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Ausbildung im Grundwehrdienst

Im Jänner 2002 wurden die Durchführungsbestimmungen über die Ausbildung im Grundwehrdienst (DBGWD) aktualisiert. Die Bestimmungen treten ab dem Einrückungstermin V/2002 in Kraft.

Die Ausbildung ist nunmehr so ausgerichtet, dass unsere Soldaten ab dem
* vierten Ausbildungsmonat zur Erfüllung von Wach- und Sicherungsaufgaben im Rahmen der militärischen Landesverteidigung oder eines sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes,
* fünften Ausbildungsmonat und nach Absolvierung der Basisausbildung zu qualifizierten Hilfeleistungen bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs und zu Einsätzen im Rahmen eines Sicherungseinsatzes geringer Bedrohungsintensität,
* siebten Ausbildungsmonat zur Erfüllung aller wehrgesetzlichen Aufgaben, falls die Ausbildung ohne längere Unterbrechung durchgeführt werden konnte,
eingesetzt werden können.

Die Ausbildungsabschnitte:

Basisausbildung

Ziel der Basisausbildung ist das Herstellen der ausbildungsmäßigen Einsatzbereitschaft des Einzelsoldaten und des Organisationselementes, also des Trupps wie z.B. Funktrupp, der Gruppe wie z.B. Pioniergruppe oder einer Besatzung wie z.B. des Kampfpanzer LEOPARD.

Ausbildungsinhalte

In der Basisausbildung wird die Allgemeine Basisausbildung (ABA) sowie die Waffen- und funktionsspezifische Basisausbildung (WBA) des Einzelsoldaten und des Organisationselementes durchgeführt.

In der ABA lernt der Soldat
- die Handhabung seiner Handfeuerwaffe,
- den Sicherungs- und Wachdienst,
- die Selbst- und Kameradenhilfe mit Erster Hilfe,
- den Nahkampf,
- das Leben im Felde,
- die ABC-Abwehr,
- die Grundkenntnisse in der Panzerabwehr, im Pionier- und Fernmeldedienst
- im Wesentlichen also die militärischen Grundkenntnisse und das Handwerk, um auf dem Gefechtsfeld überleben zu können.

In der ABA erlebt der Soldaten auch das Verhalten in der militärischen Gemeinschaft durch den militärischen Dienstbetrieb. Zur Hebung der körperlichen Leistungsfähigkeit dient die Körperausbildung mit Grundlagenausdauertraining und Märschen - siehe hiezu auch den Beitrag in der Zeitschrift Miliz Info, Nr. 4/2001- Fitness und Gesundheit.

In der WBA lernt der Soldat
- die Handhabung der seinem Organisationselement zugewiesenen Waffen, Geräte und Kraftfahrzeuge sowie
- die notwendigen fachspezifischen Kenntnisse seiner Waffengattung;

Darauf aufbauend erfolgt das Üben von Gefechtsaufgaben wie z.B. Sperrenbau für Pioniere, Verteidigen für Infanteristen, Errichten eines Versorgungspunktes für Versorgungstruppen oder Beziehen eines Feuerstellungsraumes für Artilleristen.

Am Ende der Basisausbildung steht eine Überprüfung der Zielerreichung, unter anderem durch einen waffengattungsspezifischen Gefechtsdienst-Leistungsbewerb. Bei diesem müssen die Organisationselemente der Waffengattungen mit Schwergewicht die Erfüllung ihrer Gefechtsaufgaben und die Erreichung der Allgemeinen Ausbildungsziele der Basisausbildung unter Beweis stellen.

Verbandsausbildung

Ziel der Verbandsausbildung ist das Herstellen der ausbildungsmäßigen Einsatzbereitschaft im Teileinheits-, Einheits- und Verbandsrahmen.

Ausbildungsinhalte

In der Verbandsausbildung werden die Organisationselemente über die Ausbildung im Teileinheitsrahmen zu Einheiten und Verbänden zusammengeführt. Dabei werden die in der Basisausbildung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten der Organisationselemente vertieft, gefestigt und angewandt, um Sicherheit und routiniertes Gefechtsverhalten zu erreichen. Das Kaderpersonal erfährt dabei eine weiterführende Schulung in seiner Führungsfähigkeit.

Am Beginn der Verbandsausbildung steht die Ausbildung von zukünftigem Kadernachwuchs im Rahmen der vorbereitenden Kaderausbildung (vbK) mit einem etwa zwei Wochen dauernden vbK-Kurs.

Am Ende der Verbandsausbildung steht die Überprüfung der Zielerreichung im Rahmen einer größeren Übung meist im Verbandsrahmen oder während eines Gefechtsschießens zum Thema des jeweiligen Ausbildungsschwergewichtes wie z. B im Verzögerungskampf.

Neuerungen

Als wesentliche Neuerung gegenüber den alten Durchführungsbestimmungen enthalten die neuen unter anderem Richtzeiten zur Erreichung von Ausbildungszielen.

Damit wird
* die Unterstützung der Ausbildungsplanung aller Ebenen durch planbare Ausbildungsziele und -abschnitte in zeitlicher Hinsicht,
* die Möglichkeit zum quantitative Vergleich in und zwischen Einheiten und Truppenkörper sowie ein besseres Ausbildungscontrolling
bezweckt.

Mjr Michael Simlinger, AusbA

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