und des Budgetvollzuges auf Grundlage der Planungsergebnisse.
Luftzeug
* Angelegenheiten der Bereitstellung von Luftfahrzeugen.
* Angelegenheiten der technischen Infrastruktur (ausgenommen Bauinfrastruktur) für Luftfahrzeuge.
* Angelegenheiten der mit der Bereitstellung der o.a. Ausrüstungs- und Ausstattungsgüter zusammenhängenden Systemverantwortung und des Budgetvollzuges auf Grundlage der Planungsergebnisse.
Einkauf Angelegenheiten der Vergabeverfahren, Errichtung, Abschluss und Abwicklung aller einschlägigen Rechtsgeschäfte, die sich aus der Beschaffung von Gütern und Leistungen ergeben, soweit keine andere Organisationseinheit des Rüstungsstabes zuständig ist.
Angelegenheiten des Zoll- und Abgabewesens, Vergabestatistik.

Informations- und
Kommunikationstechnikdirektion

(IKTDion)
Der Leiter der Informations- und Kommunikationstechnikdirektion ist auch Kommandant des Kommandos Führungsunterstützung und Chief Information Officer (CIO) des Bundesministeriums für Landesverteidigung und vertritt dieses im IKT-Board des Bundes.
IKT-Systeme
* Angelegenheiten der Bereitstellung von informations- und kommunikationstechnischen Systemen und der damit zusammenhängenden Systemverantwortung und des Budgetvollzuges auf Grundlage der Planungsergebnisse.
IMG
* Angelegenheiten der Bereitstellung der MilGeo-Unterlagen.
IKT-Einkauf
* Angelegenheiten der Vergabeverfahren, Errichtung, Abschluss und Abwicklung aller einschlägigen Rechtsgeschäfte, die sich aus dem Aufgabenbereich der IKT-Direktion ergeben.

Baudirektion

(BauDion)
Der Leiter der Baudirektion (Heeresbaudirektor) ist auch Leiter des Heeres-Bau- und Vermessungsamtes.
Vorhabenskoordinierung * Koordinierung des militärischen Bau- und Liegenschaftswesens.
* Planung und Steuerung des Budgetvollzuges für Bauvorhaben sowie für die Instandhaltung, Ausrüstung und den Betrieb der baulichen Infrastruktur auf Grundlage der Planungsergebnisse.
Bau- und Gebäudetechnik * Angelegenheiten der Errichtung, Instandhaltung, Ausstattung und des Betriebes der baulichen Infrastruktur einschließlich Bautechnik.
* Angelegenheiten der Vergabeverfahren, Errichtung, Abschluss und Abwicklung aller einschlägigen Rechtsgeschäfte, die sich aus diesem Aufgabenbereich ergeben.
* Bautechnische Angelegenheiten im Wohnbau.
Liegenschaften
* Liegenschaftsverwaltung.
* Landwirtschafts-, Forst-, Jagd- und Fischereiwesen.
* Angelegenheiten der Vergabeverfahren, Errichtung, Abschluss und Abwicklung aller einschlägigen Rechtsgeschäfte, die sich aus diesem Aufgabenbereich ergeben.
* Verkehr mit den Grundbuchsgerichten und der Finanzprokuratur, soweit nicht eine andere Organisationseinheit dafür zuständig ist.
Wirtschaft
* Angelegenheiten der Bereitstellung der Verpflegung, der Truppenküchen und des Feldkochgerätes.
* Angelegenheiten der Brennstoff- und Energiebezüge.

Zentrale technische Angelegenheiten

(ZTA)
Dem Leiter des Bereiches zentrale technische Angelegenheiten obliegt auch die Dienst- und Fachaufsicht über das Zentrum für technische Produktdokumentation.
* Angelegenheiten der Wehrtechnik und des wehrtechnischen Dienstes soweit nicht eine andere Organisationseinheit dafür zuständig ist.
* Technisches Sicherheitswesen, einschließlich des Brand-, Katastrophen- und Strahlenschutzes.
* Technische Angelegenheiten des Bedienstetenschutzes.
* Angelegenheiten des technischen Umweltschutzes.
* Richtlinien für das Qualitätsmanagement im technischen Bereich.
* Technische Angelegenheiten des Patentwesens.
* Angelegenheiten der technischen Produktdokumentation.
* Technische Standardisierung und technisches Normenwesen.
* Richtlinien für technische Vorschriften und Dokumentationen sowie für das Konfigurationsmanagement.
* Richtlinien für die Materialkatalogisierung.
* Angelegenheiten des Nationalen Kodifizierungsbüros (NCB).

Materialwirtschaft

(MatWi)
* Angelegenheiten der Materialwirtschaft.
* Richtlinien für die Materialbewirtschaftung und Materialverwaltung.
* Richtlinien für das Vergabewesen.
* Koordinierungsstelle des Ressorts für den Verkehr mit der Bundesbeschaffung GmbH.

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