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Grundlagen unseres Milizsystems

Dieser Beitrag behandelt im wesentlichen die Strukturanpassung zur Heeresgliederung 1992 und die daraus resultierenden Maßnahmen und Auswirkungen für die Wehrpflichtigen im Milizstand bis in das Jahr 2000.
Die Bestimmungen des Wehrgesetzes 1990 legen fest:
  • Das Bundesheer als die bewaffnete Macht der Republik Österreich ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten.
  • Die Organisation des Bundesheeres hat den militärischen Erfordernissen für die Erfüllung seiner Einsatzaufgaben zu entsprechen.
  • Die ständig erforderlichen Organisationseinrichtungen (Friedensorganisation) haben den Bedürfnisses des für die Einsatzaufgaben notwendigen Organisationsrahmens (Einsatzorganisation) zu dienen.
  • Die Einsatzorganisation hat überwiegend Truppen zu umfassen, die zu Übungszwecken oder zum Zwecke eines Einsatzes zusammentreten.
  • Das Bundesheer wird auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht gebildet und ergänzt.
  • Die Wehrpflichtigen gehören für die Dauer ihrer Wehrpflicht dem Präsenzstand oder dem Milizstand oder dem Reservestand an.

Konsequenzen

Aus dem geänderten sicherheitspolitischen Umfeld ergeben sich folgende Konsequenzen für die militärische Landesverteidigung:
  • Kernaufgabe für die militärische Landesverteidigung und maßgeblich für die Struktur der Streitkräfte bleibt die Verteidigung Österreichs gegen Angriffe von außen.
  • Abkehr vom bisherigen Dispositiv einer Raumverteidigung und Übergang zu Verfahren grenznaher Sicherung und Abwehr, um auf nicht vorherbestimmbare Herausforderungen flexibel reagieren zu können.
  • Fähigkeit zur raschen und angemessenen Reaktion auf verschiedenartige Bedrohungen und Gefährdungen mit jeweils dafür geeigneten Kräften, insbesondere mit rasch verfügbaren Kräften (präsenten Kräften) für Hilfeleistungen, Assistenzen und Sicherungseinsätzen geringer Intensität.
  • Fähigkeit, bei bedrohlicheren Lageentwicklungen unter Berücksichtigung längerer Vorbereitungszeiten abgestuft auf volle Einsatzstärke aufzuwachsen.
  • Fähigkeit zur militärischen Überwachung des eigenen Territoriums und Luftraumes sowie zum Verwehren der ungehinderten Nutzung, auch durch überlegene Kräfte.
  • Fähigkeit, die Staatsgrenze in unteschiedlichen Intensitätsstufen zu schützen und im Falle eines Angriffes gegen das Bundesgebiet den Abwehrkampf bereits an der Staatsgrenze aufzunehmen und dem Aggressor die Inbesitznahme seiner militärischen Ziele zu verwehren.
  • Mitwirkung an der Friedenssicherung und Konfliktverhütung im Rahmen internationaler Organisation sowie internationale Hilfeleistung bei Katastrophen und Einsätzen zur humanitären Hilfe.
  • Bewahrung der erforderlichen militärischen Grundsubstanz in personeller, ausbildungsmäßiger, materieller, technischer und verfahrensmäßiger Hinsicht.

Aufgabenstellung

Die Aufgabenstellung an das Bundesheer erfordert:
  • Unverzügliche Reaktionen hinsichtlich Katastrophenhilfe, Umweltschutz und ökologischer Gefährdungen - national und international,
  • Assistenzleistung,
  • Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Gefährdungen aus dem ABC-Bereich,
  • Mitwirkung im Rahmen internationaler Missionen zur Friedenssicherung,
  • Beherrschung von Raumschutzaufgaben,
  • Schutz des Staatsgebietes und der Grenzen gegen konventionelle Bedrohung.
Hinsichtlich der Verfügbarkeit von Truppen gilt weiterhin als Zielsetzung:
  • sofortige Einsatzfähigkeit von Präsenzkräften,
  • Aufwuchsfähigkeit durch Mobilmachung unter besonderer Berücksichtigung rasch verfügbarer Kräfte,
  • Auslandsentsendungen auf freiwilliger Basis, wobei die Wehrpflichtigen des Milizstandes nach wie vor dazu eine wesentliche Grundlage darstellen.

Wehrpflichtigenbedarf

Im Vordergrund der Strukturanpassung steht die optimierte Präsenzfähigkeit für Assistenz- und Sicherungsaufgaben bei gleichzeitiger Reduzierung der Anzahl der Kommanden, Dienststellen und Verbände. Die Präsenzfähigkeit findet ihren Ausdruck in der Verfügbarkeit von Kräften etwa im Umfang von 2 Brigadeäquivalenten mit Führungs-, Versorgungs- und Unterstützungstruppen im bisherigen Umfang von ca. 10.000 Mann.
Dem Erfordernis der begrenzten Fähigkeit zur Verteidigung des Staatsgebietes, des Schutzes der EU-Außengrenze sowie eines großräumigen, flächendeckenden Sicherungseinsatzes wird einerseits durch Aufwuchsfähigkeit der Friedensorganisation auf volle Einsatzstärke und andererseits durch die Fähigkeit zur Aufbietung von 20 territorialen Jägerbataillonen Rechnung getragen.
Die Strukturanpassung geht hiebei von einem für das Bundesheer nutzbaren Wehrpflichtigenbedarf von ca. 30.000 Mann pro Jahr aus. Der Wehrdienst wird auch in Zukunft in zwei Formen, nämlich 8 + 0 bzw. 7 + 30 abzuleisten sein, wobei keine Absicht besteht, von einem truppenübungsbezogenen System zu einem reinen befristet beordertem System ohne Übungsverpflichtung überzugehen. In beiden Fällen ist eine Milizverpflichtung, das heißt Beorderung vorgesehen.
Bei einer Dienstzeit von 8 + 0 ist eine etwa vierjährige befristete Beorderung erforderlich, ohne eine Übungsverpflichtung zu beinhalten. Bei einer Dienstzeit von 7 + 30 ist eine Ü-bungsverpflichtung in der Gesamtdauer eines Monats enthalten, aufgeteilt auf mehrere Übungen über maximal acht Jahre.
Durch die Wehrpflichtigen im Milizstand wird somit die Aufwuchsfähigkeit der Friedensorganisation zur Einsatzorganisation sichergestellt. Unabhängig von der Beorderung oder Übungsverpflichtung der Grundwehrdiener ist der Einsatz des Milizkaders für die Erhaltung der Führungsfähigkeit des Heeres weiterhin von besonderer Beteutung.

Gliederung

Die Gliederung der Friedens- und Einsatzorganisation ist nahezu ident. Die Besetzung des Großteiles der Funktionen in der Einsatzorganisation ist mit Soldaten und Wehrpflichtigen des Milizstandes möglich. Die Einsatzorganisation hat nunmehr eine Stärke von 92.000 Mann und zusätzlich 18.000 Mann in der Personalreserve.

Infanteristische Kampftruppen

Kernstück der Neuorganisation der infanteristischen Kampftruppen ist die Bildung von drei teilpräsenten Jägerbrigaden, die analog den mechanisierten Kampftruppen strukturiert werden. Die territorialen Jägerbataillone (mob) werden, abgestimmt mit dem Erfordernis der Präsenz, durch die Jägerbrigaden ausgebildet und in der Mobverantwortung den Militärkommanden zugeordnet.

Mechanisierte Kampftruppen

Im Sinne der Straffung der Führungsorganisation und Erhöhung der Effizienz der Verbandsstruktur werden aus drei Panzergrenadierbrigaden zwei Panzergrenadierbrigaden gebildet. Die beiden Korpsaufklärungsbataillone sowie das Aufklärungsbataillon 3 und Panzerabwehrbataillon 1 (bisher Jagdpanzerbataillon 1) verbleiben im Wesentlichen in ihrer derzeitigen Struktur - Anpassungen werden vorgenommen.

Flieger- und Fliegerabwehrtruppen

Die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen bleiben gegenüber der HG 92 im wesentlichen unverändert.

Führungstruppen

Parallel zur Reduzierung der Kommanden der oberen Führungsebene werden auch die Führungstruppen entsprechend verändert. Zusätzlich wird durch organisatorische Straffung auch die Verbandsstruktur des Kommandobataillons WIEN wegfallen und die Organisation des Heeresfernmelderegiments wird angepaßt. Im Gegenzug erfordern die Aufgaben und Verpflichtungen, die sich aus dem internationalen Engagement für das Bundesheer ergeben, eine Ausweitung der Organisation zur Bewältigung dieser Aufgaben. Dies erfolgt durch Bildung eines leistungsfähigen Kommandos für internationale Einsätze, in welches das Kommando der 9. Panzergrenadierbrigade und das Kommando für Auslandseinsätze zu überführen sind. Dieses Kommando dient nicht einer Kommandoführung im Ausland, sondern ist eine Organisation, die Kräfte des Bundesheeres für den Auslandseinsatz vorbereitet und unterstützt.

Unterstützungstruppen
  • Artillerie
    Die grundsätzliche Struktur bei den Artillerieverbänden wird in Form des Artillerieregiments (je zwei Korpsartilleriebataillone mob) bei den Korpskommanden und je einem Panzerartilleriebataillon bei den Panzergrenadierbrigaden beibehalten.
    Daraus ergibt sich eine Reduzierung der Artillerieverbände in der Einsatzorganisation von neun auf sechs, bei Erhöhung der Geschützanzahl in den Verbänden, was in Relation zur Anzahl der Jäger- und Panzergrenadierbrigaden eine Verbesserung darstellt.
  • Pioniere
    Die Anzahl der Pionierbataillone bleibt gleich, das Pionierregiment "DONAU" wird aufgelöst, und in der Moborganisation erhalten die Pionierbataillone eine 4. Kompanie dazu.
  • Versorgungstruppen
    Die Versorgungstruppen (Versorgungsregiment, Sanitätsregiment) der oberen Führungsebene reduzieren sich in entsprechendem Umfang. Durch weitere organisatorische Straffung im Detail hat die Anpassung an nunmehr gegebene operative Erfordernisse zu erfolgen. Auf Heeresebene befindet sich die gesamte Versorgungsorganisation in einem Restrukturierungsprozeß, dessen Ziel es ist, den Umfang der Versorgungstruppen, der Lager und Anstalten zu straffen und anzupassen.
  • Territoriale Organisation
    Durch die Aufgabenabgrenzung zwischen operativ führenden Kommanden und Militärkommanden werden diese, abgestimmt auf die Aufgaben als Territorialkommanden, in ihrer Friedens- und Einsatzorganisation gestrafft.
Die Militärkommanden im Rahmen der militärischen Führungsstruktur sind auf Landesebene das Gegenstück zur zivilen Verwaltungsstruktur und tragen so dem föderalistischen Prinzip Rechnung. Daraus ergeben sich Aufgaben für die militärische (territoriale) Führung und Heeresverwaltung, die in direktem Zusammenhang mit dem Wirkungsbereich der jeweiligen Landesverwaltung zu sehen sind.
Sie sind somit die Träger der im jeweiligen Bundesland anfallenden territorialen Führungs-, Koordinierungs- und Verbindungsaufgaben in Zusammenarbeit mit der zivilen Verwaltung. Darüber hinaus haben sie taktische Führungsaufgaben, bezogen auf ihren territorialen Verantwortungsbereich, maximal bis zur Ebene eines begrenzten Sicherungseinsatzes, zu übernehmen.
Die Organisation und Zuordnung der Betriebsversorgungsstellen hat der klaren Trennung zwischen operativ-/taktischen und territorialen Führungsaufgaben zu entsprechen.

Truppen

Mit der Strukturanpassung 1998 der Heeresgliederung wird das Anwachsen von der Friedensgliederung zur Einsatzgliederung des Bundesheeres je nach Anlaßfall optimiert.
Die Funktionen in der Friedensorganisation sind mit den Funktionen in der Einsatzorganisation weitgehend ident, was die Ausbildung unserer Soldaten und Wehrpflichtigen im Milizstand wesentlich vereinheitlicht. Ebenso sind die für die Mobilmachung verantwortlichen Kommanden mit den Kommanden der Friedens- und Einsatzorganisation weitgehend ident, wodurch effiziente und rasche Vorbereitungen sowie flexible Einsätze sichergestellt werden können.
Die Forderung nach einer effizienten Miliz und nach einem selbstbewußten, führungsfähigen Milizkader besteht weiterhin.

Divr Friedrich Hessel, Leiter Generalstabsgruppe A

Die Einsatzorganisation setzt sich wie folgt zusammen:
Infanteristische Kampftruppen 3 Jägerbrigaden
territoriale Jägerbataillone
Garde
33.000 Mann
Mechanisierte Kampftruppe 2 Panzergrenadierbrigaden
3 Aufklärungsbataillone
1 Panzerabwehrbataillon
10.600 Mann
Flieger- und Fliegerabwehrtruppen Kdo Fliegerdivision
Führungstruppen
Fliegerregimenter
Fliegerabwehrregimenter
Kdo Luftraumüberwachung
8.900 Mann
Führungstruppen 1 Stab Fernmeldeführung
1 Heeresfernmelderegiment
2 Kommandobataillone
2 Fernmeldebataillone
1 Kommando für internationale Einsätze
3.900 Mann
Kampfunterstützungstruppen 4 Korpsartilleriebataillone
2 Panzerartilleriebataillone
3 Pionierbataillone
7.400 Mann
Versorgungstruppen (Struktur wird noch geändert) 2 Korpsversorgungsregimenter
2 Korpssanitätsregimenter
Einheiten der HV, Anstalten und Lager
9.750 Mann
Territoriale Organisation 9 Militärkommanden mit unmittelbaren Einheiten,
TÜPl und sonstige Dienststellen
ca. 12.000 Mann
Nachgeordnete Dienststellen des BMLV Ämter, Akademien, Schulen ca. 7.000 Mann

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