Das Neue Europa - die EU
Hintergründe und mögliche Auswirkungen auf die Mitgliedsstaaten insbesondere im Hinblick auf die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Fragen an die Bürger – Antworten durch den Konvent.Fest steht
Die EU muss demokratischer, transparenter und effizienter werden. Und sie muss eine Antwort auf drei grundlegende Herausforderungen finden,* wie können dem Bürger die Entwicklung in Europa und die dazu erforderlichen europäischen Organe verständlicher gemacht werden,
* wie können die Bürger in die politische Entwicklung besser eingebunden werden und
* wie kann sich die Union zu einem Stabilitätsfaktor für die übrige Welt weiterentwickeln?
Zuständigkeitsbereiche
Es gibt Bereiche,* für welche die EU ausschließlich selbst, jene
* für welche die Nationalstaaten und die Union gemeinsam und jene
* für welche ausschließlich die Nationalstaaten selber zuständig sind.
Entwicklungen
Durch den eingesetzten EU-Konvent ist festzustellen:* Auf welcher Ebene werden die Zuständigkeiten für den jeweiligen Bereich am effizientesten wahrgenommen und liegt die Zuständigkeit dort, wo sie auch am effizientesten wahrgenommen werden kann?
* Wie lässt sich eine gemeinsame Außenpolitik und Sicherheitspolitik (GASP) verwirklichen?
* Wollen wir uns bei der polizeilichen Zusammenarbeit und bei der Zusammenarbeit in Strafsachen einem stärker integrierten Konzept zuwenden?
* Wie kann die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken verstärkt werden?
* Wie können wir die Zusammenarbeit in den Bereichen soziale Integration, Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit verstärken?
* Soll die tägliche Verwaltung und die Ausführung der Unionspolitik nicht ausdrücklicher den Mitgliedstaaten weiter überlassen bleiben und müssen Garantien dafür gegeben werden, dass an dieser Zuständigkeiten nicht gerührt wird?
* Wodurch kann die Union insgesamt demokratischer, transparenter und effizienter werden, da sie ja ihre Legitimität aus den demokratischen Werten bezieht, für die sie eintritt?
* Welche Änderungen müssen daher am Vertrag in den verschiedenen Politikbereichen vorgenommen werden?
Demokratische Legitimation
Die Stärkung der demokratischen Legitimation und Transparenz der jetzigen drei Organe ist erforderlich. Als diese drei Organe sind* die Europäische Kommission,
* der Europäische Rat und
* das Europäische Parlament
aufzufassen.
Ebenso ist die Autorität und die Effizienz der Europäischen Kommission zu stärken. Es geht dabei um die Fragen:
* Wie ist der Präsident der Kommission zu bestimmen: vom Europäischen Rat, vom Europäischen Parlament oder - im Wege direkter Wahlen - von den Bürgern?
* Kann die Rolle des Europäischen Parlaments gestärkt und sein Mitentscheidungsrecht ausgeweitet werden?
* Wie ist die Art und Weise, in der wir die Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen zu gestalten? Ist ein europäischer Wahlbezirk notwendig oder soll es weiterhin im nationalen Rahmen festgelegte Wahlbezirke geben? Können beide Systeme miteinander kombiniert werden?
* Soll die Rolle des Rates gestärkt werden und darf der Rat als Gesetzgeber in derselben Weise handeln wie in seiner Exekutivfunktion?
* Können im Hinblick auf eine größere Transparenz die Tagungen des Rates - jedenfalls in seiner gesetzgeberischen Rolle - öffentlich gemacht werden und soll der Bürger besseren Zugang zu den Dokumenten des Rates erhalten?
* Wie können schließlich das Gleichgewicht und die gegenseitige Kontrolle zwischen den Organen gewährleistet werden?
Ebenfalls ist im Zusammenhang mit der demokratischen Legitimation die Rolle der nationalen Parlamente zu klären, ob sie in einem neuen Organ - neben dem Rat und dem Europäischen Parlament - vertreten sein sollen? Auch die Effizienz der Beschlussfassung und die Arbeitsweise der Organe ist der Union mit künftig etwa dreißig Mitgliedstaaten anzupassen.
Auf dem Weg zu einer Verfassung für die europäischen Bürger ist darüber nachdenken, ob die Charta der Grundrechte in den Basisvertrag aufgenommen werden soll und ob die Europäische Gemeinschaft der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten soll.
Konvent zur Zukunft Europas
Zur umfassenden und transparenten Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz hat der Europäische Rat beschlossen, einen Konvent einzuberufen, dem die Hauptakteure der Debatte über die Zukunft der Union angehören.Hauptakteure
Neben den Vorsitzenden und der beiden stellvertretenden Vorsitzenden gehören dem Konvent fünfzehn Vertreter der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten - ein Vertreter pro Mitgliedstaat, dreißig Mitglieder der nationalen Parlamente - zwei pro Mitgliedstaat, sechzehn Mitglieder des Europäischen Parlaments und zwei Vertreter der Kommission an.Die Bewerberländer werden in vollem Umfang an den Beratungen des Konvents beteiligt, ohne freilich einen Konsens, der sich zwischen den Mitgliedstaaten abzeichnet, verhindern zu können.
Zur Detailerarbeitung wurden die verschiedensten Arbeitsgruppen einberufen.
Vorgaben
Der Konvent hat die Aufgabe die vorangestellten Fragen zu prüfen und sich um verschiedene mögliche Antworten zu bemühen.Dauer der Arbeiten
Die Eröffnungssitzung des Konvents fand am 1. März 2002 statt. Bei dieser Gelegenheit ernennt der Konvent sein Präsidium und legt seine Arbeitsmethoden fest. Die Beratungen sind nach einem Jahr so rechtzeitig abzuschließen, dass der Vorsitzende des Konvents die Ergebnisse dem Europäischen Rat vorlegen kann.Abschlussdokument
Der Konvent prüft die verschiedenen Fragen. Er erstellt ein Abschlussdokument, das entweder verschiedene Optionen mit der Angabe, inwieweit diese Optionen im Konvent Unterstützung gefunden haben, oder - im Falle eines Konsenses - Empfehlungen enthalten kann.Gemeinsam mit den Ergebnissen der Debatten in den einzelnen Staaten über die Zukunft der Union dient das Abschlussdokument als Ausgangspunkt für die Arbeit der Regierungskonferenz, die die endgültigen Beschlüsse zu fassen hat.
Ergebnis
Mehrere Berichte liegen bereits vor, sie sind über Internet unter www.bmaa.gv.at einzusehen.Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe VIII "Verteidigung" wird aus besonderem Interesse im Folgenden von der Redaktion der "Miliz Info" auszugsweise wiedergegeben.
Regierungskonferenz
Bei der nächsten Regierungskonferenz, die wahrscheinlich im Herbst 2003 stattfinden wird, werden die Ergebnisse des Konvents behandelt. Dabei stehen bedeutende Beschlüsse an, die maßgebende Veränderungen in der EU zur Folge haben könnten. Wir werden die Ereignisse verfolgen und in einer der nächsten Ausgaben der Miliz Info darüber berichten.Dr. Hermann Jung