Bundesheer Bundesheer Hoheitszeichen

Bundesheer auf Twitter

"Ein Kontrollpunkt wird ja nicht beschossen1" - Was tun, wenn doch

Dieser Beitrag könnte der Erweiterung der Dienstvorschrift für das Bundesheer (DVBH) "Schutz, Aufgaben und Techniken" dienen und liefert ein erprobtes Standardverfahren für zugstarke Kräfte, welches vor allem bei einer Eskalation der Lage - konkret in der Situation des Beschusses eines temporären Kontrollpunktes - angewendet werden kann.

Bei einer Ausbildungskooperation des Panzerbataillons 33 mit dem Panzergrenadierbataillon 35 im Jahre 2005 unter dem Motto "Peace Support Operations mit mechanisierten Kräften" wurde unter anderem auch das Thema Errichten und Betreiben eines Kontrollpunktes geübt. Mit fortschreitender Ausbildung entwickelte sich ein neuer, sehr fordernder Ausbildungsinhalt: Wie haben sich die Soldaten am Kontrollpunkt (KP) unter Beschuss zu verhalten?

Ausgangslage

Die Grundlage für den vorliegenden Beitrag ist die DVBH "Schutz, Aufgaben und Techniken", das dargestellte Verfahren ist eine zusätzliche Gefechtstechnik. Die Gefährdung durch feindliche Kräfte ist als hoch einzustufen (Anm.: vergleichbar mit jener durch die Konfliktparteien im Irak oder in Afghanistan).

In diesem Umfeld können sich für den Zug bei der Durchführung des Kontrollpunktes völlig neue Herausforderungen ergeben. Gerade bei Einsätzen in einem instabilen Umfeld sollte jeder Soldat mit der Gewissheit in den Einsatz gehen, auf alle schwierigen und gefährlichen Aufgaben bestens vorbereitet zu sein.

Am Kontrollpunkt ist der Zug in der Phase der Kontrolltätigkeiten mit vielen abgesessenen Soldaten am verwundbarsten. Feindkräfte können in genau dieser Phase verheerende Verluste verursachen. Deshalb ist es unerlässlich, auch für diese gefährlichste aller Situationen "Standardverfahren" anzuwenden. Eines dieser Verfahren ist das Verhalten des Zuges bei Beschuss: Die folgenden Ausführungen zeigen neben der Errichtung und dem Betrieb des Kontrollpunktes, vor allem das systematische Aufnehmen der abgesessenen Schützen unter Gewährleistung des höchstmöglichen Schutzes für alle Soldaten.

Gliederung des Zuges

Den Ausgangspunkt für den Kontrollpunkt bietet (hier) ein gemischter mechanisierter Zug (Mech-Zug), bestehend aus zwei Schützenpanzern (SPz) "Ulan" und zwei Kampfpanzern (KPz) "Leopard" 2A4. Die Gefechtsfahrzeuge sind austauschbar, zum Beispiel vier Schützenpanzer, vier Mannschaftstransportpanzer (MTPz) "Pandur", und in Ausnahmefällen sind auch vier Kampfpanzer möglich.

In der derzeit gültigen Vorschrift wird auf allgemeine Grundsätze hingewiesen, es wird jedoch lediglich der Halbzug auf MTPz behandelt, nicht jedoch die Durchführung der Tätigkeiten an einem Kontrollpunkt durch einen gesamten Zug, bestehend aus vier Gefechtsfahrzeugen.

Bei Einsatzarten höherer Intensität ist, nach den Erfahrungen von mechanisierten Kompanien der US-Armee im Irak-Krieg, der geschlossene Einsatz eines Zuges ebenso wahrscheinlich wie zielführend.

Umfeldbedingungen für den (mechanisierten) Zug

Der Zug operiert in einem Szenario, in welchem ständig mit feindlichen Kräften in Trupp- bis Gruppenstärke mit Hinterhalten, Scharmützeln, Angriffen gemäß der "Hit and Run"-Taktik, Road Side-Bombs (vgl. TRUPPENDIENST, Heft 1/2007) etc. zu rechnen ist.

Weiters ist die Truppe an das Wege- und Straßennetz gebunden, da die Minenlage großteils ungeklärt ist.

Aufgrund dieser beiden Unsicherheitsfaktoren ist für das Errichten, das Betreiben und das Verlassen des Kontrollpunktes, für die abgesessenen Teile sowie für die Panzerbesatzungen, der bestmögliche Schutz zu gewährleisten - und dies in jeder Lage.

Im Allgemeinen lässt sich eine Aufteilung der Bedrohung für die Bodentruppen (unabhängig von einer möglichen Luftbedrohung) in Steilfeuerbedrohung und Flachfeuerbedrohung vornehmen.

Steilfeuerbedrohung

Bei einem Beschuss des Kontrollpunktes durch Steilfeuer bedeutet jeder Zeitgewinn für die Phase des Aufsitzens und des Verlassens der Gefechtsfahrzeuge eine Erhöhung der Überlebenschance, vor allem für die abgesessenen Teile am Kontrollpunkt. Daher ist die Schnelligkeit des Zuges entscheidend.

Flachfeuer

Wesentlich schwieriger ist die Situation, wenn der Kontrollpunkt durch Flachfeuer unter Beschuss gerät. Selbstverständlich müssen auch dabei die Grundsätze des Kontrollpunktes eingehalten werden (vgl. DVBH "Schutz, Aufgaben und Techniken", S. 127/Grundsätze). Es können jedoch Situationen eintreten, wo den Grundsätzen nicht entsprochen werden kann; auch für diese Situationen ist vorzusorgen.

Ein panikartiges, planloses Aufsitzen der abgesessenen Schützen zieht vermutlich mehr Verluste nach sich, als ein rasches, koordiniertes und geschütztes Aufsitzen.

Marschgliederung des Zuges

Das erste und letzte Fahrzeug ist in diesem Fall je ein Kampfpanzer "Leopard" 2A4. Die Schützenpanzer auf diesen Positionen einzuteilen, wäre ungünstig, wie sich in der Folge zeigen wird.

Beziehen des Kontrollpunktes

Durch die beiden Kampfpanzer werden beide Fahrbahnen für die Dauer der Errichtung eines Kontrollpunktes gesperrt. Das Spitzenfahrzeug schert dabei in die Fahrbahnmitte aus - unter Beachtung des Gegenverkehrs - und blockiert beide Fahrbahnen der Straße. Analog verhält sich das schließende Fahrzeug. Die Beobachtung des zivilen Verkehrs wird durch die Besatzungen der Kampfpanzer gewährleistet. Die Schützenpanzer beziehen die Positionen, und die Schützen sitzen von den Panzern ab.

Dabei ist zu beachten, dass die Abstände zwischen dem ersten und dem letzten Kampfpanzer nicht zu knapp werden, um Platz für den Kontrollraum (KontrR) zu erhalten.

Daher kann als Grundsatz die Regel verwendet werden: großzügiges Sperren der Fahrbahnen; nach Errichten des Kontrollpunktes können durch die beiden Kampfpanzer die Abstände zu den Schützenpanzern verringert werden, sodass der Kontrollpunkt kompakt bleibt. Der Raum für den Kontrollpunkt wird durch die Aufstellung der zwei Schützenpanzer gemäß Befehl des Zugskommandanten vorgegeben.

Grundaufstellung für einen temporären Kontrollpunkt

Bei der Aufstellung der Panzer für die Durchführung von Kontrollen in zwei Kontrollräumen bedarf es einer Minimalanzahl an Personal für diesen Auftrag. Diese Form des Kontrollpunktes bietet den Vorteil, dass die Personen- und Kfz-Kontrolle vom übrigen Verkehr verdeckt stattfindet - eben zwischen zwei Panzern.

Die Überwachung der beiden Richtungen des Fließverkehrs erfolgt durch die Kampfpanzer (mit Wärmebildgeräten), das Angelände wird durch die Schützenpanzer (mit Wärmebildgeräten) überwacht. Damit wird eine möglichst lückenlose Beobachtung des Angeländes sichergestellt (beachte Minenlage!). Diese Vorgangsweise lässt den wechselweisen Fließverkehr zu.

Verhalten bei Beschuss

Auf den Kontrollpunkt wird das Feuer (aus unbekannter Richtung) eröffnet. Vorerst decken sich die abgesessenen Schützen.

Aufnahme der abgesessenen Teile des ersten Halbzuges

Die Panzerbesatzungen beobachten das Angelände, gleichzeitig wird der Kontrollpunkt durch die Nebelwurfanlagen derart eingenebelt, sodass den feindlichen Kräften eine klare Zielauffassung erschwert wird. Die Feuereröffnung der Panzer ist durch die Einsatzregeln (Rules of Engagement) vorgegeben. Die Schützen verschieben sich zur Mitte der Fahrbahn hin. Die Schützenpanzer öffnen die Heckklappen und beziehen ihre Aufstellungsplätze. Durch diese Aufstellung der Schützenpanzer wird der bestmögliche Schutz der Schützen gewährleistet. Dabei kommt folgender Grundsatz zum Tragen: "Der Panzer bewegt sich zu den Schützen, nicht umgekehrt". Durch die Feindkräfte ist selbst bei eingeschränkter Sicht (Nebelwand) ein weiterer Beschuss möglich (und sogar wahrscheinlich).

Aufnahme der abgesessenen Schützen des zweiten Halbzuges

Beide Schützenpanzer und der Kampfpanzer verschieben sich und nehmen die Schützen weiter auf. Die Nebelwände müssen währenddessen genährt werden.

Abmarsch des Zuges

Durch den Zugskommandanten wird die weitere Marschrichtung festgelegt und der Zug marschiert unter Beachtung des (möglichen) Zivilverkehrs ab. Für Kettenfahrzeuge ist ein Wenden der Wannen wesentlich schneller möglich, als für Radpanzer (MTPz "Pandur"), dies ist vom Zugskommandanten auch zu berücksichtigen.

Unterschiede der Gefechtsfahrzeuge

Für Schützenpanzer und Kampfpanzer gelten gleiche Parameter, der Mannschaftstransportpanzer "Pandur" jedoch hat ein wesentliches Defizit, da er über kein Wärmebildgerät verfügt. Das Verschießen der Nebelwurfkörper in das Angelände ist nicht möglich, da sich die Nebelwurfanlage an der Wanne des MTPz befindet. Nur durch die Änderung der Aufstellung des Gefechtsfahrzeuges ist das Einnebeln bei gleichzeitigem Sichern möglich, was jedoch kostbare Zeit benötigt, und erst dadurch könnte verdeckt aufgesessen werden.

Erweiterungen des Verfahrens

Komplexer wird die Situation, wenn sich zum Zeitpunkt der Feuereröffnung ein Zivilfahrzeug im Kontrollraum befindet. Das gezeigte Verfahren bleibt grundsätzlich gleich, wobei für die abgesessenen Teile das Zivilfahrzeug als Deckung zum Schutz von Menschenleben zu verwenden ist. Auch Zivilpersonen, welche dabei beschossen werden, sind aufzunehmen, um ein negatives Medienecho bei Bekanntwerden eines solchen Ereignisses von vornherein ausschließen zu können. Gleiches gilt für etwaige zivile Verwundete.

Zusammenfassung

Das dargestellte Verfahren ist sehr rasch erlernbar und zeichnet sich durch seine Einfachheit und hohe Effektivität aus. Es berücksichtigt sämtliche Bedrohungen, welche sich für den Einsatz ergeben könnten. Dadurch kann das Verfahren auch einfach an weniger gefährliche Situationen angepasst werden (z. B. Einsatz des Zuges bei geklärter Minenlage). Der Schutz aller Soldaten steht - speziell im Auslandseinsatz - im Vordergrund; dies macht eine gediegene Vorbereitung auf alle möglichen kritischen Situationen unerlässlich.

Mit diesem Standardverfahren liegt für die höchstmögliche Eskalationsstufe in der Einsatzart Schutz ein Vorschlag vor, welcher sich künftig in die Ausbildung implementieren ließe.


Autor: Oberleutnant Mag. Gregor Scheucher, Jahrgang 1978. 1997 Grundwehrdienst. 2003 Ausmusterung als Panzeroffizier zum Panzerbataillon 33; Verwendung als Zugskommandant, stellvertretender Kompaniekommandant, S1 und S5; Teilnahme an Übungen in Übungszentren der Deutschen Bundeswehr als Zugs- und Kompaniekommandant. Seit 2005 Kompaniekommandant der 3. Kompanie/Panzerbataillon 33.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Impressum | Kontakt | Datenschutz | Barrierefreiheit

Hinweisgeberstelle