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Grenzraumüberwachung - Milizsoldaten gesucht

Der Assistenzeinsatz von Einheiten des Bundesheeres zur Unterstützung der Sicherheitsbehörden bei der Grenzüberwachung an der österreichischen Ostgrenze begann 1990 auf Anforderung des Innenministeriums. Die Aufgabe der im Assistenzeinsatz eingesetzten Soldaten ist die Überwachung des Grenzraumes, in erster Linie des Geländes zwischen den einzelnen Grenzübergängen, zur Verhinderung von illegaler Migration und grenzüberschreitender Kriminalität. Ende März wurde durch den Ministerrat die Verlängerung dieses Einsatzes bis vorläufig Ende des Jahres 2001 beschlossen.

Einsatzgebiete

Der Assistenzeinsatz Burgenland begann am 5. September 1990 und erfolgt in einem 357 km langen Abschnitt, der von der Donau bis zum Dreiländereck Österreich, Slowenien und Ungarn reicht.
In Niederösterreich begann dieser Einsatz am 23. September 1999. Er erfolgt in einem 113 km langen Abschnitt, der von der Einmündung der March in die Donau bis zum Dreiländereck Österreich, Slowakei und Tschechien reicht.
Ebenso begann am 1. Dezember 1997 der Assistenzeinsatz zur Grenzraumüberwachung aus der Luft. Dieser erfolgt mit mehreren speziell ausgerüsteten Hubschraubern entlang der gesamten EU-Außengrenze vom Dreiländereck Deutschland, Österreich und Tschechien bis zum Dreiländereck Italien, Österreich und Slowenien.

Grundsätze für eine Einteilung

* Die Einteilung von Milizsoldaten im AssE/GRÜ erfolgt nur bei militärischem Bedarf;
* Die Verwendung entspricht ihrer MobFunktion bzw. der bisherigen Ausbildung;
* Der Einsatz ist grundsätzlich nur für die gesamte Dauer eines Turnusses vorgesehen, in Ausnahmefällen zumindest jedoch für die halbe Zeit, das sind drei Wochen;
* Vor dem Einsatz ist die Teilnahme an einer vorbereitenden Ausbildung bei der Einheit/ bzw. Kommando für den AssE/GRÜ erforderlich, die in der Regel ca. eine Woche dauert.

Meldung

Die Beurteilung und Einteilung von Milizsoldaten für den AssE/GRÜ trifft das jeweils für den Turnus festgelegte AssKdo. Wenden Sie sich bitte hinsichtlich Auskünfte und Meldung direkt an diese Kommanden.
Die fWÜ-Meldung wird vom AssKdo über das mobvKdo an die zuständige ErgAbt/MilKdo weitergeleitet. Die Einteilung bzw. Genehmigung kann auch fernmündlich erfolgen; derartige Erledigungen werden durch das AssKdo auf dem fWÜ-Formular entsprechend vermerkt.

Turnusse und Assistenzkommanden

Nr. Zeitraum AssKdo Ort Telefon
124 24/26. Juli bis 6. September 2001 AR 1
JgB 17
Feldbach
Strass/Stm
03152/2581-0*
03453/2611-0*
125 04/06. September bis 18. Oktober 2001 JgB 26
FlAR 3
Spittal/Drau
Wals/Slbg
04762/4833-0*
0662/8965-0*
126 16/18. Oktober bis 29. November 2001 StbB 1
JgRW
Eisenstadt
Wien/MTKas
02682/711-0*
01/811 61-0*
127 27/29. November bis 10. Jänner 2002 PzGrenB 35
PzB 33
Felixdorf
Rannersdorf
02628/62239-0*
01/70 165-0*

Bezüge

Während eines Assistenzeinsatzes gebühren nach dem Heeresgebührengesetz 2001:
* Monatsgeld,
* Pauschalentschädigung und allenfalls Verdienstentgang,
* Dienstgradzulage,
* Fahrkostenvergütung,
* Einsatzprämie.
Die genauen Bezügen können Sie der Miliz Info, Nr. 1/2001 entnehmen!

Anrechenbarkeit

Ein derartiger Einsatz ist eine Wehrdienstleistung und wird als solche für die Beförderung zum nächst höheren Dienstgrad angerechnet. Darüber hinaus ist dieser Einsatz in der Dauer von mindestens einem Monat als Ausbildungsvoraussetzung für eine Beförderung einer Beorderten-Waffenübung gleichzuhalten, wenn die Verwendung der Führungsebene in der Mobfunktion entspricht.

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