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Militärpolizeiliche Aufgaben

Beherrschen von Demon­st­ra­tionen und Aufruhr

Die Sicherheitspolitik war in den letzten drei Jahrzehnten permanent mit terroristischen Bedrohungen konfrontiert. Schon deshalb muss auch die allgemeine militärische Ausbildung diesen Bedrohungen Rechnung tragen. Militärpolizeiliche Tätigkeiten, wie das Beherrschen von Demonstrationen und Aufruhr, die Durchführung von Hausdurchsuchungen sowie der Schutz von Personen, Organisationen, zivilen Hilfskräften, Flüchtlingen oder ganzen Bevölkerungsgruppen, werden in Zukunft vermehrt zum militärischen Einsatzprofil zählen.

Soldaten werden vor allem im Rahmen von Auslandseinsätzen zur Unterstützung der Militärpolizei herangezogen. Die Anwendung dieser Verfahren im Inland erfolgt - der jeweiligen Lage angepasst - unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen beim Sicherheits­polizeilichen Assistenzeinsatz und zum Eigenschutz.

Alle Handlungen müssen unter Beachtung der Bestimmungen des Völkerrechts, der Gesetze und der Dienstvorschriften erfolgen (Grundsatz der Recht­mäßigkeit). Unter mehreren möglichen und erlaubten Maßnahmen dürfen nur diejenigen angewandt werden, welche die Allgemeinheit und den Einzelnen am wenigsten beeinträchtigen (Grundsatz der Angemessenheit). Eine Maßnahme hat dann zu unterbleiben, wenn der durch sie zu erwartende Schaden gegenüber dem beabsichtigten Zweck unverhältnismäßig hoch ist (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

Zur Verhinderung oder Beendigung eines rechtswidrigen Verhaltens können Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges angewandt werden. Die Zwangsmaßnahmen sind unverzüglich zu beenden, wenn der beabsichtigte Zweck erreicht ist. Die Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges umfassen den Einsatz von körperlicher Gewalt, von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt sowie von Waffen.

Bei polizeiähnlichen Einsätzen gegen Personen, die passiven Widerstand leisten, kommen in erster Linie körperliche Gewalt sowie Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zum Einsatz. Körperliche Gewalt ist die einfachste Art des unmittelbaren Zwanges. Der Soldat wendet sie vornehmlich durch Techniken der waffenlosen Selbstverteidigung an, also durch das gewaltsame Festhalten, durch das Entwinden gefährlicher Gegenstände sowie durch das Wegtragen von Demonstranten.

Reicht die körperliche Gewalt nicht aus, wendet der Soldat Hilfsmittel der körperlichen Gewalt an. Dies sind im Wesentlichen

  • der Schutzschild,
  • das Sperrgitter,
  • Fahrzeuge (als Sperre oder Verfol­gungsmittel) und
  • Fesseln.

Soldaten dürfen nur die dienstlich zugewiesene Ausrüstung und Bewaffnung verwenden. Den Einsatz von Hieb- und Schusswaffen sowie Reizstoffen (Notwehr und Nothilfe ausgenommen) befiehlt der militärische Einsatzleiter.

Soldaten können - von der Lage abhängig - Personen festnehmen und, falls es erforderlich ist, durch die Anwendung von unmittelbarem Zwang fesseln. Die festgenommenen Personen sind den Si­cher­heitskräften zu übergeben. Im Rahmen von Friedensunterstützenden Einsätzen wird die Vorgangsweise befohlen.

Aufgrund der Vielzahl von Bedrohungs- und Einsatzmöglichkeiten kommt einer fundierten Ausbildung größte Bedeutung zu. Jeder eingesetzte Soldat muss die Bedeutung seiner Handlungsweisen kennen.

Beherrschen von Demon­st­ra­tionen und Aufruhr

Allgemeines

Soldaten werden in besonderen Fällen zur Beherrschung von Demonstrationen und Aufruhr eingesetzt. Der Zweck eines solchen Einsatzes kann sein:
  • das Überschreiten bestimmter Linien verhindern;
  • Objekte bzw. Einsatzräume abriegeln und schützen;
  • Ausschreitungen bereits im Ansatz begrenzen;
  • Zeitgewinn für eigene Maßnahmen schaffen;
  • Menschenansammlungen auflösen.

Von einer Demonstration/Versammlung wird dann gesprochen, wenn sich Personen zusammenfinden, um durch gemeinsames Wirken und mit gemeinsamen Zielen, durch öffentlichkeits- und me­dienwirksame Aktionen Sympathie oder Antipathie für bestimmte Personen und/oder Maßnahmen zu zeigen. Demonstrationen können angemeldet sein oder spontan entstehen. Auch wenn sich die Masse der Demonstrationsteilnehmer friedlich verhält, ist jederzeit mit dem Auftreten von gewaltbereiten Teilnehmern zu rechnen. Demonstrationen richten sich meist nicht gegen die eigentlichen Verursacher eines (vermeintlichen) Missstandes, sondern meistens gegen Symbole oder deren Vertreter.

In Österreich ist die Durchführung von Demonstrationen verfassungsmäßig durch das Versammlungsrecht verankert. Sie ist jedoch an die Einhaltung bestimmter Vorgaben gebunden:

  • Anmeldung;
  • Einhaltung der Auflagen und gesetzlichen Vorschriften;
  • Befolgung von Anweisungen der Exeku­tive und der Ordnungskräfte.

Im Ausland gelten natürlich die gesetzlichen Bestimmungen des Einsatzlandes.

Der Einsatz von externen Ordnungskräften bei Demonstrationen wirkt nicht automatisch deeskalierend. Meist werden sie als Gegner betrachtet, gegen die sich sofort die Aggression richtet. Das Fehlverhalten einzelner Ordnungskräfte wird als Vergehen der Gesamtheit dieser Kräfte gewertet.

Unter Aufruhr versteht man die Teilnahme an einer öffentlichen Zusammenrottung, bei der mit vereinten Kräften Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet wird. Zu diesem Begriffsbereich gehören z. B.

  • Plünderungen,
  • Massenschlägereien,
  • Gewaltanwendung gegen Ordnungskräfte und
  • gewalttätige Ausschreitungen bei Demonstrationen.

Bei jeder Art von Menschenansamm­lungen werden verschiedenste Faktoren und Prozesse wirksam wie

  • Reizüberflutung (Lärm),
  • Anonymisierung (die Masse macht stark),
  • Änderung des persönlichen Wesens ("Fußballplatzsyndrom") und
  • Herausbildung von Rädelsführern.

Derartige Ansammlungen können sich in drei Formen ausprägen, wobei der Übergang fließend sein kann.

Sie können friedlicher Natur sein: gewalttätige Aktionen der Versammlungsteilnehmer sind nicht zu erwarten (z. B. Kulturveranstaltungen); gewaltbereiter Natur: Ausschreitungen sind bei Eintritt bestimmter Umstände möglich (z. B. politische Veranstaltungen); gewalttätiger Natur: die Anwendung von Gewalt ist mit Sicherheit oder großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten.

Grundsätze

Verhaltensgrundsätze
Zu den entsprechenden Verhaltensgrundsätzen zählen:
  • Sachlichkeit;
  • Geduld;
  • Konsequenz;
  • Toleranz;
  • Besonnenheit.

Sachlichkeit bedeutet, sich auf keine Diskussionen mit Demonstranten einzulassen. Geduld bezeichnet das abwartende, passive Verhalten der Soldaten (je länger sich nichts tut, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu keiner Eskalation kommt). Konsequenz bedeutet, dass Aufgaben gewissenhaft, ernst und genau erfüllt werden (Professionalität). Toleranz verlangt, "über den Dingen zu stehen" und Schmähungen und Beschimpfungen gelassen zu ertragen. Besonnenheit bedeutet, ruhig und mit Übersicht zu agieren und die eigene Aufgabe im Auge zu behalten.

Einsatzgrundsätze
Es gibt grundsätzlich keinen Einsatz ohne vorgestaffelte Aufklärung. Die ständige Beobachtung während des Einsatzes und nach einem Einsatz ist unerlässlich. Der Versuch zur Dees­kalierung ist vorrangig und gegenüber der Masse hat nicht die Aktion, sondern höchstens eine Reaktion im Vordergrund zu stehen.

Bei der Aufklärung ist das Hauptaugenmerk zu richten auf:

  • die Anzahl der Demonstranten;
  • deren Alter und Geschlecht;
  • den Anlass und Grund der Demons­tration;
  • deren Ziel und voraussichtliche Route;
  • die Stimmung innerhalb der Men­schenansammlung;
  • die Klärung der Frage, wer die Anführer sind;
  • mitgeführte gefährliche Gegenstände;
  • die Anwesenheit von Medienvertretern.

Zur ständigen Beobachtung werden Beobachtungstrupps eingesetzt. De­eskalierung wird durch vorgestaffelte Verhandlungstrupps (z. B. Offiziere, Sicherheitsexekutive) und vorläufig verdeckte Bereithaltung der Einsatzkräfte erreicht.

Ausrüstung/Ausstattung

Für Aufgaben mit militärpolizeiähn­lichem Charakter sind die eingesetzten Soldaten mit geeigneter Schutzausrüstung auszustatten. Diese umfasst bei Bedarf:
  • flammhemmenden Einsatzanzug;
  • Brandschutzhaube;
  • Helm mit Augen- und Nackenschutz (Anti-Riot-Helmet);
  • im Helm integrierte Funkausstattung;
  • Schlag- und Stichschutzausrüstung, bestehend aus Schutzweste, Bein- und Armprotektoren, Unterleib­schützer und Einsatzhandschuhen;
  • Schutzschild;
  • Rettungsmehrzweckstab (RMS);
  • ballistische Einschübe für Schutzweste.

Wenn mit dem Einsatz von Reizstoffen zu rechnen ist, wird zusätzlich die ABC-Schutzmaske mitgeführt. Die im Helm integrierte Funkausstattung gewährleistet eine sichere Verbindung zu allen eingesetzten Soldaten. Die Schlag- und Stichschutzausrüstung ist vor allem dann vorzusehen, wenn Gewalttätige nahe an die Einsatzkräfte herankommen. Der Schutzschild dient zur Abwehr von Wurf- oder Schleuderge­schossen, Hieb-, Stich- und Stoßwaffen sowie zum Abdrängen von Personen. Der Rettungsmehrzweckstab soll verhindern, dass Demonstranten den Schutz­schild an dessen seitlichen Kanten fassen und drehen, da sich dadurch die Armspange öffnet und der Unterarm des Trägers freigegeben wird. Schusswaffen sind gegen Wegnahme oder Entreißen zu sichern.

Daneben gibt es noch die zusätzlichen Einsatzmittel wie

  • technisches Absperrgerät (Absperrgitter, Nagelbretter, Nagelbänder u. ä.),
  • Räumgerät (Ramme, Räumfahrzeug),
  • Waffen und Hilfsmittel der körperlichen Gewalt (Diensthunde, Pfefferspray, nicht letale Munition, Reizstoffe),
  • Wasserwerfer, Netzwerfer,
  • Boden-, Luft- und Wasserfahrzeuge,
  • Fernmeldemittel,
  • Verkehrsregelungsgerät (Hinweisschilder),
  • Beleuchtungsmittel sowie
  • Löschmittel.

Der militärische Einsatzleiter befiehlt Art und Umfang der Ausrüstung. Dabei berücksichtigt er die Bedrohungslage und die Risiken einer Eskalation. Bei einem Einsatz im Zusammenhang mit gewalttätigen oder gewaltbereiten Personen, insbesondere im Ausland, ist stets davon auszugehen, dass die gesamte Ausstattung erforderlich sein wird.

Durchführung

Zum Beherrschen von Demonstrationen kommen folgende Elemente zum Einsatz:
  • Beobachtungstrupps;
  • Verhandlungstrupps;
  • Hauptkräfte (Formationen, Fängertrupps, Löschtrupps, Räumtrupps, Sani­tätstrupps, Hundeführer mit Dienst­hunden);
  • bewegliche Reserve;
  • Waffentrupps (z. B. Scharfschützentrupps, Maschinengewehrtrupps);
  • Unterstützungsteile (Wasserwerfer, Kampfmittelbeseitiger, Notarztwagen, Räumfahrzeug(e), Militärpolizei);
  • Beweissicherungstrupps.

Beobachtungstrupps beobachten die Demonstration und melden Veränderungen an den Einsatzleiter. Dazu können sie die Demonstration "begleiten" oder an Übersichtspunkten (z. B. hohen Gebäuden) eingesetzt sein.

Verhandlungstrupps bestehen im Aus­lands­einsatz aus Offizieren mit Dolmetschern und Vertretern der Sicherheitskräfte, im Assistenzeinsatz aus Mitgliedern der Sicherheitskräfte. Verhandlungstrupps sollten vor den Sperren eingesetzt sein. Ihre Aufgabe ist es, die Anführer der Demonstration zu erkennen, mit ihnen Kontakt aufzunehmen und ihre Absichten herauszufinden. Agiert der Verhandlungstrupp vorwärts der Formation, ist er ständig zu beobachten und durch die Waffentrupps zu sichern.

Hauptkräfte werden zur Aufrechterhaltung der Integrität der befohlenen Einsatzzone in der Regel in Zugs- oder Halbzugsstärke (nicht darunter!) eingesetzt, um der erwarteten Bedrohung zu begegnen.

Die Hauptkräfte können die For­ma­tionsarten

  • Kette,
  • Keil und
  • Igel

einnehmen.

Die am häufigsten verwendete For­mationsart ist die Kette. Sie wird angewandt, um die Demonstration am Überschreiten bestimmter Stellen zu hindern. Dazu können auch mehrere Ketten tief gestaffelt eingesetzt werden.

Eine weitere Möglichkeit stellt die Formationsart Keil dar. Sie wird zum Durchbrechen von Demonstrantenketten angewandt, um z. B. Rädelsführer zu greifen oder eigene Soldaten aus der Menschenansammlung zu bergen.

Zum Schutz gefährdeter Personen wird die Formationsart Igel eingesetzt.

Zum Ergreifen von Provokateuren unmittelbar vor der Kette oder durchgebrochener Personen dahinter werden Fängertrupps in der Stärke 1:1 eingesetzt. Zum Ergreifen von Provokateuren oder Gewalttätern unmittelbar vor der Kette bzw. von durchgebrochenen Personen werden direkt hinter den Fän­ger­trupps Diensthunde eingesetzt. Dienst­hunde sind nicht dafür vorzusehen, Personen aus der Menschenansammlung zu greifen.

Unmittelbar hinter den Hauptkräften, außerhalb der Reichweite von Wurfgeschossen (Wurfweite), werden die restlichen Kräfte in Blöcken bereitgehalten. Bei gewalttätigen Demonstrationen muss mit dem Einsatz pyrotechnischer Mittel (z. B. Feuerwerkskörper, Brandflaschen, Rauchsätze) gerechnet werden. Zur Brandbekämpfung werden Löschtrupps in der Stärke 1:1 verfügbar gehalten. Zum Entfernen kleinerer Hindernisse warten, ebenfalls außerhalb der Wurfweite, Räumtrupps in der Stärke von mindestens 1:1.

Um verletzte Soldaten der Formation oder Demonstranten so rasch wie möglich zu versorgen, halten sich Sanitätstrupps (Notarzt) außerhalb der Wurfweite zur Verfügung.

In einer Entfernung von etwa 100 Metern hinter den Hauptkräften (gelände­abhängig) muss eine Reserve mög­lichst sichtgedeckt bereitgehalten werden. Ihre Hauptaufgabe ist die Verstärkung der Hauptkräfte, und sie muss annähernd dieselbe Stärke aufweisen. Eine weitere Aufgabe dieser Reserve ist es, in der Tiefe abzuriegeln, um eine mögliche Zurücknahme der Hauptkräfte zu unterstützen. Mindestens eine weitere bewegliche Reserve muss für den Einsatz gegen mögliche Umgehungen der Hauptkräfte gebildet werden. Die Reserven sind mit der gleichen Ausrüstung wie die Hauptkräfte auszustatten.

An günstigen Geländeteilen (z. B. Dächer, Terrassen, Hügel) sind Waffentrupps einzusetzen. Die Aufgabe von Scharf­schützentrupps ist es - auf Befehl des Einsatzleiters - Rädelsführer, Waf­fenträger und sonstige Personen, welche die eigenen Kräfte lebensgefährlich bedrohen, zu bekämpfen. Die Aufgabe von Maschi­nen­gewehrtrupps ist es, auf Befehl des Einsatzleiters durch Abgabe von Warnschüssen Stärke zu demonstrieren. Mit Maschinengewehren darf nie in die Menschenmenge geschossen werden. Der Einsatz der Waf­fentrupps muss unerkannt bleiben und ist immer vorzusehen.

Unterstützungsteile müssen nah (wenn möglich hinter den Hauptkräften) bereitgehalten werden, dürfen aber den Einsatz der Hauptkräfte und der Reserven nicht behindern. Bei entsprechender Lageentwicklung werden diese auf Befehl des Einsatzleiters zum Einsatz gebracht.

Für das Beherrschen von Demonstrationen sind ein Verhandlungspunkt und ein Austauschpunkt festzulegen:

Der Verhandlungspunkt liegt hinter den Hauptkräften, muss vorbereitet sein und dient dem Verhandlungstrupp zur Verhandlung mit Rädelsführern. Gelingt es nicht, Rädelsführer dazu zu bewegen, die Gespräche am vorbereiteten Punkt zu führen, werden die Verhandlungen vor Ort (innerhalb der Demonstranten) geführt. Der Austauschpunkt muss festgelegt sein und darf nicht im Sichtbe­reich der De­monstranten liegen. Dort werden aufgegriffene Demonstranten den Sicherheitskräften übergeben.

Einsatz als Formation

Vor dem Einsatz als Formation sind Schusswaffen gegen das Entreißen zu sichern. Sturmgewehre sind auf dem Rücken zu tragen und zu fixieren. Munition ist grundsätzlich getrennt von der Waffe am Mann mitzuführen. Die ABC-Schutzmaske ist vor dem Einsatz als Formation um den Hals zu hängen.

Persönliche Gegenstände sind auf­grund der Verletzungsgefahr nicht mitzunehmen bzw. zu entfernen (z. B. Halsketten, Ringe). Die Uniformtaschen sind zu entleeren.

Die Befehle des Formationskom­man­danten können auch durch ein Hand­me­ga­phon gegeben werden (Lärmpegel).

Der Aufmarsch erfolgt in Reihe oder Zweierreihe im Schritt oder im Laufschritt.

(wird fortgesetzt)


Autor: Hauptmann Markus Neureiter, Jahrgang 1971. Nach der Ausmusterung 1994 (Waffengattung Infanterie), Verwendung als Zugs- und Kompaniekommandant bei der Garde. 1999 Versetzung zur Jägerschule Saalfelden als Lehroffizier für Panzerabwehr. Oktober 2000 bis April 2001 ZgKdt bei AUCON/KFOR; anschließend Ausbilder für das Schlüsselpersonal AUCON/KFOR. März 2002 Leitungsdienst bei PfF-Übung "STRONG RESOLVE" 02 in Polen. Mitarbeit bei der Erstellung der DVBH "Schutz, Einsatz und Aufgaben".

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