Die neue Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin
Eine Zusammenfassung der aktuellen Entwicklungen sowie Ausblick auf den Fortgang.Geschichte - Entwicklung - Landesverteidigungsplan
* Die verfassungsmäßige Verankerung der Umfassenden Landesverteidigung erfolgte mit einem eigenen Artikel 9a am 10. Juni 1975. Am selben Tag fasste der Nationalrat - gleichfalls einstimmig - eine Entschließung zur Umfassenden Landesverteidigung (Verteidigungsdoktrin), in der in sehr einprägsamer Form die Zielsetzungen dieser Materie mit dem abschließenden Auftrag festgelegt wurden, einen Landesverteidigungsplan zu erstellen.Anmerkung: Der Inhalt dieser Verteidigungsdoktrin kann in der Einleitung des Landesverteidigungsplanes, der im Jahr 1985 in Buchform (öffentlicher Teil) durch das Bundeskanzleramt veröffentlicht wurde, nachgelesen werden!
* Diesem Wunsch entsprechend wurde - unter Einbindung der Bundesländer - der Entwurf eines Landesverteidigungsplanes bis Ende April 1976 erstellt und dem Landesverteidigungsrat zur Beratung übergeben.
* Eine eigene Unterkommission dieses Gremiums, der je ein von den im Parlament vertretenen Parteien entsandtes Mitglied - die Wehrsprecher - und der jeweils für das behandelte Sachgebiet federführende Bundesminister angehörten, befasste sich in mehr als sechsjähriger Tätigkeit mit den Sollvorstellungen der Umfassenden Landesverteidigung und ihrer Teilbereiche als richtungsweisender Rahmenplanung.
* Der ausgearbeitete Landesverteidigungsplan wurde vom damaligen Landesverteidigungsrat am 22. März 1983 sowie vom Ministerrat am 22. November 1983 beschlossen.
Anmerkung: Siehe in diesem Zusammenhang den Beitrag über den neuen Nationalen Sicherheitsrat in dieser Ausgabe der Miliz Info.
Der Allgemeine Teil des Landesverteidigungsplanes ist die Darstellung der sicherheitspolitischen Aspekte des Landesverteidigungsplanes und bildet die Grundlage für die speziellen Teile desselben.
Im Anhang zum Allgemeinen Teil des Landesverteidigungsplanes sind die Detailvorgaben wie personelle und materielle Ausstattung der Teilbereiche der umfassenden Landesverteidigung beschrieben.
* Die Vorgaben des Landesverteidigungsplanes waren die Grundlagen und Grundsätze für den Einsatz des österreichischen Bundesheeres (Einsatzkonzept vom September 1993).
Einsatzkonzept
Nach Vorliegen der entsprechenden Teilstrategien und der akkordierten Gesamtstrategie - siehe folgenden Ministerratsbeschluss - erfolgt eine Evaluierung, welche Vorgaben daraus für ein neu zu erstellendes Einsatzkonzept des Bundesheeres zu generieren sind.Dr. Günther Hauser, LVAk
Vortrag an den Ministerrat
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm vom 3. Februar 2000 entschlossen, die Sicherheits- und Verteidigungspolitik in einem möglichst breiten nationalen Konsens neu zu ordnen und an die geänderten Bedingungen im Umfeld anzupassen.
Demzufolge hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 3. Mai 2000 (Punkt 16 des Beschlussprotokolls 14) über Antrag des Bundesministers für Landesverteidigung die Einsetzung einer Kommission zur Ausarbeitung einer neuen österreichischen Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin beschlossen.
In der Folge wurde auf Expertenebene der Analyseteil der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin ausgearbeitet. Dieser Analyseteil wurde vom Ministerrat am 23. Jänner 2001 (Punkt 39 des Beschlussprotokolls 44) zur Kenntnis genommen und dem Nationalrat zur Beratung zugeleitet.
Nach einer Vorbehandlung in einem Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses, bei der kein Einvernehmen erzielt werden konnte, wurde am 7. Dezember 2001 im Landesverteidigungsausschuss von den Regierungsparteien mehrheitlich der Beschluss gefasst, dem Plenum des Nationalrates die Kenntnisnahme des zusammenfassenden Berichts über den Stand der Verhandlungen zu empfehlen. Darüber hinaus wurde ein von den Regierungsparteien eingebrachter Entschließungsantrag betreffend eine neue österreichische Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin mit Stimmenmehrheit beschlossen.
Der Nationalrat hat sodann am 12. Dezember 2001 mehrheitlich beschlossen, den von der Bundesregierung vorgelegten Bericht betreffend die Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin (Analyseteil) zur Kenntnis zu nehmen sowie die in der Anlage angeschlossene Entschließung über eine neue österreichische Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin anzunehmen.
Mit dieser Entschließung des Nationalrates liegt erstmals nach der am 10. Juni 1975 vom Nationalrat beschlossenen Verteidigungsdoktrin eine grundsätzliche politische Leitlinie für die Gestaltung der österreichischen Sicherheitspolitik vor.
Die Entschließung trägt den neuen sicherheitspolitischen Entwicklungen Rechnung und basiert insbesondere auf folgenden Grundprinzipien:
* Der österreichischen Sicherheitspolitik liegt das Prinzip der umfassenden Sicherheit zugrunde, das sowohl den militärischen als auch den nicht-militärischen Aspekten der Sicherheit entsprechende Bedeutung beimisst.
* Das Prinzip der präventiven Sicherheit löst das Bedrohungsreaktionskonzept ab. Die aktive Teilnahme an internationalen Maßnahmen zur Konfliktverhütung und des Krisenmanagements ist für Österreich ein wichtiger Bestandteil seiner Sicherheitspolitik.
* Das Prinzip der europäischen Solidarität ersetzt das Konzept einer autonomen Sicherheitspolitik. Die Sicherheit Österreichs und die der EU sind untrennbar miteinander verbunden. Die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Risiken sind nicht im Alleingang sondern nur durch internationale solidarische Zusammenarbeit zu bewältigen.
Basierend auf dem Expertenentwurf des Analyseteils der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin geht die Entschließung des Nationalrates von allgemeinen Erwägungen aus, in denen insbesondere der sicherheitspolitische Paradigmenwechsel in Europa, die sicherheitspolitischen Risiken und Gefahren, die Sicherheitslage Österreichs, die Rolle der internationalen Organisationen und Österreichs solidarische Mitwirkung sowie die Entwicklung von der Neutralität zur Solidarität beschrieben wird.
Im Lichte dieser Erwägungen sind in der Entschließung allgemeine Empfehlungen sowie Empfehlungen zu den außenpolitischen Aspekten der Sicherheitspolitik, zur Verteidigungspolitik sowie zur inneren Sicherheit aufgelistet.
Auf der Grundlage dieser in der Entschließung enthaltenen Empfehlungen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik ersucht der Nationalrat die Bundesregierung, für alle sicherheitspolitisch relevanten Bereiche Teilstrategien auszuarbeiten. Die Teilstrategien sollen insbesondere jene Maßnahmen enthalten, die zur Umsetzung der Empfehlungen erforderlich sind.
Diese Teilstrategien sollen entsprechend den internationalen Rahmenbedingungen laufend überprüft, koordiniert und gegebenenfalls angepasst werden.
Sie sollen sich insbesondere auf die Bereiche Außenpolitik, Verteidigungspolitik und Innere Sicherheit beziehen. Darüber hinaus sollen auch Teilstrategien zu den Bereichen Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Verkehrs-, Infrastruktur- und Finanzpolitik sowie zur Bildungs- und Informationspolitik ausgearbeitet werden.
Die für die einzelnen Teilstrategien zuständigen Bundesministerien sollen daher auf Grundlage der im Nationalrat angenommenen Entschließung zur österreichischen Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin bis spätestens Ende September 2002 entsprechende Teilstrategien ausarbeiten, sodass bis Ende Dezember 2002 eine akkordierte Gesamtstrategie erstellt werden kann.
Dabei werden die gegebenen Abläufe und Strukturen im Hinblick auf eine Effizienzsteigerung und eine Nutzung von Synergien zu überprüfen sein.
Der mit Bundesgesetz vom 16. November 2001, BGBl. I, Nr. 122, eingerichtete Nationale Sicherheitsrat wird ersucht, die politische Koordinierung der Umsetzung der in der Entschließung des Nationalrates betreffend eine neue österreichische Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin enthaltenen Maßnahmen wahrzunehmen und mindestens einmal jährlich einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Bundesregierung vorzulegen.
Anhang zum Ministerratsbeschluss
Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin
Allgemeine Erwägungen
Basierend auf dem Expertenentwurf des Analyseteils der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin (III-87 d.B.), der am 23. Jänner 2001 von der Bundesregierung zur Kenntnis genommen und dem Nationalrat zur Beratung zugeleitet wurde, ergeben sich folgende Schlussfolgerungen: Sicherheit in allen ihren Dimensionen ist Grundvoraussetzung für den Bestand und das Funktionieren einer rechtsstaatlichen Demokratie sowie für das wirtschaftliche Wohlergehen der Gesellschaft und ihrer Bürger. Die Sicherheitspolitik ist daher eine vorrangige politische Aufgabe jedes Staates. Sie muss unter den heute herrschenden Bedingungen als umfassende Sicherheitspolitik konzipiert und verwirklicht werden.Österreich ist einer Politik des Friedens verpflichtet. Es richtet daher sein Bestreben darauf aus, gewaltsame Konflikte erst gar nicht entstehen zu lassen. Es betreibt daher eine Sicherheitspolitik, die auf die Basis der Charta der Vereinten Nationen, sowie der internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Grund- und Freiheitsrechte, wie der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Grundrechte-Charta auf die Vermeidung von Krieg und auf ein friedliches Zusammenleben der Völker gerichtet ist.
Der Zweck der Sicherheitspolitik besteht in der Gewährleistung von Sicherheit für möglichst alle Bereiche eines Gemeinwesens. Die Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin behandelt insbesondere jene Aspekte der umfassenden Sicherheit die sich mit dem Schutz des staatlichen Systems als Ganzes sowie dem Schutz seiner Bürger gegen Bedrohungen in großem Ausmaß befasst. Die Bedeutung anderer Bereiche der Sicherheit wird dadurch nicht geschmälert. Die Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin stellt die Leitlinie für die Sicherheitspolitik Österreichs dar.
Die vitalen Sicherheitsinteressen Österreichs und die gemeinsam mit der EU verfolgten Sicherheitsinteressen stellen die Grundlage der Sicherheitspolitik dar. Daraus leiten sich die politisch-strategischen Ziele ab, die durch eine staatliche Gesamtstrategie sowie durch Teilstrategien in den jeweiligen Politikbereichen umzusetzen sind.
Die Sicherheitslage eines europäischen Staates kann heute nicht mehr isoliert betrachtet werden. Instabilitäten und Gefahren in Europa bzw. an der europäischen Peripherie berühren die Sicherheitslage aller europäischer Staaten. Die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Risiken sind nicht im Alleingang sondern nur durch internationale solidarische Zusammenarbeit zu bewältigen.
Die Sicherheit Österreichs und die der EU sind untrennbar miteinander verbunden. Österreich verwirklicht seine Sicherheitspolitik heute im wesentlichen im Rahmen der EU.
Ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit einem umfassenden Sicherheitsverständnis ist die Erkenntnis, dass Sicherheit nicht nur Aufgabe des Staates, sondern der gesamten Bevölkerung ist. Auf die Entwicklung eines allgemeinen Sicherheftsbewusstseins ist daher großes Augenmerk zu legen.
Sicherheitspolitischer Paradigmenwechsel in Europa
Die nach dem Ende des Kalten Krieges eingetretenen Veränderungen der weltpolitischen Situation haben zu einem grundlegenden Wandel der europäischen Sicherheitspolitik geführt. In Europa hat ein sicherheitspolitischer Paradigmenwechsel stattgefunden. Dieser, mit dem Ende des Kalten Krieges (1989) begonnene Prozess leitete von einem militärischen Gleichgewichts- und Abschreckungsdenken zu einem Verständnis von umfassender, kooperativer Sicherheit über.Die bipolare Ordnung mit einer relativ beständigen und daher überschaubaren Macht- und Bedrohungskonstellation wurde von einer neuen Unübersichtlichkeit der Weltordnung und neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen abgelöst. Die globale sicherheitspolitische Lage wird durch eine wachsende Zahl staatlicher und vor allem nicht-staatlicher Akteure, die teilweise nicht in die traditionelle Politikordnung eingegliedert sind und außerhalb geltender Rechtsnormen agieren, geprägt. Die Sicherheitslage wird deshalb immer unüberschaubarer und Ihre Entwicklung immer weniger vorhersehbar.
Die räumliche Entfernung zu Konfliktherden stellt heute keinen ausreichenden Schutz mehr dar. Derzeit sind in Europa keine aggressiven politischen Absichten erkennbar und es ist auch kein ausreichendes militärisches Potential für strategisch-offensive Einsätze vorhanden. Eine verantwortungsvolle Sicherheitspolitik muss aber darauf vorbereitet sein, dass sich die politischen Intentionen und Konstellationen ändern können.
Eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Sicherheitspolitik beruht auf der Verhinderung des Entstehens von Risiken und Bedrohungen durch präventive Maßnahmen. Sie orientiert sich primär daran, wie Europa gestaltet werden kann und muss, damit Bedrohungen erst gar nicht entstehen.
Die Instrumente sicherheitspolitischen Handelns haben eine neue Gewichtung erhalten. Insbesondere kommen heute folgende Kooperations- und Gestaltungsinstrumente zur Anwendung: Politische, militärische, polizeiliche, nachrichtendienstliche, wirtschaftliche, soziale, bildungspolitische, kulturelle, informations- und kommunikationspolitische, ökologische sowie solche der inneren Sicherheit.
Friede und Stabilität in Europa beruhen auf der Kooperation europäischer Staaten in verschiedenen sicherheitspolitischen Organisationen. Die bereits von der EU und NATO gebildete Zone hoher Stabilität wird dabei durch den Erweiterungsprozess schrittweise um jene Staaten ausgedehnt, welche die Voraussetzungen für den Beitritt zu diesen beiden Organisationen erfüllen.
Für die Zukunft Europas wird insbesondere die sicherheitspolitische Entwicklung der EU und der NATO von maßgeblicher Bedeutung sein. Weitere wichtige Faktoren werden das Engagement der USA in Europa sowie die Ausgestaltung der Sicherheitsbeziehungen Russlands zu EU und NATO sein.
Die Einzelstaaten sind die Entscheidungsträger und die zentralen Akteure der Sicherheitspolitik. Die Letztentscheidung in sicherheitspolitischen Fragen liegt bei den demokratisch legitimierten, nationalen politischen Instanzen.
Sicherheitspolitische Risiken und Gefahren lösen klares Bedrohungsbild ab
An die Stelle eines klar erkennbaren Bedrohungsbildes wie in der Zeit des Kalten Krieges ist eine komplexe Mischung von Gefahren und Risiken getreten. Die Ursprünge dafür können im politischen, wirtschaftlichen, militärischen, sozialen, ökologischen, kulturell-religiösen und informationstechnischen Bereich liegen.Zwischenstaatliche Kriege sind aus heutiger Sicht in Westeuropa auf absehbare Zeit auszuschließen. In den instabilen Regionen Europas bzw. an dessen Peripherie ist allerdings die Gefahr, dass Konflikte bewaffnet ausgetragen werden, weiterhin gegeben. Insbesondere im Falle eines Scheiterns der wirtschaftlichen und politischen Stabilisierungsmaßnahmen muss mit der Möglichkeit der Eskalation politischer Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Konflikten gerechnet werden. Mittel- bis langfristig sind auch Bedrohungen durch das Überschwappen bewaffneter Konflikte aus den an Europa angrenzenden Regionen nicht auszuschließen.
Für den Fall grundsätzlich geänderter politischer Absichten ist auch ein militärisches Restrisiko ins Kalkül zu ziehen. Dieses ist infolge der von der NATO ausgehenden Abhaltewirkung zur Zeit als gering zu beurteilen.
Andere Bedrohungsformen nehmen hingegen zu. Die wichtigsten globalen sicherheitspolitischen Herausforderungen sind die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, ein von staatlicher Seite oder von bestimmten Interessensgruppen gelenkter und international operierender Terrorismus, organisierte Kriminalität, destabilisierende Rüstungsentwicklungen, ethnische Konflikte, politische Fragmentierungsphänomene, totalitäre Ideologien und fundamentalistische Religionen, Bevölkerungsentwicklung und Migration, Energie- und Ressourcenprobleme, Ernährungsprobleme und Umweltgefahren. Insbesondere der internationale Terrorismus in all seinen Ausprägungen ist ein schwerwiegendes Sicherheitsproblem für die westliche Gesellschaft.
Das umfassende Sicherheitsverständnis schließt folgende Grundstrategien mit ein: die Förderung, die Sicherung und die Wiederherstellung von Frieden und Stabilität sowie die individuelle und kollektive Selbstverteidigung. Dabei gilt der Grundsatz: „Soviel kooperative Friedensförderung wie möglich und nur soviel an Zwangsmaßnahmen wie nötig." Der Einsatz militärischer Zwangsgewalt bleibt ein Mittel mit dem Charakter der „ultima ratio" und darf nur nach den Grundsätzen der Vereinten Nationen erfolgen.
Sicherheitslage Österreichs
Österreichs Sicherheitslage ist aktuell durch eine Reihe positiver Umstände charakterisiert. Dazu zählen insbesondere die auf Rechtstaatlichkeit, Demokratie und wirtschaftliche Prosperität beruhende innere Stabilität, die Einbettung Österreichs in die Solidaritätsgemeinschaft der EU sowie das gute Verhältnis zu den Nachbarstaaten. Positive Auswirkungen auf die geopolitische Lage Österreichs haben auch die Erweiterungsprozesse von EU und NATO.Eine existenzbedrohende Aggression gegen Österreich mit konventionellen Streitkräften ist nur im Falle einer grundlegenden Veränderung der politischen Lage in Europa denkbar, eine solche hätte nach derzeitigen militärstrategischen Beurteilungen eine Vorlaufzeit von 7 bis 10 Jahren. Trotz derzeit geringer Wahrscheinlichkeit ist sie aber nicht auszuschließen.
Für den Bereich der inneren Sicherheit kann festgestellt werden, dass die stabilen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Verhältnisse in Österreich extremistische Erscheinungen mit einer ernsthaften Bedrohung für die staatliche Sicherheit in den vergangenen Jahren nicht entstehen ließen. Die Gefahr eines innerstaatlich motivierten politischen Terrorismus besteht in Österreich derzeit nicht.
Trotzdem existieren Risiko- und Gefahrenpotenziale, die Österreichs sicherheitspolitische Situation rasch und entscheidend verändern können:
Auf Grund der komplexen und grenzüberschreitenden Bedrohungs- und Risikozusammenhänge bietet die räumliche Entfernung zu Krisengebieten keinen ausreichenden Schutz mehr. Daher können Konflikte, die außerhalb des konsolidierten Europas auftreten, negative Rückwirkungen auch auf Österreich haben. Solche sind insbesondere internationaler Terrorismus, Waffen-, Drogen- und Menschenhandel, auf unterschiedlichsten Motiven beruhende Migrationsströme, Umweltkatastrophen sowie Krisen im Wirtschafts- und Finanzsektor. Diesen Risiken kann man durch präventive Maßnahmen vor Ort begegnen, wozu umfassende Maßnahmen der politischen und wirtschaftlichen Unterstützung, der Mithilfe beim Aufbau demokratischer und rechtstaatlicher Strukturen sowie auch die internationale militärische Präsenz vor Ort zählen.
Moderne Gesellschaften sind im Informationsbereich besonders verwundbar. Dies betrifft sowohl den militärischen als auch den zivilen Sektor und in zunehmenden Maße auch die Wirtschaft (Wirtschafts- und Technologiespionage).
Durch die fortschreitende Entwicklung und Verfügbarkeit weltreichender Luftkriegsmittel, insbesondere ballistischer Raketen und Marschflugkörper, kann bereits in wenigen Jahren auch von Regionen außerhalb Europas eine militärische Bedrohung für Österreich ausgehen. Darüber hinaus kann die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen trotz entsprechender Nonproliferationsregime zu neuen Bedrohungen auch für Österreich führen.
Auch Österreich ist mit den negativen Auswirkungen der Globalisierung, insbesondere in Form der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrors, aber auch der illegalen Migration, konfrontiert. Gefahren wie subversive Angriffe auf strategisch bedeutende Infrastruktur, Terroranschläge oder deren erpresserische Androhung zur Durchsetzung bestimmter politischer Ziele, gewinnen in Verbindung mit der Verfügbarkeit neuer Einsatzmittel (insbesondere Massenvernichtungswaffen und Informationstechnologie) an Bedeutung. Derartige Bedrohungen können sowohl von staatlichen wie auch nichtstaatlichen Akteuren, wie z.B. terroristischen Bewegungen, Gruppierungen der organisierten Kriminalität, Sekten, aber auch von Einzeltätern, ausgehen. Kennzeichnend für solche Bedrohungen ist, dass sie meist überraschend und ohne Vorwarnung auftreten.
Natur-, technische oder ökologische Katastrophen sowie epidemische Erkrankungen sind ebenfalls als bedeutende Risiko- und Gefahrenpotenziale einzustufen. Dazu zählen insbesondere Unfälle in Kernkraftwerken, die großräumige Auswirkungen haben können.
Rolle der internationalen Organisationen und Österreichs solidarische Mitwirkung
Sicherheit und Stabilität können heute am besten durch ein Zusammenwirken von einander funktionell ergänzenden und sich gegenseitig unterstützenden Institutionen gewährleistet werden. Dazu zählen die Vereinten Nationen und im europäischen und transatlantischen Rahmen insbesondere die EU, die NATO mit der von ihr ins Leben gerufenen Partnerschaft für den Frieden (PfP) und dem Euroatlantischen Partnerschaftsrat (EAPC), sowie die OSZE und der Europarat. Die aktive Teilnahme an internationalen Maßnahmen zur Konfliktverhütung und des Krisenmanagements ist für Österreich ein wichtiger Bestandteil seiner Sicherheftspolitik. Österreich ist daher auch bestrebt, seine Krisenmanagementkapazitäten im zivilen und militärischen Bereich laufend zu verbessern.Österreich misst der Rolle der Vereinten Nationen, den Weltfrieden und die Internationale Sicherheit zu wahren, zentrale Bedeutung bei. Die Mitwirkung an friedenserhaltenden Operationen der UNO gehört seit der Kongo-Mission im Jahr 1960 zu den Schwerpunkten des österreichischen Engagements in der Weltorganisation. Seit 1960 haben etwa 40.000 Bundesheer-Angehörige an Operationen der Vereinten Nationen, die von diesen autorisiert wurden, teilgenommen.
Österreichs Rolle bei Friedenseinsätzen der UNO hat sich in den neunziger Jahren weiterentwickelt. Seither beteiligt sich Österreich auch an friedensschaffenden Operationen, seit 1999 auch mit Kampftruppen. Es sind dies UNO-autorisierte Einsätze, die unter der operativen Leitung der NATO bzw. einer „lead nation“ durchgeführt werden.
Österreich spielt in der OSZE eine ebenso aktive Rolle wie seinerzeit im Rahmen der KSZE, der Vorgängerinstitution. Österreich war in der Zeit des Kalten Krieges aufgrund seiner geografischen Lage an Verständigung und Zusammenarbeit zwischen Ost und West besonders viel gelegen. Nach dem Fall des Eisernen Vorhanges hat Österreich ein natürliches Interesse an einer Stabilisierung der Verhältnisse im Osten des europäischen Kontinents.
Die OSZE, der ein umfassendes kooperatives Sicherheitskonzept zugrunde liegt, bietet derzeit 55 Staaten Europas, Nordamerikas und Zentralasiens ein Forum für gleichberechtigte Zusammenarbeit. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Stabilität in Europa und damit zur österreichischen Sicherheit. Österreich befürwortet eine weitere Stärkung der OSZE, insbesondere in den Bereichen Frühwarnung, Konfliktverhütung, ziviles Krisenmanagement und Konfliktnachsorge.
Ein wesentlicher Beweggrund für Österreichs Beitritt zur EU war die damit verbundene Zugehörigkeit zur europäischen Stabilitätszone. Die europäische Integration verstand sich von Anfang an als Friedenswerk und damit als sicherheitspolitisches Konzept. Der derzeitige Erweiterungsprozess der EU kann daher auch unter dem sicherheitspolitischem Aspekt Vorteile bringen.
Österreich ist der EU ohne Neutralitätsvorbehalt beigetreten. Bei Ratifizierung des österreichischen Beitrittsvertrages wurde der Artikel 23f in die Bundesverfassung eingefügt, der bestimmt, dass die Mitwirkung an der GASP verfassungsrechtlich durch das Neutralitätsgesetz nicht beschränkt wird. Beim Europäischen Rat von Helsinki im Dezember 1999 wurde beschlossen, dass die EU glaubwürdige militärische Fähigkeiten und effiziente Entscheidungsstrukturen erhalten soll, damit sie in Zukunft Krisenmanagement-Operationen autonom durchführen kann.
Die dynamische Entwicklung der GESVP wird von Österreich aus voller Überzeugung mitgetragen. Österreich beweist damit seine Entschlossenheit, in allen Bereichen der europäischen Sicherheit und Verteidigung gleichberechtigt und solidarisch mitzuwirken. Zu den militärischen und zivilen Fähigkeiten der EU wird Österreich einen adäquaten Beitrag leisten. Die Sicherheit Europas hängt primär von der Funktionsfähigkeit von EU und NATO ab.
Die NATO stellt sich heute nicht bloß als klassisches Militärbündnis, sondern als eine umfassende Sicherheitsgemeinschaft dar, die auf demokratischen Werten beruht und durch ihre stabilitätsorientierte Politik weltweit entscheidend zu Frieden und Sicherheit beiträgt. Österreich befürwortet eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen EU und NATO.
In einem im Februar 1995 unterzeichneten Rahmendokument hat Österreich die Absicht bekundet, auf die Verwirklichung der Ziele, die der Partnerschaft für den Frieden (PfP) zugrunde liegen, hinzuarbeiten. Gemäß dem österreichischen Einführungsdokument vom Mai 1995 umfasst die Kooperation mit der NATO und den PfP-Teilnehmern insbesondere die Zusammenarbeit bei Friedenserhaltenden Einsätzen, humanitärer und Katastrophenhilfe sowie bei Such- und Rettungsaktionen. Als PfP-Partner hat Österreich von 1995 bis 2001 an der von der NATO geleiteten multinationalen Friedensoperation in Bosnien-Herzegowina (IFOR/SFOR) teilgenommen; an jener im Kosovo (KFOR) beteiligt sich Österreich seit Herbst 1999.
Im Rahmen der „vertieften PfP“ besteht seit 1997 für alle Partner die Möglichkeit, die Interoperabilität für das gesamte Spektrum friedensunterstützender Maßnahmen - also auch für Friedenserzwingung durch Kampfeinsätze - herzustellen. Damit wurde das Spektrum der friedensunterstützenden Maßnahmen der PfP an jenes der Petersberg-Missionen angeglichen.
An den Arbeiten des Euroatlantischen Partnerschaftsrates (EAPC), des politischen Konsultationsforums der PfP, beteiligt sich Österreich ebenfalls aktiv. Der EAPC dient der Erörterung einer Vielzahl politischer und sicherheitsrelevanter Themen. Aufgrund eines maßgeschneiderten Kooperationsprogrammes hat Österreich einen bilateralen Dialog über sicherheitspolitische Themen mit der NATO eingeleitet und seine Zusammenarbeit mit der NATO im zivilen und militärischen Bereich intensiviert.
Der Europarat, dem mittlerweile fast alle europäischen Staaten angehören, ist die zentrale Institution zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie. Alle Mitgliedstaaten sind zur Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet; die Bestimmungen dieser Konvention sind beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einklagbar. Eine unmittelbare sicherheitspolitische Funktion kommt dem Europarat bei der Krisenprävention und der Krisennachsorge zu.
Alle Bemühungen, die neuen Europarat-Staaten im Osten des europäischen Kontinents an die hohen Standards dieser Organisation heranzuführen, werden von Österreich nachdrücklich unterstützt, dienen sie doch der Stabilität in Europa.
Von der Neutralität zur Solidarität
Als der österreichische Nationalrat am 26. Oktober 1955 das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs verabschiedete, stand fest, dass die österreichische Neutralität jene der Schweiz zum Vorbild hat. Die österreichische Neutralität unterschied sich jedoch sehr bald von jener der Schweiz: Bereits im Dezember 1955 ist Österreich den Vereinten Nationen beigetreten.Im Verhältnis zu den Vereinten Nationen ging Österreich bis 1990 davon aus, dass die Weltorganisation verpflichtet sei, die dauernde Neutralität Österreichs zu respektieren und Österreich daher niemals zu Zwangsmaßnahmen in einem militärischen Konflikt zwischen dritten Staaten heranziehen werde. Im Zuge des Golfkrieges von 1991 hat sich jedoch in Österreich die Rechtsauffassung durchgesetzt, dass den Verpflichtungen aus der Satzung der Vereinten Nationen Vorrang vor den Neutralitätspflichten zukommt. Damit ist die klassische Neutralität nach dem Vorbild der Schweiz nicht mehr existent.
Mit seinem Beitritt zur Europäischen Union 1995 hat Österreich deren gesamten rechtlichen und politischen Besitzstand übernommen, der damals bereits den Vertrag von Maastricht und dessen Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) umfasste. Artikel J.4 dieses Vertrages eröffnete die Perspektive einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, die zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte. In der Bundesverfassung wurde eine Bestimmung (Artikel 23f) aufgenommen, damit die Mitwirkung an der GASP durch das Neutralitätsgesetz nicht eingeschränkt wird. Das Neutralitätsgesetz wurde damit in seiner Wirksamkeit weiter begrenzt.
Nach der Ratifizierung des Vertrages von Amsterdam hat der Nationalrat 1998 eine weitere Verfassungsnovelle beschlossen, nach der Österreich am gesamten Spektrum der sogenannten Petersberg-Aufgaben, wozu auch Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen gehören, mitwirken kann. Eine solche Mitwirkung ist aufgrund eines EU-Beschlusses möglich.
Diese Entwicklung zeigt auf, dass Österreich spätestens durch seine vorbehaltlose Mitwirkung an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU seinen völkerrechtlichen Status der dauernden Neutralität nachhaltig verändert hat. Im internationalen Vergleich entspricht der völkerrechtliche Status Österreichs damit nicht dem eines neutralen, sondern eines allianzfreien Staates.
Österreich entscheidet souverän über die weitere Ausgestaltung seiner Sicherheitspolitik. Je besser es allerdings in die internationale Sicherheitsarchitektur integriert ist, desto effizienter kann es seine sicherheitspolitischen Interessen und friedenspolitische Ziele umsetzen und zur Gestaltung eines stabilen und friedlichen Umfeldes beitragen.
Entschließung
Die Bundesregierung wird ersucht, die österreichische Sicherheitspolitik insbesondere nach folgenden Grundsätzen zu gestalten:Allgemeine Empfehlungen
Österreichs umfassende Sicherheitspolitik soll nach folgenden allgemeinen Grundsätzen gestaltet werden:1 . Die österreichische Bevölkerung soll über die Sicherheitslage im In- und Ausland umfassend und laufend informiert werden. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, dass sich ein breites Bewusstsein über Notwendigkeiten in Sicherheitsbelangen entwickeln und erhalten kann.
2. Ein nationaler Sicherheitsrat soll die Bundesregierung und die einzelnen Bundesminister in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Außen-, Sicherhefts- und Verteidigungspolitik beraten. Zur Unterstützung des nationalen Sicherheitsrates soll ein Sekretariat gemeinsam mit Verbindungspersonen in den hauptbetroffenen Ressorts diese Angelegenheiten evaluieren und beraten sowie die Sitzungen des Rates vorbereiten.
3. Die bereits eingeleitete europäische Kooperation beim nachrichtendienstlichen Informationsaustausch soll intensiviert werden. Gleichzeitig ist zum Schutz der Privatsphäre der Bürger und der demokratischen Errungenschaften und Rechte eine effektive parlamentarische Kontrolle sicher zu stellen.
4. Die Umfassende Landesverteidigung ist zu einem System der umfassenden Sicherheitsvorsorge durch Ausrichtung auf die neuen Risiken und Bedrohungen und Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen weiterzuentwickeln.
5. Die Katastrophenhilfe im internationalen Rahmen hat für Österreich eine historisch gewachsene Bedeutung. Österreich hat dabei eine international respektierte Vorreiterrolle eingenommen und sollte diese weiter ausbauen. Zur Verbesserung der Zusammenarbeitsfähigkeit zwischen den nationalen und internationalen Hilfs- und Einsatzorganisationen soll ein integriertes und abgestimmtes Ausbildungsprogramm geschaffen werden, das auf bestehende zivile und militärische Ausbildungseinrichtungen aufbaut.
6. Der Bereich der sicherheitspolitischen Forschung ist auszubauen, um ein umfassendes Bild über sicherheits- und verteidigungspolitische Belange zu erhalten. Dazu ist insbesondere eine enge Kooperation und Vernetzung relevanter Organisationen und Institutionen im In- und Ausland anzustreben.
7. Zur Gewinnung und Vermittlung einer umfassenden sicherheitspolitischen Expertise ist die Einführung eines postgradualen strategischen Führungslehrganges für Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft Verwaltung und Militär einzuführen.
8. Österreich soll Möglichkeiten für regionale sicherheitspolitische Kooperationen mit Nachbarländern und anderen interessierten Staaten nutzen.
9. Die Verfügbarkeit lebensnotweniger Ressourcen (wie z.B. Ernährung, Energie und Rohstoffe) sowie der Schutz strategischer Infrastruktur (wie z.B. Kommunikation und Verkehr) soll sichergestellt werden.
Außenpolitische Aspekte der Sicherheitspolitik
Österreichs Außen- und Sicherheitspolitik soll nach folgenden Grundsätzen gestaltet werden:1. Konsequentes Eintreten für die weltweite Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechtes.
2. Aktive Mitwirkung an internationalen Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung, insbesondere zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen.
3. Leistung eines angemessenen Beitrags zu internationalen Bemühungen um Friedenssicherung, Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Krisennachsorge.
4. Fortsetzung des traditionellen österreichischen Engagements in multilateralen Institutionen, wie UNO, UN-Spezialorganisationen, OSZE, NATO?PfP/EAPC und Europarat.
5. Unterstützung der Länder der Dritten Welt bei ihren Bemühungen um wirtschaftliche, soziale, demokratische und ökologische Entwicklung.
6. Verbesserung des internationalen Umweltschutzes (u.a. Rio-Prozess).
7. Wirksame Wahrnehmung der österreichischen Interessen auf bilateraler und multilateraler Ebene sowie im Rahmen der EU.
8. Unterstützung einer EU-Reform, insbesondere zur Weiterentwicklung der GASP/ESVP sowie zur Umsetzung der sicherheitspolitischen Interessen der Union.
9. Laufender Interessensausgleich mit den EU-Partnern zur bestmöglichen Durchsetzung österreichischer Anliegen innerhalb der EU. Entwicklung einer Partnerschaft mit gleichgesinnten Staaten, die durch gemeinsame regionale Interessen verbunden sind (Konzept der Regionalen Partnerschaft).
10. Pflege bilateraler Beziehungen als unverzichtbare Aufgabe der österreichischen Außenpolitik, besonders auch im Hinblick auf die Förderung der wirtschaftlichen Interessen Österreichs.
11. Aktive und solidarische Mitwirkung an der ESVP, die zur Zeit das Ziel verfolgt, die EU mit den nötigen Mitteln und Fähigkeiten sowie mit wirksamen Entscheidungsstrukturen für ziviles und militärisches Krisenmanagement auszustatten. Österreich wird einen angemessenen Beitrag zu den militärischen Planungs- und Fähigkeitszielen der ESVP in entsprechender Quantität und Qualität leisten.
12. Prioritäre Unterstützung allfälliger künftiger Bemühungen, die in Artikel 17 des EU-Vertrages aufgezeigte Möglichkeit einer gemeinsamen europäischen Verteidigung zu verwirklichen.
13. Konsequente Weiterentwicklung der Beziehungen Österreichs zur NATO im Rahmen eines maßgeschneiderten Dialogs und Ausschöpfung der Kooperations- und Dialogmöglichkeiten, die im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden geboten werden.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen EU und NATO im Sinne einer strategischen Partnerschaft zwischen beiden Organisationen wird als Voraussetzung für einen Erfolg der ESVP angesehen.
14. Der Erweiterungsprozess der NATO wird als ein Beitrag zur Förderung von Sicherheit und Stabilität in Europa begrüßt und liegt auch im sicherheitspolitischen Interesse Österreichs. Der sicherheits- und verteidigungspolitische Nutzen einer NATO-Mitgliedschaft wird von Österreich im Lichte der sicherheitspolitischen Entwicklungen laufend beurteilt und die Beitrittsoption im Auge behalten. Ein Beitritt zur NATO würde nur mit Zustimmung der Bevölkerung (Volksabstimmung) erfolgen.
Verteidigungspolitik
Österreichs Verteidigungspolitik soll nach folgenden Grundsätzen gestaltet werden:1 . Gewährleistung einer militärischen Verteidigungsfähigkeit, die sich aus der konkreten militärstrategischen Lage ableitet.
Ein existenzbedrohender konventioneller militärischer Angriff gegen Österreich ist derzeit nicht abzusehen, während die Fähigkeit punktuellen Angriffen entgegenzutreten ständig zu gewährleisten ist.
Dazu gehört die Bereithaltung und Weiterentwicklung aller militärischen Kernfunktionen auf hohem technologischen Niveau in einem operativ durchsetzungsfähigen Kräfteumfang.
Bei einer künftigen Änderung der sicherheitspolitischen Lage soll mit diesem Potenzial die Aufwuchsfähigkeit der Streitkräfte sichergestellt werden.
Sicherstellung einer ständigen Luftraumüberwachung und Luftraumsicherung im Anlassfall, der Abwehr subkonventioneller Angriffe sowie allfälliger konventioneller Bedrohungen.
2. Entwicklung und Erhaltung der Fähigkeit zur Teilnahme an einer gemeinsamen Verteidigung in adäquater Stärke, das ist aus heutiger Sicht der Umfang eines Divisionsäquivalents.
3. Befähigung des Bundesheeres zur Teilnahme am gesamten Spektrum der Petersberg-Aufgaben in multinationalem Rahmen bis zum Umfang einer Brigade bzw. eines Brigadeäquivalents.
4. Sicherstellung eines Höchstmaßes an Schutz für Gesundheit und Leben der Truppen und einzelnen Soldaten.
5. Herstellung der Interoperabilität für die Durchführung friedensunterstützender Einsätze im Ausland sowie zur Verteidigung Österreichs.
6. Die derzeitigen Rahmenbedingungen erfordern die Abdeckung des gesamten militärischen Aufgabenspektrums, was personell nur durch die Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht bewältigt werden kann. Das Anforderungsprofil erfordert aber eine stufenweise Erhöhung des Professionalisierungsgrades und des Freiwilligenanteils.
7. Sicherstellung von Kapazitäten für Assistenzeinsätze zur Hilfeleistung bei Katastrophen, zur Assistenz des BMI im Falle terroristischer Bedrohungen sowie zur sicherheftspolizeilichen Grenzüberwachung und zum Objektschutz.
8. Die Zielsetzungen für die Streitkräfte und deren Zielerreichung sind einem ständigen Überprüfungsprozess zu unterziehen.
9. Österreich soll durch die Möglichkeit von Rüstungskooperationen, vor allem im Bereich der WEAG, Synergieeffekte erzielen, Rüstungsbeschaffungen verbilligen und den Zugang zu neuester Schlüsseltechnologie eröffnen.
10. Zur Erfüllung der vorgegebenen nationalen und internationalen Aufgaben sind für das Bundesheer die dafür notwendigen budgetären, personellen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen sicherzustellen.
11. Das BMLV soll alle zwei Jahre ein Weißbuch mit einer Zehnjahresperspektive herausgeben, in dem unter Bezugnahme auf die Lage die Aufgabenstellung, der Zustand und die Erfordernisse des Bundesheeres dargelegt werden.
12. Das BMLV soll Möglichkeiten zu regionalen Kooperationen zur Erzielung von Synergien in verschiedenen Bereichen (wie z.B. CENCOOP oder gemeinsame Rüstungsprojekte etc.) anstreben.
13. Die Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen von PfP sollen ausgeschöpft werden und neben Übungen und Ausbildung auch alle Aspekte der Forschung, insbesondere der sicherheitspolitischen Forschung, umfassen.
Innere Sicherheit
Österreichs Politik der inneren Sicherheit soll nach folgenden Grundsätzen gestaltet werden:1. Erfüllung von Aufgaben der inneren Sicherheit auf den Grundsätzen von Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtstaatlichkeit und unter Bedachtnahme auf die gesetzliche Kompetenzverteilung.
2. Wahrung und Weiterentwicklung der Inneren Sicherheit, die der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des innerstaatlichen Lebens sowie der individuellen Sicherheit der Menschen dient.
3. Bekämpfung des internationalen Terrorismus, insbesondere durch Intensivierung der innerstaatlichen Zusammenarbeit sowie auf bilateraler und multilateraler Ebene und im Rahmen der EU. Verstärkte Informationsgewinnung auf nationaler Ebene und Intensivierung des Austausches von Informationen mit Partnerländern.
4. Bekämpfung der organisierten Kriminalität in all ihren Ausprägungen (Menschenhandel und Schlepperei, Waffen-, Drogenhandel, Geldwäsche etc.) sowohl innerstaatlich als auch durch internationale Zusammenarbeit, insbesondere auch mit mittel- und osteuropäischen Staaten und mit Russland.
5. Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Ziel, der Schlepperei, dem Menschenhandel und der illegalen Migration vorzubeugen.
6. Bereitstellung von Personal und erforderlicher Technik zur Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung sowie zur Grenzsicherung.
7. Sicherstellung des wirksamen Schutzes des österreichischen Teils der EU-Außengrenze und verstärkte Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten.
8. Verstärkter Informationsaustausch über Migration auf Ebene der Europäischen Union und insbesondere auch mit den USA, Kanada, Australien und Neuseeland.
9. Aktiver Beitrag zur Stärkung der nicht-militärischen Fähigkeiten der EU zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung sowie Teilnahme an internationalen Maßnahmen, die diesem Ziel dienen.
10. Bereitstellung der für das internationale zivile Krisenmanagement notwendigen Kräfte der Exekutive (Polizei, Gendarmerie) nach Maßgabe der Möglichkeiten, insbesondere der budgetmäßigen Bedeckung, inklusive der erforderlichen Ausbildung und Rahmenbedingungen für ihren Einsatz sowie von Aus- und Fortbildungsmöglichkelten für lokale Polizeikräfte aus Krisenregionen.
11. Vorbereitung, Schulung und gegebenenfalls Entsendung von zivilen Spezialisten (Verwaltungsbeamte, Richter, Staatsanwälte usw.) im Rahmen des internationalen zivilen Krisenmanagements zur Unterstützung der Herstellung rechtsstaatlicher und demokratischer Verhältnisse.
12. Sicherstellung der Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen des Bundes mit den Katastrophenschutzbehörden der Länder sowie den Einsatzorganisationen auf der Grundlage bestehender gesetzlicher Bestimmungen (Staatliches Katastrophenschutzmanagement).
13. Intensivierung und Optimierung der Ausbildung und des Erfahrungsaustausches auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere zur Prävention und Bekämpfung des Terrorismus, der international organisierten Kriminalität und der illegalen Migration sowie im Hinblick auf den umfassenden Katastrophenschutz.
14. Verstärkte Information der Bevölkerung über Selbstschutzmaßnahmen und Optimierung der Warnsysteme.
15. Unterstützung der Bestrebungen in der EU zur Verwirklichung einer gemeinsamen Migrationspolitik unter Wahrung der besonderen nationalen Interessen der Mitglieder und des Prinzips der Lastenteilung.
Teilstrategien
Die Verwirklichung der österreichischen Sicherheitspolitik im Rahmen einer umfassenden Sicherheitsvorsorge beruht auf einem systematischen Zusammenwirken verschiedener Bereiche der Politik auf der Basis entsprechender Teilstrategien.Der Nationalrat ersucht daher die Bundesregierung, auf der Grundlage der vorliegenden Empfehlungen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik für alle sicherheitspolitisch relevanten Bereiche Teilstrategien auszuarbeiten.
Die Teilstrategien sollen insbesondere jene Maßnahmen enthalten, die zur Umsetzung der Empfehlungen erforderlich sind.
Diese Teilstrategien sollen entsprechend den internationalen Rahmenbedingungen laufend überprüft, koordiniert und gegebenenfalls angepasst werden.
Die Teilstrategien sollen sich auf die Bereiche Außenpolitik, Verteidigungspolitik und Innere Sicherheit beziehen. Darüber hinaus sollen auch Teilstrategien zu den Bereichen Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Verkehrs-, Infrastruktur- und Finanzpolitik sowie zur Bildungs- und Informationspolitik ausgearbeitet werden.