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Die österreichische Wehrdienstmedaille

Sie ist die erste militärische Auszeichnung des Bundesheeres der Zweiten Republik. Geschaffen wurde sie als Wehrdiensterinnerungsmedaille (WDEM) vor nahe­zu 40 Jahren mit dem Bundesgesetz vom 10. Juli 1963.

Die Verordnung des Bundesminis­te­riums für Landesverteidigung vom 14. Februar 1964 legte ihre Ausstattung und die Art des Tragens dieser Dekoration fest. Die kreisrunde Medaille ist aus Bronze und hat einen Durchmesser von 40 mm. Auf der Vorderseite ist die zweizeilige Schrift "STETS BEREIT" und darunter das Hoheitszeichen für Kampf- und Militärluftfahrzeuge über zwei gekreuzten, von je einem Eichenlaubzweig flankierten Schwertern zu sehen. Im oberen Halbrund steht "FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH". Die Rückseite der Medaille zeigt den Adler des österreichischen Bundeswappens. Das Band ist 45 mm breit, blau, und mit einem 6 mm breiten rot-weiß-roten Mittelstreifen versehen. Die WDEM sollte nach den Durchführungsbestimmungen von 1964 jenen Personen verliehen wer­den, die den ordentlichen Präsenzdienst im Ausmaß von mindestens 9 Monaten (bei Waffen­dienst­v­er­wei­ge­rern mindestens 12 Monate) abgeleistet und sich während dieser Zeit wohl verhalten hatten. Von der Verleihung ausgeschlossen sollten Wehrpflichtige sein, die wegen eines Verbrechens oder eines aus Gewinnsucht begangenen oder die öffentliche Sittlichkeit verletzenden Vergehens oder wegen einer solchen Übertretung rechtskräftig verurteilt worden waren (Ausnahme: Tilgung oder Nachsicht der Rechtsfolgen).

Die widerrechtliche Verwendung der WDEM, insbesondere in einer deren Bedeutung herabwürdigende Art, war als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu ATS 3 000, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu zwei Wochen bedroht. Auch eine rückwirkende Verleihung an Personen, die vor dem Inkrafttreten der Durchführungsbestimmungen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt hatten, war vorgesehen. Die ersten Verleihungen fanden 1964 statt.

1969 wurde die Silberne Wehrdiensterinnerungsmedaille (WDEMS) geschaffen. Sie unterscheidet sich von der aus Bronze nur durch ihre Versilberung und durch das 45 mm breite Band, ebenfalls dreieckig gefaltet und blau, aber mit je einem von der Bandkante 3 mm entfernten 6 mm breiten rot-weiß-roten Streifen. Damit wurde die bisherige Dekoration zur Wehrdienst­erinner­ungs­me­daille in Bron­ze (WDEMB). Die WDEMS sollte Personen, die an Inspektionen oder Instruktionen im Ge­samt­ausmaß von 12 Tagen teilgenommen hatten und deren Entlassung aus dem ordentlichen Prä­senzdienst vor fünf Jahren erfolgt war, verliehen werden.

1989 erhielt die Medaille den neuen, treffenderen Namen Wehrdienstmedail­le (WDM) und die zusätzliche Stufe Gold. Die Vergoldung und das durch einen 6 mm breiten rot-weiß-roten Mittelstreifen ergänzte Band der silbernen Medaille weisen letztere als höchste Stufe aus.

Die Verleihung der WDMB obliegt dem Kommandanten des zuständigen Truppenkörpers, die der WDMS und WDMG dem zuständigen Militärkom­mandanten. Derzeit wird die WDMB jenen Personen verliehen, die den Grund­wehrdienst vollständig oder den Ausbil­dungs­dienst in der Dauer von sechs Monaten geleistet haben. Die WDMS erhalten Personen, die nach dem Grund­wehrdienst 30 Tage, die WDMG hingegen Personen, die 60 Tage Truppen- oder Kaderübun­gen geleistet haben.

Von der Verleihung ausgeschlossen sind Personen, die wegen einer oder mehrerer nach dem Militärstrafgesetz gerichtlich strafbaren Handlungen verurteilt oder wegen Pflichtverletzung nach dem Heeresdiszi­pli­nargesetz 1994 mit einer anderen Dis­ziplinarstrafe als Verweis, Geldbuße oder Ausgangsver­bot bis zu sieben Tagen bestraft wurden. Der Ausschluss gilt u. a. bis zur Tilgung der gerichtlichen Verurteilung sowie für die Dauer der Vollstreckung der verhängten Diszi­pli­nar­strafe. Wer sich widerrechtlich als Besitzer einer WDM bezeichnet, eine solche widerrechtlich trägt, seine WDM zu Lebzeiten einer anderen Person über­lässt oder sie herabwürdigend verwendet, begeht eine Ver­wal­tungsübertretung. Diese ist mit einer Geldstrafe von 220,- Euro zu ahnden.

Im Gegensatz etwa zu Bundes- und Landesauszeichnungen setzt die Verleihung einer höheren Stufe der WDM den Besitz der niedereren Stufe(n) zwingend voraus. Deshalb darf neuerdings nur die höchste verliehene Stufe getragen werden. In der Rangfolge rangiert die WDM nach dem Wehrdienstzeichen.

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