Verkehrsrecht
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) hat die wichtigsten Änderungen im Verkehrsrecht seit 1964 in einer Broschüre zusammengefasst. Solange der Vorrat reicht können Wehrpflichtige diese Broschüre beim KfV, 1030 Wien, Ölzeltgasse 3, Telefon: 01/717 70-233 DW anfordern.Ist Ihnen bewusst, dass
* für Kinder, welche die Fahrbahn an einer beliebigen Stelle überqueren, ein „unsichtbarer Schutzweg“ gilt;* das Vorbeifahren an einem gekennzeichneten Schülertransport, bei dem die
Alarmblinkanlage und die Warnleuchen eingeschaltet sind, verboten ist;
* die Wohnstrassen nur zum Zu- und Abfahren, nicht aber zum Durchfahren benützt werden dürfen;
* das Rollschuhfahren auf Gehsteigen, Radfahranlagen, in Fußgängerzonen und auf Wohnstrassen erlaubt ist;
* die Radfahrer, die erkennbar eine Radfahrerüberfahrt benutzen wollen, Vorrang haben?
Diese und viele weitere wichtige Änderungen sind in der Broschüre des Kuratoriums für Verkehrssicherheit enthalten.
Neue Fahrradverordnung
Diese neue Verordnung ist am 1. Mai 2001 in Kraft getreten.Im vergangenem Jahr wurden in Österreich 5.968 Radunfälle mit Personenschaden und 62 Toten registriert. Experten gehen davon aus, dass pro Jahr ca. 32.000 Radfahrer in Unfälle verwickelt sind und sie sich dabei Verletzungen zuziehen. Diese Zahlen werden ihnen verdeutlichen, dass ein verkehrstaugliches Fahrrad und die Einhaltung von Bestimmungen zur eigenen und zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer wichtig sind.
Hiezu wichtige Neuerungen:
* Ab 1. Mai ist das Fahren ohne Beleuchtungsanlage am Tag erlaubt, was vor allem für Mountainbiker eine Erleichterung bedeutet. Wer künftig bei Tageslicht und guter Sicht mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss keine Beleuchtungsanlage (Vorder- und Rücklicht) mit sich führen. Bei Dunkelheit, Dämmerung und schlechter Sicht ist jedoch eine gute Beleuchtung zwingend vorgeschrieben und soll vor allem zum Selbstschutz auch verwendet werden.* Eine Glocke oder Hupe sowie der rote und die gelben Rückstrahler sind nach wie vor Pflicht - auch für Mountainbikes. Neu ist darüber hinaus ein verpflichtender weißer Frontrückstrahler.
* Beim Transport von Kindern in Kindersitzen und bei der Verwendung von Anhängern sieht die neue Fahrradverordnung höhere Sicherheitsstandards vor, auch auf Produktsicherheit wird mehr Augenmerk gelegt. Fahrräder, die nicht den neuen Bestimmungen entsprechen, dürfen noch bis 30. April 2003 verwendet werden.
Mangelhafte Wartung
Häufig sind Unfallverletzungen auf mangelhaft gewartete, beschädigte oder falsch konstruierte Drahtesel zurückzuführen. Die einwandfreie Funktionsweise der Ketten, Bremsen, Schaltungen und Laufräder ist besonders wichtig. Bevor sie los fahren überprüfen sie immer zuerst den Zustand ihres Fahrrades und allenfalls lassen sie durch einen Fachmann den ordnungsgemäßen Zustand herstellen.Abschließend wünschen wir ihnen eine unfallfreie Fahrt mit ihrem Drahtesel und bedanken uns beim Institut „Sicher Leben“ für die Beistellung der Informationen.
Die Redaktion