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Heeresreformen - Instrumente einer glaubwürdigen Sicherheitspolitik

Die Folgen von Reformen sind für Einzelpersonen, aber auch für ganze Verbände oft einschneidend und für deren Angehörige nahezu unerträglich. Noch schlimmer und folgenschwerer wäre es aber, würden im "System Bundesheer" aufgrund von Einzel- und Gruppeninteressen Veränderungen verzögert oder verhindert, die logische und unverzichtbare Reaktionen auf aktuelle sicherheitspolitische Entwicklungen sind.

Über die generelle Notwendigkeit von Reformen zu diskutieren, erübrigt sich, tragen doch alle "lebenden" Organisationen den Zwang zur Veränderung in sich. Heeresreformen werden entweder aufgrund eines äußeren Anstoßes oder politischen Drucks eingeleitet oder sie kommen von innen, also aus dem Militär selbst, basierend auf der Erkenntnis neuer sicherheitspolitischer Entwicklungen. Ideal wäre eine Reform, bei welcher in gegenseitiger Abstimmung zwischen politischer und militärischer Führung ein Weg beschritten wird, der letztlich aus der Sicht beider Gestaltender der Sicherheitspolitik und damit dem Gemeinwesen bestmöglich dient.

Bevor man die scheinbar hohe Anzahl der Reformen verurteilt, lohnt es sich, die tatsächlichen Zäsuren in der Geschichte des Bundesheeres gleichsam "im Zeitraffer" zu betrachten, denn deren Zahl ist relativ gering.

Vorgaben Wehrpflicht, Brigadestruktur und Sparbudget

Der Besatzungszeit und dem Aufbau der B-Gendarmerie während der Jahre 1945 bis 1955 folgte zunächst eine richtungsweisende Entscheidung, nämlich ein Heer mit einem Wehrdienst von neun Monaten (ohne Übungen) aufzustellen, strukturiert in Brigaden (anstelle von Regimentern) und ausgestattet mit übernommenen Rüstungsgütern aus vorwiegend amerikanischen Beständen für etwa 60 000 Soldaten. Letzteres ersparte der jungen Republik viel Geld, führte aber zu einem Heeresbudget, das im Wesentlichen nur auf Personal und Betrieb ausgerichtet war. Diese "Größenordnung" des Wehrbudgets wurde zur Tradition und bewirkte den ewigen Geldmangel für das Heer.

In kurzer Zeit wurde damals ein präsenter Rahmen von drei Infanterie-, vier Gebirgs- und zwei gepanzerten Brigaden geschaffen, die allerdings aufgrund des eingeschränkten Budgets personell nicht ausreichend befüllt werden konnten.

Neues Ziel glaubwürdige Krisenreaktion

In einem nächsten Ansatz musste daher die sicherheitspolitische Absicht analysiert und neu definiert werden. Weil sich zeigte, dass die selbstständige Bewältigung einer Blockkonfrontation (Warschauer Pakt, NATO) für Österreich als illusorisch einzustufen war, kam man zur Erkenntnis, eine glaubwürdige Krisenreaktion gewährleisten zu müssen - verbunden mit einem gewissen Durchhaltevermögen bis zum Eingreifen "anderer" Kräfte von außen.

Diese Entscheidung führte zur Reform am Anfang der sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, die letztlich sieben präsente Brigaden vorsah. Doch selbst dieser Rahmen war noch immer zu groß, um einen brauchbaren Befüllungsgrad zu erreichen. Um die Brigaden möglichst flexibel und einsatzbezogen zu halten, wurden sie von Territorialaufgaben entlastet und für diese die Militärkommanden geschaffen. Ebenso kam es zu einem ersten Aufbau von territorialen Landwehreinheiten und -verbänden, die den Brigaden die operative Bewegungsfreiheit ermöglichen sollten.

Raumverteidigung - Strategie eines neutralen Kleinstaates

Aufgrund der bereits erwähnten "Übergröße" erfolgte 1968 eine Reduzierung um 30 Einheiten (ohne die Struktur in Frage zu stellen), die als Rationalisierungsmaßnahme bezeichnet wurde. In der Zwischenzeit ging der Denkprozess um eine glaubwürdige Ausrichtung der militärischen bzw. sicherheitspolitischen Komponente Österreichs weiter. Die Diskussion führte zum Ergebnis, dass Österreich nicht weiter als ein militärisch von "anderen" abhängiger, sicherheitspolitischer "Null-Faktor" angesehen werden sollte. Vielmehr sollte eine Strategie für einen neutralen Kleinstaat entwickelt werden, die ihm Achtung bringen und eine möglichst weitgehende Eigenständigkeit erhalten konnte.

Das führte Anfang der siebziger Jahre zur Entwicklung der Raumverteidigung auf der Basis eines starken Milizheeres. Ausgehend von der "Heeresgliederung 72" hielt sich diese Reform im Wesentlichen bis in die achtziger Jahre, wenn auch während dieser Zeit entsprechende Aufbau- und Anpassungsprozesse erforderlich waren. Angestrebt war eine Endausbaustufe von 300 000 Soldaten, ab der Mitte der achtziger Jahre immerhin eine Stärke von 186 000 (mit der "Aufrundung" durch die Logistik- und Ersatztruppen sogar 240 000) Soldaten erreicht wurde.

Anpassung an den Umbruch

Das Ende der achtziger Jahre bescherte Europa einen Umbruch, aus dem ein Miteinander anstelle der totalen Ost-West-Konfrontation hervorging. Dieses neue Miteinander machten in jüngster Vergangenheit auch die Feierlichkeiten zum 20. Jahrestag des Mauerfalles in Berlin (9. November 2009) sichtbar und (be)greifbar, ebenso das nahezu zeitgleiche Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon, der die europäischen Staaten noch näher zueinander bringt.

Dieser Entwicklung hatten sich die Streitkräfte anzupassen, was in Österreich auch recht zügig geschah. Zunächst war ab 1990 das militärische Ziel plötzlich nicht mehr die raumdeckende Abhaltung, sondern eine rasche Krisenbewältigung direkt im Grenzraum durch unverzüglich verfügbare Kräfte. Dem trugen zwei aufeinander folgende Reformschritte Rechnung.

Im ersten Schritt erfolgte die Umstrukturierung: weg vom großen mobil zu machenden Milizheer hin zu mehr Präsenz. Während dieser Phase in der ersten Hälfte der neunziger Jahre erfolgte der Umbau auf drei präsente Panzergrenadierbrigaden sowie zwölf Jägerregimenter (und vier Stabsregimenter), aus denen im Einsatzfall zwölf Jägerbrigaden erwachsen sollten.

Der zweite Schritt bewirkte ab 1996 konsequent die Ausrichtung auf mehr Präsenz und rasche Verfügbarkeit und führte zur "Verdichtung" der mechanisierten Verbände auf zwei präsente Panzergrenadierbrigaden sowie der Infanterieverbände auf drei präsente Jägerbrigaden. (Dass auch die Führungsstruktur - Ministerium, Armeekommando usw. - jeweils der neuen Situation anzupassen war, versteht sich von selbst, ist aber nicht Thema dieses Beitrages.)

Transformation statt "Reform der Reform"

Inzwischen gestaltet sich Europa zielstrebig weiter. Das schlägt sich auch in der europäischen Streitkräfteentwicklung nieder. Die grundsätzlichen Zielsetzungen dabei lauten Integration und Gemeinsamkeit.

Im 21. Jahrhundert ist darüber hinaus auch nicht mehr von Reformen der Streitkräfte die Rede. Die Veränderungen erfolgen nun durch Transformation, weil der Anpassungsprozess im europäischen Kontext zu einem andauernden Vorgang wurde, dessen Ende nicht absehbar ist.

Österreich ist nun (auch im weiteren "Vorfeld") ausschließlich von befreundeten Staaten umgeben. Eine "eigenständige" Verteidigung als Hauptaufgabe kann daher nur mehr von chronischen Schwarzmalern vertreten werden. Umso erstaunlicher ist die, in einer der letzten Ausgaben des Organs der Offiziersgesellschaft Wien erhobene Forderung nach einer "nötigen 100 000 Mann Größe" des Bundesheeres, ohne dabei eine Aufgabendefinition mit entsprechenden Ableitungen darzulegen. Es scheint daher geboten, die sicherheitspolitische Zielsetzung wieder in den Vordergrund zu rücken.

Hilfe vor Ort statt "eigenständiger" Verteidigung

Die durch und in Europa entwickelte Strategie sieht vor, Krisen dort zu befrieden, wo sie entstehen, also Hilfe vor Ort bzw. Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, anstatt zuzuwarten, bis krisenhafte Entwicklungen überschwappen, sich aggressiv entwickeln, und dann kaum oder überhaupt nicht mehr bereinigt werden können, jedenfalls nicht mit überschaubaren Mitteln und gewaltarmen Maßnahmen.

Die neue Strategie führt die europäischen Streitkräfte nach außen - in die Krisengebiete und damit in Einsätze, die der Sicherheit sowie der humanitären Glaubwürdigkeit Europas dienen. Dieser Grundsatz gemeinsamer Solidarität brachte inzwischen auch die Republik Österreich in der Bundesverfassung (Bundesverfassungsgesetz, Artikel 23f) unmissverständlich zum Ausdruck.

Eine solche Strategie beeinflusst aber auch die Aufgabenstellung an das Bundesheer und somit dessen Struktur maßgeblich. Die Aufgaben des Bundesheeres - Solidareinsätze außerhalb Österreichs sowie Hilfeleistung im Inneren - sollen nunmehr durch inzwischen vier präsente Brigaden (zwei Panzergrenadier- und zwei Jägerbrigaden) wahrgenommen werden, zu denen in den Bundesländern insgesamt zehn Territorial-Bataillone sowie Pioniereinheiten kommen, die auf Milizbasis aufgebaut sind.

Absage an ein Berufsheer

Das Hauptproblem der Miliz ist derzeit die Reduzierung der Wehrdienstzeit auf sechs Monate, aufgrund der die Truppenübungen für Wehrpflichtige entfallen sind. (Auch die Deutsche Bundeswehr geht derzeit auf eine sechsmonatige Dienstzeit über.) Die Dienstzeit von sechs Monaten ist wahrlich kurz. Aber das ist eine der Folgen der tief greifenden strukturellen Änderung der Philosophie des Grundwehrdienstes: Derzeit geht es im Grundwehrdienst (logischerweise) nicht mehr um die Ausbildung zum voll ausgebildeten Kämpfer für alle Situationen. Der Zweck des Grundwehrdienstes verschiebt sich vielmehr dahingehend, den jungen Männern (und Frauen) die Streitkräfte, ihre Ausbildung, Organisation und Struktur, die Verschiedenartigkeit der Aufgaben, ihren inneren Gehalt, Atmosphäre, Gemeinschaft und Kampfverbund nahe zu bringen, sowie den jungen Menschen ein Berufsbild zu zeigen, das sie anspricht und motiviert, ihr Berufsleben oder einen Teil davon dem Bundesheer zu widmen.

Die Wehrpflichtigen sind nicht mehr verpflichtete "Wehr-Diener", sondern umworbene Bürger. Damit aber diese jungen Menschen die Herausforderungen an Streitkräfte und deren inneres Gefüge erkennen und erleben können, ist die Einberufung zum Wehrdienst eindeutig den "sterilen", einseitig orientierten Rekrutierungsbüros eines Berufsheeres vorzuziehen.

In Österreich wird demnach die quantitative und qualitative Befüllung der Streitkräfte auf freiwilliger Basis durch länger verfügbare Präsenz- und Milizsoldaten angestrebt. Dieser integrative Aspekt tritt mehr und mehr in den Vordergrund und ersetzt die bislang verpflichtende längere Dienstzeit. Das Heer soll dadurch für Einsatzaufgaben gewappnet sein, die im Ausland in ihrer extremen militärischen Ausformung und im Inland als Katastrophenhilfeeinsätze zum Tragen kommen.

Das Bundesheer muss daher in der - politisch vorgegebenen - kurzen Dienstzeit möglichst viele junge Menschen für sich gewinnen, um eine ausreichende Präsenz im Inland und genügend qualifizierte Freiwillige (abrufbar auf Milizbasis) für Auslandseinsätze verfügbar zu haben. In diesem Zusammenhang ist es erstaunlich, dass Organe und Funktionäre der Österreichischen Offiziersgesellschaft (die allerdings nicht berechtigt ist, im Namen aller Offiziere zu sprechen) fordern, die Auslandsaufgaben zu reduzieren, um die verfügbaren Kräfte auf die Erfüllung der Inlandsaufgaben zu konzentrieren.

Das Bundesheer hat bis heute alle ihm gestellten Aufträge mit Erfolg und Anerkennung durchgeführt - im Inland wie im Ausland! Eine konkurrenzierende Gegenüberstellung von Inlands- und Auslandseinsätzen wäre somit kontraproduktiv für das Verständnis der Bevölkerung gegenüber dem Heer in seiner Gesamtheit. Hinter derartigen Aussagen mag zwar die wohlbegründete Sorge um die budgetären Möglichkeiten des Heeres stehen, aber unterschiedliche Einsatzaufgaben wertend gegeneinander auszuspielen hinterlässt eher den Eindruck ego-orientierter emotionaler Vorgangsweisen als den einer klaren militärischen und sicherheitspolitischen Beurteilung.

In der Verfassung sind jedenfalls die europäischen sicherheitspolitischen Erfordernisse auf gleicher Ebene angesiedelt wie die Aufgaben im Inneren, die außerdem nicht mehr unter "eigenständige" Verteidigung fallen, sondern im Wesentlichen Hilfeleistungen für die österreichische Bevölkerung umfassen.

Die Miliz - kein Element "täglichen Gebrauchs"

Leider entstand durch die Strukturfestlegung zwischen präsenten Einsatzverbänden und territorialen Milizkräften ein Spannungsfeld, das nichts zum Nutzen des Heeres beiträgt, sondern als emotionale und mediale Spielwiese dient. Es fehlt die Sicht auf ein gemeinsames, in sich geschlossenes Heer und es wird Separation anstelle von Integration in die Argumentation eingebracht.

Ein Problem liegt dabei im Verständnis des Begriffes Miliz. Der Begriff Miliz ist weltweit nicht eindeutig definiert, er wird sogar extrem unterschiedlich verwendet: für Bürgerkriegsparteien über revolutionäre Verbände und "Arbeitermilizen" bis zum schweizerischen Verständnis als reguläre und einzige Armee des Landes. Den Begriff Miliz muss also jeder Staat für sich definieren. Dabei sollte klar sein, dass die Miliz - zumindest gilt das für die österreichische - ein integraler Bestandteil der Streitkräfte zu sein hat, und somit ausschließlich für deren Aufgabenerfüllung zu konzipieren und zu strukturieren ist. (Soldaten des Milizstandes sind alle Wehrpflichtigen außerhalb des Präsenzstandes mit einer Verwendung in der Einsatzorganisation des Bundesheeres.) Die österreichische Miliz steht somit nicht neben bzw. außerhalb der präsenten Armee, sondern stellt in letzter Konsequenz die Aufwuchsfähigkeit der Armee für besondere Notfälle sicher. Die Miliz ist somit kein Element des "täglichen Gebrauchs", zumal die Milizsoldaten ja aus ihrem Beruf herausgerissen werden, was das Verständnis der gesamten Bevölkerung erfordert.

Die Arbeitsgruppe "Miliz" hat im Jahre 2004 definiert, dass unter "Soldaten des Milizstandes" alle Wehrpflichtigen außerhalb des Präsenzstandes mit einer Verwendung in der Einsatzorganisation des Bundesheeres zu verstehen sind, was den Integrationsgedanken deutlich hervorhebt. Leider wurde die Miliz plötzlich als Instrument für das Innere interpretiert und die präsenten Truppen als Instrument für das Äußere angesehen. Damit wurde ein Konkurrenzdenken geboren und die gemeinsame Entwicklung einer einheitlichen Armee hintangestellt.

Ein Lösungsansatz wäre das Zurückstellen von Emotionen und ein sachliches aufeinander Zugehen. Auf "reinen" territorialen Milizverbänden zu bestehen, die (vielleicht irgendwann einmal) bei besonderen Katastrophenfällen aufgeboten werden, hätte nur wenig Sinn. Besser wäre, Milizsoldaten in die stehenden Verbände hinein zu führen, um so eine enge Integration zu erreichen.

Die Brigaden hätten dann "ihre" Milizsoldaten zu bewerben, zu betreuen, auszubilden, einzugliedern und mit ihnen in den (freiwilligen) Auslandseinsatz bzw. in den (notfalls verpflichtenden) Inlandseinsatz zu gehen. Auch die Milizsoldaten fänden sich in einer militärischen Heimat mit umfassendem Aufgabenspektrum wieder. Dabei würden die Brigaden und deren Verbände nicht nur "aufgefüllt", sondern sie hätten sehr wohl auch Milizeinheiten bzw. Milizverbände zum Aufwuchs in Extremsituationen integriert und wären für diese ihnen voll zugehörigen Elemente verantwortlich.

Mittels einer solchen Denkweise und einer entsprechenden Strukturierung der Streitkräfte könnten engstirnige Gegenüberstellungen sowie ein mediales gegeneinander Ausspielen (was die meisten Österreicher ohnedies eher abstößt als überzeugt) überwunden werden. Man könnte so aber auch zu einem verantwortungsvollen gemeinsamen Vorgehen finden - auch in der Argumentation gegenüber den politischen Entscheidungsträgern. Darüber hinaus würde das die Effizienz der Brigaden steigern und das Selbstbewusstsein jedes Angehörigen dieser Verbände heben, vor allem das der sich "ihrem" Einsatzverband zugehörig fühlenden Milizsoldaten.

Gewinner einer solchen Reform wären das Heer im Allgemeinen und die "aktiv beorderten", in ihrem Verband integrierten Milizsoldaten im Besonderen - damit aber auch die Bevölkerung und letztlich die Glaubwürdigkeit der österreichischen Sicherheitspolitik.


Autor: General i. R. Friedrich Hessel, Jahrgang 1941. Volks- und Mittelschule in Landeck Tirol; 1960/61 Grundwehrdienst; 1961 bis 1964 Theresianische Militärakademie; ab 1964 stellvertretender Kompaniekommandant der Einjährig-Freiwilligenkompanie der Jägerschule; ab 1967 Hauptlehroffizier "Jäger" an der Jägerschule; 1969 bis 1972 Teilnahme am 6. Generalstabskurs; ab 1972 Taktiklehrer an der Theresianischen Militärakademie; ab 1974 Stabschef und stellvertretender Akademiekommandant; 1978 Kommandant des Panzerbataillons 33; ab 1980 stellvertretender Leiter der Generalstabsabteilung; ab 1983 Leiter der Ausbildungs- und Vorschriftenabteilung; ab 1987 Chef des Stabes und stellvertretender Kommandant von UNDOF; ab 1988 Leiter der Ausbildungs- und Vorschriftenabteilung; ab 1991 Leiter der Generalstabsabteilung; ab 1996 Leiter der Generalstabsgruppe A im Bundesministerium für Landesverteidigung und ab 2000 stellvertretender Generaltruppeninspektor. Seit 2002 im Ruhestand.

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