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Dienstaufsicht - Kommandantenpflicht zwischen Überwachung, Ausbildung und Leistungsmessung

Seit jeher bildet die Dienstaufsicht in Streitkräften einen fixen Bestandteil im Rahmen der Überprüfung von Zielerreichungen. Konzentrierten sich früher die Vorgesetzten eher auf die buchstäbliche Umsetzung erteilter Befehle und auf die Besichtigung des Gesamtzustandes der Truppe, so steht heute immer häufiger die Leistungsmessung im Mittelpunkt.

Gerade die in der Vergangenheit bekannt gewordenen Fehlleistungen in der Grundwehrdienerausbildung haben die Diskussion um die Bedeutung der Dienstaufsicht neu angeregt. So sehen die einen in einer möglichst intensiven und ständigen Dienstaufsicht die einzige realistische Chance, künftig eine vorschriften- und gesetzeskonforme Ausbildung sicherzustellen bzw. ähnliche Vorkommnisse zu verhindern, während andere der Meinung sind, dass auch die permanente Dienstaufsicht nicht alles und jeden erfassen kann und daher das eigenverantwortliche Handeln besonders zu fordern und zu fördern wäre. Bemerkenswert ist auch der Umstand, dass in der Untersuchung der besagten Vorkommnisse unterschieden wurde, ob die Dienstaufsicht ausgeübt wurde oder nicht. Die dabei fallweise geäußerte Behauptung, dass Entgleisungen unter der Dienstaufsicht anders zu bewerten wären als jene ohne Beaufsichtigung, kann jedoch nur dahingehend verstanden werden, dass das Organ der Dienstaufsicht in jedem Fall zum Einschreiten und damit zur Abstellung oder Verhinderung der Unzulänglichkeiten verpflichtet ist, sofern es sich tatsächlich vor Ort befindet und nicht gerade anderweitig eine Dienstaufsicht übt.

Die nachstehenden Feststellungen sollen daher eher der Erörterung unterschiedlicher Zugänge zur Dienstaufsicht und ihrer verschiedenen Formen dienen, als den Anspruch auf einen idealtypischen Vorschlag ähnlich einem Patentrezept erheben.

Die Ausbildungsphilosophie

Liest man in der "Ausbildungsphilosophie für das Österreichische Bundesheer", dem Grundsatzdokument für Ausbildung und Ausbildungsunterstützung (BMLV/FGG7), nach, so findet man folgende Feststellungen:

"Den Kommandanten obliegt die ungeteilte Verantwortung für das Erreichen und Erhalten der Einsatzbereitschaft. Dienstaufsicht in der Ausbildung bildet einen wesentlichen Teil der Kommandantenverantwortung aller Ebenen, wobei der Prüfung, Bewertung und Verbesserung der Qualität der Ausbildung besondere Bedeutung zukommt. …" "Die Ausbildung des Kaders soll auf den selbständig denkenden und im Sinne des Auftrags und des Kommandanten handelnden Soldaten abzielen. …" "Ziele der militärischen Erziehung sind die Übernahme von Eigenverantwortung (Disziplin und Selbstdisziplin) sowie die Bereitschaft zur Aufgabenerfüllung und zur Zusammenarbeit im Team. …" Demnach ist jeder Kommandant in seinem Verantwortungsbereich zur Dienstaufsicht verpflichtet und hat diese auch auf die Messung der Ausbildungsqualität auszurichten. Umgekehrt sind Kadersoldaten zu eigenverantwortlich handelnden und leistungsbereiten Persönlichkeiten zu erziehen.

Die Allgemeine Dienstvorschrift für das Bundesheer (ADV) verweist im § 4(3) auf die Pflicht des Vorgesetzten zur Dienstaufsicht:

"Der Vorgesetzte ist verpflichtet, seine Untergebenen durch ständige Überwachung des Dienstbetriebes zur sachgerechten Erfüllung ihrer Pflichten anzuhalten und sie vor vermeidbarem Schaden zu bewahren." Dieser Passus beschreibt sehr deutlich auch die Verantwortung des Vorgesetzten, seine Untergebenen zu schützen und sie von Handlungen abzuhalten, die ihnen oder ihren Anvertrauten zum Schaden gereichen könnten.

In der Homepage der deutschen Bundeswehr (www.bundeswehr-karriere.de) kann man unter den Definitionen folgenden Begriff zur Dienstaufsicht nachlesen:

"Dienstaufsicht - Pflicht des militärischen Vorgesetzten, die ihm Untergebenen Soldaten zu überwachen, um sie zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Dienstpflichten anzuhalten. Dienstaufsicht ist demnach eine Form der Kontrolle der Untergebenen." Dienstaufsicht sollte aber auch ein fester Bestandteil der Ausbildung aller Kommandanten sein. So wird im Curriculum zum Stabsunteroffizierslehrgang/1. Semester beispielsweise unter der Fächergruppe Pädagogische Grundlagen im Fach Ausbildungsmethodik daher auch ausdrücklich auf die "... Kontrolle und Nachbereitung der Ausbildung des Kaders und der Rekruten seines Zuges ..." als Lehrveranstaltung für angehende Zugskommandanten hingewiesen.

In keiner der angeführten Quellen beschränkt sich die Verpflichtung zur Dienstaufsicht auf einzelne Dienstgrade, sondern ist mehr der Auftrag an alle Kommandanten, Offiziere wie Unteroffiziere, in ihrem Wirkungsbereich die Verantwortung für die korrekte Dienstverrichtung zu übernehmen.

Nicht so eindeutig

Trotz klarer Vorgaben und der eindeutigen Festschreibung als Teil der Kommandantenverantwortung bleiben zahlreiche Fragen, aber auch unterschiedliche Auffassungen. Da gibt es zunächst Klärungsbedarf zwischen Dienstaufsicht und Fachaufsicht. Gemeinhin versteht man unter Fachaufsicht die Dienstaufsicht durch Fachvorgesetzte, die in der Linie zwar Kompetenz, jedoch meist keine Kommandantenstellung haben, aber aufgrund ihres Fachbereiches und ihrer Verwendung im jeweiligen Führungsgrundgebiet weisungsbefugt sind. Hier wirken bereits Faktoren auf die unmittelbare Dienstaufsicht, die nicht ausschließlich durch den Kommandanten bestimmt sind. Eine enge Abstimmung zwischen Kommandant und seinen Fachorganen einerseits sowie der Information über die Fachaufsicht von Dienststellen außerhalb des Verantwortungsbereiches ist daher zwingend erforderlich.

Verschiedene Aufgabenstellungen erfordern eine unterschiedliche Gestaltung der Dienstaufsicht. So erscheint es selbstverständlich, dass der Ausbildungsleiter seine Verantwortung für die Ausbildung überwiegend auch in Form einer gezielten Dienstaufsicht wahrnimmt. Wesentlich komplexer ist die Aufgabenstellung jedoch für den eingeteilten taktischen Kommandanten. Hier fehlt oft die Möglichkeit der freien Bewegung, der ungehinderten Platzwahl und damit der umfassenden Einflussnahme auf Fehlverhalten seiner Unterstellten. Der taktische Kommandant hat sich gefechtstechnisch richtig zu verhalten und kann dadurch nur selten auf alle seine Teile gleichermaßen gut einwirken. Trotzdem sind auftretende Fehler möglichst unmittelbar zu erkennen und auch abzustellen. Eine Entbindung von der Verantwortung des Kommandanten als Ausbilder und damit auch von der Dienstaufsicht ist nicht möglich.

Immer wieder hat der Überprüfende auch zu entscheiden, ob er seine Dienstaufsicht ankündigen oder eine überraschende Kontrolle ausüben soll. Eine generelle Regel ist kaum aufzustellen. Am verlässlichsten ist wohl der Umstand, dass der Mitarbeiter bei jeder Dienstverrichtung mit Aufsicht rechnen muss, weil sein Vorgesetzter eben regelmäßig Dienstaufsicht ausübt und daher quasi berechenbar wird. Allerdings ist es auch Faktum, dass die verfügbare Zeit für die Dienstaufsicht immer weniger wird bzw. der Zeit für die vielfältigen Kommandantenverpflichtungen abgetrotzt werden muss. Die umfangreiche Auftragslage verhindert die notwendige Dienstaufsicht oft genauso, wie der immense Zeitaufwand, den heute Kommandanten mit Nebensächlichkeiten im Vergleich zur eigentlichen Führungsaufgabe aufbringen müssen.

Das Kaisermanöver

Bei einer unangekündigten Überprüfung hat der Kommandant sicherlich zunächst das Überraschungsmoment auf seiner Seite und gewinnt beim ersten Eindruck ein vermutlich sehr authentisches Bild. Gleichzeitig kann aber für den Nachgeordneten der Eindruck eines gewissen Misstrauens ihm gegenüber entstehen. Die wahlweise richtige Anwendung beider Möglichkeiten erfordert daher einiges Fingerspitzengefühl.

Um eine Kenntnis über das Können und die Leistungsfähigkeit seiner Truppe zu erhalten, könnte aber auch die nachstehende Methode Erfolg versprechend sein. Der Kommandant kündigt seine bevorstehende Dienstaufsicht rechtzeitig für einen bestimmten Tag und eventuell für einen definierten Zeitraum im Voraus an.

Jetzt wissen alle um die Überprüfung, und der Kommandant kann davon ausgehen, dass seine Soldaten sich in der Ausbildung bestmöglich anstrengen werden. Sie werden, da sie ja wissen, dass sie eine Überprüfung erwartet, die optimale Ausbildung unter Einsatz aller ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten präsentieren. Der Kommandant kann sich nun seinerseits tatsächlich relativ rasch ein Bild über die Leistungsfähigkeit und Qualität seiner Truppe machen. Dass jemand im Wissen um eine bevorstehende Dienstaufsicht nicht alle Anstrengungen unternimmt, um das bestmögliche Ergebnis zu präsentieren, kann zwar nicht ausgeschlossen werden, zeichnet aber selbst dann ein klares Bild des Leistungswillens.

Im Zusammenhang mit Überprüfungen wird im Soldatenjargon auch gerne vom Türken oder von so genannten Kaisermanövern gesprochen. Üblicherweise ist darunter das über Jahrhunderte im Militär weit verbreitete Vortäuschen von besserer als tatsächlich zutreffender Qualität der Truppe gemeint. Wenngleich in den letzten Jahren diese Art der Selbstdarstellung durch die Truppe im Zurückgehen begriffen ist, so hört man doch vielfach noch Aussagen wie "mit guter Ausbildung ist keine Anerkennung zu erzielen" oder "jede noch so schwache Öffentlichkeitsarbeit findet mehr Interesse als seriöse Ausbildung" oder "mit guter Ausbildung allein kann man nicht punkten." All zu oft wird eine gediegen vorbereitete und durchgeführte Ausbildung von den Vorgesetzten gering geschätzt.

Andererseits kommt von Dienstaufsicht tuenden Vorgesetzten oft die Klage über eine gewisse Janusköpfigkeit der Ausbilder. Gemeint ist ein völlig anderes Verhalten des Überprüften, sobald er die Dienstaufsicht oder seinen Kommandanten bemerkt.

Gerade die Auszubildenden berichten in Gesprächen immer wieder davon, dass mit Eintreffen des Vorgesetzten plötzlich das Auftreten, die Sprache und die Behandlung durch den Ausbilder völlig anders wurden. Eines jedoch kann nicht so rasch geändert oder angepasst werden: das fachliche Können und die soziale Kompetenz des Ausbilders - entweder er hat sie, oder er wird sie auch nur mangelhaft vortäuschen können.

An dieser Stelle seien aber auch einmal die vielen Ausbilder, die täglich und oftmals unbemerkt oder zumindest unbedankt hervorragende Arbeit leisten, erwähnt. So wie der Chef des Generalstabes des Österreichischen Bundesheeres in einem Brief an die Kommandanten feststellt: "soll die tägliche Leistung tausender Soldaten in Ausbildung und Einsatz nicht vergessen werden, die ihren Dienst recht versehen und heute und auch in Zukunft stolz darauf sein können." (Siehe TRUPPENDIENST 01/2005, Seite 3).

Schwierige Leistungsmessung

Wesentlicher und zugleich häufig diskutierter Bestandteil der Dienstaufsicht ist die Leistungsmessung. Hier ist wichtig festzustellen, dass einer seriösen Feststellung der Leistung ein klarer Ausbildungsauftrag zum Erreichen dieser Messgröße vorangehen muss. Gerade in Zeiten, in denen sich die Schere zwischen Anzahl und Umfang der Ausbildungsziele und verfügbarer Ausbildungszeit immer weiter öffnet, ist die Konkretisierung und Präzisierung der zu erreichenden Fertigkeiten und Fähigkeiten auch unter bewusster Inkaufnahme von inhaltlichen oder thematischen Abstrichen nicht nur notwendig, sondern gegenüber den Ausbildungsverantwortlichen auch fair. Nur wenn das Ziel bzw. der Endstatus klar bekannt gegeben wird, kann auch erwartet werden, dass zielgerichtet auf diesen Zustand hingearbeitet wird. Leider befinden sich Vorgaben und Erwartungshaltung bei der Überprüfung oft in einem Missverhältnis.

Ähnlich verhält es sich mit der Messung der Leistung selbst. Hier fehlen dem Überprüfenden vielfach Normen und Simulationssysteme zum Vergleich einzelner (Teil-)Einheiten und verschiedener Waffensysteme. Aber nicht nur bei der Überprüfung, sondern bereits zur Ausbildung sind diese Vorgaben erforderlich. Umso schwieriger ist es daher, standardisierte Abläufe und Tätigkeiten auszubilden und diese dann auch einer weiterführenden Bewertung zu unterziehen. Für den Ausbilder bedeutet dies oft ein nur unzulängliches Ausbildungsergebnis, aber auch die Möglichkeit, Ausbildungsmängel leichter kaschieren zu können. Für den Dienstaufsicht verrichtenden Vorgesetzten besteht häufig ein erheblicher Mangel zur Anwendung tauglicher Messgrößen und Methoden zur Leistungsmessung.

Zweifellos sollte das Bestreben nach einer umfassenden Gefechtssimulation ein vordringliches Ziel sein, aber auch die Bekanntgabe des im Rahmen der Überprüfung zu erreichenden Endstatus ist eine notwendige Vorgabe. Der Ablauf und Inhalt der Leistungsmessung sollen keine Überraschungen bereithalten, sondern konkrete Zielformulierungen als Leitlinie für die Ausbildung festlegen. Hier liegt die Anforderung in erster Linie beim Überprüfenden. Zur Dienstaufsicht, wie manchmal leichtfertig geäußert wird, einfach hinausfahren, wird zu wenig sein. Eine gute thematische Vorbereitung einschließlich der Zielsetzung der beabsichtigten Überprüfung ist zwingend notwendig. Der mit der Ausbildung Beauftragte hat das Recht, von kompetenter Seite und nicht von einem Besucher überprüft zu werden.

Pech wird bemüht

Um der Gefahr der Momentaufnahme vorzubeugen, muss sich der Überprüfende auch ausreichend Zeit zur Überprüfung nehmen. "Eigentlich war die Durchführung nur gerade während Ihrer Überprüfung mangelhaft, und der überprüfte Soldat ist leider einer meiner Schwächeren!" So klingen oft die Entschuldigungen für schlechte Überprüfungsergebnisse, welche sich durch längere Dienstaufsicht tatsächlich bestätigen oder auch als Ausrede bzw. als falsch herausstellen können.

Wenn eingangs festgestellt wurde, dass früher vermehrt auf die getreue Umsetzung der Befehle Wert gelegt worden war, so muss heute im Rahmen der Auftragstaktik zumindest die Einhaltung der erteilten Vorgaben überprüft werden. Schon aus Gründen der Erziehung zur Verlässlichkeit und Verantwortung erscheint dies bedeutsam.

Einen ganz wichtigen Teil der Dienstaufsicht nimmt auch das Gespräch mit den Soldaten ein. Vielfach ist es für Kadersoldaten, aber auch für Grundwehrdiener die einzige Gelegenheit, auch außerhalb der Linie und ohne formale Prozeduren mit einem Vorgesetzten zu sprechen oder zumindest ein informelles Gespräch zu führen. Diese Möglichkeit des Gesprächs mit den Soldaten sollte der Vorgesetzte jedenfalls nutzen, wenngleich das Gespräch von der eigentlichen Überprüfung und der Leistungsmessung zu trennen ist. Allzu leicht passiert es sonst, dass der Vorgesetzte noch während der Leistungsmessung bereits in ein abgleitendes Gespräch verwickelt und von seiner ursprünglichen Absicht abgehalten wird. Dennoch, eine umfassende Dienstaufsicht schließt auch die Möglichkeit zum Gespräch mit dem Vorgesetzten ein.

Output

Jede Dienstaufsicht muss zu abschließenden Feststellungen führen, und jede gemessene Leistung hat am Ende in einer Bewertung ihren Niederschlag zu finden. Damit ist auch die Forderung nach Lob und Tadel, nach Belohnung und Sanktion unabdingbar mit der Dienstaufsicht verbunden. Auch hier zeichnet es einen Kommandanten aus, wenn er in seiner Reaktion auf positive wie negative Leistungen im Grundsätzlichen berechenbar ist. Wenn aber ein positiv oder auch negativ herausragendes Ergebnis erzielt wurde, dann kann auch die Reaktion durchaus überraschend ausfallen. Zu bedenken gilt es dabei immer, ob auch zur Durchführung der Ausbildung die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung standen oder ob der Ausbildungsverantwortliche improvisieren musste, um nur einigermaßen das Ausbildungsziel zu erreichen.

Manchmal werden Wert und Durchführung der Dienstaufsicht auch leichtfertig, durch Lesen von Truppenzeitungen oder Blättern in diversen Homepages, vom Schreibtisch aus erledigt. Bei dieser Form wird das ehrliche Bemühen um einen Dialog über die Qualität der gezeigten Leistung bewusst vermieden, und an Stelle dessen vielleicht eine schriftliche Stellungnahme abverlangt. Selbstverständlich lässt sich auch aus der so genannten Papierform eine gewisse Qualität des Ausbildungsstandes und des Zustandes der Truppe herauslesen oder zumindest interpretieren. Dennoch sollte man dem Überprüften auch ein gewisses Recht auf die persönliche Anwesenheit des Dienstaufsicht verrichtenden zugestehen.

Manche Organisationselemente können eigentlich nicht oder nur teilweise überprüft werden. So sind das Verhalten und die Zusammenarbeit von Panzer- oder Geschützbesatzungen aufgrund der Platzverhältnisse nur eingeschränkt überprüfbar. Hier kommt es vor allem auf eine bewusste Messung des Ergebnisses während der Überprüfung an.

Das Ergebnis der Dienstaufsicht muss seinen Niederschlag in einer Auswertung, einer Nachbesprechung und einer Ergebnissicherung zu finden. Nur so besteht die Möglichkeit, später die Reaktion auf geübte Kritik oder gespendetes Lob erneut zu messen.

Mitarbeit des Überprüften

Welchen Beitrag kann nun der Überprüfte im Rahmen der Dienstaufsicht leisten? Zunächst einmal gilt es, jede Überprüfung positiv anzunehmen. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass der, der die Dienstaufsicht versieht, grundsätzlich gegen den Überprüften ist oder nur auf Fehlersuche bedacht ist. Dienstaufsicht ist immer auch als Hilfestellung zu sehen und für kritische Feststellungen kann zumindest ein Lösungsansatz eingefordert werden. Auch die Wertschätzung, die der Vorgesetzte dem Überprüften durch die Bewertung seiner Arbeit entgegenbringt, sollte als nicht selbstverständlich, sondern auch als entsprechende Chance zur eigenen Weiterentwicklung gesehen werden. Letztendlich gibt ein positives Dienstaufsichtsergebnis auch eine weitgehende Sicherheit in der Ausbildungsdurchführung. In vielen zivilen Berufen ist die Dienstaufsicht weit weniger ausgeprägt als beim Militär oder wird nur über die Erfolgskontrolle in Zahlen, Bilanzen und Ergebnissen definiert. Hier sind die Soldaten trotz mancher Unzulänglichkeiten in der Durchführung besser organisiert. Ein bemerkenswerter Umstand, den es vor allem zum Positiven zu nutzen gilt.

Nochmals sei kritisch angemerkt, dass die Ausbildungseinrichtungen des Bundesheeres in ihrem Ausbildungsauftrag auch die Dienstaufsicht auszubilden und deren praktische Anwendung zu vermitteln haben. Dabei geht es in erster Linie auch um eine umfassende curriculare Festlegung. Hier muss künftig die Vermittlung der richtigen Methode zur Durchführung der Dienstaufsicht, deren praktische Anwendung und die entsprechende Ergebnisauswertung verstärkt ausgebildet werden. Die derzeit im Bundesheer verfügbaren Ausbildungsunterlagen reichen nicht aus oder sind nicht geeignet, um eine einheitliche Vermittlung dieses Themas sicherzustellen.

Der wohl wichtigste Auftrag an die Ausbildungsstätten im Zusammenhang mit der Dienstaufsicht ist aber die Vermittlung von grundsätzlichen Einstellungen. Berufliches Selbstverständnis und korrektes Handeln sind zu fordern und zu fördern. Keine noch so permanente Dienstaufsicht kann Fehlleistungen im Rahmen der Ausbildung verhindern, denn das Aufsichtsorgan kann nicht überall sein und bekommt auch nicht immer den, wie oben abgehandelt, tatsächlichen Eindruck. Der Umstand, dass ein Ausbildungsverantwortlicher, unabhängig in welcher Ebene, aus eigenem Antrieb und gerade dann, wenn er auf sich allein gestellt und unbeaufsichtigt ist, im Rahmen und nach den Bestimmungen der Gesetze und Vorschriften handelt, ist die eigentliche Herausforderung, die es zu erreichen gilt. Selbständig und eigenverantwortlich aus Überzeugung die Verantwortung zu übernehmen, auch ohne Aufsicht korrekt zu handeln und die dazu erforderliche Geisteshaltung zu vermitteln, muss das eigentliche Ausbildungsziel sein. Der mündige Soldat und der verantwortungsbewusste und selbständige Kommandant mit eigenverantwortlichem Handeln versprechen allemal mehr Erfolg, als noch so viele Dienstaufsichtsorgane bewirken können.

___________________________________ __________________________________ Autor: Oberst Johann Hehenberger, Jahrgang 1956, Ausmusterung 1980 zur Aufklärungskompanie des Panzerstabsbataillons 4 in Freistadt, Zugs- und Kompaniekommandant bis 1986, S3 1986 bis 92, dann S3 der 4. Panzergrenadierbrigade 1992 bis 98, 1998 bis 2003 Kommandant des Panzerbataillons 10 in St. Pölten/Spratzern, 2002 Kommandant einer mechanisierten Task Force bei der NATO/PfP-Übung "Strong Resolve" in Polen, Schulungsleiter Ausbildungsmethodik, seit 2003 Leiter der Stabsabteilung und stellvertretender Kommandant der Heeresunteroffiziersakademie in Enns, Mitarbeit in der Expertengruppe der Bundesheerreformkommission 2010 und stellvertretender Leiter des Projektteams "Alltag, innere Führung und Sport" im Management ÖBH 2010.

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