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Das Reformprojekt "Bundesheer 2010"

Von der Bundesheerreformkommission zur Realisierung des "neuen" Bundesheeres

Die Ausgangssituation für eine Reform des Bundesheeres - Die Änderung des Aufgabenspektrums

Mit dem Beitritt zur Europäischen Union (EU) hat sich Österreich zur Mitwirkung an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) verpflichtet, die - wie im Vertrag von Amsterdam festgelegt - auch militärische Krisenmanagement-Aufgaben beinhaltet. Zur Erfüllung seiner daraus erwachsenen europäischen Solidaritätsverpflichtungen hat Österreich einen adäquaten Beitrag zu den vom Europäischen Rat in Helsinki 1999 beschlossenen militärischen Fähigkeiten im gesamten Spektrum der Petersberg-Aufgaben zu leisten. (Im erweiterten Petersberg-Spektrum werden die bisher möglichen militärischen Aufgaben, darunter Humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen, um die Aspekte Abrüstung, Beratung und Unterstützung, Konfliktverhütung sowie Stabilisierungsoperationen ergänzt. Solche Handlungsoptionen können auch zur Bekämpfung des Terrorismus beitragen und umfassen darüber hinaus die Möglichkeit der Unterstützung von Drittstaaten auf ihrem Hoheitsgebiet zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung.) Darüber hinaus hat sich Österreich zur Teilnahme an Maßnahmen der internationalen Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Friedenssicherung im Rahmen der Vereinten Nationen (VN) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) - auch in Kooperation mit der North Atlantic Treaty Organisation (NATO) im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfF) - bereit erklärt. Damit verbunden ist die Mitwirkung im Rahmen des internationalen Krisenmanagements, der humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe sowie beim sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz an der derzeitigen Schengen-Außengrenze.

Durch diese Entwicklung haben sich die Quantität und die Qualität der Auslandseinsätze geändert. Eine Verschiebung des Stellenwertes der internationalen Einsätze von einer Neben- und Zusatzaufgabe der militärischen Landesverteidigung zu einer gleichwertigen Bedeutung hat stattgefunden.

Damit das Reformprojekt "ÖBH 2010" realisiert werden konnte, war es daher vorab erforderlich, die Grundlagen für eine umfassende, langfristige und nachhaltige Reform des Österreichischen Bundesheeres im Sinne eines Zukunftsprojektes zu schaffen. Diese Grundlagen wurden im Rahmen der Bundesheerreformkommission (BHRK) erarbeitet.

Die Bundesheerreformkommission - Die Basis für die Reform

Die Bundesheerreformkommission wurde vom Bundesminister für Landesverteidigung nach § 8 Abs. 1 des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG) eingesetzt, wobei deren Zusammensetzung und Arbeitsabläufe in der vom Bundesminister für Landesverteidigung nach § 8 Abs. 2 BMG erlassenen Geschäftsordnung festgelegt sind. Mit der Leitung wurde Professor Dr. Helmut Zilk betraut.

Die Arbeit der BHRK war durch zwei wesentliche Aspekte geprägt. Erstens wurden - beraten durch militärische Experten - Persönlichkeiten aus allen gesellschaftlich relevanten Gruppierungen und dem politischen Bereich hiezu bestellt, und zweitens wurde ein Konsens bei den Empfehlungen zwischen allen im Parlament vertretenen Parteien erzielt. Die Arbeit der BHRK endete am 14. Juni 2004 mit der Berichtübergabe an den Bundesminister für Landesverteidigung (vgl. Bericht der Bundesheerreformkommission, ed. Bundesministerium für Landesverteidigung, Wien 2004).

Das Management ÖBH 2010 - Die Planung und Umsetzung

Ziel der Reform

Ziel der Reform des Österreichischen Bundesheeres ist es, bis zum Jahr 2010 operationelle Fähigkeiten für eine adäquate militärische Beteiligung Österreichs an Operationen der multinationalen Konfliktprävention und des europäischen Krisenmanagements im erweiterten Spektrum der Petersberg-Aufgaben sicherzustellen. Die Strukturen dafür sind innerhalb festgelegter Rahmenbedingungen in legistischer, personeller, materieller, infrastruktureller und finanzieller Hinsicht derart zu schaffen, dass daraus auch die Aufgaben zum Schutz der Souveränität zu Lande und in der Luft sowie in Assistenzeinsätzen erfüllt werden können.

Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Reform des Bundesheeres obliegt dem Chef des Generalstabes, General Mag. Roland Ertl. Dieser wurde durch den Herrn Bundesminister gemäß § 7 Abs. 11 BMG bis auf weiteres mit der Funktion eines Generalsekretärs betraut. Bei ihm wurde eine selbstständige Projektorganisation, das Management ÖBH 2010, für die Planung und Steuerung der Bundesheerreform auf Sektionsebene eingerichtet und in der Geschäftseinteilung abgebildet.

Das Projektmanagement wurde mit Beendigung der BHRK aufgelöst und das Management ÖBH 2010, unter der Leitung von Generalmajor Mag. Othmar Commenda, der in dieser Funktion als Berater des Bundesministers für Landesverteidigung agiert und in diesen Angelegenheiten direkt mit ihm verkehrt, sowie dem stellvertretenden Leiter der Projektorganisation, Brigadier Dietmar Franzisci, eingesetzt.

Die Projektorganisation - Aufgabenzuordnung und Verantwortlichkeit

Zur Realisierung der Reform wurde gemäß der Umsetzungsweisung Nr. 1/2004 des Chefs des Generalstabes die Projektorganisation aus der Leitung der Gruppe Konzeptplanung, der Abteilung Militärstrategie (MilStrat) und der Abteilung Betriebswirtschaft und Finanzmanagement (BWFin) sowie der neu geschaffenen Projektabteilung (ProjAbt), welche im Kern auf das Projektmanagement der BHRK zurückgeht, gebildet.

Der Projektorganisation - die laufend in Umfang und Aufgabenwahrnehmung an die Entwicklungen im Rahmen der Bearbeitungen angepasst wird - werden die zur Umsetzung der Reform benötigten Ressourcen prioritär zur Verfügung gestellt. Alle laufenden Planungen, Programme und Projekte einschließlich der Übungstätigkeiten des Ressorts werden permanent auf den Reformprozess abgestimmt. Grundsätzlich werden alle Vorhaben unter Berücksichtigung der Einsatzerfordernisse mit Priorität auf die Realisierung der Bundesheerreform ausgerichtet.

Die Projektabteilung, unter der Leitung von Oberst des Generalstabsdienstes Mag. Andreas Mempör, unterstützt den Projektleiter bei der Gesamtkoordination und Steuerung des Projektes. Weiters stellt sie einen zielgerichteten, aufbereiteten Informationsfluss zu allen an der Reform beteiligten Stellen sicher.

Die Abteilung Militärstrategie, unter der Leitung von Brigadier Gerald Karner, ist vor allem für die militärstrategische Planung, die Konzepterstellung sowie die Definition der Fähigkeiten des Bundesheeres verantwortlich.

Die Abteilung Betriebswirtschaft und Finanzmanagement, unter der Leitung von Brigadier Mag. Hans Hamberger, ist hauptsächlich für die strategische Finanzplanung, die Verwaltungsentwicklung und das Beteiligungsmanagement verantwortlich.

Das Teilprojekt SK04 "Streitkräfteplanung/Dislozierung", unter der Leitung von Oberst des Generalstabsdienstes Mag. Franz Leitgeb, ist für alle struktur- und dislozierungsrelevanten Bearbeitungen verantwortlich.

Der Fahrplan zum "Neuen Bundesheer"

Um ein zeitlich strukturiertes Vorgehen sicherstellen zu können, erfolgt die Bearbeitung des Projektes in sechs Phasen (siehe auch Grafik oben).

Die Phase 1 "Projektvorbereitung" wurde bereits mit Beginn des zweiten Quartals 2004 initiiert. Die Herausforderung für das kleine Projektkernteam um Generalmajor Mag. Commenda und Brigadier Franzisci bestand vorerst darin, die methodischen, strukturellen, personellen sowie infrastrukturellen Voraussetzungen für die Projektarbeit zu schaffen. Als wesentliches Ergebnis dieser Phase sind die Weisungen des Bundesministers für Landesverteidigung zur Umsetzung der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission sowie die Weisung zur Einsetzung der Projektorganisation "Management ÖBH 2010" anzuführen. Bereits im zweiten Quartal 2004 konnte aufgrund des erreichten Arbeitsfortschrittes in die Phase 2 "Projektplanung" übergegangen werden. Die Herausforderung im Rahmen der Projektplanung bestand vor allem darin, methodische Theoriemodelle in umsetzbare Teilschritte und Ziel- sowie Auftragsformulierungen umzusetzen. Darüber hinaus konnten durch die Umsetzungsweisung Nr. 1 des Chefs des Generalstabes die für die Auftragserfüllung erforderlichen Rahmenbedingungen (finanzielle und personelle Ressourcen sowie die Einbindung in die Geschäftseinteilung) sichergestellt werden. Im Rahmen der Projektplanung wurden die inhaltlichen Meilensteine und Zielvorgaben sowie der weitere Projektverlauf durch die Erstellung der wesentlichsten Dokumente (Projekthandbuch, Teilprojektsaufträge etc.) definiert und erarbeitet. Eine besondere Herausforderung stellte dabei die Vorbereitung der Koordination von Planungsprozessen, welche eigentlich sequentiell ablaufen sollten, jedoch aufgrund des Zeitdruckes und des Umfanges der heranstehenden Bearbeitungen der Folgephase parallel ablaufen mussten, dar.

Die Phase 3 "Konzeptphase" bildete das Schwergewicht im Rahmen der Arbeiten zur Reform im Jahr 2004. Zur Bearbeitung der definierten Themenkomplexe im Rahmen der Bundesheerreform 2010 wurden diese in 33 Teilprojekte gegliedert. Die Aufträge zur Bearbeitung dieser Teilprojekte wurden nach Genehmigung des Bundesministers für Landesverteidigung durch den Generalsekretär erteilt. In dieser Phase waren bis zu 700 ressortinterne Mitarbeiter aus allen Bereichen des ÖBH und externe Experten eingebunden. Das Ergebnis dieser Arbeit war der zusammengefasste Bericht im Umfang von 576 Seiten, der am 15. Dezember 2004 an den Bundesminister für Landesverteidigung übergeben wurde (ÖBH 2010 - Die Realisierung, ed. Bundesministerium für Landesverteidigung,Wien 2005, Seite 16 f.).

Nach einer nochmaligen Prüfung der Ergebnisse im Review-Prozess im ersten Quartal 2005, konnte ein Großteil der vorgelegten Ergebnisse bestätigt werden. In einigen Teilbereichen wurden durch nochmalige Überarbeitung Ergebnisse optimiert.

Die Phase 4 "Detaillierungsphase" war geprägt durch die Detaillierung der Ergebnisse des Berichtes 2004 und durch die Abhaltung von Informationsveranstaltungen des Managements ÖBH 2010 für die Kommandanten des Bundesheeres bis zur Ebene der Brigade.

Abschluss der Detaillierungsphase - Der Ministerratsbeschluss vom 24. Mai 2005

Parallel dazu wurde auf politischer Ebene der ressortexterne Abstimmungs- und Entscheidungsfindungsprozess auch unter Einbindung der Personalvertretung (PV) eingeleitet. Den Abschluss der Detaillierungsphase stellten nach Vorträgen vor dem Nationalen Sicherheitsrat die Ministerratsbeschlüsse vom 24. Mai 2005 zu Angelegenheiten der Bundesheerreform (Heeresgliederung ÖBH 2010) sowie vom 7. Juni 2005 zu "Grundsätzlichen Angelegenheiten der Garnisonierung" dar.

So konnte bereits im zweiten Quartal 2005 mit der Phase 5 "Realisierungsplanung" begonnen werden. Dabei erstreckt sich das Spektrum von ersten Struktur-Anpassungsmaßnahmen bereits ab der zweiten Jahreshälfte 2005 über die Einnahme einer Zwischengliederung, in der eine Reduzierung und Verdichtung der Verbände erfolgen soll, bis zur Einnahme der Zielstruktur.

Mit der Phase 6 "Steuerung der Realisierung" beginnt die Transformation des Bundesheeres bis zur Einnahme der Zielstruktur.

Die Neue Streitkräftestruktur - ein Meilenstein der Reform

Am 24. Mai 2005 beschloss der Ministerrat die künftige Gliederung des Bundesheeres. Am 7. Juni 2005 erfolgte auf dieser Grundlage der Beschluss über grundsätzliche Angelegenheiten der Garnisonierung. Damit wurden alle politischen Entscheidungen für die Umsetzung der Bundesheerreform getroffen. Die neue Struktur wird aber nicht nur die Verbände und Kommanden des Bundesheeres betreffen, sondern auch die Zentralstelle, deren Neuorganisation im Rahmen eines eigenen Projektes bearbeitet wird.

Die Zielstruktur des Österreichischen Bundesheeres

Die entscheidende Neuerung ist in der Gleichrangigkeit von Aufgaben im Rahmen der internationalen Solidarität und rein nationalen Aufgaben mit entsprechenden Auswirkungen auf die Struktur zu sehen.

Laut Ministerratsbeschluss vom 24. Mai 2005 ist "das Österreichische Bundesheer so zu gliedern und zu strukturieren, dass Einsatzaufgaben im Rahmen des Souveränitätsschutzes bzw. im Rahmen der internationalen Solidarität weitgehend aus dem Präsenzstand erfüllt werden können. Dies bedingt einen relativ hohen Personalstand in der Friedensgliederung. Die Einsatzorganisation des Österreichischen Bundesheeres besteht aus einer Friedens- und einer Mobilmachungsgliederung, die sich wiederum in Truppe und Grundorganisation unterteilt. Die Mobilmachungsgliederung wird gebildet durch Auffüllung der Präsenzorganisation mit Miliz (Mobilmachungsanteile), selbständig strukturierte Milizverbände sowie durch Expertenpools der Miliz." Somit leitet sich die vom Management ÖBH 2010 eingebrachte Zielstruktur wie folgt ab:

Dem Bundesministerium für Landesverteidigung sind ein Streitkräfteführungskommando, ein Kommando Einsatzunterstützung sowie Ämter, Akademien und Schulen nachgeordnet.

Dem Streitkräfteführungskommando sind die Brigaden, die Flieger- und Fliegerabwehrkräfte, die Militärstreife-/Militärpolizei, ein Jagdkommandoverband, eine Auslandseinsatzbasis und die Territoriale Organisation unterstellt. Im Detail sind das:

Unmittelbare Truppen:

- Kommando Militärstreife-/Militärpolizei, - 2 Führungsunterstützungsbataillone, - 1 Jagdkommandoverband und - 1 Auslandseinsatzbasis (einschließlich CIMIC).

4 Brigaden:

- 4 Stabsbataillone, - 4 Jägerbataillone, - 3 Jägerbataillone (gebirgsbeweglich), - 1 Jägerbataillon (mit Teilen luftbeweglich), - 2 Panzergrenadierbataillone, - 2 Panzerbataillone, - 3 Aufklärungsartilleriebataillone, - 3 Pionierbataillone.

Die zukünftige Dislozierung des Österreichischen Bundesheeres

Mit dem Ministerratsbeschluss vom 7. Juni 2005 war es schließlich soweit: Die Dislozierung wurde politisch beschlossen. Damit konnte auch ein zweiter wesentlicher Kernpunkt der Bundesheerreform abgeschlossen werden und nun von Seiten des Managements ÖBH 2010 mit der Umsetzung begonnen werden. Der Masterplan zur Einnahme der Zielstruktur beruht im Wesentlichen auf diesen Grundlagen und soll bis Oktober 2005 fertig gestellt sein.

Kasernen und Liegenschaften

Mit der Schließung von Standorten, welche auf den Grundlagen der Standort-Objektivierung des Managements ÖBH 2010 beruhen, wird unter anderem auch ein Beitrag zur Anschubfinanzierung gewährleistet werden. Die wichtigsten Kommanden werden wie folgt disloziert sein:

Das Streitkräfteführungskommando wird an den Standorten Graz und Salzburg und das Kommando Einsatzunterstützung am Standort Wien eingerichtet.

Die Brigadekommanden werden an den Standorten Mautern, Linz-Ebelsberg, Klagenfurt und Absam garnisoniert.

Die Militärkommanden verbleiben in den Landeshauptstädten Bregenz, Innsbruck, Salzburg, Klagenfurt, Graz, Linz, St. Pölten, Eisenstadt und Wien.

Zusammenfassung

Das Bundesheer 2010 wird durch die Reform eine der größten Veränderungen im Zuge eines Transformationsprozesses seit dem Bestehen 1955 erfahren. Der direkte Vergleich der Zielstruktur ÖBH 2010 mit der HG-STRAN zeichnet sich durch eine verringerte Anzahl an Verbänden aus. Dem steht aber ein wesentlich höherer Umfang an Kaderpräsenzeinheiten, primär zur Abdeckung des Ersteinsatzes der Framework-Brigade, gegenüber. Eine Framework-Brigade (im Rahmen des Framework-Nation-Konzeptes der EU) ist eine Organisationsform eines multinationalen großen Verbandes, bei dem eine Nation den Rahmen (Framework) stellt. In diesen Rahmen werden weitere Verbände und Elemente von Partnerstaaten integriert. Die Framework-Brigade ist das Grundmodul für den multinationalen Einsatz von Streitkräften zur Bewältigung von Krisen und Kampfeinsätzen.

Gleichzeitig bleibt die Abdeckung des gesamten Spektrums der Inlandsaufgaben gewährleistet. Damit wird sich das Bundesheer in ein zukunftsorientiertes und den nationalen wie internationalen Bedingungen angepasstes Heer transformieren.

Autoren: Management ÖBH 2010

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