Bundesheer Bundesheer Hoheitszeichen

Bundesheer auf Twitter

Editorial

Um die Organisation des Katastrophenschutzes ist nun im Zuge der Wehrpflichtdebatte eine politische Auseinandersetzung entstanden. Während Vizekanzler Spindelegger in einer Tageszeitung meint: "In Zukunft soll es neben dem Dienst mit der Waffe als Alternative den Dienst im Katastrophenschutz geben", lehnt Bundeskanzler Faymann in einem Sommergespräch diesen "Österreich-Dienst" der ÖVP ab, "weil sowohl das Bundesheer als auch die Katastrophenhilfe eine Sache für Profis ist".

Worum geht es aber in dieser Sache wirklich? Derzeit obliegt dem Bundesheer gemäß §2 Abs. 1 lit. c des Wehrgesetzes "die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges." Diese Aufgabe erfüllen die Soldaten des Österreichischen Bundesheeres seit mehr als 50 Jahren professionell und effizient. Pioniere, ABC-Abwehr-Spezialisten, Hubschrauberbesatzungen und andere mehr sind in der Lage, über Wochen durchhaltefähig Hilfe zu leisten, wenn die rasch einsetzbaren Kräfte der, meist freiwilligen, Feuerwehren nicht mehr verfügbar sind.

Selbstverständlich sind auch andere Organisationsformen für den Katastrophenschutz denkbar. Diese Frage sollte jedoch unabhängig von einer Wehrpflichtdebatte auf der Grundlage gesicherter Fakten diskutiert werden. TRUPPENDIENST will mit dem Leitartikel dieses Heftes dazu anregen. Das deutsche Technische Hilfswerk ist als weltweit operierende Einsatzorganisation weitgehend ehrenamtlich organisiert und gilt als vorbildlich im Bereich des Katastrophenschutzes. Damit stellt es ein Gegenmodell zur Ansiedlung des Katastrophenschutzes bei den Streitkräften dar. Unabhängig davon, welches Modell man präferiert, geht es nicht um eine politisch-weltanschauliche Frage, sondern ausschließlich darum, für die Bevölkerung möglichst kostengünstig den bestmöglichen Schutz im Katastrophenfall zu gewährleisten.

Oberst Dr. Jörg Aschenbrenner, Chefredakteur

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Impressum | Kontakt | Datenschutz | Barrierefreiheit

Hinweisgeberstelle