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Neue Vorschriften

Neue Vorschriften

Dienstbehelf
"Staatennamen, Regionen und geografische Bezeichnungen"
VersNr.: 7610-04007-0202
Dieser Dienstbehelf enthält die Staatennamen (in Kurz- und Vollform) in Deutsch, Englisch und Französisch sowie die international verwendeten Abkürzungen für Staaten, deren Regionen und Gewässer. Er regelt weiters die Verwendung und einheitliche Schreibweise von Staatennamen, Regionen und geografischen Bezeichnungen.
Außer Kraft gesetzt wurde damit der DBBH "Staatennamen und deren Abkürzungen" mit der VersNr.: 7610-04007-0400.

Dienstbehelf
"Nutzung fremden und eigenen geistigen Eigentums"
VersNr.: 7610-01018-0602
Dieser neue Dienstbehelf dient allen Kommandanten ab Einheitsebene aufwärts und Leitern gleichwertiger Organisationseinrichtungen als vereinfacht dargestellte Grundlage, um beim Umgang mit fremdem und eigenem geistigen Eigentum im dienstlichen Alltag die richtige Vorgangsweise treffen zu können.
Neben den begrifflichen Definitionen "Geistiges Eigentum" sowie "fremd und eigen", wird insbesondere im Inhalt auf die verschiedenen Bereiche geistigen Eigentums (z.B. technische Verbesserungsvorschläge und Neuentwicklungen, Erstellung und Verwendung von Wortbezeichnungen, Bilddarstellungen, Wortgruppen, Internetkennzeichnungen etc.) eingegangen.

Dienstbehelf
"Handbuch für die Besatzung des Kampfpanzers LEOPARD 2A4"
Dieser Dienstbehelfes besteht aus drei Teilen:
· Teil 1: Betrieb (VersNr.: 7610-10107-01-1101),
· Teil 2: Justieren und Anschießen sowie Schießtafeln (VersNr.: 7610-10107-02-1101),
· Teil 3: Überprüfungen und Störungssuche (VersNr.:7610-10107-03-1101).
Das Handbuch gibt in Checklisten-Form an, welche Tätigkeiten von den einzelnen Besatzungsmitgliedern wann auszuführen sind (gemäß dem Titel des jeweiligen Teiles). Wie diese Tätigkeiten durchzuführen sind, ist in anderen einschlägigen Vorschriften geregelt. Das Handbuch ist für die Kommandanten des Kampfpanzers und das entsprechende technische Personal bestimmt.
Außer Kraft gesetzt wurde gleichzeitig das im Jahre 1998 ohne VersNr. herausgegebene gleichnamige Merkblatt.

Merkblatt
"Leitfaden für die Gestaltung und Durchführung des
Critical Incident Stress Management (CISM)"

VersNr.: 7610-04008-0202
Dieses neue Merkblatt beschreibt die Bewältigung von schädlichem Stress für Betroffene von au-ßergewöhnlichen und psychisch belastenden Ereignissen (Critical Incidents) mit dem international eingeführten und bewährten System des "Critical Incident Stress Management (CISM)". Hiedurch soll die psychische Einsatz- und Leistungsbereitschaft Einzelner und von Gruppen möglichst rasch wieder hergestellt werden.
In den einzelnen Abschnitten werden die entsprechenden Begriffe, der erforderliche Personaleinsatz und die im Bedarfsfall anzuwendenden Methoden und Techniken erklärt. Weiters sind jene Maß-nahmen beschrieben, die nach einem Critical Incident konkret zu ergreifen sind. Das CISM stellt das psychisches Betreuungskonzept des Bundesheeres sowohl für den Frieden und friedensähnliche Bedingungen als auch für den Krieg und kriegsähnliche Bedingungen dar.
Das Merkblatt dient:
· allen Kommandanten als Hilfestellung, um im Falle eines "Critical Incident" in ihrem Verantwortungsbereich die richtigen Maßnahmen einleiten zu können und
· jenen Personen, die im Falle eines "Critical Incident" aufgrund ihrer Ausbildung als Helfer/Betreuer eingesetzt sind, als Anhalt zur Durchsetzung und Durchführung der jeweiligen Betreuungsmaßnahmen.

Merkblatt
"Die 155 mm Panzerhaubitze M109A5Ö"
VersNr.: 7610-12032-0402
Diese Merkblatt enthält neben den technischen Angaben die Beschreibung des Turmes der 155 mm Haubitze sowie der Turmeinrichtungen und des Fahrgestells. Es wird bei der Artillerietruppe verwendet. Damit wurde das gleichnamige Merkblatt mit der VersNr.: 7610-12032-1098 außer Kraft gesetzt.

Merkblatt
"Die Geschützbedienung der 155 mm Panzerhaubitze M109A5Ö"
VersNr.: 7610-12033-0402
Dieses Merkblatt enthält die Grundsätze für die Ausbildung der Geschützbedienung und für deren Führung im Gefecht sowie Anweisungen zur Materialerhaltung und die Sicherheitsbestimmungen. Es ist an die Artillerietruppe gerichtet.
Mit seiner Herausgabe wurde das gleichnamige Merkblatt mit der VersNr.: 7610-12033-1098 außer Kraft gesetzt.

Dienstvorschrift
"Allgemeiner Gefechtsdienst"
Diese überarbeitete und neu aufgelegte Vorschrift legt die grundlegenden Bestimmungen für das Verhalten der Soldaten im Einsatz fest. Sie ist daher für alle Waffengattungen verbindlich und stellt die Basisvorschrift für alle weiteren einsatzbezogenen Vorschriften dar. Aufgrund des Umfanges erfolgte die Neuauflage in zwei Teilen:
· Teil 1: mit der VersNr.: 7610-10005-01-1101,
· Teil 2: mit der VersNr.: 7610-10005-02-1101.
Der Teil 2 beinhaltet das Thema Selbst- und Kameradenhilfe sowie die diversen Beilagen und das Stichwortverzeichnis. Alle übrigen Themen, wie in der bisher verwendeten DVBH "AGD" werden im Teil 1 abgehandelt. Die Kenntnis der Inhalte ist für alle Kadersoldaten verpflichtend.
Außer Kraft gesetzt werden damit die gleichnamige DVBH, VersNr.: 7610-10005-0087, und die zwischenzeitlich erfolgten drei Berichtigungen.

Dienstvorschrift
"Die 20 mm Fliegerabwehrkanone 65/68 und der Geschütztrupp"
VersNr.: 7610-10109-1201
Diese Vorschrift enthält die Grundsätze für die Ausbildung an der Waffe und des Geschütztrupps in der Fliegerabwehrtruppe sowie für dessen Führung im Gefecht einschließlich der Anweisungen zur Materialerhaltung und die Sicherheitsbestimmungen. Sie ist für die Fliegerabwehrtruppe bestimmt.
Außer Kraft gesetzt wird damit der Ausbildungsbehelf für die Fliegerabwehrtruppe (ABFlA) "Die Ausbildung an der 2 cm Fliegerabwehrkanone 58, Teil B: Die Geschützbedienung" mit der VersNr.: 7610-18332-02-0676.

ADir Obstlt Hans Bundschuh, Vor

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