Bundesheer Bundesheer Hoheitszeichen

Bundesheer auf Twitter

Die Stellung der Wehrpflichtigen

Die Stellung erfolgt bei sechs ortsfesten Einrichtungen (Stellungsstraßen) in St. Pölten, Wien, Graz, Klagenfurt, Innsbruck und Linz. Bei ihr wird das Soll-Profil für die einzelnen Funktionen mit dem Ist-Profil, welches durch eine medizinische und psychologische Untersuchung erhoben wird, datenmaschinell verglichen. So wird bei der Einteilung und Einberufung sichergestellt, dass „der richtige Mann an den richtigen Platz“ kommt.

Arten des Stellungsverfahrens

Vollstellung
Die Vollstellung dauert eineinhalb Tage. Sie erfolgt neben der ersten Stellung auch dann, wenn bei dieser ein Beschluss (tauglich oder untauglich) nicht gefasst werden konnte und die erste Stellung mehr als 2 Jahre zurück liegt.
Kurzstellung
Die Kurzstellung dauert einen halben Tag. Der Stellungspflichtige durchläuft nur Teilbereiche des Programms, wenn die erste Stellung weniger als 2 Jahre zurück liegt oder es sich um einen Milizsoldaten handelt. Auf Grund der Einstellungsuntersuchung bei einer Übung kann der Einstellungsarzt eine Stellungsuntersuchung anregen. Der Leitenden SanO prüft diese Anregung und ordnet im Falle einer voraussichtlichen Nichteignung zur weiteren Leistung von Waffenübungen eine Stellungsuntersuchung an. Eine neuerliche Stellungsuntersuchung zur Festlegung von Einschränkungen ist nicht vorgesehen und auch nicht statthaft!
Stellung in Abwesenheit
Diese erfolgt bei schweren geistigen oder körperlichen Gebrechen, welche durch Befundvorlage (Facharzt, Amtsarzt, Klinik) bestätigt werden. Bei einer vorzeitigen Entlassung aus dem Grundwehrdienst aus gesundheitlichen Gründen kann auf Entscheid des Leitenden SanO eine Kurz- oder eine Vollstellung angeordnet werden, in Ausnahmefällen erfolgt eine solche Stellung auch in Abwesenheit.

Ablauf der Vollstellung

Jeder männliche Staatsbürger hat sich gemäß Wehrgesetz in dem Jahr, in dem er das 18. Lebensjahr vollendet, der Stellungsuntersuchung zu unterziehen. Die schriftliche Aufforderung mit Terminangabe ergeht von der zuständigen Ergänzungsabteilung.
Dem Schreiben sind eine ausführliche Informationsbroschüre über das Bundesheer, die Stellung, den Wehrdienst sowie das medizinische Fragenheft beigelegt.

Erster Stellungstag

Der erste Stellungstag beginnt pünktlich um 7.30 Uhr. Die Untersuchung erfolgt in einem genau festgelegten Stationsbetrieb. Nach der Kontrolle der Identität, dem Beziehen der Unterkunft und dem Umziehen in die Untersuchungskleidung beginnt nach einer kurzen Einweisung das Programm.
Nach der Blutabnahme und dem Schirmbildröntgen erfolgt ein ausführlicher Belehrungsblock und danach für eine Hälfte der Stellungspflichtigen die medizinische Untersuchung in der Diagnosestraße.

Folgende Stationen sind zu absolvieren:

- Sehvermögen (Hell- und Dunkelsehen, Farbsehen; Brillenbestimmung),
- Hörvermögen,
- Spirometrie (Lungenfunktion),
- Isometrie (Kraft von Armen und Beinen, Körpermaße),
- Harnlabor (Kontrolle auf Erkrankungen des Harntrakts),
- EKG (Kontrolle des Blutdrucks und Anfertigung eines EKG Streifens),
- Internist(kontrolliert das mitgebrachte und ausgefüllte medizinische Fragenheft und ordnet, falls nötig, weitere Tests wie z. B. eine Ergometrie oder auch eine weiterführende fachärztliche Untersuchung an),
- Aufnahmekanzlei (Erhebung der genauen Personaldaten, Schulbildung, Beruf sowie persönliche Kenntnisse wie Sprachen, Führerschein etc.).

Die andere Hälfte der Stellungspflichtigen wird mittels der computerunterstützten Testung (CUT)auf die psychologische Eignung überprüft. Nach dem Mittagessen erfolgt der Gruppenwechsel und die Fortsetzung der Untersuchungen.

Sollten beim Seh- oder Hörvermögen Unklarheiten vorliegen, wird der Stellungspflichtige noch am selben Nachmittag von einem Facharzt untersucht und dem Leitenden Arzt die zur weiteren Beurteilung erhobenen Befunde mitgeteilt.

Der erste Stellungstag endet sodann und es steht dem Stellungspflichtigen frei, entweder nach Hause zu fahren oder im Stellungshaus zu übernachten.

Zweiter Stellungstag

Der zweite Tag beginnt pünktlich um 7.15 Uhr mit einer ausführlichen Information über den Tagesablauf. Danach folgt die ärztliche Untersuchung.
Die im Stellungshaus erhobenen Befunde werden unter Berücksichtigung der mitgebrachten Befunde dem Untersuchten erklärt. Der untersuchende Arzt hält die allenfalls vorliegenden körperlichen Einschränkung schriftlich fest. Im psychologischen Bereich ist eine ähnliche Vorgangsweise festgelegt.

Es kommt nicht selten vor, dass bei den Untersuchungen behandlungsbedürftige Krankheiten sowie kontrollbedürftige Befunde erhoben werden. In diesem Fall erhält der Untersuchte einen Hausarztbrief oder er wird im Zuge der Stellung einer fachärztlichen Untersuchung zugeführt. Eine genaue Dokumentation im Statusblatt (das Untersuchungsprotokoll der Stellung) ist obligat, um jederzeit eine Nachvollziehbarkeit der erhobenen und angegebenen Beschwerden sicherzustellen.
Erscheint eine weiterführende fachärztliche Untersuchung aus medizinischen oder psychologischen Gründen notwendig, so bekommt der Stellungspflichtige eine Facharztzuweisung (die Kosten trägt das Bundesheer) ausgehändigt, der er in einem Zeitraum von drei Wochen Folge zu leisten hat. In diesem Falle ist am zweiten Stellungstag eine endgültige Beschlussfassung nicht möglich. Diese kann erst nach Einlagen des fachärztlichen Befundes getroffen werden.
Nach Abschluss aller Untersuchungen kommen die Unterlagen zum Leitenden Arzt, der dann sein Endgutachten über die medizinische Eignung abgibt.

Am zweiten Tag der Stellung tritt um 11 Uhr die Stellungskommission zusammen. Der Wehrpflichtige erhält den schriftlichen Beschluss über das Ergebnis ausgehändigt. Im Falle seiner Tauglichkeit werden danach die Wünsche betreffend Garnison, Waffengattung, Einberufungstermin entgegengenommen. Damit ist die Stellung und das Verfahren abgeschlossen.

Kommissionsbeschlüsse

a) Kein Beschluss gefasst: Wenn eine fachärztliche Untersuchung angeordnet wurde und das Ergebnis der Kommission in der Folge schriftlich zugestellt wird.
b) untauglich: keine Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes oder des Zivildienstes
c) tauglich: Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes mit oder ohne Einschränkungen (diese legt der Truppenarzt fest) oder Zivildienst nach Abgabe einer Erklärung
d) vorübergehend untauglich: eine endgültige Beschlussfassung erfolgt erst nach einem festgelegten Beobachtungszeitraum (mögliche Besserung eines Leidens ist zu erwarten, eine Behandlung noch nicht abgeschlossen usw.) wobei eine weitere Stellung (Vollstellung oder Kurzstellung) nach Ablauf des Beobachtungszeitraums durchzuführen ist.

Stellungskommission

Die Kommission besteht aus dem Vorsitzenden, dem Leitenden Arzt und dem Leitenden Psychologen. Die Stimmenmehrheit entscheidet (Ausnahme: Leitender Arzt - gegen sein Veto ist eine Tauglichkeit nicht möglich).

Stellungskommission Innsbruck
Diese ist zuständig für die Länder Tirol und Vorarlberg und den Bezirk Zell am See.
Vorsitzender: Oberst Manfred Berger
Leitender Arzt: Oberstarzt Dr. med. Robert Sief
Leitender Psychologe: Oberrat Dr. phil. Heinz Peissl

Die Kommission hat Behördenstatus. Der Beschluss ist ein Bescheid, gegen den kein ordentliches Rechtsmittel zulässig ist.

Abschließend sei bemerkt, dass ausschließlich die zuständige Stellungskommission über die Tauglichkeit entscheidet. Über die Dienstfähigkeit entscheidet der zuständige Truppenarzt.

ObstA Dr. Robert Sief, ErgAbt/MilKdo T

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Impressum | Kontakt | Datenschutz | Barrierefreiheit

Hinweisgeberstelle | Verhaltenskodex