Bundesheer Bundesheer Hoheitszeichen

Bundesheer auf Twitter

Editorial

Vom 16. bis 19. Oktober 1813 erreichten die gegen Napoleon gerichteten Befreiungskriege mit der Völkerschlacht bei Leipzig ihren Höhepunkt. Rund zwanzig Jahre nachdem er sich vielen Franzosen als revolutionärer Hoffnungsträger dargestellt hatte, begann mit der verheerenden Niederlage im Rußlandfeldzug 1812 der Abstieg des Kaisers der Franzosen. Mit der Niederlage in der Völkerschlacht bei Leipzig gegen eine überlegene alliierte Armee endete seine Herrschaft im deutschsprachigen Raum. Dieses kriegshistorisch wichtige Ereignis bietet Gelegenheit zu einigen grundsätzlichen Gedanken. Zunächst zeigt sich am Beispiel Napoleons, dass politische Uneinigkeit in Verbindung mit militärischer Schwäche gegenüber einem entschlossenen "Führer" fatale Folgen hat, die nur unter großen Opfern wieder beseitigt werden können. Es zeigt sich aber im Ergebnis andererseits schon bei Napoleon, dass sich der Krieg nicht als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln eignet. Trotzdem wurde es danach noch mehrmals versucht - im Wesentlichen immer mit demselben Ergebnis: der Niederlage der Aggressoren. Ist es also unmöglich, aus der Geschichte zu lernen? Wohl kaum - es ist nur mühsam und dauert oft viel zu lange. In Europa bedurfte es der Erfahrung zweier Weltkriege bis die Erkenntnis reifte, miteinander mehr zu erreichen als gegeneinander. Und auch hier schlich sich mit dem Jugoslawischen Zerfallskrieg ein Rückfall in alte Denkmuster ein. Auch daraus wurden Lehren gezogen. Heute verfügt die Europäische Union über vielfältige - wenn auch noch nicht perfekte und daher ausbaufähige - politische, juristische und militärische Institutionen und Mechanismen zur Lösung neuer, grenzüberschreitender Sicherheitsprobleme. Es ist also durchaus möglich, aus der Geschichte zu lernen!

Oberst Dr. Jörg Aschenbrenner, Chefredakteur

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Impressum | Kontakt | Datenschutz | Barrierefreiheit

Hinweisgeberstelle