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Überwachung der Grenze

Der Assistenzeinsatz zur Grenzraumüberwachung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Wehrgesetz 2001 bis auf Weiteres.

Mit dem Heeresgebührengesetz 2001 wurde für Milizsoldaten eine attraktive Einsatzprämie geschaffen. Die Höhe des Gesamtbezuges bei einem Einsatz an der Grenze können Sie der Zeitschrift Miliz Info Nr. 1/2003 entnehmen.

Einsatzgrundsätze

* Der Assistenzeinsatz zur Grenzüberwachung ist aus Kostengründen vorrangig mit Soldaten, die Grundwehrdienst leisten und ihren Kommandanten bzw. Ausbildern durchzuführen.

* Der Einsatz von Milizsoldaten im Rahmen einer freiwilligen Waffenübung erfolgt nur dann, wenn der zum Grenzeinsatz eingeteilte Verband über zu wenig Personal verfügt und sich daraus der militärische Bedarf zum Einsatz von Milizsoldaten ergibt.

* Milizsoldaten werden grundsätzlich entsprechend ihrer Einsatzfunktion bzw. Ausbildung verwendet. Eine niedrigere Verwendung wie zum Beispiel ein Zugskommandant des Milizstandes, der beim Grenzeinsatz als Gruppenkommandant eingesetzt wird, ist in Ausnahmefällen möglich. Die tatsächliche Verwendung im Grenzeinsatz wird vor Einberufung im Einvernehmen mit dem Betroffenen festgelegt.

* Für den Einsatz an der Grenze ist die Teilnahme an der vorbereitenden Ausbildung in der Dauer von zirka einer Woche erforderlich. Die Einsatzdauer beträgt sechs Wochen. Eine kürzere Einsatzdauer ab drei Wochen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Ein Wehrpflichtiger kann in einem Kalenderjahr an zwei vollständigen Assistenzeinsätzen teilnehmen. Zwischen den einzelnen Einsätzen muss aber eine mindest sechswöchige Erholungsphase gegeben sein.

Information und Meldung

Wehrpflichtige des Milizstandes bekommen genaue Informationen bzgl. Bedarf, Verwendung sowie den genauen Zeitraum für die vorbereitende Ausbildung und den tatsächlichen Einsatz an der Grenze beim jeweiligen Einsatzverband. Die Meldung zur Leistung einer entsprechenden freiwilligen Waffenübung ist beim mobilmachungsverantwortlichen Kommando (mobvKdo) einzubringen.
Auskünfte über AssE/GRÜ erteilt auch das zuständige Militärkommando!

Zeitraum und Einsatzverbände

Turnus 141
08./10. Juli bis 21. August 2003
6. JgBrig, PiB 2, JgB 26, 3. PzGrenBrig, MilKdo B, NÖ, K , W (Gd), LuSK.

Turnus 142
19./21. August bis 02. Oktober 2003
1. JgBrig, AR 1, PiB 3, PiB 1, 3. PzGrenBrig, HFMR, KdoEU.

Turnus 143
30. Sept./02. Okt. bis 08. November 2003
PiB 1, PiB 2, PiB 3, AR 2, 4. PzGrenBrig, MilKdo V (ABC), JgR W, ABC-AbwS, HFMR, Kdo LuSK.

Turnus 144
06./08. November bis 19. Dezember 2003
3. PzGrenBrig.

Turnus 145
17./19. Dezember 2003 bis 29. Jänner 2004
JgB 19, PiB 3, 6. JgBrig, PiB 2, PiB 1, MilKdo OÖ, S (ABC), W (Gd).

Anrechnung für die Beförderung

Ein Einsatz an der Grenze ist als Ausbildungsvoraussetzung für die Beförderung zum nächst höheren Dienstgrad einer Beorderten-Waffenübung (BWÜ) gleichgestellt. Diese Anrechnung hat jedoch keine Auswirkung auf die Teilnahmeverpflichtung an den Beorderten-Waffenübungen ihres Einsatzverbandes gemäß den Durchführungsbestimmungen für Waffenübung.

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