Klare Kompetenzen
In der neuen Personalabteilung D (PersD) im Bundesministeriums für Landesverteidigung ist nunmehr seit 1. Dezember 2002 nach Einnahme der Reorganisation 2002 die Kernkompetenz Verwaltungsverfahren - speziell in Berufungsverfahren - zusammengeführt.Zuständigkeit
Der PersD sind gemäß Geschäftseinteilung der Zentralstelle folgenden Angelegenheiten übertragen:
*Berufungsbehörde in wehr-, dienst- und besoldungsrechtlichen Verfahren im Rahmen der Personalverwaltung;
* Befreiung von der Stellungspflicht;
* Feststellung des Ausschlusses von der Einberufung;
* Befreiung vom Präsenzdienst, einschließlich der Feststellung des Wegfalls der Befreiungsgründe;
* Aufschub des Antrittes des Grundwehrdienstes;
* Vorzeitige Entlassung aus dem Präsenzdienst;
* Angelegenheiten des Zivildienstes in Vollziehung der §§ 5, 6 und 76a des Zivildienstgesetzes 1986;
* Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG);
* Verkehr mit den Gerichten und der Finanzprokuratur, Vertretung des Ressorts vor den unabhängigen Verwaltungssenaten (UVS) und dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in wehr-, dienst- und besoldungsrechtlichen Verfahren im Rahmen der Personalverwaltung, ausgenommen in Disziplinarverfahren.
Abteilungsleiter:
DW 21 950
Bgdr Mag. Dr. iur. Michael Kaes
Ansprechpartner:
Personalabteilung D
1020 Wien, AG Vorgartenstraße Nr. 225
Telefon: 01/5200 - *
Fax: 01/5200-26 237 DW
E-Mail: posteingang@bmlv.gv.at
Postanschrift:
Amtsgebäude Rossau
Rossauer Lände 1
1090 WIEN
Allgemeine Angelegenheiten
Referat I, DW 21 952MinR Wolf-Dietrich Wohlfarter,
stv. Abteilungsleiter
Referat I/1, DW 21 955
ADir Kurt Krieghammer
Zuständig für:
* Erstellung von Richtlinien und Dienstanweisungen;
* Koordination der Ressortinteressen im Verkehr mit den Gerichten und der Finanzprokuratur sowie bezüglich der Vertretung des Ressorts vor den UVS, dem VwGH in wehr-, dienst- und besoldungsrechtlichen Verfahren im Rahmen der Personalverwaltung;
* zentrale Bearbeitung von Zivildienstangelegenheiten für das Ressort;
* Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen sowie internationalen Abkommen;
* allgemeine und konkrete administrative Angelegenheiten der Abteilung.
Berufungen und spezielle amtswegige Verfahren
Buchstabe A - GReferat II, DW 21 960
OR Mag. iur. Harry Zick
Buchstabe H - L
Referat II/1, DW 21 965
Mag. iur. Robert Toder
Buchstabe M - Scha
Referat III, DW 21 970
Mag. iur. Gerald Nagler
Buchstabe Schb – Z
Referat III/1
Bearbeitung durch Ref III
Zuständig für:
* Durchführung von wehrrechtlichen Verfahren letzter Instanz betreffend
- Befreiungen vom Präsenzdienst aus besonders rücksichtswürdigen wirtschaftlichen oder familiären Interessen,
- vorzeitige Entlassungen aus dem Präsenzdienst im Zusammenhang mit einer Befreiung,
- Wegfall der Befreiungsgründe,
- freiwillige Meldungen zur Leistung des Wehrdienstes als Zeitsoldat,
- Auswahl zu Kaderübungen und
- vorzeitige Entlassungen aus dem Ausbildungsdienst;
* Durchführung von letztinstanzlichen dienst- und besoldungsrechtlichen Verfahren;
* Durchführung von letztinstanzlichen Verfahren nach dem HGG;
* Durchführung von amtswegigen Verfahren betreffend Befreiung vom Präsenzdienst zur Beseitigung von Doppel- und Mehrfachfunktionen von Wehrpflichtigen entsprechend dem Landesverteidigungsplan im Zusammenhang mit der Umfassenden Landesverteidigung als oberste Behörde;
* Durchführung von amtswegigen Verfahren betreffend vorzeitige Entlassung aus dem Präsenzdienst im Zusammenhang mit Befreiung vom Präsenzdienst aus militärischen Rücksichten oder sonstigen öffentlichen Interessen als oberste Behörde (sofern nicht Referat IV zuständig ist), wenn ein Präsenzdienst bereits angetreten wurde.
Spezielle Berufungen und amtswegige Verfahren:
Referat IV, DW 21 980Mag. iur. Andreas Hirsch
Referat IV/1, DW 21 985
ADir Peter Korcsek
Zuständig für:
* Durchführung von wehrrechtlichen Verfahren letzter Instanz betreffend
- Aufschub des Antrittes des Grundwehrdienstes,
- Befreiung von der Stellungspflicht,
- Ausschluss von der Einberufung,
- Vorzeitige Entlassungen aus dem Präsenzdienst im Zusammenhang mit einem Aufschub bzw. wegen Ausschlusses von der Einberufung in das Bundesheer.
* Durchführung von letztinstanzlichen Verfahren betreffend Inanspruchnahme von Leistungen nach dem MBG;
* Durchführung von amtswegigen Verfahren betreffend Befreiung vom Präsenzdienst aus militärischen Rücksichten oder sonstigen öffentlichen Interessen als oberste Behörde von Wehrpflichtigen
- in der Entwicklungshilfe,
- in einer Berufsvorbereitung,
- mit gerichtlichen Vorstrafen, sowie solchen
- die Privilegien auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft geltend machen und
- die einen Militärdienst in einer fremden Armee geleistet haben und allenfalls deren vorzeitige Entlassung aus dem Präsenzdienst;
* Befreiung von bestimmten Militärdienstpflichten von Wehrpflichtigen, die im Besitz zweier oder mehrerer Staatsbürgerschaften sind, aufgrund bestehender internationaler Abkommen und allenfalls deren vorzeitige Entlassung aus dem Präsenzdienst.
Amtswegige Verfahren
Buchstabe A - LReferat V, DW 21 990
Obst Udo Richter
Buchstabe M - R
Referat V/1, DW 21 992
ADir Wilhelm Hold
Buchstabe S - Z
Referat V/2, DW 21 994
ADir Horst Strasser
Zuständig für:
* Durchführung von amtswegigen Verfahren betreffend Befreiung vom Präsenzdienst aus militärischen Rücksichten oder sonstigen öffentlichen Interessen (sofern nicht ein anderes Referat zuständig ist) als oberste Behörde und allenfalls vorzeitige Entlassung aus dem Präsenzdienst.
MinR Obst Wolf-Dietrich Wohlfarter, PersD