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Neue Vorschriften

"Allgemeine Dienstvorschriften für das Bundesheer (ADV)"

VersNr. 7610-01001-0001

Mit der Verordnung der Bundesregierung vom 30. März 2001 (BGBl. II, Nr. 134/2001) wurden Änderungen in den Allgemeinen Dienstvorschriften für das Bundesheer verfügt. Daher erfolgte mit Wirksamkeit 1. Juli 2001 eine Neuauflage des Taschenbuches mit orangem Einband und der Aufschrift "Ausgabe 2001". Die im Zuge eines Nachdruckes durchgeführten rein drucktechnischen Verbesserungen kennzeichnen diesen mit dem zusätzlichen Schriftzug "2. Auflage".
Mit gleichem Datum wurden alle RAL-farbigen Ausgaben des Taschenbuches außer Kraft gesetzt.

"Brückenbau mit dem Alu-Gerät"

VersNr. 7610-14011-0800

Dieser Dienstbehelf enthält neben der Beschreibung und den technischen Daten die Bestimmungen für die Handhabung des Alu-Gerätes und des Zubehörs beim Auf- und Abbau der verschiedenen Ausführungsvarianten sowie die Sicherheitsbestimmungen. Er stellt die Grundlage für die Ausbildung am Alu-Gerät und für dessen Einsatz dar.
Damit wurde die Ausbildungsvorschrift für die Pioniertruppe (AVPi) "X. Teil-Kriegsbrückenbau, Heft 2: Alu-Kriegsbrückenbau" mit der VersNr. 7610-14010-02-0068 außer Kraft gesetzt.

"Panzererkennungsdienst Teil 1"

VersNr. 7610-10220-01-0401

Diese vierzehnseitige Faltkarte enthält die Abbildungen der gepanzerten Kampf- und Gefechtsfahrzeuge des österreichischen Bundesheeres sowie deren Charakteristika, wobei der Schützenpanzer ULAN bereits eingearbeitet ist. Sie dient als Ausbildungsmittel im Rahmen der Panzerabwehr aller Truppen, um die eigenen Kampf- und Gefechtsfahrzeuge identifizieren zu können.
Die gleichnamige Faltkarte mit der VersNr. 7610-10220-01-0290 wurde dadurch außer Kraft gesetzt.

"Das Minensystem 90"

VersNr. 7610-14012-0201

Dieser Dienstbehelf beinhaltet Beschreibung, Handhabung, Behandlung und Pflege der Panzermine 88, des Deaktivierungsgerätes 88 und der Zerstörladung 97. Er regelt weiters die Ausbildung und legt die jeweils zutreffenden Sicherheits- und Verschlusssachenbestimmungen fest.
Der bisher verwendete Dienstbehelf "Die Panzermine 88 und das Deaktivierungsgerät 88" mit der VersNr. 7610-10216-0497 wurde damit außer Kraft gesetzt.

"Der Feuerplan"

VersNr. 7610-10224-1100

Dieser Dienstbehelf enthält die grundlegenden Bestimmungen zur Erstellung von Feuerplänen für die Steilfeuerwaffen. Dadurch wird die rasche Abwicklung des Feuerkampfes der Steilfeuerwaffen und deren Zusammenwirken, auch im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit, gewährleistet.
Außer Kraft gesetzt wurde der gleichnamige Dienstbehelf mit der VersNr. 7610-10215-0491.

"Eisenbahn- und Bundesbustransport"

VersNr. 7610-01014-0401

Dieser Dienstbehelf enthält die Regelungen für den Transport mittels Eisenbahn bzw. Bundesbussen, wobei internationale Standards eingearbeitet wurden.
Die bisher gültigen "Durchführungsbestimmungen für den Eisenbahn- und ÖBB/KWD-Transport", VersNr. 7610-01011-0692, sowie die erlassmäßigen Regelungen zum "Eisenbahntransportwesen" (67 300/60-5.8/92, 67 300/145-5.8/93 und 67 300/28-5.8/95) wurden außer Kraft gesetzt.

"Der Feldfernkabelbau und der Feldfernkabeltrupp"

VersNr. 7610-10052-0601

Diese Dienstvorschrift enthält die Richtlinien für die Ausbildung und die Führung des Feldfernkabeltrupps beim Bau von Feldfernkabelleitungen.
Außer Kraft gesetzt wurde damit das Merkblatt für das Bundesheer (MBl.BH) "Feldfernkabelbau" mit der VersNr. 7610-40956-0784.

"Der Fliegerabwehrzug 20 mm"

VersNr. 7610-01014-0801

Diese Dienstvorschrift regelt die Ausbildung und die Führung im Gefecht jener Fliegerabwehrzüge der Fliegerabwehrbatterien, die mit der 20 mm Fliegerabwehrkanone 65/68 ausgestattet sind.
Damit wurde der Ausbildungsbehelf für die Fliegerabwehrtruppe (ABFlA) "Der Fliegerabwehrzug 2 cm FlAK 58" mit der VersNr. 7610-18301-0978 außer Kraft gesetzt.

ADir Obstlt Hans Bundschuh, Vor

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