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Das Personalstatut der US Army

Die US-Streitkräfte sind seit 1972 eine Berufsarmee. Sie bieten ihren Soldaten viel, um einerseits dem Standard einer weltweit operierenden Supermacht zu entsprechen und andererseits auch die Bedürfnisse ihrer Soldaten im sozialen und gesellschaftlichen Bereich zu befriedigen.

Die US Army ist die größte Teilstreitkraft innerhalb der amerikanischen Streitkräfte. Konkret wurden vom US-Kongress für das Jahr 2006 folgende Stärken der jeweiligen Aktiv-, Reserve- und Nationalgarde-Komponenten der Teilstreitkräfte genehmigt.

Immer auf dem höchsten technischen und materiellen Standard operierend, sind die Vereinigten Staaten von Amerika somit zweifellos die stärkste bewaffnete Macht der Welt. Aber hinter jeder Zahl stehen Menschen mit Erwartungen und Bedürfnissen. Wie gelingt es der US Army, diese Bedürfnisse zu befriedigen? Was hat sie ihren Soldaten zu bieten, und wie ist die Stellung des Einzelnen im Gesamtsystem? Das sind an sich einfache Fragen, die aber, in der Beantwortung durch die Verschiedenheit der Teilstreitkräfte und Fachbranchen, einen hohen Komplexitätsgrad erreichen.

Zum besseren Verständnis und zu Vergleichszwecken werden in diesem Beitrag nur die Besoldungsstrukturen und die dienstrechtlichen Belange der US Army als Teilstreitkraft der US-Streitkräfte dargestellt. Es kann hier daher nur auf Kernfragen und auf die für den Vergleich mit dem Österreichischen Bundesheer notwendigen Antworten Bezug genommen werden. (Personalstatut: Alle Rechtsnormen und Bestimmungen, die den personalrechtlichen Status einer Person bestimmen.)

Eintritt in die Army - Beginn des Dienstverhältnisses

Die US-Streitkräfte sind seit 1972 eine Berufsarmee. Die Personalaufbringung erfolgt über fünf Rekrutierungsbrigaden, untergliedert in 41 Rekrutierungsbataillone. Zusätzlich gibt es Rekrutierungsstellen in Europa, Korea, Japan, Guam und Samoa.

Persongruppen in den Streitkräften Innerhalb der Army werden drei verschiedene Persongruppen unterschieden:

- Militärpersonen (Enlisted soldiers und Non Commissioned Officers) vom Private bis zum Sergeant Major; - Fachoffiziere (Warrant Officers) vom Warrant Officer 1 bis zum Chief Warrant Officer 5; - Offiziere (Commissioned Officers) vom Second Lieutenant bis zum Armeegeneral.

Die US-Streitkräfte verfügen über keinen eigenen Generalstabsdienst, wie ihn das Österreichische Bundesheer kennt. Es gibt zwar ein Command and General Staff College in Fort Leavenworth, Kansas. Das hält auch einen zehnmonatigen "Command and General Staff Officers Course" - zu dem man abkommandiert wird - ab. Verstanden wird jedoch unter "General Staff" eine "Allgemeine Stabsausbildung". Die Führung der Gesamtstreitkräfte erfolgt durch den amerikanischen Generalstab, den so genannten "Joint Chief of Staff".

Militärpersonen - Enlisted Soldiers und Non Commissioned Officers

Um zur Militärperson zu werden, bedarf es folgender Voraussetzungen:

- US-Staatsbürgerschaft bzw. permanente Aufenthaltsbewilligung als Ausländer; - Alter zwischen 17 und 34 Jahren (17 bis 39 in der Reserve); - volle Gesundheit und gute physische Konstitution; - erstklassiger Leumund (in good moral standing).

Nach der Anwerbung hat jeder Freiwillige eine medizinische und geistige Testung an einer Militäraufnahmestelle (Military Entrance Processing Station-MEPS) zu absolvieren. Danach erfolgt im Rahmen eines Karrieregespräches die tatsächliche Aufnahme, die sich immer über eine Gesamtverpflichtungszeit von acht Jahren erstreckt. Dies bedeutet nicht automatisch eine Aktivdienstzeit von acht Jahren, sondern, dass bei einer Dienstverpflichtung von vier Jahren vier weitere Jahre in der Army Reserve abzuleisten sind. Innerhalb dieser Zeit kann die Army jeden aufgrund von Personalengpässen, aktuellen Konfliktherden oder Kriegen wieder aktivieren. Dazu kommt, dass die Army auch jeden, der seinen Vertrag erfüllt hat oder zum Ruhestand heransteht, in einer Konfliktsituation für ein weiteres Jahr mit dem Programm "Stop Loss" quasi "zwangsverpflichten" kann - so geschehen im Ersten Golf-Krieg (1990) und für bestimmte Spezialfunktionen oder Spezialeinheiten im Irak und in Afghanistan.

Alle Teilstreitkräfte haben unterschiedlich lange Vertragszeiten. In der Army sind das zwei, drei, vier, fünf und sechs Jahre Aktivdienstzeit. Zwei und drei Jahre sind nur sehr eingeschränkt im Rahmen des "National Call To Service"-Plans möglich. Der allgemein übliche Verpflichtungszeitraum beginnt bei vier Jahren.

Zur Anwerbung von sehr schwer zu bekommenden Fachpersonal dienen Verpflichtungsanreize. Die Army offeriert für diese Funktion einen Bonus von bis zu $ 20 000,- (ca. € 16 400.-). College-Absolventen können bis zum Einstiegsdienstgrad Corporal (E-4) angeworben werden (Advanced Enlistment Rank). Allen Teilstreitkräften gemeinsam ist auch das so genannte "Buddy Program", das es zwei oder mehreren Personen gleichen Geschlechts ermöglicht, gemeinsam ihre Ausbildung und auch ihre Erstverwendung zu absolvieren.

Fachoffiziere - Warrant Officers

Fachoffiziere sind hochspezialisierte Experten wie z. B. IT-Fachleute, Hubschrauberpiloten und Techniker.

Um Fachoffizier zu werden, muss man sich an einer Fachoffiziersschule bzw. um Zulassung zum Fliegerausbildungsprogramm bewerben. Die Voraussetzungen zum Fachoffizier sind:

- High School-Abschluss; - Alter zwischen 18 und 29 Jahren; - US-Staatsbürgerschaft; - 90 oder mehr Punkte beim Flugtauglichkeitstest; - mindestens 110 Punkte eines technischen Intelligenztestes; - Erreichen der Größen- und Gewichtsstandards der Army; - erfolgreicher Körpertest an einer Militäraufnahmestation und Erfüllen des medizinischen Fitnessstandards.

Die Bezeichnung Warrant Officer ist jedoch nicht mit dem britischen Warrant Officer zu verwechseln, welcher einen reinen Unteroffiziersdienstgrad darstellt. Es gibt für den diesen Dienstgrad kein in der NATO vergleichbares Äquivalent.

Offiziere - Commissioned Officers

Es gibt vier Möglichkeiten, um in der US-Armee Offizier zu werden:

Das Reserveoffiziers-Ausbildungskorps (Reserve Officer’s Training Corps-ROTC): Im Rahmen des Reserveoffiziers-Ausbildungskorps können College-Studenten das Wahlfach Führung belegen und werden in militärischen Kursen ausgebildet. Wenn sie in die Army eintreten, sind sie befugt, Soldaten zu führen. Der Anreiz liegt darin, einerseits Semesterstunden zu sammeln und andererseits ein Stipendium in der Höhe von bis zu $ 60 000,- (€ 49 200.-) zu erhalten.

Voraussetzungen sind:

- Student an einem College oder einer Universität, wo diese Ausbildung angeboten wird; - US-Staatsbürgerschaft; - körperliche Eignung.

Die Offiziersanwärterschule (Officer Candidate School - OCS): Nach der Basiskampfausbildung absolvieren die Anwärter eine 14-wöchige Intensivausbildung, um zum Offiziersbasiskurs zugelassen zu werden. Die Voraussetzungen zur Absolvierung einer Offiziersanwärterschule sind:

- Alter zwischen 18 und 30 Jahren; - US-Staatsbürgerschaft; - Abschluss einer mindestens vierjährigen College-Ausbildung, für die Reserve sind 90Semesterwochenstunden vorzuweisen; - volle Gesundheit und gute physische Konstitution; - erstklassiger Leumund (in good moral standing); Die Militärakademie in West Point (United States Military Academy at West Point): Die Voraussetzungen um an der Militärakademie studieren zu können sind:

- Alter zwischen 17 und 23 Jahren; - US-Staatsbürgerschaft; - nicht verheiratet; - nicht schwanger und ohne Unterhaltsverpflichtung für Kinder; - überdurchschnittlicher High School- oder College-Abschluss; - eine Nominierung durch einen Kongressabgeordneten oder Senator bzw. durch das Militär (congressionally nominated or have a service-connected nomination); - Erreichen einer hohen Punkteanzahl bei einer College-Eintrittsprüfung.

Die direkte Ernennung zum Offizier (Direct Commissioned Officers): Jede Fachbranche wie Juristen (Army Judge Advocate General’s Corps-JAG Corps), Seelsorger (Army Chaplain Corps) und Ärzte (Army Medical Corps) hat ihr eigenes Offiziersausbildungsprogramm. Die Ausbildungszeit als auch die Ausbildungsinhalte variieren je nach Fachgebiet.

Dienstgrade und Beförderung

Bis zum Dienstgrad Corporal (E-4), Chief Warrant Officer 2 (CW-2) und Captain (O-3) werden die amerikanischen Soldaten nahezu "automatisch" nach den Kriterien Gesamtdienstzeit und Mindestverweildauer im vorangegangenen Dienstgrad befördert. Danach kommen konkurrierende Wettbewerbsverfahren innerhalb der jeweiligen Teilstreitkraft oder Fachbranche (z. B. Judge Advocate General’s Corps) zur Anwendung.

Ausgangspunkt ist dabei immer die Anzahl der vom Kongress pro Jahr in einem Prozentsatz vorgegebenen Stärken für jeden Dienstgrad.

Beförderung von Militärpersonen

Die Entscheidung zur Beförderung bei den Militärpersonen liegt bis zum Dienstgrad Corporal (E-4) "dezentral" beim jeweiligen Kommandanten. Nachdem es keine zahlenmäßigen Einschränkungen gibt, bedeutet das in der Praxis, dass jeder, der seinen Job ordentlich macht, auch tatsächlich befördert wird.

Bei den Dienstgraden Sergeant (E-5) und Staff Sergeant (E-6) kommt ein "halb zentrales" Verfahren zur Anwendung. Dies bedeutet, dass die Einheit zwar noch eine gewisse Rolle spielt, aber die Army entscheidet, wer befördert wird. Dabei gibt es jedoch auch die Möglichkeit, in einem zweiten Verfahren, in der "Secondary Zone", früher befördert zu werden. Maßgeblich dabei ist das Erreichen von Beförderungspunkten (Administrative Points). Diese Punkte setzen sich zusammen aus:

- dem dienstlichen Verhalten (max. 150 Punkte, beurteilt durch den Kompaniekommandanten); - Auszeichnungen und Orden (maximal 100 Punkte); - militärische Fortbildung (maximal 200 Punkte für Kurse); - zivile Ausbildung (maximal 100 Punkte für College-Kurse, etc); - militärische Ausbildung (maximal 100 Punkte, zusammengefasst aus dem Fitnesstest und den Schießergebnissen).

Der nächste Schritt ist die Beurteilung durch die Beförderungskommission (Promotion Board). Eine Beförderungskommission muss immer durch zumindest einen Lieutenant Colonel (LTC, O-5) geleitet werden. Wenn der Kompaniekommandant des zu Befördernden ein Lieutenant Colonel ist, so erfolgt die Bildung der Beförderungskommission innerhalb der Kompanie, wenn nicht, wird sie beim Bataillon gebildet. Die Kommission besteht aus zumindest drei Mitgliedern, wobei auch das Geschlecht des zu Beurteilenden abgebildet sein muss. Der betreffende Soldat hat sich sodann einer Befragung durch die Kommission zu unterziehen und wird mit einer entsprechenden Punkteanzahl (max. 150 Punkte) beurteilt. Danach trifft die Kommission die Entscheidung, ob der Kandidat zur Beförderung vorgeschlagen wird oder nicht. Bei Genehmigung werden die Administrationspunkte und die von der Beförderungskommission vergebenen Punkte addiert, und die Militärperson kommt auf die Beförderungsliste. Da aber immer nur ein bestimmter Prozentsatz innerhalb der jeweiligen Teilstreitkraft oder Branche befördert werden kann, ist die Punkteanzahl entscheidend.

Die Beförderungen ab Sergeant First Class (E-7) erfolgen zentralisiert durch das Army Personnel Headquarters. Die zentrale Beförderungskommission besteht aus zumindest fünf Mitgliedern, wobei der Vorsitzende im Generalsrang sein muss.

Das zentralisierte Verfahren ist ein ausschließlich schriftliches Verfahren, das anhand des vorliegenden Beförderungsaktes durchgeführt wird. Hat die Kommission die ihnen zugewiesene Jahresanzahl an zu Befördernden ausgewählt, so wird eine Reihung nach der längsten Verweildauer im vorangegangenen Dienstgrad durchgeführt. Die Beförderungen erfolgen monatlich, in Entsprechung der Reihung. Nach einem Jahr tritt die Kommission wieder zusammen.

Durchschnittlich kann daher jede Militärperson damit rechnen, nach der auf der Seite 320 in der Tabelle dargestellten Statistik befördert zu werden.

Beförderung des Fachoffiziers (Warrant Officer)

Die Beförderung zum Chief Warrant Officer 2 (CW-2) erfolgt durch den Bataillonskommandanten auf Vorschlag des Kompaniekommandanten. Ab CW-3 gibt es ein zentralisiertes Verfahren durch eine Beförderungskommission. Zum CW-4 und CW-5 können auch ein Prozent aller Aspiranten vor der Zeit "Below-the-Zone" befördert werden.

Beförderung von Offizieren

Für die Beförderung der Offiziere gibt es prinzipiell drei Varianten:

- vor der Zeit (Below-the-Zone); - in der Zeit (In-the-Zone); - nach der Zeit (Above-the-Zone).

Die meisten Offiziere werden "in der Zeit" befördert. "vor der Zeit", konkret ein Jahr bevor sie zur Beförderung heranstehen, können nur die Dienstgrade Major (O-4), Lieutenant Colonel (O-5) und Colonel (O-6), und davon wiederum nur zehn Prozent, avancieren. Offiziere, die nicht "in der Zeit" befördert wurden, haben ein Jahr später eine zusätzliche Möglichkeit "nach der Zeit" befördert zu werden. Diese Chance besteht jedoch nur für ungefähr drei Prozent. Wurde jemand auch "nach der Zeit" nicht befördert, so gibt es entsprechend der Höchstdienstzeitgrenzen im jeweiligen Dienstgrad nur zwei Möglichkeiten: entweder die Army zu verlassen oder bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen in den Ruhestand zu treten.

Der Vorschlag zur Beförderung erfolgt immer durch den jeweiligen Kommandanten an eine zentralisierte Beförderungskommission. Diese prüft, ähnlich wie bei den Militärpersonen, anhand der vorliegenden Beförderungsakten und trifft ihre Entscheidung, wobei zum Major 80 Prozent, zum Lieutenant Colonel 70 Prozent und zum Colonel nur noch 50 Prozent der in einer Teilstreitkraft oder Fachbranche konkurrierenden Offiziere befördert werden. Die Beförderungen erfolgen, wie bei den Militärpersonen, monatlich nach einer bestimmten Reihung.

Beförderung in den Generalsrängen

Für die Beförderung zum "Flag Officer", Brigadier General (BG, O-7), Major General (MG, O-8), Lieutenant General (LTG, O-9) oder General (GEN, O-10), bedarf es einer Nominierung durch den amerikanischen Präsidenten und der Bestätigung durch den Senat. Jede Teilstreitkraft oder Fachbranche hat eigene Kommissionen, die dem Präsidenten geeignete Offiziere vorschlagen. Wie auch bei den Offizieren ist die Anzahl der Generäle durch den Kongress limitiert. Derzeit sind der Armee 150 BG (O-7), 99 MG (O-8), 43 LTG (O-9) und 9 GEN (O-10) zugewiesen. Diese 301 Generäle entsprechen mit Stand von September 2004 0,46 Prozent der gesamten 64 502 Offiziere. Das verpflichtende Pensionsantrittsalter ist für alle Generäle das vollendete 62. Lebensjahr (Ausnahmen können in Einzelfällen erteilt werden). Wurde jedoch ein BG (O-7) nicht innerhalb von fünf Jahren zum MG (O-8) befördert, oder erreicht er eine Gesamtdienstzeit von 30 Jahren, so wird er - je nach dem was später eintritt - in den Ruhestand versetzt. Dasselbe gilt für den MG (O-8), der auch nicht innerhalb von fünf Jahren zum LTG (O-9) befördert wurde. Die alternative Handlungsvariante legt jedoch 35 Jahre Gesamtdienstzeit zugrunde.

Höchstdienstzeit

In der US Army gibt es für jeden Militärpersonen-Dienstgrad eine Dienstzeitbegrenzung (High Year of Tenures-HYT). Nach Ablauf dieser Zeitgrenze gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder die Armee zu verlassen oder bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen in den Ruhestand zu treten. Bei einer Dienstzeit von mehr als sechs Jahren und weniger als 20 Jahren und einem unfreiwilligen, aber ehrenvollen Austritt wird eine Abfertigung bezahlt.

Verwendungen und Versetzungen

Nach Absolvierung der Basis- und Fachausbildung erfolgt die Versetzung an den Ort der Erstverwendung. Diese kann sich mit den persönlichen Wünschen des Einzelnen decken, muss es aber nicht. Es entscheidet immer die dienstliche Notwendigkeit. Eine Folgeverwendung in Übersee (Outside Continental United States-OCONUS), kann nach einem Jahr Dienst in den Staaten, eine Versetzung innerhalb der USA (Continental United States -CONUS) nach zwei Jahren Erstverwendung beantragt werden. Die Dauer einer Überseeverwendung hängt vom jeweiligen Ort ab. Europa und Japan sind Standardtouren, mit einer Dauer von zwei Jahren für Alleinstehende und drei Jahren für Soldaten mit Familienangehörigen.

Abgelegene (Remote Assignment) Verwendungen (z. B. in Korea) dauern immer ein Jahr, wobei die Mitnahme der Familie nicht bezahlt und in vielen Fällen auch nicht erlaubt wird. Eine Übersiedelung der Familie an irgendeinen Platz innerhalb der gesamten USA wird jedoch während dieser Zeit bezahlt. Nach einer Remote-Verwendung besteht Priorität für die Wahl der Folgeverwendung gegenüber jenen, die von einer Standardtour zurückkommen. Diese Nachfolgeverwendung (Follow-on Assignment) kann bereits vor Antritt der Tour fixiert werden. In diesem Fall werden nicht die Umzugskosten für die Familie an einen anderen Ort und danach an den neuen Dienstort, sondern nur an den Ort der neuen Verwendung bezahlt.

Darüber hinaus kann man sich auch zu einer Extended-Tour, d. h. zu einem zusätzlichen Jahr zur Standardtour, melden. Die Freiwilligenmeldung zu einer Extended-Tour zieht immer vor der Standardtour, damit Transport- und Umzugskosten eingespart werden können. Liegen keine Freiwilligenmeldungen für eine bestimmte Fachfunktion vor, so werden Überseeverwendungen auch befohlen. Entsandt wird jener Soldat mit dem am längsten zurückliegenden Rückkehrdatum aus der letzten Überseeverwendung. Bei Vorliegen von besonders berücksichtigungswürdigen familiären Härtefällen, wie z. B. Krankheit oder Tod, die innerhalb eines Jahres gelöst werden können, kann um eine Notlageverwendung (Hardship Assignment) angesucht werden. Bei Problemen, die nicht innerhalb eines Jahres gelöst werden, wird eine vorzeitige Entlassung beurteilt (Hardship Discharge).

Miteinander verheiratete Militärpersonen können auch um eine gemeinsame Verwendung ansuchen (Joint Spouse Assignment). Eine gemeinsame Dienstverwendung wird dann als gegeben betrachtet, wenn die beiden Dienstorte nicht weiter als 161 Kilometer (100 miles) voneinander entfernt sind.

Innerhalb der USA (CONUS) werden Versetzungen nur sehr selten genehmigt. Hingegen werden aus Kostengründen, da keinerlei Umzugskosten refundiert werden, Austauschversetzungen (Permissive Reassignments) genehmigt. Voraussetzung dafür ist dieselbe Funktion sowie derselbe Dienstgrad und innerhalb der USA eine Erstverwendung von zwei Jahren. Nach Erhalt eines Marschbefehles wird der Transport und Umzug durch das örtliche Traffic Management Office (TMO) organisiert. Gestellt werden ein Vertragsspediteur und das Packpersonal. Zur persönlichen Verlegung wird entweder ein Flugticket oder ein Betrag von 15 Cents pro Meile, wobei pro Tag 350 Meilen als zumutbar erachtet werden, bezahlt. Für jeden Reisetag gebührt eine Tagesgebühr, welche auch Familienmitgliedern in halber Höhe zusteht.

In die Einsatzräume, wie derzeit in den Irak, nach Afghanistan oder nach Bosnien, werden die Soldaten nicht "assigned" sondern "deployed". Der Unterschied zwischen einer Verwendung (Assignment) und einem Einsatz (Deployment) liegt darin, dass nach einer Verwendung immer eine andere Verwendung an einem anderen Ort erfolgt, während nach einer Einsatzentsendung immer zur selben Verwendung und Einheit zurückgekehrt wird. Ein weiterer Unterschied liegt in der durchschnittlichen Einsatzdauer von sechs oder 12 Monaten.

Bezahlung und Privilegien

Berufssoldaten und aktivierte Reservisten erhalten ein so genanntes Basisgehalt (Base Pay), welches wahlweise als Einmalzahlung am 1. oder in zwei Zahlungen jeden 1. und 15. des Monats ausbezahlt werden kann. Eine Abgeltung von Mehrdienstleistungen erfolgt nicht. Die Höhe des monatlichen Basisgehaltes ist abhängig vom Dienstgrad und von der Dienstzeit. Die nachfolgenden Beträge beinhalten bereits die Gehaltserhöhung von 3,5 Prozent für 2005.

Drillentgelt

In der Reserve erhält man das so genannte Drillentgelt (Drill Pay). Dieses wird für geleistete Dienststunden ausbezahlt. Die Höhe hängt wiederum von der Dienstzeit und vom Dienstgrad ab. Das Jahresentgelt für ein Wochenende im Monat sowie eine zweiwöchige Übung (siehe Tabelle S. 326, rechts oben).

Zulagen und Zuschüsse

Es gibt eine Vielzahl an Zulagen und Zuschüssen, die für Spezialfunktionen und entsprechend der jeweiligen Gefährdungseinstufung der Tätigkeit bezahlt werden. Im Folgenden werden nur die wichtigsten und für alle Soldaten geltenden Zuschüsse erläutert. Alle Zuschüsse unterliegen nicht der Einkommenssteuer.

Grundsätzlich haben die Soldaten innerhalb einer Militärbasis zu leben, wo ihnen eine Wohnmöglichkeit und das Essen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Ist jedoch eine Militärperson verheiratet oder unterhaltspflichtig für im gemeinsamen Haushalt lebende Angehörige, so wird die Genehmigung zum Wohnen außerhalb der Militärbasis erteilt. Offiziere können immer außerhalb wohnen. Zur Bestreitung dieser Lebenskosten werden Wohn- und Verpflegskostenzuschüsse gewährt.

Verpflegskostenzuschuss (Basic Allowance for Subsistence - BAS): Der Standardverpflegskostenzuschuss beträgt für Militärpersonen $ 254,46 (€ 208,65) und für Offiziere $ 175,23 (€ 143,68) monatlich. Soldaten die einen Verpflegskostenzuschuss erhalten, haben ihre Verpflegsteilnahme im Camp zu bezahlen. Die derzeitigen Sätze lauten für ein Frühstück $ 1,70 (€ 1,30), ein Mittagessen $ 3,30 (€ 2,70) und ein Abendessen $ 3,30 (€ 2,70). Der Gesamtverpflegstagessatz beträgt somit $ 8,30 (€ 6,80).

Wohnkostenzuschuss (Basic Allowance for Housing - BAH): Soldaten, die außerhalb der Militärbasis leben, erhalten einen Wohnkostenzuschuss. Die Höhe ist abhängig vom Dienstgrad, vom Familienstand und der Anzahl der Angehörigen sowie vom lokalen Preisniveau des Wohnortes.

Alleinstehenden Militärpersonen wird erst dann erlaubt außerhalb der Militärbasis zu leben, wenn 95 Prozent aller Quartiere einer Basis belegt sind.

Auch Angehörige von Reserve und National Guard haben Anspruch auf einen reduzierten Wohnkostenzuschuss (BAH II) für jeden Tag, wenn sie weniger als 140 Tage Aktivdienst leisten. Ab 140 Tagen Aktivdienst steht der volle Wohnkostenzuschuss zu.

Differenzwohnkostenzuschuss (Basic Allowance for Housing, differental): Unverheiratete Soldaten, die in der Militärbasis wohnen, aber unterhaltspflichtig für Kinder sind, haben Anspruch auf einen Differenzwohnkostenzuschuss in der Höhe von $ 83,10 bis $ 249,90 (€ 68,14 bis € 204,19) abhängig vom jeweiligen Dienstgrad und der Besoldungsstufe.

Bekleidungszuschuss (Clothing Allowance): Der Bekleidungszuschuss dient zur Erneuerung und Instandhaltung der Uniform und Abzeichen. Nur Militärpersonen erhalten jährlich einen Betrag von $ 460,80 (€ 377,85). Offiziere erhalten einen einmaligen Betrag von $ 400,- (€ 328,-).

Lebenskostenzuschuss (Cost of Living Allowance-COLA): Bei Versetzung an Standorte mit höheren Lebenshaltungskosten und höherem Preisniveau im Ausland (innerhalb der USA werden nur Ausnahmen genehmigt) wird ein Lebenskostenzuschuss bezahlt, dessen Höhe vom jeweiligen Land abhängt.

Trennungszuschuss (Family Separation Allowance-FSA): Für die Trennung von der Familie (anspruchsberechtigt sind auch Unverheiratete mit gemeinsamen Haushalt und Unterhaltspflichten) wird ein Trennungszuschuss in der Höhe von $ 250,- (€ 205,-) pro Monat bezahlt.

Besonderheiten im Einsatz

Einsatzzulagen (Imminent Danger Pay or "Combat Pay"): Im Einsatz wird eine Einsatzzulage in der Höhe von $ 225,- (€ 184,-) bezahlt. Mit dem Anspruch auf Combat Pay ist man automatisch von der Einkommenssteuer befreit.

Erschwerniszulage (Hardship Duty Pay): Bei besonders schwierigen Verhältnissen wird in bestimmten Einsatzgebieten eine Erschwerniszulage bezahlt. Diese beträgt beispielsweise für den Irak oder für Afghanistan $ 100,- (€ 82.-), während für Bosnien nichts bezahlt wird.

Ansparplan (Special Savings Account): Allen in einem Einsatzraum (Combat Zone) stationierten Soldaten wird die Möglichkeit eingeräumt, pro Jahr $ 10 000,- (€ 8 200,-) auf ein spezielles Sparguthabenkonto einzuzahlen, wo ihnen ein Zinssatz von jährlich zehn Prozent garantiert wird.

Auf den ersten Blick erscheinen die Abgeltungen wie Einsatz- und Erschwerniszulage, die zusätzlich für den Einsatz bezahlt werden, nicht sehr hoch. Die generelle Steuerbefreiung und die Möglichkeit der Partizipation an einem Ansparplan mit jährlich zehn Prozent garantierten Zinsen, sind jedoch die weitaus größeren Benefizien des Einsatzes.

Belohnungen

Zusätzlich zum Basisgehalt oder Drillentgelt gibt es viele Möglichkeiten, sowohl im Aktivdienst als auch in der Reserve, finanzielle Belohnungen zu erhalten. Beispiele dafür sind:

- Auswahl einer Spezialverwendung; - Abschluss einer Spezialausbildung; - Erledigung von Zusatzaufgaben etc.

Die Höhe des Betrages variiert permanent.

Militärische Supermärkte und Kaufhäuser (Commissaries and Exchanges)

In jeder Militärbasis gibt es auch durch das Militär (Defence Commissary Agency-DeCA; Army and Air Force Exchange Service-AAFES; Navy Exchange Service-NEXCOM; Marine Corps Exchange) betriebene Supermärkte und Warenhäuser. Diese verkaufen ihre Waren mit einem maximalen Zuschlag von fünf Prozent auf den Einkaufspreis. Gegenüber dem Einkauf im freien Handel besteht nach Angabe der DeCA ein Einsparungspotenzial in der Höhe von ca. 25 Prozent!

Truppenbetreuung und Erholung (Morale Welfare and Recreation - MWR)

Zur Erholung und für die Konsumation von Speisen und Getränken, aber auch für private Veranstaltungen, stehen verschiedene Einrichtungen zur Verfügung.

Für die Kinderbetreuung gibt es eigene Kindergärten (Child Development Centers), die bis spät in die Nacht geöffnet haben. Die Betreuungsgebühr beträgt derzeit für eine Stunde $ 0,50 (€ 0,41).

Für Jugendliche, d. h. Kinder im Alter von sechs bis 17 Jahren, steht ein Jugendzentrum (Youth Center) zur Verfügung. Die monatliche Gebühr bewegt sich zwischen $ 5,- (€ 4,10) und $ 15,- (€ 12,30).

Zur Sportausübung befinden sich in allen Militärbasen Sporthallen. Lesefreudigen stehen umfangreiche Büchereien unentgeltlich zur Verfügung.

Heimwerker wie z. B. Mechaniker, Tischler etc., können gegen ein geringes Entgelt die Hobbywerkstätten (Hobby Shops) für Reparatur- oder Hobbyarbeiten benutzen.

Bildungsbeiträge

Als den bedeutendsten Vorteil betrachten die amerikanischen Soldaten die Möglichkeit der Bezahlung einer Aus- und Fortbildung sowie der Abzahlung eines existierenden Studentenkredites. Diese Weiterbildungsprogramme stehen sowohl den Aktiven als auch den Soldaten der Reserve zur Verfügung.

"Montgomery GI Bill-MGIB & Army College Fund - ACF": Abhängig davon, wie lange ein Soldat sich verpflichtet hat, kann er bis zu $ 50 000,- (€ 41 000,-) an Unterstützungszahlung für das Studium an einem College bekommen. Um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, muss man jedoch im ersten Jahr der Dienstverpflichtung $ 100,- (€ 82,-) monatlich einbezahlen. Soldaten der Reserve können einen Betrag von bis zu $ 22 000,- (€ 18 040,-) in Anspruch nehmen.

MGIB-"Kicker": Die Armeereserve benötigt immer wieder bestimmte Funktionen in bestimmten Standorten. Wenn jemand qualifiziert ist und sich für eine solche Verwendung entscheidet, dann kann er - bei ganztägigem Schulbesuch - einen so genannten "Kicker" in der Höhe von $ 100,- (€ 82,-), $ 200,- (€ 164,-) oder $ 300,- (€ 246,-) pro Monat, erhalten. Die genaue Betragshöhe variiert nach Funktion und Standort.

Stipendium des Reserveoffiziers Ausbildungskorps (Reserve Officers’ Training Corps Scholarship - ROTC): Studenten an mehr als 700 Colleges haben die Möglichkeit, an einem "Army ROTC Military Science and Leadership" - Kurs teilzunehmen. Jeder College-Student oder auch jene, die es werden sollen, können sich um ein Unterrichtsstipendium in der Höhe von bis zu $ 17 000,- (etwa € 13 400,-) pro Jahr bewerben. Zusätzlich werden großzügige Zuschüsse für den Erwerb von Büchern gewährt.

College-Darlehen-Rückzahlungsprogramm: Aktiven Soldaten mit einem Verpflichtungszeitraum von drei Jahren werden bis zu $ 65 000,- (€ 53 000,-) und Soldaten der Reserve mit einem Verpflichtungszeitraum von sechs Jahren bis zu $ 20 000,- (€ 16 400,-) ihrer College-Ausbildungskosten als Verpflichtungsanreiz bezahlt.

Weiterbildung innerhalb der Armee

Concurrent Admissions Program - ConAP: Die Armee hat Partnerschaften mit über 1 600 Colleges und Universitäten, die ein Soldat während oder nach der Aktivzeit besuchen kann.

eArmyU: Take Classes Online: College-Kurse werden online angeboten. Die Armee bezahlt den Computer.

Gesundheitsvorsorge und Urlaub

Alle aktiven Soldaten und ihre Familienangehörigen haben Anspruch auf eine medizinische und zahnärztliche Behandlung, die entweder völlig kostenlos ist oder mit einem geringen Selbstkostenanteil verbunden ist. Dazu stehen ihnen die Militärspitäler und Kliniken der nächstgelegenen Militärbasis offen. Mitglieder der Reserve oder der National Guard haben dann Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung, wenn sie für mehr als 30 Tage aktiviert wurden.

Aktive Soldaten haben Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr. Die Wochenenden und Feiertage sind dienstfrei.

Lebensversicherung

Alle Soldaten des Aktivstandes wie auch aktivierte Soldaten der Reserve sind automatisch mit dem Betrag von $ 250 000,- (€ 205 000,-) unter dem "Servicemember’s Group Life Insurance"-Programm lebensversichert. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, zum Preis von monatlich $ 27,- (€ 22,14) eine private Lebensversicherung über $ 600 000,- (€ 492 000,-) bei der "Army and Air Force Mutual Aid Association (AAFMAA)" für jeden Einsatzraum und jede Funktion abzuschließen.

Militärgerichtsbarkeit

Die amerikanischen Streitkräfte unterliegen einer eigenständigen Militärgerichtsbarkeit. Die Vollziehung erfolgt nach dem "Uniform Code of Military Justice - UCMJ". Der UCMJ ist auf alle Soldaten im Aktivdienst, der Reserve und auch des Ruhestandes anwendbar. Ebenfalls erfasst sind das Heeresgefolge, Kriegsgefangene und unter bestimmten Umständen auch Zivilisten. Die Vollziehung erfolgt bei der Army, Navy und Air Force durch das JAG-Corps und bei den Marines durch einen "Staff Judge Advocate".

Es gibt drei Arten von Militärgerichtsverhandlungen (Court-Martials):

Das Summary Court-Martial (SCM): Ein SCM kommt nur für Militärpersonen zu Anwendung. Das Gericht besteht aus einem Militäranwalt aus dem JAG’s Corps. Dem Beschuldigten wird kein Verteidiger gestellt. Der Strafrahmen ist sehr beschränkt.

Das Special Court-Martial (SPCM): Ein SPCM ist bereits zuständig für alle unter den Anwendungsbereich des UCMJ fallenden Personen. Das Gericht besteht aus einem Militärrichter und drei Mitgliedern; Ankläger ist ein Militäranwalt; dem Beschuldigten wird kostenlos ein Verteidiger gestellt. Das Verfahren kann als "Bad Conduct Discharge" (BCD) (unehrenhafte Entlassung) oder als "Non BCD"-Verfahren geführt werden. Haftstrafen von bis zu sechs Monaten, Lohnkürzungen um zwei Drittel für sechs Monate, sowie Degradierungen können ausgesprochen werden.

Das General Court-Martial (GCM): Ein GCM ist die strengste Stufe eines Militärgerichtsverfahrens und besteht aus einem Militärrichter, einem Verteidiger, einem Ankläger und mindestens fünf Mitgliedern. Dem Beschuldigten wird kostenlos ein Militäranwalt gestellt. Jede Strafe inklusive der Todesstrafe kann ausgesprochen werden.

Nach dem UCMJ sind geringere Vergehen durch Disziplinarmaßnahmen "nonjudicial punishment" zu würdigen. Geringere Vergehen sind Vergehen, die beim GCM mit nicht mehr als einem Jahr Haft oder einer unehrenhaften Entlassung abgeurteilt würden. Über Disziplinarmaßnahmen entscheidet der unmittelbare Vorgesetzte. Das Strafausmaß ist abhängig vom Rang des Beschuldigten und des disziplinarbefugten Kommandanten. Eine unehrenhafte Entlassung kann sich auch negativ bei der Suche nach einem Ziviljob auswirken.

Mitbestimmungsrecht

Gewerkschaften oder eine Personalvertretung sind gesetzlich verboten. Eine Beschwerde kann bei erlittenem Unrecht beim Inspector General (IG) der jeweiligen Militärbasis eingebracht werden.

Ruhestand

Nach zwanzig Jahren Dienstzeit kann ein amerikanischer Soldat in den Ruhestand übertreten - nach dreißig Jahren wird er von Amts wegen pensioniert. Während 1950 noch 100 Soldaten im Aktivstand neun im Ruhestand gegenüberstanden, kamen 2003 auf 100 aktive Soldaten bereits 130 im Ruhestand.

Die Militärruhestandszahlung wird nicht als Pension oder Jahresrente im herkömmlichen Sinne gesehen, sondern als reduzierte Abgeltung für eine reduzierte Dienstleistung (Reduced Compensation for Reduced Services). Sie berechnet sich entweder nach der Dienstzeit oder im Falle einer Invalidität nach dieser. Bei der Berechnung nach der Dienstzeit kommen derzeit drei verschiedene Berechnungssysteme, abgestuft auf den jeweiligen Dienstantrittstag des Einzelnen, zur Anwendung. Dabei wird unterschieden zwischen Soldaten mit Dienstantrittstag vor dem 8. September 1980, zwischen 8. September 1980 und 31. Juli 1986 und allen anderen nach dem 1. August 1986.

Die Berechnung der tatsächlichen Ruhestandszahlung erfolgt in der ersten Variante, indem die Dienstjahre mit 2,5 multipliziert werden und diese Zahl als Prozentsatz mit dem letzten Monatsgehalt multipliziert wird.

In der Variante zwei (alle Soldaten mit Dienstantritt 8. September - 31. Juli 1986) erfolgt die Berechnung aus einem Durchschnitt der letzten drei Jahre.

In der Variante drei dient ebenfalls der Durchschnitt der letzten drei Jahre als Berechnungsgrundlage, nur wird für jedes Jahr unter 30 Dienstjahren 1 Prozent abgezogen. Variante drei kommt jedoch nur optional zu Variante zwei zur Anwendung, indem sich der Anspruchsberechtigte im 15. Dienstjahr zu entscheiden hat, ob er die Variante drei mit einem Inanspruchnahmebonus von $ 30 000,- (€ 24 600.-) wählt oder bei Variante zwei bleibt. Die eingeschränkte Ruhestandszahlung endet sodann mit dem 62. Lebensjahr, danach kommen wieder die vollen Prozentsätze zur Anwendung.

Zur Ruhestandszahlung hinzu kommt auch ein jährlich zustehender Lebenskostenzuschuss (COLA), der die Verbraucherpreissteigerungen innerhalb eines Jahres abdeckt.

Invaliditätsruhestand (Disability Retirement): Unter 20 Jahren Gesamtdienstzeit kann bei einer festgestellten Invaliditätsrate von über 30 Prozent eine permanente oder temporäre Ruhestandsversetzung erfolgen. Bei einer temporären Ruhestandsversetzung hat innerhalb von fünf Jahren eine definitive Beschlussfassung zu erfolgen.

Invaliditätsentschädigung (Veterans Administration [VA] Disability Compensation): Im Falle einer im kausalen Zusammenhang mit dem Aktivdienst stehenden Invalidität, kann um eine Invaliditätsentschädigung angesucht werden.

Einsatzentschädigung (Combat-Related Special Compensation - CRSC): Für alle auf einen Einsatz zurückzuführenden Krankheiten oder Verletzungen mit einem festgestellten Invaliditätsgrad von über 10 Prozent kann ab Erreichen des 60. Lebensjahres eine Einsatzentschädigung zugesprochen werden.

Ruhestandsversetzung

Bei der Versetzung in den Ruhestand erhält jeder Soldat zusätzlich:

- eine feierliche Verabschiedung (wenn gewünscht); - eine Ruhestandsversetzungsurkunde; - eine Anerkennungsurkunde durch den Präsidenten (bei 20 Dienstjahren); - einen Anerkennungsbrief durch den Präsidenten (bei 30 Dienstjahren oder besonderer Leistung); - eine Dankesurkunde an den Ehegatten (wenn gewünscht); - eine Ruhestandsanstecknadel; - eine amerikanische Flagge.

Zur Erleichterung des Umstieges in das Zivilleben dient das "Army Career and Alumni Program" (ACAP), welches eine individuelle Beratung und die Arbeitsplatzsuche sicherstellt.

Steuern und Abgaben

Das Basisgehalt, Belohnungen und sonstige Geldzahlungen unterliegen der Besteuerung durch den Gesamtstaat sowie den einzelnen Bundesstaat nach den dort geltenden Steuersätzen. Zulagen und Zuschüsse sind immer steuerfrei. In den Staaten Alaska, Florida, Nevada, New Hampshire, South Dakota, Tennessee, Texas, Washington und Wyoming wird generell keine Einkommenssteuer eingehoben. In den Staaten Alabama, Hawaii, Illinois, Kansas, Kentucky, Louisiana, Massachusetts, Michigan, Mississippi, Oregon, New Jersey, New York, North Carolina, Pennsylvania und Wisconsin sind nur die Militärruhestandszahlungen von der Einkommenssteuer befreit. Keine Steuerpflicht besteht im Rahmen eines Einsatzes.

Die Sozialversicherungs- und Gesundheitssteuer werden in der Höhe von 7,65 Prozent des Basisgehaltes sowohl vom Dienstnehmer als auch Dienstgeber einbehalten.

Zusammenfassung, Folgerungen

Der personalrechtliche Status der amerikanischen Soldaten ist gekennzeichnet durch die Einteilung in drei Personengruppen: Militärpersonen (Enlisted), Fachoffiziere (Warrant Officers) und Offiziere (Officers). Allen Teilstreitkräften gemeinsam ist dasselbe Besoldungs- und Privilegiensystem. Unterschiede gibt es in der Beförderung und in den Höchstdienstzeitgrenzen.

In der Folge werden die wesentlichen Unterschiede zum Rechtsstatus der österreichischen Soldaten dargestellt.

- Der personalrechtliche Status der amerikanischen Soldaten ist in einem eigenständigen Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht geregelt. Österreichische Soldaten unterliegen den Bestimmungen des Öffentlichen Dienstes.

- Eine Personalvertretung ist gesetzlich verboten.

- Die Privilegien wie freies Wohnen und Essen in der Militärbasis, eigene Supermärkte und Kaufhäuser, Kinder- und Jugendbetreuung, kostenlose Benützung der Spitäler und Krankenanstalten etc., sind zahlreich.

- Neben dem Gehalt gibt es umfangreiche Zulagen und Zuschüsse, mit denen die Lebenshaltungskosten außerhalb der Militärbasis sowie bei Versetzungen abgegolten werden.

- Versetzungen und Auslandseinsätze sind permanenter Bestandteil des Dienstes. Mobilität und Flexibilität werden grundsätzlich vorausgesetzt, da die Einsätze und Verwendungen befohlen werden.

- Das leistungsorientierte Beförderungssystem ist an Höchstdienstzeitgrenzen geknüpft. Bei Nichterreichen der Leistungslimits muss die Army verlassen werden.

- Für alle Soldaten wird vom Dienstgeber eine Lebensversicherung abgeschlossen. Es besteht aber auch für jeden Soldaten trotzdem die Möglichkeit um einen sehr geringen Betrag in jedem Einsatzraum zusätzlich versichert zu sein.

- US-Soldaten unterliegen einer eigenen Militärgerichtsbarkeit.

- Die Einkommenssteuern sind gering und variieren je nach Bundesstaat. Im Einsatz erfolgt eine gänzliche Einkommenssteuerbefreiung.

- Ab 20 Dienstjahren besteht die Möglichkeit in den Ruhestand zu treten.

___________________________________ ___________________________________ Autor: Oberstleutnant dIntD Mag. iur. Siegfried Dohr, geb. 1964; 1984 Einjährig Freiwilliger (Infanterie); 1985 bis 1988 Theresianische Militärakademie; 1988 bis 2000 Zugskommandant, Ausbildungsoffizier, Kompaniekommandant - Ausbildungskompanie und Stabskompanie, Stabsfunktionen (WiO, S 1 u. S 5) im Landwehrstammregiment, Jägerregiment und im Versorgungsregiment; 2000 bis 2002 Verwendung im Stab Korpskommando I, seit 1. Dezember 2002 Rechtsberater Kommando Internationale Einsätze; 2002 bis 2003 14. Intendanzlehrgang und Rechtsberaterlehrgang I und II; 1997 bis 2001 nebenberufliches Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens Universität Graz; Auslandsverwendungen 1999 Kompaniekommandant bei AUSLOG/SFOR, 2004 Rechtsberater im HQ/SFOR.

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