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Luftfahrttechnisches Personal - Hochqualifizierte Ausbildung

Die Forderung nach Sicherheit in der Luftfahrt stellt hohe Qualitätsansprüche an alle Beteiligten. Dies findet auch in der Ausbildung der Luftfahrzeugtechniker seinen Niederschlag. Das technische Personal der Luftstreitkräfte kann grundsätzlich zwei Bereichen zugeordnet werden: Jenem Personalbereich, der die Wartung und Instandsetzung der Luftfahrzeuge praktisch durchführt und jenem Personalbereich, welcher für Planungs- und Steuerungstätigkeiten rund um die Materialerhaltung der Luftfahrzeuge verantwortlich ist.

Das Anforderungsprofil für Militärluftfahrzeugmechaniker und Militärluftfahrttechniker ist in der Militärluftfahrtpersonalverordnung (MLPV) festgelegt. Sie ist - neben den generellen dienstrechtlichen Vorgaben - die wesentliche Leitlinie für die struktu­relle und inhaltliche Festlegung der an der Heeresversorgungsschule/Lehr­abtei­lung Luftfahrttechnik durchgeführten militärluftfahrttechnischen Ausbildungsgänge.

Für die Wartung und Instandsetzung der Luftfahrzeuge sind vorwiegend die Militärluftfahrzeugmechaniker in den Befähigungsniveaus

  • "Militärluft­fahr­zeugwart",
  • "Militärluftfahrzeugwart I. Klasse" sowie
  • "Militärluftfahrzeug-Werkmeister" oder "Militärluftfahr­zeug-Prüfmeister"

zuständig. Voraussetzung für den Einstieg in diese Tätigkeit ist eine positiv absolvierte Berufsausbildung (Berufsschule bzw. Me­chanikerlehre) oder der Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule.

Für die Planungs- und Steuerungstä­tigkeiten rund um die Materialerhaltung der Luftfahrzeuge sind vorrangig leitende Militärluftfahrttechniker ver­ant­wortlich. Dieses Personal bringt ein abgeschlossenes Studium oder eine Reifeprüfung als Einstiegsqualifikation mit.

Ausbildungsstruktur

Die Ausbildung der Militärluft­fahr­zeugmechaniker erfolgt im Rahmen der Dienstrechtsausbildung zum Unteroffizier (UO) und bildet dazu den Fachteil. Dieser wird an der Lehrabteilung Luftfahrttechnik der Heeres­versor­gungs­schule (LAbtLFT/HVS) absolviert. Nach Abschluss der Ausbildung zum Unteroffizier darf der angehende Militärluftfahrzeugwart aber noch nicht eigenverantwortlich am Fluggerät arbeiten. Dazu muss er erst eine erfolgreiche Praxiszeit von zwei Jahren in der Wartung von Militärluftfahrzeugen, die im jeweiligen Dienst­stellenbereich erfolgt, sowie eine Befä­higungsprüfung gemäß MLPV hinter sich bringen. Danach ist er befähigt, Tätigkeiten an Militärluftfahr­zeugen selbstständig durchzuführen, welche die Lufttüchtig­keit nicht beeinträchtigen, und diese auch zu bescheinigen. Darü­ber hinaus gehende Arbeiten dürfen nur unter Aufsicht eines höher qualifizierten Technikers durchgeführt werden.

Die Weiterbildung zum Militärluftfahrzeugwart I. Klasse erfolgt im Rahmen der Ausbildung zum Stabsunteroffizier. Die so genannte "Fachausbildung zum Militärluftfahrzeugwart I. Klasse" ersetzt hier den Fachteil/Stabs­unteroffizierlehrgang (StbUOLG). Nach positivem Abschluss dieses Lehrganges an der LAbtLFT/HVS, einer Pra­xis­zeit von weiteren drei Jahren in seinem Dienststellenbereich sowie der Ablegung einer weiteren Prüfung gemäß MLPV erlangt der Techniker die nächst höhere Qualifikationsstufe. Als Militärluftfahrzeugwart I. Klasse ist er nunmehr befähigt, alle Arbeiten an Militärluftfahrzeugen verantwortlich durchzuführen und entsprechende Bescheinigungen darüber auszustellen.

Die Weiterbildung für die Meisterebene setzt die Absolvierung einer allgemeinen Meisterausbildung (gewerblicher Meister oder Werkmeister) an einer Meisterschule voraus. In der so genannten "Fachausbildung zum Mili­tär­luftfahrzeug-Werk- oder -Prüfmeis­ter" an der LAbtLFT/HVS werden darüber hinaus noch spezielle Regelungen für die Militärluftfahrttechnik vermittelt. Eine weitere Prüfung gemäß MLPV führt dann zu der entsprechenden Befähigung.

Der leitende Militärluftfahrttechniker bringt als Einstiegsvoraussetzung eine universitäre Ausbildung oder die mittlere Reife (Matura) mit. In Sonderfällen können diese Erfordernisse unter Berücksichtigung entsprechender anderer abgeschlossener Ausbildungsgänge und praktischer Qualifikationen erlassen werden. Gemäß MLPV hat der Anwärter eine dreijährige Praxiszeit zu absolvieren, während der er einer allge­meinen Ausbildung an der LAbtLFT/HVS und einer arbeitsplatzbezogenen Ausbildung unterzogen wird. Den Abschluss bilden eine Fachbereichsarbeit und eine Prüfung gemäß MLPV.

Die neue Ausbildung zum Unteroffizier

Der Militärluftfahrzeugwart
Der Fachausbildungsgang für angehende Militärluftfahrzeugmechaniker findet vorgestaffelt zum Unteroffizierslehrgang (UOLG) unter der Bezeichnung "Basistechnische Fachausbildung/Luftfahrzeuge" (BTFA/Lfz) an der LAbtLFT/HVS statt; er dauert 24 Wochen. Diese basistech­nische Fachausbildung vermittelt den angehenden Militärluftfahrzeugme­chanikern die theoretischen luftfahrttechnischen Grundkenntnisse und umfasst auch die Durchführung allgemeiner praktischer Tätigkeiten an Luftfahrzeugen (fachpraktischer Anteil). Die typenspezifi­sche Praxisausbildung erfolgt in den Wartungsbetrieben der Luftstreitkräfte (Staffel, fliegertech­ni­sche Kompanie und Fliegerwerft). Den Absolventen der Bundesfachschule für Flugtechnik sowie Anwärtern, welche die Lehre zum Luftfahrzeugmecha­niker positiv beendet haben, wird die erhaltene Fachausbildung angerechnet. Diese Personen nehmen daher lediglich am Ergänzungskurs/BTFA/Lfz teil. Hier werden jene militärspezifischen Themen und Inhalte vermittelt, die in einer Schul- oder Berufsausbildung naturgemäß nicht enthalten sind.

Der Einstieg in die Dienstrechtsausbildung (UOLG) erfolgt daher erst nach Abschluss dieses Lehrganges. Nach erfolgreicher Beendigung des UOLG wird die Fachausbildung im Wege der Anrechnungsbestimmungen als Teil der Dienstrechtsausbildung anerkannt.

Abbildung 1 (oben) zeigt schematisch den Ausbildungsablauf der angehenden Militärluftfahrzeugwarte. Als Praxiszeit im Sinne der MLPV gelten nur die tatsächlich bei der Wartung von Luftfahrzeugen erbrachten Zeiten.

Für die BTFA/Lfz wird seit dem Frühjahr 2003 bei der LAbtLFT/HVS ein neues Ausbildungsprogramm eingesetzt. Dieses basiert auf den Zieldefinitionen des Materialstabs Luft des Kommandos Luftstreitkräfte (KdoLuSK/MSL) und legt die Themen sowie das zu erreichende Niveau fest. Damit sind die an die Befähi­gungsebene Militär­luftfahr­zeugwart gestellten Anforderungen definiert.

Das Ausbildungsprogramm ist außerdem an die Vorgaben der EASA/Part 66 (EASA - European Aviation Safety Agency) angelehnt, was die Ausbildung der Militärluftfahrzeugtechniker mit der Ausbildung im zivilen Bereich vergleichbar macht. Dies ist künftig erforderlich, um die Festlegung der Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausbildungsgängen außerhalb des Österreichischen Bun­desheeres sowie deren Anrechnung zu vereinfachen. Darüber hinaus wird die gegenseitige Anerkennung von Befähigungen erleichtert - ein Umstand, der vor allem bei internationalen Einsätzen Vorteile erwarten lässt.

Der Militärluftfahrzeugwart I. Klasse
Auch die Weiterbildung zum Militärluftfahrzeugwart I. Klasse (MilLfz Wart I. Klasse) erfolgt in zwei Bereichen. Die allgemeine - vorwiegend theoretische - Fachausbildung wird im Rahmen eines Lehrganges an der LAbtLFT/HVS absolviert. Die typenbezogene Praxisausbildung erfolgt in einem Wartungsbetrieb der Luftstreitkräfte und dauert mindestens drei Jahre ab Erlangen der Befähigung zum Militärluftfahrzeugwart. Die positive Ablegung einer Prüfung gemäß MLPV bringt die Befähigung zum Militärluftfahrzeugwart I. Klasse.

Abbildung 2 (oben) zeigt schematisch den Werdegang des Mili­tär­luftfahrzeug­wartes I. Klasse. Im Unterschied zur BTFA, in der die Lehr­gangs­teilnehmer einen Gesamtüberblick über die Luft­fahrttechnik gewinnen müssen, erfolgt bei der Ausbildung zum Militärluft­fahr­zeugwart I. Klasse bereits eine Spezialisierung in die Fachrichtungen Flugwerk, Bordausrüstung und Triebwerk entsprechend der MLPV. Im Rahmen der Fachausbildung wird diesem Umstand Rechnung getragen, indem Fachblöcke für die jeweiligen Fachrichtungsanwärter angeboten werden.

Seit Herbst 2003 wird wie in der BTFA/Lfz auch bei der "Fachausbildung zum Militärluftfahrzeugwart I. Klasse" ein neues Ausbildungspro­gramm angewandt, das an die Bestimmungen der EASA angelehnt ist. Inhaltlich baut dieser Lehrgang auf die BTFA/Lfz auf. Das vorgegebene Ausbildungsprogramm entspricht jenem für die Ausbildung zum Militärluft­fahrzeugwart, es gibt hier jedoch drei Möglichkeiten:

Der Inhalt des Ausbildungspro­gramms und das Kenntnisniveau (Tiefe und Umfang) sind identisch: Hier wird das bei der BTFA/Lfz erarbeitete Kennt­nisniveau für den Einstieg zur Fachausbildung zum Militärluft­fahr­zeugwart I. Klasse vorausgesetzt.

Der Inhalt des Ausbildungspro­gramms ist identisch, das Kenntnisniveau ist höher: Im selben Gegenstand werden, aufbauend auf der BTFA/Lfz, vertiefende Inhalte unterrichtet.

Der Inhalt des Ausbildungspro­gramms ist neu: Diese Themen waren bei der BTFA/Lfz noch nicht Ausbildungsinhalt, da keine diesbezüglichen Anforderungen an den Militärluftfahrzeugwart gestellt werden.

Organisatorisch ergibt sich hinsichtlich der Möglichkeiten der Teilnahme an den Fachblöcken eine Änderung: Die Fachblöcke wurden bisher im Rahmen eines geschlossenen Lehrganges parallel durchgeführt. Es war daher dem Lehr­gangsteilnehmer immer nur möglich, einen der drei Fachblöcke zu besuchen. Nunmehr wird die Fachausbildung zum Militärluftfahrzeugwart I. Klasse in einen allgemeinen Teil sowie in drei Fachteile getrennt, die hinter­einander abgehalten werden. Den Anwärtern zum Militärluftfahrzeugwart I. Klasse ist es daher möglich, an mehreren Fachblöcken teilzunehmen und so auch eine entsprechende Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung gemäß MLPV für mehrere Fachrich­tun­gen zu erhalten.

Der Militärluftfahrzeug-Werkmeister und der Militärluftfahrzeug-Prüfmeister
Das Bindeglied zur Managementebene bilden die Funktionen Militär­luft­fahr­zeug-Werkmeister und Militär­luft­fahr­zeug-Prüfmeister. Beide Funktionen setzen, wie bereits erwähnt, den Abschluss einer Meisterausbildung an einer entsprechenden Einrichtung sowie mindes­tens ein Praxisjahr als Mili­tärluftfahr­zeugwart I. Klasse voraus. In der "Fachausbildung für Mili­tär­luft­fahrzeug-Werk- und -Prüfmeis­ter" an der LAbtLFT/HVS wird noch eine vertiefende Einweisung in die einschlägigen Rechts- und Organi­sationsvor­schriften sowie in die Aufbau- und Ablauforganisation der militärluftfahrttechnisch-logistischen Dienste (MLLD) durchgeführt. Eine Fachbe­reichs­arbeit und eine weitere Prüfung gemäß MLPV schließen diese Ausbildung ab (siehe Abbildung 3 unten).

Die in dieser Qualifikationspyramide angeführten Ausbildungsgänge stellen die reinen Fachausbil­dungserforder­nisse für das Erlangen der jeweiligen Befähigung dar. Dazu kommen noch individuell notwendige gerätespezifische Schulungen innerhalb und außerhalb des BMLV, im Inland sowie im Ausland. Darüber hinaus sind allenfalls erforderliche militärische sowie dienstrechtliche Lehrgänge, Ausbildereinsätze etc. zu absolvieren.

Die Ausbildung des zivilen Wartungspersonals
Die bisher beschriebene Ausbil­dungs­struktur bezieht sich ausschließlich auf die Ausbildung der Unteroffiziere im militärluftfahrttechnischen Dienst. Da in den Fliegerwerften vorwiegend ziviles Wartungspersonal angestellt ist, muss auch für diese Techniker eine Fachausbildung durchgeführt werden. Aus Gründen der Ökonomie besucht das zivile Wartungspersonal die o. a. Fachausbildungslehrgänge gemeinsam mit den Soldaten. Die Teilnahme an rein militärischen Unterrichtsgegenständen entfällt. Die Befähigungsprüfungen gemäß MLPV gelten für ziviles Wartungspersonal gleich wie für Soldaten.

Ausbildung zum leitenden Militärluftfahrttechniker

Der leitende Militärluftfahrttechniker gehört zur Managementebene. Die Palette reicht vom Technischen Offizier in einer Staffel oder Fliegertechnischen Kompanie über Referenten und Abteilungsleiter in den Fliegerwerften bis zu Referenten und Abteilungsleitern im Materialstab Luft des Kommandos Luftstreitkräfte. Die Funktionen umfassen die Verwendungsgruppen MBO1 und MBO2 bei Soldaten sowie A1 und A2 bei Zivilpersonal. Voraussetzung für eine leitende Funktion im militärluftfahrttechnisch-logistischen Dienst ist eine abgeschlossene Ausbildung an einer höheren Schule oder ein abgeschlossenes Universitätsstudium. Angehende Technische Offiziere absolvieren vor dem Einstieg in die Militärluftfahrttechnik noch den Fachhoch­schulstudi­en­gang an der Theresi­ani­schen Militärakademie in Wiener Neustadt. Innerhalb einer dreijährigen Ausbildungszeit sind dann die allgemeine luftfahrttechnische Grundlagenausbildung an der LAbtLFT/HVS sowie individuelle arbeits­platzspezifische Schulungen an Ausbildungsstätten, bei Firmen (z. B. Schulung beim Luftfahr­zeughersteller oder Luftfahrzeugkom­ponenten­herstel­ler) und in den Verbänden und Dienststellen der Luftstreitkräfte zu absolvieren. Eine ver­wen­dungsbezo­gene Fach­be­reichs­arbeit und eine Befähigungsprüfung gemäß MLPV schließen diese Ausbildung ab (siehe Abbildung 4 unten).

Für Militärakademiker ist die luft­fahrt­technische Fachausbildung derzeit im Rahmen ihres Fachhoch­schul­studi­ums nur eingeschränkt möglich, da in der Studienordnung zwar eine Waffen­gattungszuordnung in den Technischen Dienst, aber keine konkrete Fachrich­tungszuordnung getroffen wird.

Ausblick

Die vorgestellte Ausbildungspyra­mide soll sicherstellen, dass die zur Verfügung stehende Ausbildungszeit optimal genutzt werden kann. Die Fach­ausbildungslehrgänge sind Module, die jeweils aufeinander aufbauen, so dass der Militärluftfahrzeugmechaniker am Ende über eine durchgängige luft­fahrttechnische Aus- bzw. Weiterbildung verfügt. Je höher das Modul in der Pyramide angesiedelt ist, umso spezifischer sind die Ausbildungsinhalte.

Die Anlehnung an die EASA ermöglicht auch lehrgangsintern eine modulare Strukturierung der The­men­berei­che und Gegenstände. Eine von der Lehrgangsführung ausgestellte Bestätigung macht es für die Absolventen leicht nachweisbar, welche Mo­dule sie absolviert haben. Bei hundertprozentiger Übernahme der EASA-Bestimmungen wäre es möglich, fehlende Ausbildungsmodule an jeder genehmigten Ausbildungsstätte innerhalb Europas nachzuholen.

Mit der Anlehnung des Ausbildungsprogramms an die EASA ist es in der Folge für die jeweiligen Vorgesetzten einfacher, das luftfahrttechnische Personal zu Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu entsenden, wo Einstiegsqualifikationen gemäß EASA gefordert sind (z. B. Einschulung an neuen Luftfahrzeugen). Auch die Zusammenarbeit innerhalb multinationaler Verbände bei Übungen und Einsätzen wird mit gegenseitig anerkannten, gleichwertigen Ausbildungen bzw. Befähigungen wesentlich erleichtert. Beispielsweise könnte das Wartungspersonal einer teilnehmenden Luftstreitkraft die Wartung entsprechender Luftfahrzeugtypen anderer Staaten übernehmen, was eine ökonomischere Nutzung der Personalressourcen ermöglichen würde. Der erste Schritt in diese Richtung wird mit der Erar­beitung der neuen Ausbildungsstruktur für die Luftfahrttechnik gerade gesetzt.


Autor: Oberstleutnant Ing. Gerhard Noitz­müller, Jahrgang 1963. 1986 Ausmusterung zum Fliegerabwehrbataillon 12 in Aigen im Ennstal. 1989 Versetzung zur Heeresver­sorgungsschule, Tätigkeiten als Lehroffizier, Kurskommandant, Kompaniekommandant, Hauptlehroffizier, stellvertretender Schulleiter der Werkmeisterschule für Berufstätige, Maschinenbau-Betriebstechnik, des BMLV. 2002/03 Teilnehmer am 4. Führungslehrgang 2. Seit 2002 Abteilungsleiter der Lehrabteilung Luftfahrttechnik.

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