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Neuregelung der Kaderfortbildung

Die Durchführungsbestimmungen für die Kaderfortbildung im Bundesheer wurden neu gefasst und verfügt. Die Bestimmungen treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Markante Neuerungen sind u.a.
- die Teilnahme der Angehörigen der Heeresverwaltung und Zivilbediensteten des Ressorts, wenn es die dienstlichen Interessen erfordern,
- ein Wandel von der Vorgabe konkreter Fortbildungsinhalte hin zur Vorgabe von Zweijahreszielen durch das BMLV,
- die Möglichkeit zur Anrechnung vergleichbarer in- und ausländischer Ausbildungsvorhaben durch die Kommandanten bzw. Dienststellenleiter sowie
- die Erstellung eines Planspieles durch die Landesverteidigungsakademie in Zusammenarbeit mit den Kommanden der oberen Führung, welches die Basis für die ebenenbezogene Durchführung der Kaderfortbildung bilden soll.

Allgemeine Richtlinien

Ziel der Kaderfortbildung ist es, das Kaderpersonal des Bundesheeres einschließlich der Angehörigen der Heeresverwaltung und der Zivilbediensteten des Ressorts zur bestmöglichen Ausübung ihrer Funktion bzw. Verwendung zu befähigen.

Teilnahme verpflichtend

Die Teilnahme an der Kaderfortbildung erfolgt im Rahmen des Dienstes und ist für den Kader verpflichtend. Ausnahmen kann im Einzelfall der zuständige Kommandant bzw. Dienststellenleiter genehmigen.
Die Angehörigen der Heeresverwaltung und Zivilbedienstete des Ressorts nehmen an der Kaderfortbildung teil, wenn es die dienstlichen Interessen erfordern. Werden bei der Kaderfortbildung die für die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, ergänzt und erweitert oder die für die Tätigkeit notwendigen praktischen Unterweisungen erteilt, haben die Angehörigen der Heeresverwaltung und Zivilbediensteten verpflichtend teilzunehmen.

Zielvorgabe

Das BMLV wird hinkünftig Zweijahresziele für die Kaderfortbildung vorgeben, die von den Nachgeordneten umzusetzen sind.

Jahresplanung

Die Jahresplanung der Kaderfortbildung legt die Inhalte im Detail fest und dient dem vorgesetzten Kommando bzw. der vorgesetzten Dienststelle als Grundlage für qualifizierte Dienstaufsicht bzw. Überprüfungen. Pro Jahr sind zehn ganze Ausbildungstage anzustreben.

Die Kaderfortbildung umfasst den allgemeinen Bereich, die Truppenführung und den funktionsbezogenen Bereich. Für Kommandantenfunktionen liegt das Schwergewicht der Kaderfortbildung in der Truppenführung und für Fachfunktionen im funktionsbezogenen Bereich.

Anrechnung

Vergleichbare in- und ausländische Ausbildungsvorhaben können auf das Ausmaß der Kaderfortbildung angerechnet werden.

Allgemeine Kaderfortbildung

Die Allgemeine Kaderfortbildung umfasst Neuerungen, Erkenntnisse bzw. allgemeine Informationen für die Ausbildung, den Dienstbetrieb und internationale Aufgaben.
Auch die Anwendung und Vertiefung der Fremdsprachenkenntnisse fällt in diesen Bereich. Weitere Inhalte bilden u.a. Fortbildungen für zusätzliche Aufgaben (wie z. B. Dienste vom Tag oder Schiedsrichterdienst), Fortbildungen im Führungsverhalten, im Bereich der Körperausbildung oder zur Verbesserung der Teamleistungen.

Kaderfortbildung/Truppenführung

Die Kaderfortbildung/Truppenführung - bisher als taktische Kaderfortbildung bezeichnet - umfasst die Operation, die Taktik und die Gefechtstechniken sowie die Führungs-, Kampf- und Einsatzunterstützung.
Kernelement ist die praktische Anwendung, Umsetzung und Vertiefung der bei Lehrgängen/Kursen für die einzelnen Führungsebenen und Führungsgrundgebiete/Fachgebiete erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Die Fortbildung im Bereich der Truppenführung ist bis zur Ebene Bataillon einschließlich mit Priorität im Gelände durchzuführen.
Ein durch die Landesverteidigungsakademie in Zusammenarbeit mit den Kommanden der oberen Führung zu erstellendes Planspiel soll beginnend von der operativen Ebene abwärts bearbeitet werden und der jeweils nachgeordneten Ebene als Basis für deren Umsetzung dienen.
Die Verbände der Kampf- und Kampfunterstützungstruppen führen ihre Kaderfortbildung im Bereich der Truppenführung im Zweijahresrhythmus unter Abstützung auf Führungssimulationssysteme durch.

Funktionsbezogene Kaderfortbildung

Die Funktionsbezogene Kaderfortbildung erfolgt unter Zusammenziehung gleicher Funktionen oder Organisationselemente sowie der Kommandanten gleicher Führungsebene und ist auf den jeweils angesprochenen Personenkreis abgestimmt.
Im Vordergrund stehen dabei die Erhaltung funktionsbezogener Kenntnisse und Fertigkeiten und deren praktische Anwendung.

Kader des Milizstandes

Bei allen Formen der Kaderfortbildung ist die Einbindung des Kaders des Milizstandes auf allen Ebenen anzustreben. Die Handhabe dazu sind freiwillige Waffenübungen und Freiwillige Milizarbeit. Darüber hinaus sind als Grundlage für die Einberufung zu Kaderübungen eigene Sonder-Waffenübungen gemäß Waffenübungsprogramm sowie die Vorbereitenden Kaderübungen und die Vorstaffelung im Zusammenhang mit den Beorderten-Waffenübungen vorgesehen.

Umsetzung

Die Umsetzung der neuen Durchführungsbestimmungen für die Kaderfortbildung wird dann von Erfolg gekrönt sein, wenn die verantwortlichen Kommandanten bzw. Dienststellenleiter aller Ebenen die Regelungen mit Leben erfüllen.
Werden in der Kaderfortbildung zukunftsorientierte Inhalte transportiert, dann erfüllt sie einen wichtigen Beitrag für den Erfolg der Teilnehmer in ihren Funktionen.
Wird Kaderfortbildung hingegen als Belastung empfunden und vernachlässigt, dann geht diese Nachlässigkeit zu Lasten der uns anvertrauten Menschen und Güter. Zu guter Letzt kann damit auch die Einsatzbereitschaft unseres Heeres in Frage gestellt werden.
Die vorgesetzten Kommandanten bzw. Dienststellenleiter sind im Rahmen qualifizierter Dienstaufsicht gefordert, an der Umsetzung mitzuwirken und in der Durchführung durch ihr Vorbild ein positives Beispiel vorzugeben.

Obstlt Franz Groß, AusbA

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