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Sanitätsausbildung wird zivil anerkannt

Die Ausbildung der Sanitätsdienste während des Grundwehrdienstes und im Rahmen der Kaderausbildung wird für Wehrpflichtige des Präsenz- und Milizstandes als Berufsausbildung im Bereich der Gesundheitsberufe zivil anerkannt. Zukünftig werden alle durch die öffentlich rechtlich anerkannten Ausbildungsstätten des Bundesheeres ausgestellten Zeugnisse und Diplome ohne Nostrifizierungsverfahren zur Berufsausübung befähigen.
Diese neue Form der Ausbildung der Sanitätsdienste beim Bundesheer wird mit Inkrafttreten des Sanitätergesetzes (SanG) möglich. Danach werden auch jene Berufe ausgebildet, die im Folgenden mit einem * gekennzeichnet sind. Der bisherige Sanitätsgehilfe wird ab diesem Zeitpunkt aus dem MTF- und Hilfsdienstgesetz gelöscht. Die entsprechenden Übergangsbestimmungen werden durch das Bundesheer übernommen.
Bis zur Ablösung des Sanitätsgehilfen durch den Rettungssanitäter gemäß Sanitätergesetz wird in der Basissanitätsausbildung weiterhin der Sanitätsgehilfe herangebildet.
Für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger (DGKP) sowie Medizinisch-technische Fachdienste (MTF) findet zwei- bis dreimal pro Jahr, je nach Bedarf, ein Sonder-Milizunteroffizierskurs in der Dauer von einer Woche für Wehrpflichtige des Milizstandes an der Sanitätsanstalt MilKdo NÖ in St. Pölten statt, der den normalen MUOK 1 und 2 ersetzt.

Zukünftige Fachdienstausbildung der Berufsunteroffiziere

- Die Ausbildung zum Rettungssanitäter sowie Notfallsanitäter erfolgt im Grundwehrdienst.
- Die dreijährige Ausbildung zum DGKP findet an der Gesundheits- und Krankenpflegeschule des Bundesheeres statt und schließt mit Diplom ab.
- Während der Ausbildung zum DGKP wird auch die Ausbildung mit Prüfung zum Notfallsanitäter mit Notfallkompetenz vermittelt.
Für Sanitätsunteroffiziere mit einer Gesamtdienstzeit von über fünfzehn Jahren im Sanitätsdienst, wird zur Erreichung der Berufsberechtigung eine Ergänzungsausbildung gem. § 107 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), bestehend aus einem Praktikum von 160 Stunden auf einer internen Station, einem Praktikum von 160 Stunden auf einer chirurgischen Station und einer theoretischen Ergänzungsausbildung von 4 Wochen mit kommissioneller Prüfung, durchgeführt.
Für Sanitätsunteroffiziere mit einer kürzeren Gesamtdienstzeit als 15 Jahre im Sanitätsdienst, wird gem. § 45 GuKG eine verkürzte Ausbildung für Sanitätsunteroffiziere an zivilen Krankenpflegeschulen durchgeführt. Diese Ausbildung endet mit dem Diplom zum DGKP.
Für die Ausbildung zum Sanitätsunteroffizier des Milizstandes wird als Qualifikation der Notfallsanitäter mit Notfallkompetenz vorgesehen. Eine notwendige Aufschulung der bisherigen Sanitätsunteroffiziere wird bei Vorliegen der entsprechenden Gesetzeslage durchgeführt.

Sanitätsausbildungsstellen beim Bundesheer

Sanitätsschule/Gesundheits- und Krankenpflegeschule Wien
Operationsgehilfe, Rettungssanitäter*, Notfallsanitäter*, Notfallsanitäter mit Notfall-kompetenz*, Gesundheits- und Krankenpfleger

Militärspital 1 in Graz
Operationsgehilfe, Rettungssanitäter*, Notfallsanitäter*, Notfallsanitäter mit Notfall-kompetenz*

Militärspital 2 in Innsbruck
Operationsgehilfe, Rettungssanitäter*, Notfallsanitäter*, Notfallsanitäter mit Notfall-kompetenz*

Sanitätsanstalt MilKdo B in Baden
Rettungssanitäter*

Sanitätsanstalt MilKdo NÖ in St.Pölten
Rettungssanitäter*

Sanitätsanstalt MilKdo K in Klagenfurt
Rettungssanitäter*

Sanitätsanstalt MilKdo OÖ in Hörsching
Operationsgehilfe, Rettungssanitäter*, Notfallsanitäter*, Notfallsanitäter mit Notfall-kompetenz*

Sanitätsanstalt MilKdo S in Salzburg
Rettungssanitäter*

RgR ADir Obstlt Helmut Marchl, San

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