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ULV und ESVP

Die Umfassende Landesverteidigung (ULV), im speziellen die Militärische Landesverteidigung (MLV) ist seit den siebziger Jahren auf die Prinzipien, die durch den Landesverteidigungsrat erstellt und mit dem Landesverteidigungsplan durch den Nationalrat beschlossen wurden, aufgebaut. Die Grundlage bildete hiezu die Bundesverfassung. Der im Landesverteidigungsplan festgelegte konkrete Auftrag an das Bundesheer ist nach wie vor gültig.
Das Bundesheer war entsprechend dieser Vorgaben sowohl in personeller als auch in materieller Hinsicht auf die Einsatzerfordernisse der ULV anzupassen - dies geschah auch mit den jeweiligen Heeresgliederungen. An dem damaligen Grundauftrag wurde jedoch bis heute nichts geändert.

Neuer Auftrag gefragt

Die rasanten sicherheitspolitischen Veränderungen der neunziger Jahre und der Beitritt Österreichs zur EU und noch viele andere Einflussfaktoren haben die Vorgaben für unsere gesamte ULV grundlegend geändert, sodass die Anpassung der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin unumgänglich war und ist. Nur mit einer neuen und zeitgemäßen Verteidigungsdoktrin können das Bundesheer in seiner Gesamtheit und alle anderen Akteure bei der "ULV" auf die zukünftigen Anforderungen neu ausgerichtet und modernisiert werden.

Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin

Der Nationalrat hat am 12. Dezember 2001 den allgemeinen Teil der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin beschlossen, worin festgelegt ist, nach welchen Grundsätzen die österreichische Sicherheitspolitik hinkünftig zu gestalten ist. Der genaue Inhalt ist der Zeitschrift "Miliz-Info" Nr. 1/2002 zu entnehmen.

Teilstrategien

Mit dieser Entschließung wurde die Bundesregierung ersucht, auf der Grundlage der vorliegenden Empfehlungen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik für alle sicherheitspolitisch relevanten Bereiche Teilstrategien auszuarbeiten. Die Teilstrategien - darunter ist auch die Verteidigungsdoktrin (Auftrag an das Bundesheer) zu verstehen - sollen insbesondere jene konkreten Maßnahmen enthalten, die zur Umsetzung der Empfehlungen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik erforderlich sind.
Die Teilstrategien sollen entsprechend den internationalen Rahmenbedingungen laufend überprüft, koordiniert und gegebenenfalls angepasst werden. Sie sollen sich auf die Bereiche Außenpolitik, Verteidigungspolitik und Innere Sicherheit beziehen. Darüber hinaus sollen auch Teilstrategien zu den Bereichen Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Verkehrs-, Infrastruktur- und Finanzpolitik sowie zur Bildungs- und Informationspolitik ausgearbeitet werden.
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt konnte der Nationalrat keine Teilstrategien, insbesondere für die Verteidigungspolitik beschließen, wodurch die Neuausrichtung des Bundesheeres auf die zukünftigen Aufgaben weiter auf sich warten lässt.

Entwicklung und Einflüsse

Der eingangs angesprochene Landesverteidigungsplan wurde als Entwurf 1976 dem damaligen Landesverteidigungsrat zur Beratung übergeben. Eine eigene Unterkommission dieses Gremiums, dem auch die Wehrsprecher und die sachlich zuständigen Bundesminister angehörten, befasste sich in 48 Sitzungen mehr als sechs Jahre mit den Sollvorstellungen des LV-Planes bis es zur Beschlussfassung durch den Nationalrat kommen konnte.
Wie auch schon damals kann heute nicht davon ausgegangen werden, dass "auf die Schnelle" neue Teilstrategien im besonderen die Verteidigungsdoktrin erstellt und beschlossen werden können, zumal dabei die Entwicklungen bei der ESVP zu berücksichtigen sind und unsere hinkünftige Landesverteidigung effizienter und kostensparender werden soll.
Wie aus dem Bericht der Arbeitsgruppe Verteidigung des EU-Konvents zu entnehmen ist, stehen große Veränderungen bevor, an denen die einzelnen Mitgliedsstaaten nicht vorbeikommen werden, wenngleich jedes Land für die eigene Sicherheits- und Verteidigungsfähigkeit auch hinkünftig selber verantwortlich bleiben wird.

Nationaler Sicherheitsrat

Mit Bundesgesetz, BGBl. 122/2001 wurden der Nationale Sicherheitsrat eingerichtet und gleichzeitig der damalige Landesverteidigungsrat aufgelöst. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist der Bundeskanzler im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien betraut.
Die Bundesregierung hat gegenwärtig über den Weg des Nationalen Sicherheitsrates die Teilstrategien und damit auch die Verteidigungsdoktrin zu erstellen, die durch den Nationalrat als Auftrag zu beschließen sind.
In diesem Zusammenhang hat der Bundesminister für Landesverteidigung mit Ministerweisung, Nr. 183/2003 die ersten Eckpunkte für die Bildung und die Tätigkeit einer BH-Reformkommission verfügt, die sich in Folge mit der Erstellung einer neuen Verteidigungsdoktrin befassen wird.

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